Beiträge von Der Germanist

    Praktikanten, die noch jünger wären, haben wir so gut wie nie. Für sie würde dasselbe gelten.

    Bei Referendaren ist das natürlich ganz anders

    Aber gemeint sind doch wohl Praxissemesterstudierende, für die - zumindest in NRW - die Ableistung von Praktika an Schulen und durchaus auch der angeleitete Unterricht zur Ausbildung gehört. Wo werden die denn bei euch untergebracht? Müssen die mit den SchülerInnen draußen spielen?

    Und zumindest bei uns müssen die natürlich auch unterschreiben, dass sie zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

    Bei der vor-vorletzten SL habe ich auch nicht für die Beerdigung meiner Oma freibekommen, da wurde die Beerdigung dann so gelegt, dass ich trotzdem kommen konnte.

    Das finde ich sehr schade und muss an einen Satz eines früheren Schulleiters denken, bei dem ich ebenfalls wegen der Beerdigung meiner Großmutter angefragt hatte: "Lieber Germanist, natürlich bekommen Sie Sonderurlaub. Wenn wir es nicht einmal schaffen, von unseren Angehörigen anständig Abschied zu nehmen, können wir als Gesellschaft einpacken."

    Meiner Einschätzung nach könnte man diese Form des Beschreibens der Klausurbögen auch als einen Verstoß gegen die äußere Form ansehen - damit wären in NRW bis zu zwei Notenpunkte abziehbar. Vielleicht müsste man mal den Ar*** in der Hose haben und das durchziehen und dann mal auf die Grundsatzentscheidung der Bezirksregierung warten...

    Was anders als "Verstöße [...] gegen die äußere Form" (§13 (2) APO-GOSt) sollen das sein? Einmal ein oder zwei Notenpunkte abziehen, am besten gleich bei der ersten Klausur, dann sollte sich das Thema beim nächsten Mal erledigt haben.

    Sieh zu, dass du dort wegkommst! Den Laden kurierst du nicht mehr.

    Aber irgendwann kann Obstruktion auch lustig werden... vor allem, wenn man sich innerlich schon anderswohin verabschiedet hat.

    Ein Hinweis auf die Beschlüsse der Fachkonferenz dürfte reichen, verbunden mit dem Hinweis, dass die Schulleitung nur eingreifen darf, wenn sie rechtlich an den Beschlüssen etwas zu beanstanden hat. Was die betroffene SL wohlweislich nicht tun wird - außer sie möchte sich eine blutige Nase bei der oberen Schulaufsicht holen. Solange es kein übergreifendes Leistungsbewertungskonzept gibt (verabschiedet auf der Schulkonferenz), würde ich dem Wunsch nach dauernden Tests gelassen entgegensehen. (Sage ich als jemand, der in der Fremdsprache wöchentlich zumindest kurze Vokabelüberprüfungen schreibt.)

    Die Schulleitung will nun eine Elternbefragung durchführen.

    Da du deine Fachkonferenz schon so gut überzeugen konntest: Was hat denn die Lehrerkonferenz zu dem Ansinnen gesagt? "Die Lehrerkonferenz berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule; sie kann hierzu Anträge an die Schulkonferenz richten." (SchulG §68)

    Außerdem könnte ja eine Fachkonferenz zu dem Schluss kommen, dass man die Ergebnisse einer Elternbefragung ignoriert...

    Ja, das habe ich. Ich habe meiner SL gesagt, dass ich während der Elternzeit maximal 12 Stunden/Woche arbeiten würde. Es wäre für uns überhaupt kein Problem, wenn ich nur 10 Stunden/Woche arbeite, weil sich nur diese Stunden auf drei Tage verteilen ließen. Sie war aber schon ,,genervt" davon, dass ich mich überhaupt während der Schwangerschaft mit dem Wiedereinstieg beschäftige und meinte lapidar, ich solle doch erst einmal mein Kind bekommen und mich nach den sechs Monaten ,,Vollzeit-Elternzeit" erst mit dem Thema auseinandersetzen.

    Das tut mir leid, dass deine SL überhaupt nicht gesprächsbereit zu sein scheint. Da kann ich den Wunsch nach einer anderen Schule verstehen.

    Ich wäre auch nicht gekränkt, wenn meine Schulleitung mir gesagt hätte: ,,Aus diesen und jenen Gründen können wir das leider nicht realisieren." Dann kann ich immer noch schauen, ob es eine andere Schule gibt, die sich auf meine zwei Wünsche einlässt. Ich war aber nicht auf ein so unfreundliches, ablehnendes Gespräch vorbereitet, wie ich es heute mit ihr geführt habe.


    Ich kann auch verstehen, dass sich Kollegen von solchen Threads wie meinem getriggert fühlen, aber mir geht es nicht um Teilzeitarbeit im Allgemeinen, sondern um meine Rechte, während ich in der Elternzeit bin und mich selbst vertrete.

    Ich kenne wieder deine SL noch deine finanzielle Situation, aber wäre es eine Möglichkeit, bei der Schulleitung zu erfragen, ob diese mit einem Mehr oder Weniger an Stunden dir eher entgegenkommen könnte?

    Warst du vorher Vollzeit an der Schule? Dann könnte ein Grund für das miesepetrige Verhalten sein, dass die SL sich ausrechnet, nur max. 13,5 Stunden für eine Vertretungskraft ausschreiben zu können - dafür kriegt man je nach Region nicht unbedingt jemanden, den man haben will.

    Du darfst in der Elternzeit in Teilzeit keine Mehrarbeit machen, weil dadurch der Anspruch auf Elterngeld erlischt.


    Da fehlt dir dann ein Wissen, denn doch, in Elternzeit hast du deutlich mehr Rechte. s.u.


    Mehrarbeit ist nicht erlaubt in Elternzeit, also kein Wunsch, sondern eine Vorgabe.

    Das ist so für NRW, woher die TE stammt, nicht korrekt: Zitat aus dem Merkblatt Mehrarbeit der BR Münster:

    Teilzeit in Elternzeit

    Bei Lehrkräften, die Teilzeit in Elternzeit mit maximal zulässiger Stundenzahl ab-

    solvieren (30 von 41 Zeitstunden umgerechnet z.B. 18,5/25,5 Wochenstunden) ist

    darauf zu achten, dass diese absolute Höchstgrenze gem. § 15 Abs. 4 S. 1 BEEG

    im monatlichen Durchschnitt nicht überschritten wird, da ansonsten die Vorausset-

    zungen für den Bezug von Elterngeld entfallen würden. Daher sollten die Lehr-

    kräfte, die Teilzeit in Elternzeit mit maximal zulässiger Stundenzahl leisten, grund-

    sätzlich nicht zu Mehrarbeit herangezogen werden. Falls doch, ist zur Vermeidung

    der unerwünschten Rechtsfolgen binnen Monatsfrist ein Ausgleich im selben Um-

    fang einzuräumen, damit sich die monatliche Durchschnittsstundenzahl nicht un-

    zulässig erhöht.


    Und die TE spricht ja lediglich von 12 Wochenstunden, wenn ich das richtig gelesen habe. Oder habe ich einen Denkfehler?:autsch:

    was ich in den entsprechenden Threads hier aber immer wieder herauslese, können SLen sich nicht einfach einen komplett schlanken Fuß machen, wenn es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht.

    Die KollegInnen, die sich selbst vertreten wollen, können aber auch nicht davon ausgehen, dass ihnen ein Plan nur nach ihrem Gusto gebastelt wird (s. 2. Absatz bei CDL).


    Darf man gegen seinen Willen gezwungen werden, Vertretungsstunden zu leisten, obwohl man nicht normal in Teilzweit arbeitet, sondern sich während der Elternzeit stundenweise selbst vertritt?

    In NRW gehört das laut ADO zur Dienstpflicht für jede Lehrkraft (abgesehen von GdB ab 50% ?), unabhängig ob Voll- oder Teilzeit. "Unnormale" Teilzeit gibt es meines Wissens nicht.


    -Muss man während der Elternzeit unbedingt an der ,,eigenen" Schule arbeiten oder gäbe es auch die Möglichkeit, für die Dauer eines Jahres (während des Bezugs von ElterngeldPlus) an einer anderen Schule zu arbeiten? (Ich denke schon länger über einen Versetzungsantrag nach und das Gespräch heute hat mich ehrlich gesagt nur wieder darin bestätigt.)

    Wenn jemand eh versetzt wird, kann er sich an der neuen Schule selbst vertreten, solche Fälle kenne ich. Theoretisch müsste das möglich sein, ich weiß aber nicht, ob der Aufwand höher ist als für eine "normale" Vertretungskraft und eine Schulleitung den Aufwand scheut. Vielleicht ergibt sich daraus etwas für eine spätere Versetzung?

    Ich erkläre mir das so, dass es schlicht niemand merken würde, ob der Beamte wieder da ist oder nicht.

    Das ist aber auch in der Schule für die Vertretungsplaner durchaus nett, wenn die nicht rätseln müssen, ob um kurz vor 8 die Lehrkraft, die schon einige Tage krank ist, sich erneut krankmeldet. Die freuen sich über die definitive Info "Bin wieder an Bord!" (= Gesundmeldung)

    Ich weiß nicht, wie es in RLP genau geregelt ist. In NRW haben Beamte einen Anspruch, wenn dienstliche Belange dem nicht entgegenstehen. Wenn die SL sich bei kleinen Kindern weigert, würde ich den Lehrerrat/Personalrat einschalten. Ob die KollegInnen, von denen Haubsi1975 spricht, aus familiären oder anderen Gründen teilzeitbeschäftigt sind, dürfte aber andere Lehrkräfte zunächst nichts angehen.

    Das heißt, die SL, die mir das erzählt haben (2, wenn ich selbst Teilzeit angemeldet hätte / habe, eine andere einfach so zufällig, aber in einem ähnlichen Kontext ("Wenn X reduziert, belastet es uns alle"), haben entweder keine Ahnung oder versuchen, auf die Tränendrüse zu drücken?

    Vielleicht hängt es damit zusammen: Wenn eine Lehrkraft - insbesondere eine geschätzte ;) - in Teilzeit gehen will, ist es erst einmal ein Verlust für die Schule. Zwar wirkt sich das auf die Stellenanteile aus (die Personalausstattungsquote wird geringer), was bedeutet, dass die Schule anderweitig Ersatz bekommen könnte (über Versetzung oder irgendwann Stellenausschreibung); aber die Stelle muss dann auch erst einmal besetzt werden - und das kann dauern oder gar nicht stattfinden.

    Wir hatten sdui für die Vertretungsplanung, ich meine 2019/20. Es war damals noch für ein Jahr umsonst, das Jahr hat uns aber bestätigt, dass man doch lieber Geld in die Hand nehmen sollte... Ständig funktionierte etwas nicht, die Synchronisation mit den Boards in der Schule lief nicht rund; ob die Synchronisation mit unserem jetzigen digitalen Kommunikationswerkzeug (IServ) funktionieren würde, weiß ich nicht.

    Vielleicht ist auch momentan alles ausgereift; dann waren wir Versuchskaninchen.

    Na ja, jetzt mach mal halblang. Es kann nicht jeder im Elend aufwachsen.

    Ich muss plattyplus völlig Recht geben: Es gibt leider viele (meist, aber nicht nur) Jungen oder junge Männer, die ihr pseudo-cooles Verhalten nie richtig gespiegelt bekommen haben - und dann natürlich glauben, damit überall so durchzukommen. Da ist dann leider der Ordnungsamtsbeamte, der Grenzbeamte, der Ausbilder im Handwerksbetrieb etc. nicht ganz so lässig wie die MitschülerInnen, die jede Handlung bejubeln, oder die Kolleg*innen, die alles durchgehen lassen...

    Bitte vergiss das Argument nicht, wenn du irgendwann im Pflegeheim den Hintern von einer Pflegerin abgewischt bekommst und besteh darauf, einen Pfleger zu bekommen.

    Das Argument sticht m. E. nicht in Bezug auf den schulischen Kontext: Ein Heranwachsender oder eine Heranwachsende mit all den Problemen, die er oder sie im Prozess des Heranwachsens auf sich zukommen sieht und mit sich ausmachen muss, ist eindeutig anders zu betrachten als ein Erwachsener, der in seinem Selbst gefestig ist (sein sollte). Natürlich muss man @Djinos Abwägungen sehr ernst nehmen, aber der Grundsatz bspw. beim Schwimmen sollte sein: nach Möglichkeit eine männliche und eine weibliche Lehrkraft.

    An meinen bisherigen drei Schulen hatte ich keine Probleme wie die, die in den letzten Beiträgen durchklingen.

    Wir sind uns aber einig, dass bei einer akzeptablen Schulleitung solche regelmäßigen Gespräche - ob sie jetzt einmal im Jahr oder alle zwei Jahre stattfinden - durchaus sinnvoll sein könnten für einen selbst (weitere eigene Karriereplanung) oder für die SL (wie tickt mein Kollegium, welche blinden Flecken habe ich)?

    Ich glaube, es gibt in manchem Kollegium viele gute Lehrkräfte, die ein bisschen unter dem Radar fliegen, weil sie nicht proaktiv auf die SL zugehen. Die würden so mehr Wertschätzung erfahren.

    Es ist natürlich wichtig, wie oben bereits erwähnt wurde, dass die Kenntnisse schon gut sein sollten... In der Uni ist mir und anderen aufgefallen, dass Lehrkräfte, die Fremdsprachen unterrichten, aber keine Muttersprachler waren, meist besser erklären konnten als die Muttersprachler, die die Regeln internalisiert und nie hinterfragt haben. Die Nicht-Muttersprachler mussten sich diese Regeln erarbeiten, kannten sie dafür aber auch. Eine ganze Reihe von Kommilitonen ist zumindest in den Einführungsveranstaltungen lieber zu den Nicht-Muttersprachlern gegangen.

    Langer Rede kurzer Sinn: Ein Migrationshintergrund muss kein Nachteil sein.

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