Beiträge von Der Germanist

    Die Arbeitszeitverordnung für Landesbeamte in NRW sieht auch eine Ruhezeit von 11 Stunden zwischen Dienstende und Dienstbeginn vor.

    Dann muss ich wohl doch zitieren:

    "(2) Diese Verordnung gilt nicht für

    1. Professorinnen und Professoren, Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren, es sei denn, sie befinden sich in der Funktion von Oberärztinnen und Oberärzten,

    2. Fachhochschullehrerinnen und Fachhochschullehrer, Studienprofessorinnen und Studienprofessoren und Dozentinnen und Dozenten an Hochschulen des Landes sowie Dozentinnen und Dozenten an Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst,

    3. Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen,

    4. Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte und

    5. Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes in den Feuerwehren gemäß § 116 Absatz 2 Halbsatz 2 Landesbeamtengesetz."

    Gefühlt ist das im Forum schon mehrfach geschrieben worden, aber eh sich die Diskussion wieder im Kreis dreht:

    In NRW gelten die Aussagen aus der Arbeitszeitverordnung ausdrücklich nicht für Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen. Das Bundesarbeitszeitgesetz gilt ausdrücklich nur für Arbeiter und Angestellte.


    Ob das richtig ist, ist eine andere Frage.

    Das kommt am Gymnasium schon mal vor. Liegt dann weniger an der Beratung über die korrekten Kurse als an der Tatsache, dass ein Jugendlicher, der in allen Fächern schlecht ist, bei den LKs möglichst die kleinsten Übel wählt (sofern das angesichts der Belegungsbedingungen geht). Deutsch/Erdkunde ist für solche Schüler*innen an meiner alten Schule eine beliebte Kombination gewesen; nach dem Motto "Deutsch spreche ich eh und reisen in andere Länder tu ich auch gern!"

    An unserer Schule zum Beispiel werden schon seit Jahren die größten Blender:innen befördert, die irgendwelche Zusatztätigkeiten machen, welche zu 90% darin bestehen, der Schule eine gute Presse zu bescheren

    Ich kenne den konkreten Fall deiner Schule nicht. Aber für Schulen in Ballungsräumen, die mit Schulen gleicher Form in der Nachbarschaft konkurrieren, ist nun einmal nicht nur die Frage nach der Menge des Vertretungsunterrichts (Spoiler: immer zu viel), sondern auch der Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit bedeutsam, damit sich Eltern für die Schule entscheiden. D. h. dieses "Brimborium" sichert - zumindest in NRW - den Stellenanteil und schützt damit auch die Lehrkräfte, die Schul- und Unterrichtsentwicklung für störendes Beiwerk des eigenen, überaus wichtigen Fachunterrichts halten (soll es an Gymnasien geben), vor Abordnungen, wenn die SchülerInnenzahlen sinken.

    Was ist das denn für eine bescheuerte Aussage? Er hat "frei", Feiertag, "frei" vorher langes Wochenende.


    Grundsätzlich finde ich es problematisch, wie diese Diskussion ja auch zeigt, dass man als Lehrer so abhängig ist von den Launen und persönlichen Präferenzen der SL: die eine versucht alles möglich zu machen und schiebt Stunden etc.

    Ich ernte mal mit Ansage einen kleinen Shitstorm: Dass zahlreiche KollegInnen die Gegebenheiten nur nach ihrem Gusto zu berechnen scheinen und nicht in der Lage sind, die sich aus ihrer Beschäftigung ergebenden Verpflichtungen (für die sie nicht fürstlich, aber doch auskömmlich entlohnt werden) mitzubedenken, erstaunt mich immer wieder... Die ADO NRW, die gefühlt 30% der geschätzten KollegInnen nicht kennen, ist ja schon zitiert worden: Wenn ich als Teilzeitkraft nur bspw. 10 Stunden habe, mag ich Anrecht auf einen freien Tag haben, aber meine Wochenarbeitszeit beträgt nicht 10 Stunden + Vorbereitung. Wenn ich an einer allgemeinbildenden Schule in NRW bin, habe ich in der letzten Woche der Sommerferien keinen Urlaub zu buchen (Nachprüfungen, Konferenzen etc.). Wenn ich einen unterrichtsfreien Tag habe, der zufällig mal zu einem langen Wochenende führt, habe ich vorab zu klären, ob das schulorganisatorisch Probleme bereitet. Und wenn es Probleme bereitet, ist nicht die fiese Stundenplanerin schuld, sondern ich mit meinen privaten Wünschen! Und wenn ich die unbedingt erfüllen möchte, muss ich selbst die KollegInnen zwecks Tausch etc. ansprechen, das muss nicht die Stundenplanerin machen.

    Besonders wichtig ist mir allerdings auch folgende deiner Feststellungen, da sie sich exakt mit meiner Erfahrung in diesem Prozess deckt:

    Das könnte man so interpretieren, dass das System - entgegen aller Unkenrufe - doch dafür sorgt, dass gute, reflektierte Leute die Chance zum Aufstieg erhalten und nicht nur solche, die lediglich auf die Karriere aus sind.

    Wenn die Schule ein Fortbildungskonzept hat, steht drin, welche Themen die Schule für besonders wichtig hält. Lehrkräfte, die sich in diesen Bereichen fortbilden, erhalten ihre Fortbildungskosten erstattet, andere nur, wenn das Budget noch ausreicht.

    Und auch solche Aussagen wie "Das ist Ihr Problem" zeugen meiner Meinung nach nicht wirklich von einem freundlichen, entgegenkommenden, empathischen Verhalten einer SL gegenüber ihren Lehrkräften.

    "Falsch gemacht" im engeren Sinne hat diese SL also nicht wirklich etwas, aber das beschriebene Verhalten zeugt m. E. auch nicht davon, dass es sich um eine gute Führungskraft handelt. Aber das kann man natürlich auch anders sehen.

    Aber die Führungskraft hat sich doch absolut korrekt verhalten: Es ist weder das Problem der Schulleitung, des Vertretungsplaners oder des übrigen Kollegiums, wie eine Lehrkraft sich pünktlich zum Unterrichtsbeginn einfindet.

    Was wäre gewonnen, wenn die SL ein Entgegenkommen signalisiert? Die Pläne aller anderen Lehrkräfte würden sich verschlechtern. Solange es nicht um die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen geht, die man stemmen muss, finde ich solche Wünsche eher unverschämt. Das erinnert an den Antrag eines Kollegen in der Lehrerkonferenz, Frühaufsicht sollten nur diejenigen machen müssen, die vor Ort wohnen, das sei ihnen eher zuzumuten.

    Das tut mir sehr leid für dich, Miss Miller , und deine Tochter!

    Auch wenn es schwerfallen mag: Bevor du weitere Schritte unternimmst, versuche von den 180 herunterzukommen. Das hilft sicherlich auch beim Gespräch mit der Schulleitung.

    Dein Kind von der Schule zu nehmen, erscheint aus der aktuellen Situation heraus völlig plausibel, allerdings sollte man auch der Schule spiegeln, dass sie langfristig ein riesiges Problem bekommt, wenn die MobberInnen "gewinnen". Eine Überweisung in eine andere Lerngruppe für eine*n Täter*in könnte bspw. durchaus fruchtbringend sein; das kann die Schulleitung in NRW ohne Teilkonferenzbeschluss vornehmen.

    Auch so einige Fachleiter, die zukünftige Lehrer ausbilden, erzählen den Leuten alles Mögliche. So einiges davon ist veraltet, nicht zutreffend oder zumindest stark vereinfacht dargestellt.

    Ja, kann ich bestätigen. Die sind ja auch wegen ihrer pädagogischen Kompetenz FachleiterInnen, nicht wegen der rechtlichen.

    Ich handhabe es wie Bolzbold : Die Schüler*innen der Sek. I erhalten die gesetzlich vorgeschriebenen "glatten" Noten, da ich aber auch angehalten bin, die Leistung zu kommentieren, ergänze ich Hinweise zur Weiterarbeit, mache Vorschläge für die Wiederholung, lobe einfach nur einen bestimmten Aspekt und gebe ggf. durch eine Formulierung wie "voll" (bei 2, 3, 4, 5) oder "noch" (bei 1, 2, 3, 4, 5) den Hinweis, dass der Prüfling es fast sogar noch auf eine bessere Note geschafft hätte bzw. seine Kenntnisse noch ausreichten, um nicht in einen schlechteren Notenbereich abzufallen. Wenn ich es nicht vergesse, mache ich die gesetzlich vorgeschriebene Note durch Unterstreichen besonders kenntlich ("Deine Leistungen sind noch gut").

    Der AG kann selbstversständlich eine AU ab dem ersten Tag verlangen. Wenn er das nicht tut, und damit zufrieden ist, dass die AU erst ab dem vierten Krankheitstag gilt, dann ist das doch in Ordnung.

    Das stelle ich alles nicht in Abrede. Aber der Arbeitgeber muss es vor oder spätestens bei der Krankmeldung kund tun. Denn es gilt:


    (3) 1 Die Arbeitsunfähigkeit soll für eine vor der ersten ärztlichen Inanspruchnahme

    liegende Zeit grundsätzlich nicht bescheinigt werden.
    (Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses).


    Und daher kann ich dein Zitat wiederholen:

    Mir war nicht bewusst, dass so selbstverständliche Vorgänge so unbekannt sind.

    Hat ja auch niemand behauptet, dass das im EntgFG so verlangt wird.

    Es wurde die Frage diskutiert, ob ein Arzt ein Attest rückdatieren musst, damit es den Anforderungen genüge. Das Gesetz sieht eine Rückdatierung nicht vor, Ärzte dürfen auch nicht rückdatieren (die Diskussion hatten wir meines Wissens nämlich auch mal in einem Thread zu Attesten bei SchülerInnen). Wenn also ein Angestellter von seinem SL gesagt bekommt, das Attest müsse vom ersten Tag an gelten, kann jener auf das EntgFG verweisen. Die SL muss im Vorhinein und im Einzelfall angeben, ob sie ein Attest vom ersten Tag an möchte.

    Bei Hausärzten habe ich nie die Erfahrung gemacht, dass die PKV irgendeinen Vorteil hätte bezüglich Terminen oder Wartezeit, aber bei Fachärzten scheint das nach meiner persönlichen Erfahrung gänzlich anders auszusehen.

    Anekdotische Evidenz:

    Vor zehn Jahren fast zeitgleich Reizhusten bei meinem Bruder und mir. Mein Bruder (GKV) erhält vom Hausarzt ca. 10 Allergie-Provokationen, meine Wenigkeit (PKV) ca. 20 (zum 2,3fachen Satz). Da ist die Frage, ob die PKV ein Vorteil ist.

    Vor einigen Jahren: Magenspiegelung beim Facharzt stand an. Hausärztin: "Das kann dauern, bis Sie einen Termin bei Kollege X bekommen. Ach nein, bei Ihnen müsste das schneller gehen." (2 Wochen)

    Relativ aktuell: Routine-Termin beim Augenarzt. Beim selben Augenarzt muss meine Lebensgefährtin (GKV) 5 Monate warten, ich (PKV) zwei Wochen.

    ES MUSS SICH GANZ DRINGEND AN DIESEM SYSTEM ETWAS ÄNDERN! Leider vergessen die Parteien, die ich wähle, nach der Wahl regelmäßig, dass das in ihrem Wahlprogramm stand...

    Im Entgeltfortzahlungsgesetz heißt es in § 5:

    Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.


    D. h. eine Rückdatierung durch den Arzt wird hier nicht verlangt.

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