Beiträge von Der Germanist

    Was meinst du mit „Selbstanzeige“?

    Gemeint ist vermutlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen sich selbst - mit dem Ziel, offiziell die Haltlosigkeit der Vorwürfe feststellen zu lassen.

    Na ja, immerhin habe ich schon vor geraumer Zeit, als es anfing mit den provokanten Äußerungen der Schülerin, den Klassenlehrer auf das Verhalten der Schülerin angesprochen und ihm gesagt, dass sie einfach unwahre Dinge behauptet.

    Verstehe ich das richtig, oder fehlen hier Informationen: Du weißt, dass eine Schülerin unwahre (eventuell strafrechtlich relevante) Äußerungen über dich tätigt, und informierst lediglich den Klassenlehrer? Die Schrittigkeit wäre doch wohl: 1) erzieherisches Gespräch mit der Schülerin mit dem Ziel, ihr deren Fehlverhalten vor Augen zu führen (üble Nachrede als Straftatbestand), 2) Information der Eltern, 3) Information der Klassenleitung und - wenn die offensichtlich untätig bleibt - 4) Information der Dienstvorgesetzten, deren Aufgabe es ist, dich zu schützen und ggf. Ordnungsmaßnahmen einzuleiten.

    Bundesland?

    Mit einem BEM den Versuch zu starten, eine Versetzung durchzubekommen, wird von der Bezirksregierung in NRW jedenfalls nicht gern gesehen/normalerweise nicht ermöglicht.

    Grundsätzlich darf dir aufgrund einer längeren krankheitsbedingten Fehlzeit und der Durchführung eines BEM-Gesprächs kein Nachteil erwachsen; du kannst in NRW das BEM-Gespräch auch bei der Schulaufsicht führen, wenn du es nicht mit der Schulleitung führen möchtest.

    Der Arbeitgeber kann auch Grundschulzeugnisse verlangen. Formal ist hier gar nichts vorgesehen. Sicherlich steht man mit einem guten Zeugnis immer besser da, als mit einem schlechten.

    Anekdote: In der Zeit vor dem Fachkräftemangel hat die Personalstelle einer sehr großen Versicherung sich bei Abiturienten, die sich auf eine Ausbildung beworben hatte, alle (!) Oberstufenzeugnisse vorlegen lassen und die Kandidaten, die unentschuldigte Fehlzeiten hatten, direkt aussortiert, weil in NRW auf dem Abschlusszeugnis ja keine Fehlstunden stehen dürfen. Mittlerweile machen die das aber meines Wissens nicht mehr...

    A15(Z) = "die alte Besoldung", danach A16

    Man hat in NRW zwar eine zweijährige Probezeit, die prüft aber nur, ob man das Amt dauerhaft behalten darf (unter Fortdauer des Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit wird man in ein Beamtenverhältnis auf Probe berufen). Wenn man zum OStD ernannt ist, hat man Anrecht auf die Bezüge, ohne Wartezeit.

    Kleiner Nachtrag: Früher durfte man in Latein nicht einmal dieselbe Klassenarbeit bzw. denselben Klassenarbeitstext zur Übersetzung (die im Regelfall 2/3 der Note zählt) in einem anderen Schuljahr (!) stellen, weil ältere SchülerInnen, die Nachhilfe gaben, diese gesammelt haben. Mal versehentlich und mittlerweile auch einmal absichtlich habe ich in den letzten Jahren schon Geschwisterkindern in unterschiedlichen Schuljahren dieselbe Arbeit gestellt - war kein Problem.

    Beim ersten Mal kann man sogar die identische Klausur stellen, weil die SuS' damit gar nicht rechnen - und besser wird die Klausur (bzw. deren Ergebnis) dadurch keinesfalls.

    Nicht nur beim ersten Mal... Ich habe die Erfahrung in den letzten ca. 10 Jahren gemacht, dass sich NachschreiberInnen - insbesondere leistungsschwächere - nicht bei den MitschülerInnen nach den konkreten Inhalten der Klassenarbeit oder Klausur erkundigen. In der Sekundarstufe I habe ich in Latein mittlerweile schon oft dieselbe Arbeit noch einmal geschrieben - es ist noch NIE nach hinten losgegangen, die SchülerInnen waren immer im Rahmen der bisherigen Noten.

    Finde die Geschichte inzwischen etwas merkwürdig.

    In Schule passieren nun einmal Sachen... Es gab eine Staatsexamensprüfung, bei der die Prüfungskommission dem Kandidaten/der Kandidatin am Ende zum bestandenen Examen gratuliert hat. Eine Woche später hat das Prüfungsamt dem/der LAA mitgeteilt, dass die Prüfungskommission sich verrechnet bzw. eine Bestehensvoraussetzung falsch interpretiert habe, und die sechsmonatige Verlängerung mitgeteilt.

    Es nervt mich aber. Da hat man den Schülern mühsam Regeln beigebracht und Schreibweisen geübt und geübt. Nun gelten sie schon wieder nicht mehr.

    Der Punkt der Zeichensetzung beim erweiterten Infinitiv ist aber eine deutliche Vereinfachung der alten neuen Regeln und insofern begrüßenswert, als gefühlt zwei Drittel der Schüler*innen und mindestens ebenso viele Lehrkräfte die Regel falsch angewendet haben.

    Auf dem schwesischen Basar könnten die Schüler sich das Zeugnis wahrscheinlich selbst zusammenbauen

    Es ging in der Kritik um jedwede Form von Nationalitätszuschreibung. Das Bild hätte auch funktioniert, wenn man geschrieben hätte "wie auf dem Basar". Das sollte vermutlich zum Ausdruck gebracht werden.

    Dass Lehrkräfte sich am Freitag- oder Samstagabend nicht antun wollen, zur Privatveranstaltung eines Abiballs zu gehen, kann ich schon nachvollziehen, zumal wenn die Karten dafür extrem teuer sind.

    Aber dass Gymnasiallehrkräfte, deren Ziel es ist/sein sollte, junge Menschen zum Abitur zu führen, für die feierliche Vergabe der Zeugnisse (des höchsten Abschlusses, den die Schule zu vergeben hat und an dem sie auch mitgewirkt haben) an einem Nachmittag plötzlich keine (Dienst-)Zeit mehr zur Verfügung haben wollen, erschließt sich mir nicht. Und natürlich nehmen auch Vertretungen der Schulträger an solchen Verantaltungen teil, weil sie die Bedeutung der Abschlüsse und die Wertschätzung gegenüber den jungen Menschen zum Ausdruck bringen (und natürlich auch ein bisschen Eigenwerbung betreiben) wollen.

    Auch von mir einen herzlichen Glückwunsch!

    Und ich kann Euch sagen, so schnell mache ich sicherlich keine Revision mehr...

    Wie du selbst schriebst: Das EFV nach der SLQ sollte man nie ausschließen - zumal manche Schulleitungen ganz plötzlich nicht mehr da sind und die Behörde dann auf die Stellvertretung schaut...

    Die künftige Schule wird sieben Minuten mit dem Fahrrad weg liegen.

    Besser geht es kaum. Glückwunsch!

    Wie heißt es so schön: Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz...


    Dienstordnung für NRW, § 14: "In der letzten Woche vor Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres müssen sich die Lehrerinnen und Lehrer zur Dienstleistung für schulische Aufgaben bereit halten, soweit dies für die organisatorische Vorbereitung des neuen Schuljahres erforderlich ist und vorher angekündigt wurde."


    Insofern sind die Vorgaben an der Schule der TE zumindest rechtlich nicht fragwürdig.

    Diese durchaus sinnvolle Regelung kenne ich noch aus meiner Schülerzeit.

    Zitat

    Bei der aktenkundlichen Analyse geht es ja vor allem darum, Entscheidungsprozesse und Verantwortlichkeiten nachzuvollziehen. Da ist es gut zu wissen, dass jede Randbemerkung, jede Paraphe, sogar jeder Haken in den Akten vom Chef der Behörde stammt, wenn er grüne Farbe hat. Ist die abschließende Genehmigung dagegen rot, hat es der Entwurf nur bis zur Nr. 2 in der Hierarchie gebracht.

    [...]

    Ein äußerst praktisches System – nicht nur für heutige Historiker, sondern auch für die zeitgenössischen Beamten, die schon im Abstand weniger Jahre nicht mehr jede unleserliche Paraphe ihrem Urheber zuordnen konnten.

    (https://aktenkunde.hypotheses.org/552)

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