Man darf auch nicht die Abendtermine vergessen, die kein Muss für eine SL sind, aber für das Netzwerken und letztlich auch für das Ansehen der Schule (je nach Größe der Kommune) wichtig sind. Von denen gibt es gefühlt jede Kalenderwoche mindestens einen (Schulausschuss, besondere Veranstaltungen bei Kooperationspartnern der Schule, Beteiligung von Schülergruppen an besonderen Veranstaltungen [Gedenkfeiern, Wettbewerbe etc.] usw.).
Beiträge von Der Germanist
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Was Sprache mit einem Leser oder einem Zuhörer machen kann, das lernt man recht eigentlich nur im Lateinunterricht. Ich würde als Deutschlehrer allen Kritikern eingestehen, dass man dies theoretisch auch im Deutschunterricht leisten könnte - aber die Kompetenzerwartungen sind leider andere.
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Dann sollte man weiter brav den Völkermörder Cäsar im Unterricht traktieren und sich an dessen klassischen Latein ergötzen!
Seit Elmar Siebenborn - und damit seit 30 Jahren - liest man in NRW Cäsar "gegen den Strich". Und das ist gut so. Gerade heute.
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Könnte es sein, Klinger , dass du aufgrund deiner Schwerbehinderung gar keine Vertretung machen müsstest? Kenne die genauen Regeln für dein BL nicht. Vielleicht lohnt es sich, da einmal zu recherchieren, wenn dir die Vertretung zu viel wird.
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Als ob Eltern eine homogene, sich einig seiende Gruppe wären
Negatives Highlight als Beleg: Vor einigen Jahren teilte mir eine Freundin mit, dass in der Eltern-WhatsApp-Gruppe eine Diskussion so eskaliert sei, dass sich mehrere Väter Prügel angedroht haben. Gymnasium, Sozialindexstufe 1, Profilklasse.
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Das Bundesland wäre vielleicht nicht unwichtig.
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Auch wenn ich mittlerweile im Ruhestand bin, habe ich gelegentlich doch immer noch mal wieder mit Schuldingen zu tun.
Habe zuerst statt "Schuldingen" "Schuldigen" gelesen und mich gewundert, warum aktive Lehrkräfte pauschal von einem Ruheständler so tituliert werden... Vielleicht sollte ich die Webseite zum Lesetraining auch mal besuchen.
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Auch in NRW soll nach drei Jahren Lehrbuchphase als zweiter Fremdsprache das Wichtigste der Grammatik erarbeitet sein.
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Ich fische doch nicht nach Komplimenten. Wie kommst du darauf ? Nichts liegt mir ferner.
Kann man die Passage eigentlich unironisch aussprechen?
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Es sind zwei Fehler: Es wurde erstens übersehen, dass vor Beginn eines untergeordneten Satzes ein Komma zu stehen hat, und zweitens, dass in bestimmten Fällen die Schreibung mit doppeltem "s" vom Regelwerk gefordert wird.
Vielleicht wird es nachvollziehbarer, wenn man sich Alternativen überlegt: Wenn es nur als ein Fehler zählen sollte, was macht man dann mit jemandem, der zwar "dass" richtig geschrieben, aber das Komma vergessen hat. Derjenige würde auch einen Fehler bekommen, obwohl er mehr richtig gemacht hat.
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Hier auf die Schnelle ein Beleg von tresselt.de
ZitatEin Wort noch zur Verrechnung von ausfallenden Stunden im Voraus: Man weiß natürlich, dass irgendwann im Laufe des Schuljahres Stunden ausfallen (z.B. durch Studienfahrten, Praktika, vorzeitige Entlassung des Abiturjahrgangs u.a.). Einige Schulen rechnen solche Fälle bereits zu Beginn des Schuljahres in die Plus-Minus-Bilanz der Lehrkräfte ein und brummen ihnen schon Vertretungsstunden auf, weil sie ja wissen, dass am Ende des Schuljahres Stunden ausfallen. Ein solches Verfahren ist nicht zulässig, wie auch ein Arbeitsgericht in Siegburg bestätigt hat (AG Siegburg Az1CA/1474/11). Auch die Rechtsprechung des OVG NRW vom 16.10.2008 (Az. 6A 1434/07) und des LAG Hamm vom 13.10.2011 (Az 11 Sa 556/11) spricht diesem Verfahren die rechtliche Zulässigkeit ab.
Dazu gibt es im Übrigen auch einen eindeutigen Erlass des Ministeriums vom 6.11.2012, der das untersagt. Lesen Sie sich diesen Erlass genau durch. Ich stelle Ihnen die GEW-Information mit dem anhängenden Erlass im Downloadbereich unter dem NamenMA-Verrechnung.pdf zur Verfügung. -
In unserem Plan wird aber bereits zu Schuljahresbeginn eingerechnet, dass bestimmte Klassen natürlich irgendwann in Prüfungen gehen und somit nicht mehr unterrichtet werden müssen. Diese Stunden werden als Minusstunden berechnet.
Die Nicht-Zulässigkeit dieses Vorgehens ist vor Jahren einmal in einem Erlass klargestellt worden und war auch, meine ich, Thema hier im Forum.
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In NRW sind 4 bzw. 5 Punkte zumindest im gymnasialen Bereich nicht so selten. Eher sind dies mittlerweile die Standardnoten in den A14/A15/A16-Verfahren, was zumindest im Ansatz zu erklären ist: Es bewerben sich oft nur die sehr guten Leute auf entsprechende Stellen. Wer im Münsterland im Gymnasium bei A14 die Anforderungen einfach nur übertrifft (=4 Punkte hat), kann die Stelle vergessen.
Die 3 Punkte sollen - Kurzfassung eines Zitats eines Dezernenten - jemandem gegeben werden, der halt ein guter Beamter ist und nicht mehr (deshalb ist die Definition ja auch "entspricht den Anforderungen").
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Was meinst du mit „Selbstanzeige“?
Gemeint ist vermutlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen sich selbst - mit dem Ziel, offiziell die Haltlosigkeit der Vorwürfe feststellen zu lassen.
Na ja, immerhin habe ich schon vor geraumer Zeit, als es anfing mit den provokanten Äußerungen der Schülerin, den Klassenlehrer auf das Verhalten der Schülerin angesprochen und ihm gesagt, dass sie einfach unwahre Dinge behauptet.
Verstehe ich das richtig, oder fehlen hier Informationen: Du weißt, dass eine Schülerin unwahre (eventuell strafrechtlich relevante) Äußerungen über dich tätigt, und informierst lediglich den Klassenlehrer? Die Schrittigkeit wäre doch wohl: 1) erzieherisches Gespräch mit der Schülerin mit dem Ziel, ihr deren Fehlverhalten vor Augen zu führen (üble Nachrede als Straftatbestand), 2) Information der Eltern, 3) Information der Klassenleitung und - wenn die offensichtlich untätig bleibt - 4) Information der Dienstvorgesetzten, deren Aufgabe es ist, dich zu schützen und ggf. Ordnungsmaßnahmen einzuleiten.
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Bundesland?
Mit einem BEM den Versuch zu starten, eine Versetzung durchzubekommen, wird von der Bezirksregierung in NRW jedenfalls nicht gern gesehen/normalerweise nicht ermöglicht.
Grundsätzlich darf dir aufgrund einer längeren krankheitsbedingten Fehlzeit und der Durchführung eines BEM-Gesprächs kein Nachteil erwachsen; du kannst in NRW das BEM-Gespräch auch bei der Schulaufsicht führen, wenn du es nicht mit der Schulleitung führen möchtest.
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Das Mentoring-Programm für Interessierte läuft bei der BR Münster mangels Interessenten meines Wissens derzeit nicht mehr.
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Der Arbeitgeber kann auch Grundschulzeugnisse verlangen. Formal ist hier gar nichts vorgesehen. Sicherlich steht man mit einem guten Zeugnis immer besser da, als mit einem schlechten.
Anekdote: In der Zeit vor dem Fachkräftemangel hat die Personalstelle einer sehr großen Versicherung sich bei Abiturienten, die sich auf eine Ausbildung beworben hatte, alle (!) Oberstufenzeugnisse vorlegen lassen und die Kandidaten, die unentschuldigte Fehlzeiten hatten, direkt aussortiert, weil in NRW auf dem Abschlusszeugnis ja keine Fehlstunden stehen dürfen. Mittlerweile machen die das aber meines Wissens nicht mehr...
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A15(Z) = "die alte Besoldung", danach A16
Man hat in NRW zwar eine zweijährige Probezeit, die prüft aber nur, ob man das Amt dauerhaft behalten darf (unter Fortdauer des Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit wird man in ein Beamtenverhältnis auf Probe berufen). Wenn man zum OStD ernannt ist, hat man Anrecht auf die Bezüge, ohne Wartezeit.
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Bei mir war es bei der Beförderung zu A14 und A15 ebenfalls so, dass ich erst die neun Monate abwarten musste... Insofern nicht ungewöhnlich.
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