Das ist, wenn ich deinen Fall richtig verstehe, nicht zulässig. Distanzunterricht ist laut Erlass in Bezug auf die wöchentlichen Unterrichtsstunden dem Präsenzunterricht gleichwertig. D. h., wenn du bspw. sechs Stunden im Distanzunterricht unterrichten musst (= Aufgaben einstellen und korrigieren, Videokonferenzen durchführen etc.) ist es unerheblich, ob du mehr oder weniger Zeit darin investierst. Auch im Normalfall gibt es die KollegInnen, die ihren Unterricht zeitintensiver vorbereiten, und die, die es weniger tun... Kriegen trotzdem das gleiche angerechnet.
Wenn du tatsächlich sechs zusätzliche (nicht zeitgleiche) Unterrichtsstunden in Präsenz hast, ist das Mehrarbeit.