Ja, es ist bestimmt so, dass unser, nein jeder Schulleiter nicht um seinen Job zu beneiden ist! Ich sehe die mannigfaltigen Aufgaben, die SL generell zu erledigen haben... ich möchte diesen Job nicht machen und entscheide mich bewusst gegen diese Laufbahn, gegen die Verantwortung, gegen die Pflichten, aber auch gegen die Rechte und gegen das Gehalt! Diesen Blickwinkel übersehe ich nicht! Mir reicht es tatsächlich, mich als „einfache“, teilzeitarbeitende Klassenlehrerin in zig andere Richtungen teilen zu müssen... und auch zum Schulfest zu erscheinen, obwohl 5 Tage später die ewiglangen Berichtszeugnisse fertig sein müssen! Das ist mein Job, ohne extra um Ermäßigungsstunden zu bitten... solche Zeiten gibt es...
Ich hinterfrage deshalb, wo die Grenzen sind? Wie die Anrechnungsstunden geregelt sind? Schulleiter haben nunmal Schulleiter-Aufgaben - JA- , aber nehmen sich freie Tage am Schulfest, weil ein privater Termin drückt!?
Er hat den Schulfest-Termin ausgewählt, ohne das Kollegium einzubeziehen, er hat es nun angewiesen anwesend zu sein, trotz Zeugnisse schreiben und fehlt jetzt mit dieser Begründung, dass er sich Steuergruppentage nimmt?! Das macht mich stutzig... und wirft Fragen auf?!
VG
Beiträge von Magmag
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...na, wenn ihm die Anrechnungstage auch als SL zustehen, wäre ich ja halb versôhnt...er lässt sich durch die Konrektorin nun vertreten, die sich aber dann am Folgetag dafür freinehmen darf...
Aber ich kriege es nicht fair verpackt, dass er sich überhaupt einen Tag als Steuergruppentag frei nehmen darf als „Schulleiter“... für die Kollegen ist die Steuergruppenzeit ja zusätzlich zu der wöchentlichen Unterrichtsarbeit, er hat doch schon eine verminderte Stundenzahl genau für solche Aufgaben... Oder? ...darüber stolpere ich...??? -
Vielen Dank für deine Antwort!
Wir haben in der Konferenz darüber kurz gesprochen, dass die Kollegen, die an der Steuergruppe teilnehmen natürlich Anrechnungsstunden (aus dem Leistungs-Lehrer-Topf) erhalten. Sie haben diese ZUSÄTZLICHE regelmäßige Arbeit und machen diese fantastisch und es ist mehr als gerecht und sinnvoll....
Wie viele Stunden pro Schuljahr das sind, wurde nicht genau erörtert, sondern es wurde 1 Anrechnungstag vorgeschlagen, den man sich in ruhigen Zeiten nehmen kann...damit waren das Kollegium sowie die Mitglieder der Steuergruppe einverstanden...
Diese Entlastung (in welcher Form auch immer) steht ihnen ja zu, da sie Schulleiter-Aufgaben übernehmen... „sie nehmen der Schulleitung Arbeit ab!“Ich stolpere nur darüber, dass unser Schulleiter nun auch freie Steuergruppentage geltend macht? Hat er dies nicht eh schon als Verwaltungsstunden im Rahmen seiner Tätigkeit als „Schulleiter“ vergütet? Das ist doch sein Anforderungsprofil und NICHT zusätzlich?
Und diese Tage nimmt er sich, wenn wir Schulfest haben? Ich bin darüber ziemlich erstaunt?!
VG -
Hallo, ich habe einmal eine Frage bezüglich der Steuergruppe und der Anrechnungsstunden in der Grundschule/NRW.
In unserer Schule gibt es eine 4köpfige Steuergruppe, die sich regelmäßig zusammensetzt, um Konferenzen vorzubereiten und damit Schulentwicklungsfragen vorantreibt. Die Themen entstehen aus den täglichen Anforderungen oder werden aus dem Kollegium gefüttert (Förder-, Hausaufgabenkonzepte, Methodenentwicklung, Umgang mit Störungen etc)
Es sind 4 Kollegen in diese Gruppe gewählt, zusätzlich ist der Schulleiter und die Konrektorin in dieser Gruppe.
Die Kollegen erhalten Anrechnungsstunden für diese zusätzliche Arbeit (zb 1 freien Tag im Schuljahr)...
Bekommt der Schulleiter diesen „Steuergruppen-Ausgleichstag“ auch? Es ist doch seine Aufgabe im Rahmen seiner Schulleiterstelle, oder wie ist das bei euch? Rechtlich?
Vielen Dank für eure Rückmeldungen!
Viele Grüße, Magmag
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