Julia, wovor konkret hast du denn Angst? Warum sollte dir gekündigt werden? Wer will dich verklagen? Bis dass es soweit ist, dass sich ein Richter mit dir und deiner Notengebung auseinandersetzt, muss aber wirklich eine ganze Menge schief gelaufen sein.
Ich weiß nicht, ob ich das hier schon geschrieben habe, darum ggf. sorry für die Wiederholung.
Telefonnummer kriegen die Eltern meiner Sek I SuS nicht. Als Kontaktmöglichkeit schreibe ich meine Emailadresse auf. Wer mich sprechen will, muss mich dann dort kontaktieren. Steht in der Email einfach nur "bitte rufen Sie an", schreibe ich zurück "nennen Sie mir bitte das Thema des Gesprächs, dann kann ich das vorbereiten und ggf. mit Kollegen sprechen". Das macht man zweimal, dann melden sich Eltern nur noch bei wirklich wichtigen Sachen und schreiben das dann auch gleich dazu.
Elternemails beantworte ich nicht nach 17 Uhr (es sei denn, mir schreibt jemand vom Kaliber "die Oma meiner Tochter ist heute verstorben, kann meine Tochter morgen zu Hause bleiben?").
Diskussionen über Noten führe ich nicht. Im Zweifelsfall erkläre ich die. Bei schriftlichen Arbeiten an Hand des Erwartungshorizontes (bei dem sich oft rausstellt, dass die Eltern den nicht kennen), bei sonstigen Leistungen verweise ich auf die von mir bekanntgegebenen Kriterien und erkläre, wo der Schüler aus meiner Sicht eben keine "guten" Leistungen erbracht hat. Das dauert ein paar Minuten. Auch das mache ich pro Klassen maximal zwei mal, dann spricht sich bei den Eltern rum "Frau Stark kann mit Datum benennen, wann unser Filius die Hausaufgaben nicht hatte und schreibt sich die Ergebenisse von Vokabeltests auf. Mit der braucht man nicht diskutierern." Ob die Eltern mich dann nett oder unmöglich finden, ist mir total egal. Verklagen werden sie mich deswegen wohl nicht.
Inhaltliche Fragen beantworte ich nur im Moment per Email und auch das nur bis 17 Uhr.
Unter normalen Umständen kann man mich danach in der Schule fragen, denn dort unterrichte ich.
(Nur für den Fall, dass du meinst, man kann inhaltlich Emailanfragen von Eltern nicht so stehen lassen. Wenn mich Eltern noch nicht kennen, antworte ich auf solche Emails immer so oder so ähnlich:
Liebe Frau XY,
vielen Dank für Ihre Email. Ihre Tochter kann mir die Frage gerne in der nächsten Unterrichtsstunde stellen. Sollte es zu Problemen bei den Hasuaufgaben kommen, soll ihre Tochter einfach in eigenen Worten aufschreiben, was genau sie nicht kann.
Mit freundlichen Grüßen
Auch diese Email schreibe ich pro Klasse maximal zwei mal, dann ist bei den Eltern angekommen, dass ich Lehrerin und nicht Dienstleisterin bin)