Die mit 333k existiert aber doch gar nicht.
Bei diesem Witz will ich einfach nur kotzen. Ich kann es nicht mehr hören.
Die mit 333k existiert aber doch gar nicht.
Bei diesem Witz will ich einfach nur kotzen. Ich kann es nicht mehr hören.
In OWL gibt es "Großstädte"?
Eine Stadt ist ab 100.000 Einwohnern eine Großstadt. Da gibt es in OWL mindestens eine Stadt, die das locker schafft (ca. 333.000 Einwohner) und eine, die es ein bisschen knapper schafft (150.000 Einwohner).
Freiburg und Heidelberg sind schon wirklich schöne Städte. Ich würde dort auch gerne wohnen. Dann denke ich an die Mieten dort und bin sehr froh im Speckgürtel einer Großstadt in OWL zu wohnen. Da bekommt man auch alles. Ist nicht ganz so hübsch, aber es bleibt Geld für Urlaube an Orte, die noch viel hübscher sind, als Freiburg oder Heidelberg.
Aus Interesse habe ich gerade auf diesen Thread geklickt und mir den Text durchgelesen und vor allem auch die Aufgabenstellungen. Die/einige Aufgabenstellungen wären in NRW ganz anders. Spannend!
Edit: ich bin nicht überrascht ob der Tatsache, dass es Unterschiede gibt. Ich finde es nur immer wieder spannend zu sehen, wie in anderen (Bundes)ländern Aufgaben gestellt werden.
Es geht v.a. um die Gewichtung: Große Leistungsnachweise zählen doppelt und sind entsprechend auch im Umfang größer. Außerdem beziehen sie sich auf mehrere Wochen Stoff, nicht nur auf wenige Stunden wie bei den kleinen.
Ah. Hier das ist das so ein bisschen wie Test und Klassenarbeit. Nur, dass wir hier mit Gewichtungen generell anders umgehen. Wie viel ein Test zählt, ist im Endeffekt der Lehrperson überlassen (oder der FaKo oder was auch immer).
Ich war bei zwei verschiendenen Amtsärzten, die haben doch eher unterschiedliche Dinge überprüft.
Besonders lustig war, dass Amtsarzt 2 auf das Gutachten von Amtsarzt 1 geschaut hat und gefragt hat "und warum genau wurden Sie jetzt nicht verbeamtet? Es gab gar keinen Grund, Sie nicht zu verbeamten."
Es lagen nur 4 Monate zwischen den Terminen, war also ok, aber den Stress hätte ich mir gerne erspart.
Was übrigens vor 2013.
Ich finde es gerade sehr doof, dass unser Stundenplan, der ab kommenden Montag gültig ist, immer noch nicht draußen ist.
Das Halbjahr kommt immer so übberraschend
Das Halbjahr nicht, plötzliche Änderungen in der Unterrichtsverteilung (z.B. wegen längerer nicht vorhersehbarer Ausfälle) schon. Je nach Schule kann das vieles in der Planung durcheinander wirbeln.
Bei uns ist es ganz einfach: Sek I darf das Handy nicht benutzten. Sek II in den Pausen und Freistunden schon, nicht im Unterricht. Das funktioniert relativ problemlos.
Es ist alles gut. Viele dieser Horrorgeschichte müssen auch eher alt sein. Ich meine 2013 hätte sich bzgl. des amtsärztlichen Gutachtens einiges geändert.
Hier findet man ein bisschen was dazu:
https://www.rehm-verlag.de/__S…eignung_1508266356000.pdf
Sicher bin ich mir nicht, aber wenn eine Seheinschränkung so stark wäre, dass sie zu einer Nichtverbeamtung führen würde, dann hätte der/die Bewerber:in vermutlich einen GdB (Grad der Behinderung) und dann gelten wieder andere Regeln und er oder sie würde bei sonstiger Eignung vermutlich doch in das Beamternverhältnis übernommen.
Aber mach dir keine Gedanken. Es wird bei dir ganz locker laufen.
Letztlich läuft die Argumentation bei einigen Beiträge darauf hinaus, dass jeder sein Kind möglichst lange betreuen lassen soll, um allen Eventualitäten der Planung Rechnung tragen zu können das ist glaube ich, dass was bei einigen ankommt, und sie so sauer macht, auch wenn es nicht so gemeint ist ggf..
Das hat hier niemand behauptet.
Wer aber Vollzeit arbeitet braucht einen Vollzeitbetreuungsplatz fürs Kind. Und man muss das Kind ja nicht jeden Tag bis 16 Uhr in der Kita lassen. An den Tagen, an denen man früher zu Hause ist, darf man es ja durchaus eher holen.
Stunden verschieben ist jetzt auch nicht immer eine Kunst - bei jedem Durchlauf der Planung kann man bei Durchsicht der Pläne selbst seinen Plan und den eines Kollegen häufig optimieren
Oft geht das. Nicht immer. Und wenn ich mir Kurse wünsche, von denen ich weiß, dass sie in der ersten und zweiten Stunde liegen, aber erst ab der dritten Stunde unterrichten will, dann ist dieser Wunsch nicht umsetzbar (Lage der Stunden von der Stadt vorgeschrieben, die die Kleinbusse bereitstellt, um die Schüler:innen von Schule A zu Schule B zu bringen und umgekehrt).
Klar, den Wunsch kann man angeben und sollte man auch, denn nur dann ist ja bekannt was man möchte/braucht. Bei uns ginge das so wie beschrieben auch nicht. Aber man kann ja vielleicht auch Kompromisse finden und das hängt dann sicher auch sehr vom System ab.
Im konkreten Fall hätte ich genauso gehandelt wie yestoerty , wobei das auch eine wirklich abgefahrene Situation ist/war. (Nicht der Wunsch an sich, aber die Tatsache, dass der Mann auch an der Schule ist, schon entsprechend im Plan ist, dann die seltsame Geschichte mit der Tagesmutter...)
Eine BEM ist ja auch immer eine Sondersituation. Das kann man ja nicht mit "normalen" Anforderungen vergleichen.
Kommt drauf an, oder man hat Kurse, die zu fixen Zeiten veranstaltet werden o.ä. Bei knapp 25 Wochenstunden und 30 möglichen Slots ist das Erstellen eines Stundenplans schon nicht mehr so einfach, insbesondere an meiner Schulform, wo viel in Kursen läuft.
Genau das!
Viele (nicht alle!) Kolleg:innen stellen sich die Erstellung des Stundenplans einfacher vor, als sie ist.
Aber auch hier gilt: Sprecht mit den Stundenplaner:innen. Die sind im Normalfall eine zuverlässige Auskunftsquelle und können Tipps auch bzgl. Machbarkeit von UV und Wünschen geben.
Und hier ist der Punkt, wo ich dann kein Verständnis mehr aufbringe. Wenn ich an einer Ganztagsschule Vollzeit arbeite, und dann eine Kita bzw. einen Betreuungsvertrag mit 20 Wochenstunden (das wäre nämlich hier 8-14 Uhr) wähle, ist es meines Erachtens nicht Aufgabe des Arbeitgebers das auszugleichen.
Auch das stimmt.
Leider habe ich hier keine Quelle, aber mir wurde von einem Mitglied des Philologenverbandes gesagt, dass man z.B. bei einer vollen Stellen auch kein Anrecht darauf hat, die erste (oder auch die ersten beiden) Stunden immer frei zu haben, weil Kita/Schule zu spät öffnen. Man ist selbst für die Betreuung verantwortlich, nicht der Arbeitgeber.
Das heißt nicht, dass ein:e Stundenplaner:in nicht versuchen würde, das hinzubekommen, aber irgendwo sind Grenzen.
Und Vollzeit mit Einsatz nur von 8-14 Uhr an einer Ganztagsschule würde ich bei unseren Bedingungen eher nicht umsetzen können. Im ersten Ansatz würde ich versuchen, der Lehrkraft zu erklären, warum das nicht geht, würde, bei weiteren Nachfragen, aber alles andere der SL überlassen.
Und natürlich gibt es den alleinerziehnden Elternteil ohne Großeltern, der Vollzeit arbeiten muss. Aber dann muss man sich eine Kita / Schule mit OGS mit 45 Stunden Betreuungszeit in der Woche suchen. Ja das kostet mehr, aber in NRW z.B. wird das ja auch nach dem Haushaltseinkommen berechnet, es zahlt also nicht jeder das gleiche. Und wenn man auf dem Land wohnt, und es gibt diese Plätze nicht, dann muss man das Jugendamt in die Pflicht nehmen. Die Kitaleiterin meiner Tochter hatte uns, nachdem wir zunächst nur 35 Stunden bekommen hatten, geraten, us an das Jugendamt zu wenden. Hätten wir auch gemacht (Brief war schon fertig), wenn der Platz nicht einen Tag später doch 45 Stunden gewesen wären (die Leitung hatte da schon beim Jugendamt angerufen). Hier muss man sich aber entsprechend früh kümmern. Das Bebtreuungsstundenproblem (das dann ja doch keines war) wäre bei uns ab August relevant gewesen, wir haben uns im Februar gekümmert.
Und auch hier gilt: kommunizieren. Mit allen beteiligten Personen (Kita/OGS-Leitung, Jugendamt, Schulleitung, Stundenplaner etc.). In meinem erweiterten Bekanntenkreis gab es einen Fall, wo ein Kind partout an der Grunschule nicht bis 16 Uhr betreut werden konnte. Es ging nur bis 14 Uhr. Dieses Kind hat dann, obwohl es schon zur Schule ging, von 14 bis 16 Uhr einen Platz bei einer Tagesmutter gehabt. Ich meine, die TM hätte das Kind dann abholen müssen und die anderen Kids mitgenommen -> täglicher Spaziergang.
Warum sollte man plötzlich seinen Beamtenstatus verlieren? Das ergibt doch keinen Sinn.
Bzgl. der Stundenpläne wie immer mein Tipp: sprecht einfach frühzeitig mit euren Stundenplaner:innen. Und zwar mit den Leuten, die wirklich den Plan machen, nicht "nur" mit der Schulleitung. Stundenplaner:innen sind keine Unmenschen. Wenn ihr sagt, ihr habt 18 Stunden und braucht unbedingt den Freitag frei, dann sagt das. Wenn ihr sagt bei 18 Stunden habt ihr kein Problem damit jeden Tag zu kommen, hättet dafür aber gerne nicht vor der dritten und nicht nach der 7. Stunde, dann sagt auch das. Und ganz wichtig: achtet bei der Unterrichtsverteilung darauf, zu euren Wünschen passende Kurse/Klassen zu bekommen. Auch hier können die Stundenplaner:innen im Normalfall sehr gute Tipps geben.
Beispiel: meine Schule kooperiert mit der Nachbarschule in der Oberstufe. Das ist eine bestimmte GK und eine bestimmte LK Schiene. Die Stunden liegen so gut wie ALLE in den ersten beiden Stunden. Wer also erst zur dritten kommen möchte, wünscht sich besser keinen Kurs in diesen Schienen. Zumindestens ich weise Kolleg:innen bei einer UV, die für ihre Wünsche ungüsntig ist auch vor Erstellung des Stundenplans auf Probleme hin. Dann ist es im Normalfall früh genug etwas zu ändern. Das kann ich aber natürlich nur machen, wenn ich auch über Wünsche informiert bin.
Ich mache die Bewertungskriterien auch am Anfang transparent. Ich nutze die Notenbesprechung zur Mitteilung der Note und als ganz kurzes Entwicklungsgespäch ("was kan der/die Schüler:in machen, um sich zu verbessern) und manchmal auch, um Schüler:innen nach schlechten Noten ein bisschen wieder aufzubauen. Das ist in Mathe oft notwendig. Den Schüler:innen ist in Mathe eigentlich immer klar, dass sie einen Fehlkurs bekommen. Ich frage dann aber oft, in welchen Fächern es besser läuft und wenn dann voller Stolz kommt "im Erdkunde LK bekomme ich 14 Punkte!", dann gehe ich da kurz drauf ein und sage ihnen, dass es mich für sie freut etc. (das mache ich natürlich auch wenn die Rückmeldung nicht 14 Punkte sind, das war jetzt nur ein "best case" Beispiel).
Mich nerven die Bearbeitungszeiten bei der Beihilfe auch und es nervt auch, dass man ständig allem hinterher rennen muss. Ich wurde operiert und kriege hier ständig einzelne Rechnungen. Anästhäsie, für den Aufenthalt, vom Operateur, vom Sanitätshaus etc. Gefühlt jeden Tag eine seit ca. 2 Wochen.
Trotzdem würde ich in der PKV bleiben, denn im Gegensatz zu dem, was einige andere hier berichten, bekommen sowohl meine Tochter, als auch ich, oft deutlich schneller Arzttermine. Da das Kind auch öfter mal zu verschiedenen Fachärzten muss, ist das ganz praktisch. Einen Termin beim Kinderkardiologen z.B. haben wir innerhalb von zwei Tagen bekommen. Gesetzlich versichert hätte sie zwei Monate gewartet.
Korrektur? Jage ich durch, der Mehrwert ist gering.
So ist es. Die Schüler:innen interessiert nur die Note. Wenn sie wissen wollen, wie sich verbessern können, fragen sie im Normalfall die Lehrkraft in einem persönlichen Gespräch.
In NRW sind meines Wissens nach nur drei Tage am Stück, aber das reicht ja vielleicht auch an vielen Stellen aus.
Und wenn du operiert werden musst und länger ausfällst, dann lässt du dich krankschreiben. Du bist dann ja schließlich auch krank. Nur weil es keine lebensnotwendige OP war, die in genau der Sekunde hätte durchgeführt werden müssen, heißt das ja noch lange nicht, dass du kein Anrecht auf Verbesserung deines gesundheitlichen Zustandes hast.
Ich habe jetzt nicht alles gelesen, aber so mache ich es:
Rechtschreibfehler verbessere ich grundsätzlich nicht. Das Wort wird unterstrichen, es kommt ein R an den Rand, wer wissen will, wie das Wort richtig geschrieben wird, möge ein Wörterbuch benutzen.
Sind in einem Satz mehr als zwei Fehler, unterstreiche ich den Satz und schreibe ihn komplett neu (nicht bei Rechtschreibfehlern, siehe oben). Die Fehlertypen schreibe ich dazu.
Satzstellungsfehler verbessere ich nicht durch Neuschreiben des Satzes, sondern durch Pfeile im Satz des Schülers.
Verstehe ich einen Satz beim zweiten Mal lesen nicht, schreib ich "Sinn?" an den Rand und fertig.
Inhaltliche Fehler bekommen bei mir das Kürzel Inh mit meinem Pfeil nach unten. Warum soll ich da irgendwas Weiteres erklären? Will der Schüler/ die Schülerin mehr wissen, soll er/sie zu mir kommen, dann kann ich das ekrlären. Passiert ca. ein mal pro Halbjahr. Meine inhaltlichen Erwartungen sind außerdem im Erwartungshorizont zu finden. Schüler:innen können das, was sie geschrieben haben, mit dem EH vergleichen. Da merken sie dann, was falsch ist (macht kaum einer, weiß ich auch).
Ich verbessere die gleiche Art des Fehlers grundsätzlich nur einmal. Hat z.B. eine Schülerin Schwierigkeiten mit der Unterscheidung zwischen Adverb und Adjektiv und macht das 20 mal pro Klausur falsch, verbessere ich das einmal und schreibe 19 mal s.o.. Unter die Klausur kommt dann eine Anmerkung wie z.B. "Setzte dich noch einmal mit der Unterscheidung von Adjektiv und Adverb auseinander. Materialien und Übungen findest du z.B. bei ego4u.de. Bei Fragen kannst du dich gerne an mich wenden."
Grundsätzlich bewerte ich Sprache und Inhalt in einem Rutsch. Mit ein wenig Routine geht das. Ich lese keine Klausur zweimal. Früher habe ich das gemacht, das war total verschenkte Lebenszeit.
Das alles bezieht sich auf Klausuren in der Oberstufe.
Wir haben immer wieder Schülerinnen, die bis zum Abitur Kopftuchtragen und oft auch sehr weite Kleidung und auf dem Abiball dann ohne Kopftuch und im enganliegenden Kleid kommen. Die erzählen dann schon mal, dass der Deal mit den Eltern war, das Kopftuch bis zum Abitur zu tragen und sie danach selbst entscheiden durften.
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