NRW:
5 bewertete Unterrichtsbesuche pro Fach, diese sind Basis für das jeweilige Fachleitergutachten, beide Fachleiternoten geben eine Note vom Seminar
dazu kommt ein Schulleitergutachten, beides zusammen ergeben die Vornote und 50% der Gesamtnote. Insgesamt muss man hier bei mind. 4,0 sein, sonst wird man erst gar nicht zur UPP zugelassen.
UPP: an einem Tag je eine Lehrprobe pro Fach+ Stellungnahme und schriftlichem Entwurf (jeweils 15% Stunde, 5% Entwurf). Sollte eine der Stunden mangelhaft sein, muss die andere mindestens befriedigend sein, sonst geht es nicht ins Kolloquium. Man kann einen seiner Fachleiter*innen für die Prüfungskommission auswählen, dazu gibt es eine fremde Fachleitung und Schulleitung oder Dezernent*in. Datum kann man in Absprache im Prüfungszeitraum auswählen. Klassen ein Stückweit auch. Ich hatte lediglich die Vorgabe am BK in zwei unterschiedlichen Anlagen zeigen zu müssen.
Kolloquium, hier werden mind. 3 der im Ausbildungsplan festgeschriebenen Handlungsfelder betrachtet. Es gibt ein kurzes selbstgewähltes Eingangsstatement zu einem der Handlugnsfelder, alles andere ergibt sich im Gespräch. Hier sollte man auch Paragraphen nennen können. (20% der Note und wenn ich das jetzt nicht total verdrängt habe, darf das Kolloquium auch nicht mangelhaft sein).
Der ganze UPP-Tag macht also 50% der Note aus. Wenn jemand da einen schlechten Tag hat, müsste es entsprechend eine große Diskrepanz zwischen Seminarnote und Schulnote geben.