Unentschuldigtes Fehlbleiben ist eine Leistungsverweigerung, fertig. Damit ist die sonstige Leistung dieser Stunde eine 6.
Genau das hat uns unsere Schulleitung untersagt. Dürften wir nicht. Wir dürften in der anschließenden Stunde (wenn Person denn da) prüfen, ob die letzte Stunde nachgearbeitet wurde. Wenn nicht dürften wir dann dafür eine 6 eintragen.
Ich finde das sehr merkwürdig. Führt nämlich dazu, dass SuS schwänzen, ab und an da sind, Leistung abliefern und noch ne gute Note kassieren... Wenn dann auf Grund der versäumten Stunden keine sonstigen Maßnahmen eingeleitet werden kann das schon zu Unmut führen.