Beiträge von Meer
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ME/CFS sieht man halt auch nicht im Blut oder auf einer Bildgebung… Dennoch gibt es Menschen, durch Covid viel mehr, mit dieser Erkrankung. Und ich glaube jeder dieser Menschen würde es sich wieder anders wünschen….
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Ehrlich gesagt, bezweifle ich stark, dass du hier die einzige Person bist die mit einer Erkrankung studiert hat.
Für ein Krankheitssemester musste ich damals einmal etwas einreichen für das komplette Semester, dass hat gereicht. Wenn man aus gesundheitlichen Gründen von Prüfungen zurückgetreten ist, brauchte man hier auch ein genaues Attest.
Vielleicht solltest du nochmal ein Krankheitssemester absolvieren und dich um deine Gesundheit kümmern und schauen was dann wie geht.
Für einen GdB benötigte man bei mir auch nur einen Antrag plus evtl. medizinische Unterlagen.
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Der Amtsarzt wird ne Prognose stellen. Wenn da gesehen wird, dass in absehbarer Zeit die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt ist, wird nichts passieren. Daher ja auch der Rat entsprechende ärztliche Schreiben mitzunehmen.
calmac hat schon recht, volle Bezüge statt Pension bei absehbarer (langer) Dienstunfähigkeit hat schon was von abkassieren.
Wie gesagt als Angestellter erhält man nach 6 Wochen Krankengeld, was deutlich weniger ist und das bekommt man 72 Wochen. Danach wird man von der Krankenkasse ausgesteuert. Und die verlangt noch viel früher eine entsprechende Reha um ggf. schon vorab in die Erwerbsminderungsrente zu schicken.
Und wenn deine Mutter in absehbarer Zeit wieder einsteigt braucht man sich da glaube ich keinen Stress machen.
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Wenn deine Mutter keinen Zeitpunkt genannt hat, kann man sie auch erstmal nicht einplanen. Irgendwie logisch oder?
Und an der Stelle geht es um die Gesundheit deiner Mutter, wenn da eine Reha für sinnvoll gehalten wird, wird sie die wohl machen müssen. Für solche Fälle muss man sich dann ggf. um Kurzzeitpflege oder ähnliches kümmern. Ist vielleicht auch generell die Frage, ob diese zusätzliche Belastung ihr aktuell gut tut, aber das kann und mag ich nicht beurteilen.
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Kann sie zu einer Reha gezwungen werden?
§ 35 LBG NRW – Wiederherstellung der Dienstfähigkeit
(1) Die Beamtinnen und Beamten sind verpflichtet, zur Wiederherstellung ihrer Dienstfähigkeit an geeigneten und zumutbaren gesundheitlichen und beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen teilzunehmen. Diese Verpflichtung gilt auch zur Vermeidung einer drohenden Dienstunfähigkeit. Vor der Versetzung in den Ruhestand sind sie auf diese Pflicht hinzuweisen, es sei denn, nach den Umständen des Einzelfalls kommt eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis nicht in Betracht. Der Dienstherr hat, sofern keine anderen Ansprüche bestehen, die Kosten für die erforderlichen Maßnahmen nach Satz 1 und Satz 2 zu tragen.
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Und unendlich krank schreiben lassen. Sie macht das ja nicht aus dem Spaß an der Freude, sondern weil sie gesundheitlich nicht arbeiten kann.
Nein, aber es gibt nun mal Regelungen/Gesetze. Man hat doch als Beamter schon den Luxus das man, solange man nicht pensioniert wird die vollen Bezüge bekommt. Als Angestellte würde sie schon längst Krankengeld beziehen und wäre wahrscheinlich bereits aufgefordert worden eine Reha zu beantragen.
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Funktioniert Threema auf einem normalen Dienstlaptop mit Windows?
Mit Threema Web definitiv auf jedem Rechner.
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Ich lese mal mit. Ich habe nämlich auch überlegt mal nachzufragen. Ich habe vorher nicht an einer Schule gearbeitet, aber lange an einer Universität im Bereich der Didaktik. Für meine Eingruppierung wurden bei mir sämtliche vorherige Tätigkeiten angerechnet (auch die als SHK) und ich habe mich auch schon gefragt, ob es ggf. eine Möglichkeit auf Verkürzung der Probezeit gibt.
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Mattermost ist auch eine ganz gute Alternative zu Slack. Kann auch auf Wunsch selbst gehostet werden.
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Hallo,
ich habe im letzen Herbst meine OBAS Zeit abgeschlossen, also noch nicht ganz solange her. Kannst dich gerne melden.
Viele Grüße
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Ich mache eigentlich nur Sachen in Englisch neu. In Informatik und insbesondere in Physik kann das eigentlich alles so bleiben, da kommt kaum was Neues dazu. Die Mathe-Kollegen benutzen ihr Material auch schon seit zig Jahren. Es kommt schon arg auf die Fächer an.
In Informatik liegt das dann wohl eher am gymnasialen Lehrplan. Am BK muss ich ständig anpassen und finde das auch gut so. So bleibe ich selbst wenigstens etwas up to date.
Auswahl von PC Komponenten z.B., wenn ich da ein Portfolio vorgebe, kann ich dass max. 1,5-2 Jahre nutzen, dann ist des so veraltet. Arbeit mit Betriebssystemen (praktisch) hier gibt es auch immer wieder Änderungen. Entsprechend müssen die Anforderungen in Lernsituationen auch angepasst werden.
Dazu haben wir im Bereich der Pogrammierung die Sprache gewechselt. Von den vielen neueren Themen wie KI und Co. mal ganz zu schweigen. Wenn ich Lernsituationen und Aufgaben an die Berufs- und oder Lebenswelt der SuS orientiert gestalten möchte, muss ich diese gerade im Bereich IT regelmäßig anfassen.
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Der zitierte Paragraph gilt allerdings an dieser Stelle "nur" für nicht mehr schulpflichtige SuS.
Und die Frage ist da manchmal (zumindest zuletzt bei uns) wie viele Wochen später akzeptiert man noch Atteste...
Naja, wir haben zwar das oben erwähnte Dilemma, aber zumindest nun für die Vollzeit SuS Schulverträge durch die wir deutlich schneller sehr Konsequent handeln können. Wir werden im neuen Schuljahr sehen in wie weit das hilft.
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Am Besten bei der Bezirksregierung anrufen und nachfragen. Ich glaube es gibt da kein einheitliches Datum.
Hast du denn schon alles eingereicht, Führungszeugnis und so, oder wollten die das noch gar nicht haben?
Da ich an einer privaten Schule bin, ging bei mir erst nach Vertragsunterzeichnung an der Schule alles zur Bezirksregierung (Fächeranerkennung war klar, da es schon KuK mit identischem Studium gab).
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Aber Laserdrucker-Drucke schon?
Wenn man dem hier folgt nicht: https://www.papier-und-mehr.de…dokumentenechte-ausdrucke
Demnach gibt es sowohl nicht Dokumentenecht druckende Laserdrucker als auch Dokumentenecht druckende Tintenstrahldrucker.
Bleibt also: Es sollten Dokumentenecht druckende Drucker sein, nicht Dokumentenechte druckende Drucker drucken nämlich nicht Dokumentenecht!
Genau genommen braucht es sogar eine spezielle Zertifizierung (die gibt es auch für Tintenstrahl, aber tatsächlich nur mit spezieller Tinte die sicherlich nicht zum normalen Hausgebrauch gehört.) Ich weiß allerdings nicht, ob die für Zeugnisse notwendig ist.
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Dass wir Azubis, die ein Studium abgebrochen haben, mal in unseren Berufsschulklassen sitzen haben, ist übrigens an meiner Schule auch selten der Fall.
Oh von denen haben wir immer einige. Und meist macht es mit denen richtig Spaß.
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Bei uns ist das Problem, dass die Unternehmen ihre Ausbildungsplätze nicht besetzt bekommen, auch nicht solche mit dualem Studium. Keine Ahnung woran das liegt...
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Wenn die Schule von mir verlangen würde, dass ich unbedingt mit meinen Privatdrucker Zeugnisse ausdrucken sollte, soll sie mir einen stellen.
Ansonsten muss die Schule dafür sorgen, dass nicht nur 1 Lehrkraft die Zeugnisse ausdrucken kann. Bei uns können es mehrere KuK. So ist gewährleistet, dass man nicht irgenwelche Daten von A nach B transferieren muss.
Wohlgemerkt: Ich drucke schulische Sachen auch auf meinem Privatdrucker aus (1 mal), aber nur aus Bequemlichkeit.
Ja natürlich. Ich fände es generell ein Unding, wenn Zeugnisse nicht in der Schule gedruckt werden.
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Es sollte ein Laserdrucker sein! Tintenstrahldrucker ist nämlich nicht Dokumentenecht…
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