Ja, es ist nicht der große Leuchtturm, der sieht ganz anders aus. Sondern der andere, Namen weiß ich abe rnicht.
Mir reicht eine ungefähre Beschreibung wo er steht.
Ja, es ist nicht der große Leuchtturm, der sieht ganz anders aus. Sondern der andere, Namen weiß ich abe rnicht.
Mir reicht eine ungefähre Beschreibung wo er steht.
Kampen stimmt schonmal. Es gibt dort aber zwei
§ 111
Folgelasten aufgelöster Schulen
(1) Wird eine Schule ganz oder teilweise aufgelöst, ist für eine anderweitige entsprechende Verwendung der hauptberuflichen Lehrerinnen und Lehrer im Schuldienst des bisherigen oder eines anderen Ersatzschulträgers zu sorgen. Ist dieses nicht möglich, ist das Land verpflichtet, eine den Planstelleninhaberinnen und Planstelleninhabern zumutbare Unterbringung auf freien Stellen der öffentlichen Schulkapitel sicherzustellen. Für das übrige hauptberuflich tätige pädagogische Personal prüft das Land, inwieweit eine Unterbringung im öffentlichen Schuldienst auf freien und besetzbaren Stellen ermöglicht werden kann.
(2) Planstelleninhaberinnen und Planstelleninhaber sind mit Auflösung der Schule in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen, sofern keine anderweitige Verwendung im Ersatzschuldienst möglich ist. Ihr Ruhegehalt sowie die Versorgungslasten der aufgelösten Schule werden vom Land ohne Abzug einer Eigenleistung über das Landesamt für Besoldung und Versorgung festgesetzt und zahlbar gemacht.
(3) Der Anspruch auf Ruhegehalt bleibt außer Ansatz, wenn eine Planstelleninhaberin oder ein Planstelleninhaber anderweitig im Schuldienst tätig ist oder eine zumutbare Beschäftigung im Ersatzschuldienst oder im öffentlichen Schuldienst abgelehnt hat. Bei Ablehnung des Angebots einer zumutbaren anderweitigen Beschäftigung im Schuldienst trifft die obere Schulaufsichtsbehörde die Feststellung über den Verlust der Versorgungsbezüge.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für Lehrerinnen oder Lehrer, die als Mitglieder religiöser oder gemeinnütziger Gemeinschaften an der Schule zur Zeit der Auflösung tätig waren.
(5) Unbeschadet der Absätze 1 bis 4 haftet das Land für die Verbindlichkeiten einer Ersatzschule aus betrieblicher Altersversorgung den Planstelleninhaberinnen und Planstelleninhabern und ihren Hinterbliebenen gegenüber unbeschränkt, soweit ohne diese Haftung eine Eintrittspflicht des Trägers der Insolvenzsicherung auf Grund und nach Maßgabe von § 7 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung gegeben wäre.
Schulgesetz NRW
Richtig, aber zu ungenau
St. Kilians in Rüdenau?
Wer trägt eigentlich die bestehenden pensionslasten?
Bei Planstelleninhaberverträgen der Schulträger. Allerdings sind Planstellen in der Regel refinanziert.
Für den Fall, dass es den mal nicht mehr gibt, gibt es zumindest in NRW entsprechende Regelungen.
Bei uns erschrecken sich diese SuS immer, denn bei uns zählt Rechtschreibung. Nachteilsausgleich gibt es nur noch in Form von Zeit bei LRS.
Mir geht es auch nicht um einzelne Fehler, ich weiß, dass ich da selbst meine Schwächen habe. Aber alles, was mir bei der fachlichen Korrektur auffällt, streiche ich an und berechne bei etwas längeren Textteilen auch den Fehlerquotient und es gibt Abzüge wie später bei der FHR-Prüfung auch.
Bei den Azubis haben wir diese Regel leider nicht, aber da streiche ich auch an. Und wenn ich den Inhalt nicht mehr erschließen kann, dann fange ich auch nicht mehr an und suche Buzzwords.
Protokolle und Ziele gab es bei mir in NRW auch nach jedem UB. Dennoch war die Transparenz der Bewertung der UBs doch bei den Fachleitern sehr unterschiedlich.
Bei uns ist mal eine Person durchgefallen. Allerdings war das abzusehen und die Person wurde auch nur zugelassen, weil die Schulleitung sich nicht getraut hat, mit ihrem Gutachten dafür zu sorgen, dass die Person nicht zugelassen wird. Also wurde eine drei statt einer vier drunter geschrieben und das Drama ging weiter.
Eine Kommission aus 1 (selbstgewähltem) Fachleiter und 3 Fremdprüfern (fremde Schulleitung, anderes Seminar).
2 Fremdprüfer waren es bei mir
Wobei statt der fremden Schulleitung auch ein Dezernent erscheinen kann.
Hättest ja auch den für die teureren GKV Tarif wählen können...
Sorry, aber da habe ich tatsächlich weder Mitleid noch Verständnis.
Solche Ausfallgebühren sind auch für GKV Patienten ganz normal. Und vielleicht hat die Physiopraxis eine Springerliste, meine Praxis hat so etwas, dann findet sich häufig kurzfristig noch jemand und es fällt somit keine Ausfallgebühr an. Häufig macht es auch einen Unterschied, ob man über Nacht erkrankt ist, oder einem, was auch immer dazwischen gekommen ist.
Dir wurden hier nun verschiedene Alternativen aufgezeigt. Welche du wählst ist deine Entscheidung mit den entsprechenden möglichen Konsequenzen.
Wie fandest du es denn in Vollzeit? Gut bewältigbar oder weit mehr als 40 h Aufwand die Woche? Ich würde der Schule ja gerne entgegenkommen, mag mich aber auch nicht total überlasten.
Es war und ist ok. Aber in der Regel war und ist es mehr als 40h die Woche. Ich habe allerdings auch im alten Job fast immer mehr als 40 h die Woche gearbeitet. Vor UBs war es manchmal schon stressig, insbesondere wenn in der Zeit vielleicht auch noch viele Korrekturen anstanden. Ich habe versucht es immer so zu planen, dass dies nach Möglichkeit nicht immer alles zusammen gefallen ist. Lässt sich aber eben nicht immer vermeiden. Grundsätzlich bin ich aber glaube ich ein sehr strukturierter Mensch, was meine Arbeit angeht, was mir persönlich sehr geholfen hat und immer noch hilft.
Hallo,
bezüglich der Einstufung wurde ja schon einiges geschrieben. Das entscheidet tatsächlich die BR anhand der Angaben. Was dann tatsächlich als einschlägige Vorerfahrung angerechnet wird ist sehr unterschiedlich, da lohnt es sich sicher sich auch von einer Gewerkschaft beraten zulassen, insbesondere, wenn danach keine Verbeamtung und damit nochmal eine andere Berechnung stattfindet. Es hängt auf jeden Fall stark davon ab, was man vorher gemacht hat.
Der Beginn 1.11. ist in sofern wahrscheinlich besser, da das OBAS-Seminar dann auch beginnen wird (je nach Seminartag vielleicht auch erst eine Woche später). Da hast du am Anfang ein Kernseminar und zusätzlich den Bildungswissenschaften-Kurs. Letzterer ist überall etwas anders organisiert und kann auch an unterschiedlichen Tagen stattfinden, da dort auch schulformübergreifend gearbeitet wird. Gerade am ersten Seminartag gibt es doch reichlich organisatorische Infos und Hinweise.
Zu Teilzeit kann ich wenig sagen, da ich alles in Vollzeit gemacht habe und immer noch Vollzeit arbeite, keine Kinder habe und mich wenn auf meine Schwerbehinderung beziehen könnte.
Kurzfristige Einstellungen sind wie schon berichtet auch nicht ganz ungewöhnlich. Die Einstellungstermine stehen ja eigentlich auch bei den Stellenangeboten dabei.
Wenn man in der GKV ist, läuft es mit den wenigen Dingen die man bei der Beihilfe einreichen kann ähnlich wie im beschriebenen Auslandsfall. Man braucht erstmal etwas von GKV, woraus deren Leistungsbeschreibung und evtl. Kostenübernahme und oder Ablehnung hervorgeht und kann es dann erst bei der Beihilfe einreichen.
Naja, vielleicht erlebe ich ja noch, dass NRW eine Pauschale Beihilfe einführt.
Ungefähr 15% für die AfD in westdeutschen Bundesländern - in Bayern trotz zweier konservativer Alternativen - ist schon eine Hausnummer, an die man sich gewöhnen muss.
Mich hat das eine oder andere Interview mit AfD-PolitikerInnen angewidert - dort wurde einerseits die eigene Stärke gepriesen, gleichzeitig die Opferrolle sorgsam gepflegt und das Ganze mit einer Rhetorik versehen, die der NSDAP durchaus gleichkommt.
Ehrlich gesagt möchte ich mich daran nicht gewöhnen. Ich finde es mehr als gruselig
Macht das Kollegium das bei euch? Habe ich noch nie gehört, dass das an Schule gängige Praxis ist.
Ja, aber wir sind wie gesagt private Ersatzschule und habe. In dem Rahmen ein paar Dinge etwas anders. Dazu gehört eben auch eine Zeiterfassung.
Eigentlich gibt es kein "Überstundenfrei" in NRW.
Ja, deshalb heißt es bei uns offiziell anders. (Ersatzschule)
Habe ich ja oben geschrieben.
Ich hab meinen Abschluss, meinen Job etc.
Wer die Angebote die es gibt nicht nutzt hat halt Pech gehabt.
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