Beiträge von Meer

    Ich kann total nachvollziehen, dass der Wunsch besteht, keine Leistung ohne Arbeit.

    Nur was ist mit den Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können oder eben nicht in dem geforderten Stundenumfang? Nicht alle haben jemals soviel in z.B. die Rentenkasse eingezahlt um eine Erwerbsunfähigkeitsrente über dem Bürgergeld zu erhalten.

    Und auch gerade für diese Menschen wie auch Schülerinnen und Schüler sowie Studierende sind doch gerade Minijobs wichtig.


    Wenngleich ich es auch kritisch finde, wenn Menschen statt einen normalen Teilzeitjob diverse Minijobs haben.

    Kann ich so nicht unterschreiben. Mit meinen IT-Fächern habe ich auch ein Examen mit sehr gut abgeschlossen. Das hat bei uns im Jahrgang nicht jeder und die Verteilung war über alle Fächer ähnlich.


    Und für eine Didaktikprofessur benötigt man in Deutschland kein sehr gutes Ref, man kann von Glück sagen, wenn die Leute überhaupt Schulerfahrung haben. Ich habe lange in dem Bereich gearbeitet. Hatte lange ein schlechtes Gewissen, weil ich selbst zu dem Zeitpunkt nie in Schule war, nicht mal Lehramt studiert habe. Ich weiß heute, ich hab da nicht viel falsch gemacht und war ohne Schulerfahrung wohl dennoch näher an Schule heute als mein Vorgesetzter.

    Ich findees halt bitter nicht Urlaub für z.B. folgende Dinge nehmen zu können:

    Einschulung der eigenen Kinder
    Hochzeit von Familienangehörigen, Freunden (wo man dann z.T. also Trauzeuge eingeplant wird)
    Familienfeste generell

    Für solche oder noch andere Tage hilft es oft einfach mal mit den KuK zu reden. Unterricht zu tauschen und dadurch einen unterrichtsfreien Tag zu bekommen. An diesem kann man dann bei uns auch entsprechend frei machen. Vergleichbar mit einem Urlaubstag finde ich das eigentlich nicht, da ich meiner Unterrichtsverpflichtung ja dennoch nachkomme, nur eben an anderen Tagen. Dennoch eine gute Möglichkeit für private Veranstaltungen/Ereignisse mal einen Tag frei zu haben.

    Ich weiß von BKs in NRW, dass Sie Informatik nur noch ausschreiben, wenn sie Leute kennen die sich vermutlich bewerben. Weil ihnen der Aufwand, dass sich niemand bewirbt, oder eben nur unqualifizierte (bei meist Öffnung für OBAS) zu groß ist. Das gilt sowohl für Vertretungs- als auch normale Stellen je nach Fach.


    Unsere Schule arbeitet auch viel mit Initiativbewerbungen, sind aber Ersatzschule.

    s stimmt natürlich, dass es verschiedene Psychotherapieverfahren gibt und Beratung davon nochmal abzugrenzen ist. Allerdings gibt es auch Gemeinsamkeiten und ich finde es vor allem wichtig, dass hier nicht stehen bleibt, Gespräche im Kontext von Beratung seien dasselbe wie im Freundeskreis.

    Ja, natürlich ist es etwas anderes, als wenn man mit Freunden und Familie darüber redet.

    Hallo zusammen,


    mich würde einmal interessieren, ob es hier Personen gibt, die in NRW als Beratungslehrkräfte tätig sind und die entsprechende Weiterbildung gemacht haben?


    Wenn ja, wie habt ihr die Zeit der Weiterbildung erlebt, einmal von der Arbeitsbelastung und auch von den inhaltlichen Aspekten?


    Habt ihr an eurer Schule einen Schwerpunkt in eurer Beratungstätigkeit oder geht es über verschiedene Bereiche? Gibt es weitere Beratungslehrkräfte oder "kämpft" ihr allein? Habt ihr zusätzlich Sozialarbeiter und oder Kontakte zu Beratungslehrkräften anderer Schulen?


    Grund meiner Fragen ist, dass ich schon länger mit dem Gedanken an diese Weiterbildung spiele und nun auch von der Schulleitung die Möglichkeit habe, mich im nächsten Zyklus zu bewerben.


    Viele Grüße

    Meer

    Es muss ja nichtmal immer was dramatisches sein.

    Ich finde Supervision oder Fallbesprechungen können auch bei ganz alltäglichen Situationen helfen. Und wenn es nur darum geht, wie man SuS mit bestimmten Auffälligkeiten vielleicht besser unterstützen kann oder mit externen Menschen über Grenzen und Grenzsetzungen (sowohl gegenüber SuS als auch KuK etc.) zu sprechen um sich selbst zu reflektieren und auf diesem Weg weiter zu entwickeln.


    Für mich ist das auf jeden Fall etwas anderes als eine Psychotherapie.


    § 111

    Folgelasten aufgelöster Schulen

    (1) Wird eine Schule ganz oder teilweise aufgelöst, ist für eine anderweitige entsprechende Verwendung der hauptberuflichen Lehrerinnen und Lehrer im Schuldienst des bisherigen oder eines anderen Ersatzschulträgers zu sorgen. Ist dieses nicht möglich, ist das Land verpflichtet, eine den Planstelleninhaberinnen und Planstelleninhabern zumutbare Unterbringung auf freien Stellen der öffentlichen Schulkapitel sicherzustellen. Für das übrige hauptberuflich tätige pädagogische Personal prüft das Land, inwieweit eine Unterbringung im öffentlichen Schuldienst auf freien und besetzbaren Stellen ermöglicht werden kann.

    (2) Planstelleninhaberinnen und Planstelleninhaber sind mit Auflösung der Schule in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen, sofern keine anderweitige Verwendung im Ersatzschuldienst möglich ist. Ihr Ruhegehalt sowie die Versorgungslasten der aufgelösten Schule werden vom Land ohne Abzug einer Eigenleistung über das Landesamt für Besoldung und Versorgung festgesetzt und zahlbar gemacht.

    (3) Der Anspruch auf Ruhegehalt bleibt außer Ansatz, wenn eine Planstelleninhaberin oder ein Planstelleninhaber anderweitig im Schuldienst tätig ist oder eine zumutbare Beschäftigung im Ersatzschuldienst oder im öffentlichen Schuldienst abgelehnt hat. Bei Ablehnung des Angebots einer zumutbaren anderweitigen Beschäftigung im Schuldienst trifft die obere Schulaufsichtsbehörde die Feststellung über den Verlust der Versorgungsbezüge.

    (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für Lehrerinnen oder Lehrer, die als Mitglieder religiöser oder gemeinnütziger Gemeinschaften an der Schule zur Zeit der Auflösung tätig waren.

    (5) Unbeschadet der Absätze 1 bis 4 haftet das Land für die Verbindlichkeiten einer Ersatzschule aus betrieblicher Altersversorgung den Planstelleninhaberinnen und Planstelleninhabern und ihren Hinterbliebenen gegenüber unbeschränkt, soweit ohne diese Haftung eine Eintrittspflicht des Trägers der Insolvenzsicherung auf Grund und nach Maßgabe von § 7 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung gegeben wäre.


    Schulgesetz NRW

    Bei uns erschrecken sich diese SuS immer, denn bei uns zählt Rechtschreibung. Nachteilsausgleich gibt es nur noch in Form von Zeit bei LRS.

    Mir geht es auch nicht um einzelne Fehler, ich weiß, dass ich da selbst meine Schwächen habe. Aber alles, was mir bei der fachlichen Korrektur auffällt, streiche ich an und berechne bei etwas längeren Textteilen auch den Fehlerquotient und es gibt Abzüge wie später bei der FHR-Prüfung auch.

    Bei den Azubis haben wir diese Regel leider nicht, aber da streiche ich auch an. Und wenn ich den Inhalt nicht mehr erschließen kann, dann fange ich auch nicht mehr an und suche Buzzwords.

Werbung