Beiträge von Meer

    Am Tag der Prüfung sitzt auch weiterhin niemand von der eigenen Schule dabei. Es gibt eine Fachleitung die man selbst wählt, der Rest wird zugeteilt.

    Die Vornoten sind diesem Teil der Prüfung offiziell auch nicht bekannt (was der gewählte Prüfer erzählt ist sicher unterschiedlich), sondern der Umschlag mit diesen Noten soll eigentlich erst zur Notenzusammenrechnung geöffnet werden. (Ich weiß, eigentlich...)


    Die Nichtzulassung schützt manche aber auch, vor einem sehr üblen UPP-Erlebnis. Habe einen Fall, wo man sich nicht getraut hat, für eine Nichtzulassung zu sorgen. Damit hätte man der Person allerdings viel Leid erspart, zu dem es so am UPP-Tag kam.

    Ich habe das, was ihr hier beschreibt so nicht erlebt und auch bei anderen bis dato nicht mitbekommen. Personen die bei Fachleitern ggf. nicht gut ankamen, kamen dies tatsächlich auch sonst nicht und sind auch entsprechend im Seminar aufgefallen. Wenn die Personen sich in der Schule genauso verhalten haben...

    Sollte eine Schulleitung einem den BdU verwehren, sollte man sich an das Seminar wenden und versuchen darüber Wege zu finden.

    Habe in der Zeit in Schule und auch im alten Job mit entsprechender Schulnähe, tatsächlich keinen Fall erlebt wo jemand ungerechtfertigt endgültig nicht bestanden hat.


    Aber mag sein, dass ich damit falsch liege. Will ich nicht ausschließen.

    Beim jeweiligen Bildungsministerium erkundigen.


    Ich finde es übrigens sehr schade das immer davon ausgegangen wird, dass immer eine Unfähigkeit der Grund für ein Nichtbestehen ist.

    Ich habe mittlerweile einige Fälle erlebt, wo es ganz objektiv (als Mitglied des Lehrerrat/Gewerkschaft bei der UPP dabei gewesen) eben nicht an der Unfähigkeit lag sondern an Animositäten gegenüber dem Anwärter oder gegen die anderen Prüfer bzw. weil die Quote erfüllt werden muss.

    Hier kam es aber zweimal erst gar nicht zur UPP...

    Hast du denn eine Bezeichnung im Arbeitsvertrag? Falls nicht, würde ich einfach Lehrerin schreiben.


    Bei mir steht explizit im Vertrag das ich mich StR i.E. nennen darf. Bzw. aktuell noch auf Probe dahinter müsste, würde ich es wo angeben.

    Wir haben in manchen Bildungsgängen die Lernfelder auch aufgeteilt. Hängt teilweise mit dem hohen Stundenkontingent zusammen, welches sich bei uns durch den Blockunterricht ergibt. An manchen Stellen finde ich es ganz ok, weil man die Inhalte tatsächlich sinnvoll aufteilen kann. Es gibt auch Lernfelder oder Aufteilungen an Stundenkontingenten die ich gar nicht sinnvoll finde.

    Das Thema Lernsituationen ist bei uns ein Thema für sich...

    Ich würde eher empfehlen sich beraten zu lassen, welche Alternativen es außerhalb des Schuldienstes gibt. Nach meiner persönlichen Erfahrung wird niemand ohne triftige Gründe zweimal nicht zur UPP zugelassen.

    Lehrkräftemangel hin oder her.

    In NRW kann der Wechsel vom Schuldienst in die Wissenschaft schwierig sein. Sei denn es handelt sich um Abordnungsstellen.

    Zwei unterschiedliche Ministerien und damit zwei unterschiedliche Töpfe. Mehrfach in unterschiedlichen Kontexten erlebt.

    Ein Bekannter hat es dann irgendwie mit anwaltlicher Hilfe geschafft, dass er ohne Neuverbeamtung wechseln konnte. Die wäre nämlich aus Altersgründen nicht mehr möglich gewesen. Hat sich aber lange hingezogen und die Details kenne ich nicht. Einen Wechsel zurück würde da sicherlich mind. nochmal genauso kompliziert, insbesondere wenn mit dem Wechsel aus der Schule z.B. in die Wissenschaft auch noch eine Beförderung verbunden ist.


    Aber nur aus dem was ich mitbekommen habe, ohne Gesetzestexte zu wälzen.

    Autismus bzw. ASS ist eine ganz andere Kategorie. Da wird individuell je nach Beeinträchtigung ein NTA gewährt.

    Was GdB bzw. Schwerbehinderung angeht, so muss man das vom konkreten Fall abhängig machen. Es gibt ja keinen Katalog anhand dessen man seine Kreuzchen setzt und dann einen pauschalen NTA vergibt.

    Das mit dem "Anspruch" auf NTA ist auch so eine Sache. Für den Fall, dass eine Beeinträchtigung überhaupt nicht im Rahmen einer Prüfung zum Tragen kommt, erachte ich das als hochproblematisch. Und die DezernentInnen, die das für die Oberstufe spätestens, wenn es um die Abiturprüfungen geht, entscheiden müssen, freuen sich auch nicht darüber.

    Ja klar, Autismus ist nochmal ne eigene Kategorie, soweit bin ich schon ;) Und bis dato lief es mit diesen SuS bei uns auch gut, zumindest solange sich Lehrkräfte und auch Klasse auf die Eigenarten einer Person einlassen. (Aber da kann es auch ohne Diagnose manchmal in die Hose gehen ;))


    Ich persönlich finde mehr Zeit aufgrund von Konzentrationsproblemen auch schwierig. Aber in diesen Fällen liegen die Schwierigkeiten eben schon im Unterricht. Wo eigentlich immer wieder jemand den Fokus auf das Geschehen legen müsste, Dinge wiederholen etc. Das kann man als Lehrkraft in einer großen Klasse eben nur bedingt leisten.


    Aber ich mache mich da mal anderweitig schlau. Muss man vermutlich sowieso individuell betrachten.

    Du übersiehst den entscheidenden Sachverhalt. Um den konkreten Rechtsfall bei Erwachsenen geht es überhaupt nicht. Deshalb muss man die Urteile anders lesen.
    Worum es geht, ist, dass die Gerichte in NRW ADHS als so genanntes Dauerleiden einstufen, das die Konzentrationsfähigkeit einschränkt. Da diese integraler Bestandteil der Prüfungsleistung ist, kann es hierfür keinen Nachteilsausgleich geben. Das findest Du mittlerweile in allen einschlägigen Urteilen quer durch die (Ober)Verwaltungsgerichte. Gleichzeitig verneinen die Gerichte damit, dass ADHS eine Behinderung ist.

    Was man auch vergisst, ist, dass bei ADHS durch die Gabe von Methylphenidat oder anderen Substanzen die Konzentrationsfähigkeit hergestellt werden kann.

    Wie ist es denn dann, wenn ggf. jemandem aufgrund der hyperkinetischen Störung eine Schwerbehinderung anerkannt wurde? Dann gibt es ja auch schulisch ggf. andere Ansprüche. Ich stecke da leider so gar nicht drin und versuche mich da aktuell, soweit es die Zeit zulässt einzuarbeiten, weil ich aktuell mehrere SuS habe, die entweder da schon Ansprüche haben (z.B. durch Autismusspektrum) oder auch jemanden mit entsprechend ausgeprägter hyperkinetischer Störung. Dort bestand bis Ende der Sek. 1 auch eine Schulbegleitung. Die ist z.B. jetzt weg und es funktioniert halt leider nicht.

    Abgesehen davon, ist es bei der GKV sehr einfach die KK zu wechseln, wenn man unzufrieden ist. Ob es dann woanders besser ist, steht auf einem anderen Blatt. Wahrscheinlich lässt sich für jede KK, egal ob GKV oder PKV, jemand finden der unzufrieden ist.

    Der Lehrplan in Rheinland-Pfalz lässt einem viele Freiheiten, der Jahresarbeitsplan der Schule ist quasi nur der Lehrplan mit "methodischen Hinweisen", d.h. ich muss mir alles selbst zusammenschustern und versuche (erfolglos) einen roten Faden in meine didaktische Abschnittsplanung zu bekommen.

    Das war tatsächlich bei mir ähnlich. Es gab einen Stoffkatalog mit Inhalten die ich zu unterrichten hatte. Die Tiefe lies sich daraus kaum erschließen und Lernsituationen gab es erst recht nicht.

    Bezüglich der Reihenfolge und Tiefe könntest du vielleicht mal bei Kolleginnen und Kollegen fragen, die in deinem Bildungsgang in der Vergangenheit unterrichtet haben. Zu Methoden gibt es viele gute Bücher, die Methoden als solche beschreiben und auch in welche Phase sie gut passen. Was dann zum Thema und zur Lerngruppe passt muss man tatsächlich selbst schauen.


    Schau bei dem was in den Rückmeldungen stand was du als erstes angehen möchtest und arbeite an dem Punkt. Bei uns gab es nie eine ausführliche schriftliche Dokumentation von außen. Es gab eine Nachbesprechung zu der man selbst ein Protokoll angefertigt hat. Es wurde auch immer ein Ziel für den nächsten UB festgelegt. Also worauf ein Fokus liegen sollte etc.

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