Beiträge von Meer

    (3) 1Bei einer Krankheitsdauer von mehr als fünf Tagen sowie bei Teilzeitunterricht von mehr als zwei Unterrichtstagen, kann der Klassenlehrer oder der Tutor vom Entschuldigungspflichtigen die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. 2Bei auffällig häufigen oder langen Erkrankungen kann der Schulleiter vom Entschuldigungspflichtigen die Vorlage eines amts- oder vertrauensärztlichen Zeugnisses verlangen. 3Die Anforderung ist durch den Schulleiter besonders zu begründen. 4Auffällig lang sind Erkrankungen von mehr als zehn Tagen, bei Teilzeitunterricht von mehr als vier Unterrichtstagen.


    So die sächs. Schulbesuchsordnung. Wie würdest du das verstehen?

    Genau so, Amtsarzt ist bei uns z.B. möglich, wenn insbesondere minderjährige auch mit Attest so lange fehlen, dass man sich fragen muss, ob diese SuS überhaupt schulfähig sind.


    Karl-Dieter kommt aus NRW, da sieht das Schulgesetz keine "pauschale" Attestpflicht vor. Sondern diese kann in begründeten Ausnahmefällen auferlegt werden.

    Wer sich näher mit Trauma auseinandersetzt, wird in der entsprechenden Literatur finden, was Traumatisierungen im menschlichen Körper machen. Das heißt nicht, dass dies, je nach Dauer und Art des Traumas, nicht reversiebel ist. Aber es ist ein langer Weg. Und es gibt Studien in denen deutlich wurde, dass es wohl bei Traumatisierungen durch Menschen schwieriger ist, als z.B. bei Naturkatastrophen. Lässt sich aber alles genau nicht in wenigen Sätzen zusammenfassen.


    Unabhängig davon, die aller aller wenigsten Menschen mit Einschränkungen im Sinne eines GdB haben diese Einschränkungen selbst verschuldet!!!

    Erst recht nicht bei einem Trauma!

    Die erste Verlängerung verlief zum Glück ohne Probleme, mal sehen wie es in Zukunft wird. Fakt ist, dass ich ohne die Entlastungsstunden des GdB meine Stunden reduzieren müsste. Aber ich möchte jetzt nicht meine Thematik in einem fremden Thread ausbreiten.

    Wollte lediglich darstellen, ein GdB von 50 ist mit Traumafolgestörung kein Selbstläufer.

    Smileys passen da nicht als Reaktion, da es letztlich bitter ist, wie verletzt/ krank/ eingeschränkt man im Traumabereich sein muss, um zumindest bei ausreichender Kraft und Kampfgeist einen GdB von 50 zu erlangen. Es bestätigt aber, was andere mit Erfahrung im Traumabereich dazu bereits geschrieben und erlebt haben. Gut, dass du dir die 50 erkämpft hast.

    Ist allerdings alles befristet

    Den Aspekt des GdBs kann ich bestätigen. Mein Erstantrag wurde damals mit 40 bewilligt, nach einem Widerspruch habe ich die 50 bekommen. Ich habe allerdings weitere Diagnosen und damit bedingte Einschränkungen aus dem Bereich Traumafolgestörungen die weit über eine "einfache" PTBS hinaus gehen.

    Ich kann da nicht alle meiner SuS über einen Kamm scheren. Es gibt die, die systematisch bei jeder Klassenarbeit krank sind. Denen trage ich auch nichts mehr hinterher. Wer mich fragt bekommt aber natürlich auch eine entsprechende Erklärung und Unterstützung.

    Alle anderen bekommen das Material und eine kurze Erläuterung was in der Zwischenzeit war und womit sie sich vielleicht wie beschäftigen sollten. Dann kann man sich auch hier gerne bei Fragen melden.

    Bei den Fehlquoten in manchen Klassen ist es mir aber nicht mehr möglich mich mit jeder einzelnen Person hinzusetzen. Da erwarte ich dann schon, dass man auf mich zukommt.

    Meine SuS haben im Klassenduchschnitt über 100 Fehlstunden im ersten Halbjahr. Und da gibt es natürlich auch wenige SuS mit keiner oder eben nur ganz wenigen Fehlstunden.



    Meine Arbeit macht leider auch niemand, wenn ich krank bin. Im Gegenteil, ich darf anschließend schauen wie ich in noch weniger Zeit die gleiche Arbeit mache und die gleichen Inhalte immer noch sinnvoll rüberbringe.

    Bei uns gibt es 8 Std auch nur in Ausnahmen und nach Rücksprache, auch bei Zusatzunterricht durch Vertretung.

    Ich könnte es auch nicht, mag aber auch an meiner Erkrankung liegen.

    Wenn ich dadurch z.B. starke Schmerzen habe, die meinen normalen Alltag behindern, ist dies eine gesundheitliche Einschränkung.

    Starke Schlafstörungen die meinen Alltag entsprechend beeinflussen ebenso.


    Und ja, ich kenne das beides.

    Ich muss gestehen, ich halte grundsätzlich nichts davon, seine gesundheitlichen Geschichten im Kollegium zu diskutieren. Mir geht es teilweise sogar ziemlich auf den Geist, wenn Person x täglich ihre Beschwerden in jeder Pause ungefragt mitteilt.


    Wenn es Einschränkungen gibt, dann kann man die an die passende Stelle herantragen um Lösungen zu finden.

    Sind ausgehend von diesem Zahlenwerk die Steuerpläne der FDP für jeden hier bei Vollzeit schon ab A11 nicht der bessere Deal

    Ist wohl die Frage was man für sich persönlich und für die Gesellschaft möchte.

    Was nützt mir mehr Geld, wenn ich das Gefühl habe, nicht mehr lange in diesem Land leben zu können und zu wollen?

    Unabhängig der bereits geschriebenen Überlegungen hier, frage ich mich, ob du mit so starken Medikamenten, die dir Autofahren verbieten überhaupt Dienstfähig geschrieben wirst. Sicherlich noch weniger bei jüngeren Kindern im Grundschulalter.

    Für mich klingt es auch eher, als wäre ein Wechsel an eine Schule mit anderem Klientel ggf. hilfreich, auch wenn dort nicht alle Aspekte wegfallen würden, aber das würden sie vermutlich an keiner Schule.

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