Beiträge von Meer

    Es kommt natürlich immer auf die Klinik an, da gibts überall solche und solche.

    Mir ist ehrlich gesagt auch egal, ob ein Haus neu renoviert ist, mir sind die Inhalte wichtig.

    Aber wenn man als GKV-Patientin mit gewissen Diagnosen Wartezeiten von 3-4 Jahren in sogenannten Akutkliniken genannt bekommt (und ich habe auch tatsächlich schonmal solange auf einen Platz gewartet), finde ich das sehr erschreckend. Auch in PKV Kliniken sind die Wartezeiten mit diesen Diagnosen länger als z.B. mit Burnout oder Depressionen, aber dennoch deutlich überschaubarer.

    Ich finde nur, auch nach meiner persönlichen Erfahrung in unterschiedlichen Klinken, dort den Unterschied einfach ziemlich krass...

    Was stationäre Behandlungen bei psychischen Erkrankungen angeht, fährt man mit PKV definitiv sehr viel besser. Sowohl was Wartezeiten als auch Qualität und Behandlungsumfang angeht.

    Inzwischen kann man zwar häufig auch mit Antrag als GKV Patient:in in diese Kliniken, man muss dann aber entsprechend draufzahlen.

    Aber hier gibt es bei der PKV teilweise durchaus Einschränkungen was z.B. die Behandlungsdauer angeht, je nach Tarif.


    In der ambulanten Behandlung sind die Unterschiede sicherlich anders. Auch weil je nach Tarif die Anzahl der Therapiestunden durchaus eingeschränkter sein kann als in der GKV. Die Beantragung scheint auch etwas aufwändiger für die Behandler, zumindest wurde mir das mal so gesagt.

    Hatte spontan gedacht, vielleicht irgendwo in Slowenien. Aber keine Ahnung, würde zumindest zu Nachbarland Österreich passen. Aber da gäbe es auch noch andere.

    Ich habe mich vor knapp vier Monaten für ein Fitnessstudio mit einem Kraftcircle entschieden der mit Aufwärmen nur ca. 30 min dauert. Das bekomme ich zeitlich untergebracht. Inzwischen habe ich da eine ganz gute Routine aufgebaut und schaffe es auch 2-3 mal die Woche dorthin. Wenn ich mehr Zeit habe und Lust hänge ich noch Cardio dran.

    Es dauert, aber ganz langsam bewegt sich was.

    An der Ernährung kann ich glaub nicht mehr soviel schrauben, außer manche Sünden irgendwie in den Griff zu bekommen.

    Unter diesen Bedingungen: Gar keinen! Da dürfte es keine Kompromisse geben und ich hoffe, dass diese sich häufenden Urteile Lehrerinnen und Lehrer dazu bewegen, solche Missstände anzusprechen. Schlimm ist eben, dass viele ihre Rechte und Pflichten gar nicht kennen und auch die Möglichkeit/Pflicht der Remonstration nicht kennen. Die Lehrerausbildung, die ich durchlaufen habe, war jedenfalls nicht so aufschlussreich. Als wollte man die Lehrkräfte absichtlich im Unklaren lassen. Ich hab jedenfalls erstmals hier von "Remonstration" gehört und dachte damals noch, jemand hätte sich verschrieben, weil ich den Begriff überhaupt nicht kannte.


    In meiner BR gibts zB Fortbildungen für Schulrecht nur für die erweiterte SL und SL. Neulich meinte jemand noch: Ja, Du brauchst das ja auch, ich brauche das ja nicht, bin keine erweiterte SL. Da hab ich erwidert: Klasse, dass Du das so siehst, damit kannst Du in vielen Dingen von der SL perfekt über den Tisch gezogen werden. Erleichtert das Leben. Also meins :)

    Da gebe ich dir Recht. Allein schon erschreckend, wie viele KuK nicht mal Bildungspläne oder die grundlegenden Abschnitte des Schulgesetztes kennen. Hier wissen teilweise Bildungsgangleitungen nicht, dass die Bildungsgangkonferenz über die Anzahl der schriftlichen Arbeiten abstimmt etc.

    (3) 1Bei einer Krankheitsdauer von mehr als fünf Tagen sowie bei Teilzeitunterricht von mehr als zwei Unterrichtstagen, kann der Klassenlehrer oder der Tutor vom Entschuldigungspflichtigen die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. 2Bei auffällig häufigen oder langen Erkrankungen kann der Schulleiter vom Entschuldigungspflichtigen die Vorlage eines amts- oder vertrauensärztlichen Zeugnisses verlangen. 3Die Anforderung ist durch den Schulleiter besonders zu begründen. 4Auffällig lang sind Erkrankungen von mehr als zehn Tagen, bei Teilzeitunterricht von mehr als vier Unterrichtstagen.


    So die sächs. Schulbesuchsordnung. Wie würdest du das verstehen?

    Genau so, Amtsarzt ist bei uns z.B. möglich, wenn insbesondere minderjährige auch mit Attest so lange fehlen, dass man sich fragen muss, ob diese SuS überhaupt schulfähig sind.


    Karl-Dieter kommt aus NRW, da sieht das Schulgesetz keine "pauschale" Attestpflicht vor. Sondern diese kann in begründeten Ausnahmefällen auferlegt werden.

Werbung