Beiträge von Nicht_wissen_macht_auch_nic

    Zitat

    Original von Melosine
    Sehr geehrter Herr Nicht Wissen!


    Bitte werden Sie nicht auch noch beleidigend!
    Ihre zur Schau getragene Arroganz und das dauernde Ignorieren der Forumsgepflogenheiten reichen doch schon, meinen Sie nicht?


    Melosine


    Beleidigend? Welcher Teil denn bitte?


    Wer ist hier beleidigend:


    - Sind es die Gepflogenheiten Ihres Forums, anderen Benutzern nach einem sachbezogenen Beitrag die Zunge herauszustrecken;
    - ist offen zur Schau getragene Arroganz (nur ich als Mutter kann über Erziehungsfragen adäquat urteilen) die Normalität in Ihrem Forum? Ich bin homosexuell und kann deswegen leider (und das ist das einzige Leider, das ich in diesem Zusammenhang zulasse) keine normale Familie gründen. Allerdings bin ich seit Jahren im sozialen Bereich engagiert und kenne die Innensicht von Familien besser, als es wohl das Gros der Forenteilnehmer tut. Leider gibt es viele Fälle, in denen es nicht ohne (sanften) Zwang geht, die Erziehungspflicht (Art. 6 GG!) einzufordern. Aber gut, ich habe verstanden: Den von Herzchen verordneten Maulkorb muss ich mir aus Ihrer Sicht anziehen. Diskriminierend ist das natürlich nicht...


    Und zum Inhaltlichen:


    Jawohl, es sind billige Allgemeinplätze mit wenig Tiefgang:


    1. Jeder mit ein wenig Lebenserfahrung weiß, dass Erziehen nicht wie Programmieren funktioniert. Schon meine Schüler wissen in der Unterrichtseinheit "Der Einzelne und die Gesellschaft", dass selbst bei richtigen Bemühungen, Erziehung scheitern kann. Das muss ich mir hier also exklusiv verklickern lassen?
    2. Ja, fast jeder von uns kennt eine Person, die erst die zweite oder dritte Chance ergriffen hat und nun im Leben ordentlich dasteht. Toll; die Kollegin hat sich aber entschieden, IHRE Chance zu nutzen und sich zu bemühen, den Schüler auf einen guten Weg zu bringen.
    3. Es hat eigentlich niemand notwendig sich der Schule zu verweigern... Jedenfalls ist die behauptete Monokausalität zwischen schlechten Lernverhalten und Schulschwänzen schlicht falsch.
    4. Kinder vermitteln einem ein Bild der "wirklichen" Welt. Hm, in welcher lebe dann ich?
    5. Und aus meiner Erfahrung: Es ist in der Tat für manche Familien notwendig, ihr Weltbild zurechtzurücken, da es schlicht auf falschen Annahmen über Kindererziehung basiert. Allerdings mussten die Familien aus meinem Freundeskreis das nicht tun, da sie schlichtweg mit einem guten, realistischen Weltbild an die Sache gegangen sind.


    So, bitte begründen Sie mir nun, wo
    - ich beleidigend geworden bin
    - und wo das spezifische Niveau der Beiträge von Herzchen liegt. Wo hat Sie der Fragestellerin konkret geholfen?!


    Falls dem nachvollziehbar so ist, bin ich sehr gerne bereit mich in aller Form zu entschuldigen.


    Ich habe immer wieder den Verdacht, dass es hier einigen hauptsächlich um das Pflegen der Beziehungsebene geht (tust mir sooo leid, wird alles irgendwann irgendwie gut...) und kaum um die Inhaltsebene. Beziehungen pflegt man aber besser im persönlichen Gespräch und nicht in einem Diskussionsforum.
    Ja, ich habe mir den Schuh angezogen, hier unangenehm zu sein, wenn es inhaltlich daneben geht und Positionen zu vertreten, die Ihnen nicht gefallen. Nur scheint bei manchen die vordergründige Toleranz sehr schnell erschöpft, wenn man sich aus ihrem Knuddelmainstream bewegt.


    Ihren Beitrag zu kommentieren erübrigt sich in weiten Teilen, weil das nicht mein Niveau ist und vor allem im 4. Teil billige und teils falsche Allgemeinplätze sind. Ich hoffe, Sie verhalten sich im Beruf professioneller. Der Fragestellerin wird das mit großer Sicherheit nicht weiterhelfen!
    Nur ein Aspekt: Ich schrieb, dass der Entzug des Sorgerechtes wohl jetzt zu spät ist, was Sie leider nicht gelesen haben.
    Der Entzug des Sorgerechtes ist - mit gutem Grund - ein komplexes Verfahren. Aber hätten die Kollegen der Hauptschule bereits das Jugendamt eingeschaltet, wäre zumindest die Chance dagewesen, erst einmal der Familie mit Hilfsmaßnahmen beizustehen. Als äußerste Konsequenz kann in einem solchen Prozess in der Tat der Entzug des Sorgerechtes stehen.


    edit: Formulierung


    Es sind bestimmt keine Weisheiten, sondern Vorschläge und Meinungen eines Kollegen, der auch schon einmal in Berufsfachschulen unterrichtet hat. Was das damit zu tun hat, ob ich Kinder habe oder nicht, entzieht sich meiner aber meiner "Weisheit".


    Könnten Sie mir bitte begründen, warum Sie mir über Smiley die Zunge herausstrecken; ist das nicht ein wenig infantil?


    Die Kollegin hat nichts über das Lernverhalten des Schüler im Unterricht gesagt. Es kann, muss aber kein Zusammenhang zwischen Lernverweigerung und Schulschwänzen geben. So lange wir nichts Genaueres wissen, müssen Sie davon ausgehen, dass Sie mit ihrem Beispiel einem induktiven Fehlschluss unterliegen können.


    Und zum Schluss: Das Thema mit dem "Sie" haben wir schon bei meinem Einstieg in diesem Forum genügend ausdiskutiert.

    1. Was hat dieser Schüler auf einer Berufsfachschule zu suchen? Das ist ein Fall für das BVJ!


    2. Für den regelmäßigen Schulbesuch zu sorgen, ist die Pflicht der Eltern. Schule kann hier nur begleitend regeln. M.E. gehört den Eltern das Sorgerecht entzogen; da der Schüler aber bald 18 ist, können Sie das wohl vergessen. Die Versäumnisse liegen bereits bei den Kollegen der Hauptschule, die wohl das beiderseitige Fehlverhalten nicht ernsthaft genug sanktioniert haben.


    3. Entweder ist der Vater grenzdebil doof oder er rettet sich mit Schutzbehauptungen. Wie kann man einem solchen Kind Geld mitgeben? Ich glaube, es ist sehr wahrscheinlich, dass das Geld nie ausgegeben wurde!


    4. Sie sind eine vorbildlich engagierte Kollegin; aber machen Sie sich klar, dass Sie ohne deutliche Unterstützung aus dem Elternhaus nur scheitern können. Wenn Sie die harte Gangart gehen wollen, suchen Sie noch einmal das Gespräch mit den Eltern. Machen Sie ihnen klar, dass Sie an ihrer Erziehungskompetenz zweifeln und es nur helfen wird, wenn sie den Schüler jeden Tag persönlich z.B. auf dem Sekretariat abliefern.

    Erstmal möchte ich der weit verbreiteten Prämisse widersprechen, die Lehrerausbildung sei (inhaltlich) ungenügend. Ein Lehrer sieht sich wie jeder Jobeinsteiger damit konfrontiert, Theorie und Praxis in Einklang zu bringen.
    Das Argument, die Ausbildung sei zu praxisfern, ist keines, denn eine Ausbildung an einer Hochschule ist eben eine theoretische. Jeder Berufsanfänger hat dieses Problem. Ein Fachhochschulprofessor (die ja sehr eng mit der Industrie verzahnt sind) berichtete mir z.B., dass eine Umfrage ergeben habe, dass die Absolventen etwa im Schnitt 5% des erworbenen Wissens anwenden können. Der Sprung in den Beruf sei trotz aller praktischen Vorerfahrungen in der Regel ein Sprung ins kalte Wasser.


    Der Unterschied zur Industrie ist nur, dass dort Berufseinsteiger nicht mehr unter dem Diktat einer zweiten Prüfung wie dem 2. Staatsexamen stehen. Sie werden prinzipiell als vollwertige Kollegen gesehen, die ihre Fähigkeiten nun in der Praxis beweisen und ihren Einsatzort finden müssen.


    Meine Idealvorstellung wäre:


    1. Ein halbjähriges Praxissemester mit finanzieller Entschädigung. Wie im Ref laufen parallel Seminarveranstaltungen mit Hospitationen und Unterrichtsversuche an einer Schule. Zeitlich würde diese Phase zwischen Bachelorabschluss und Masterstudium liegen.


    2. Übernahme der Hochschulabsolventen als Angestellte. Traineestatus mit Mentoren und langsam steigender Unterrichtsverpflichtung, begleitend Veranstaltungen für Berufseinsteiger.


    3. Nach 2 Jahren kann der Trainee dann auf eine Planstelle als Beamter übernommen werden. Maßgebend dafür sind die Schulleiter- und Mentorengutachten, auf Wunsch kann ein externer Gutachter herangezogen werden.


    Natürlich läuft auch dies nicht stressfrei und ohne Druck ab, aber das haben nun einmal die meisten Berufseinsteiger gemein.

    Zitat

    Original von gosford
    PS: Ich möchte noch etwas ergänzen zu dem Punkt, den Titel Oberstudienrat durch Lehrerkollegen zu ersetzen.
    Aus pragmatisch-praktischen Gründen spricht wohl nichts dagegen, doch ich möchte mal meine ganz persönliche (ideelle) Sicht dazu schreiben.
    Ich komme aus einer Familie, einem kleinen Angestelltenhaushalt. Wir mussten nie Not leiden, aber niemand in meiner Familie war Beamter oder Lehrer oder sonstwie privilegiert. Ich habe mich als zweitbester meines Abijahrgangs gegen die Wirtschaft entschieden und für eine Laufbahn als Gymnasiallehrer. Sowohl die Tätigkeit an einem Gymnasium einerseits, die Verbeamtung als auch die damit verbundenen Amtsbezeichnungen andererseits sind meine ganz persönlichen carrier-steps. Das mag jeder anders sehen, und evtl. als überholtes Standesdenken abtun. Mir persönlich ist es aber nunmal wichtig.


    Danke, für diese offene Aussage. Ich bin auch der erste Akademiker in der Familie und kann Ihre Aussagen sehr gut nachvollziehen. Es kommt ja noch dazu, dass wir Lehrer in der Regel "nur" ein Staatsexamen ablegen, das mit keinem akademischen Titel verbunden ist. Somit kann ersatzweise die Amtsbezeichnung "Studienrat" weiterhelfen, wenn man es mit den notorischen Leuten zu tun hat, die sich nicht entblöden, ihren M.A., Dipl. Ing,... im Namen führen zu müssen.


    edit: In Baden-Württemberg/Bayern darf ein Gymnasiallehrer an Gymnasien und Berufsschulen unterrichten. Ab und an wurden/werden in beide Richtungen temporäre Ausnahmen gemacht. Der letzte mir bekannte Fall war/ist, dass durch die Verlängerung der bayerischen Realschulen ein so enormer Lehrerbedarf entstand, dass man sich bei den Gymnasiallehrern bedient (hat).


    Zu Meike: Entschuldigung, ich habe versehentlich den Indikativ statt des Konjunktivs verwendet. Mein Vater ist stolz auf seinen HS-Abschluss, mit dem er alles erreicht hat, was man in der Regel als abhängig Beschäftigter erreichen kann. Er würde seinen Abschluss nie degradieren.

    Zitat

    Original von alias
    @nichtwissenmachtauchnix: Ich habe deine Anregung aufgenommen und mein Profil an deines angepasst ;)


    Ich habe hier gar nichts angeregt, sondern Sie haben meinen Beitrag dazu schlichtweg ignoriert. Im Süden heißt der Abschluss, der einem erlaubt, Sekundarstufe I im Gymnasium und II in der gymnasialen und beruflichen Oberstufe zu unterrichten, Befähigung für das Höhere Lehramt. Er ist nicht mit dem Sek I/II-Abschluss anderer Länder gleichzusetzen, weil wir ausdrücklich KEINE reguläre Unterrichtserlaubnis an den Real- und Hauptschulen haben. Diese Besonderheit drückt meine Angabe aus und nicht mehr. Ich bin beeindruckt, wie in diesem Forum starre Komplementarität die Diskussion in sinnfreie Bahnen lenkt.


    Ich bezweifle, diese Komplementarität aufbrechen zu können, aber noch einmal:
    Ich respektiere die Arbeit der Primar- und Sekundarstufe-1-Kollegen; ich stimme ausdrücklich zu, dass ihre Leistung besser honoriert werden muss und sie stundenmäßig unbedingt entlastet werden müssen. Ich bleibe aber der Meinung:


    1) dass Kollegen des Höheren Dienstes gleiche pädagogische Qualifikation brauchen und ein Mehr an Fachwissen,
    2) dass die daraus resultierende längere Ausbildungszeit entsprechend vergütet wird, wie dies auch in der Industrie der Fall ist.
    Ich habe das mehrfach begründet und belegt, aber bis jetzt hat sich niemand die Mühe gemacht, sich außerhalb billiger Klischees damit auseinanderzusetzen.


    Und zum Thema Beziehungsebene: Wenn Sie nur posten, dass Sie etwas toll finden, ohne zu argumentieren, warum, hilft das der Diskussion leider nicht weiter.


    Zum Schluss zu gina-maria: Ich finde die Änderung alias' alles andere als lustig. In der Urkunde meines 2. Staatsexamens steht "Höheres Lehramt". Genauso lustig ist es, wenn mein Vater seinen Hauptschulabschluss "Unterschulreife" nennt, weil ich die allgemeine Hochschulreife erlangt habe.

    Zitat

    Original von schlauby


    ein toller beitrag! aus der feder eines gymnasiallehrers ein besonderer genuss. vielen dank für diese einschätzung und würdigung aller lehrkräfte.


    Anscheinend steht hier das gemütliche Pflegen der Beziehungsebene im Vordergrund, ein fröhlich sozialpädagogisches-dynamisches Im-Kreis-Stehen-Wir-Haben-Uns-Lieb. Und falls der Umkehrschluss gilt, dann würdigen alle, die nicht für den Einheitslehrer sind, die Kollegen nicht. Ein möglicher neuer Gesichtspunkt im Abstrusitätenkabinett dieses Forums.


    Argumentative Auseinandersetzungen scheinen nicht angesagt, denn ich habe die pädagogischen Extrema des Höhere LAs hier plastisch geschildert.

    Noch eine Anmerkung zum Thema:


    Ich denke, der geneigte Leser kann hier sehr schön zwei unterschiedliche Tendenzen sehen:


    1. GEW-Mitglieder treten für eine formal egalisierte Lehrerausbildung ein. Sie soll prinzipiell an Universitäten stattfinden und in Länge und Aufbau gleichlang aus Bachelor und in der Spezialisierung als Master bestehen.


    2. Die berufsständischen Verbände treten für die formal eigenständige (Abschluss "Staatsexamen") und differenzierte Ausbildung ein. Sie fordern aber das Öffnen der Laufbahngruppen nach dem Eingangsamt und eine Bezahlung, die sich nach der Anstellung stark leistungsorientiert zeigt.


    Beide treten meines Wissens dafür ein, den Kollegen der Grund- und Hauptschulen A13 als Eingangsbesoldung zu geben. Damit sind die Unterschiede zum Studienrat auf die allgemeine Stellenzulage von momentan EUR 71,22 beschränkt!


    Nun möge jeder seine Entscheidung treffen.

    Lieber neleables,


    Sie haben sich auf mich bezogen und ich habe zuerst den Unterschied zwischen gehobenen und höheren Dienst genannt und ihn später auf das Laufbahnrecht spezifiziert:


    Zitat


    Wenn man schon mit den Bezügen argumentiert, sollten Sie anerkennen, dass wir Kollegen des Höheren Dienstes im Schnitt 2-3 Jahre länger in Ausbildung waren und eine dementsprechende "Entschädigung" nur gerechtfertigt ist.


    Zitat


    - Die Regelstudiendauer für Primar und Sek. I beträgt in der Regel 6-7 Semester. Damit ist diese Ausbildung der an einer Hochschule (früher Fachhochschule) beamtenrechtlich gleichgestellt, woraus sich der gehobene Dienst ergibt. Dass die Ausbildung der angehenden Anwärter an die Unis (außer in B-W) abgegeben wurde, ändert nichts am beamtenrechtlichen Status.


    Und dann noch einmal klar präzisiert:

    Zitat


    Es geht nicht um erlangte, sondern um verlangte Qualifikation.
    Was Sie hier als böse beamtenrechtliche Regelung darstellen, ist in jedem Entgeldrahmentarifvertrag der Industrie festgeschrieben: Sie müssen für ausgeschriebene Stellen eine MINDESTQUALIFIKATION vorweisen. Wenn Sie "Übererfüller" sind, z.B. als Dipl. Ing. FH einen Technikerjob, oder als Ingenieur der Universität einen Job mit verlangtem Abschluss FH ausüben, werden Sie in die gleiche Entgeldgruppe einqualifiziert wie der Mindesterfüller.


    Interessiert Sie es nun, was ich meine oder geht es Ihnen darum, mittels Versatzstücken eine vermeintliche Meinung zu diskreditieren?
    Wie ist denn nun ihr praktischer Vorschlag: Sollen also auch alle Ingenieure am Einstellungszeitpunkt gleich verdienen? Oder gar alle, die gemeinsam im Büro an einem neuen Werk planen (Ingenieure/Ingenieure FH/Techniker)? Schießlich machen sie nach ihrer Logik alle das gleiche?


    Zu Ihrer langsam krude werdenden Argumentation: Wir haben einen Arbeitsmarkt. Wer auf der Angebotsüberflussseite steht, muss mit geringerem Gehalt rechnen. Wo ist die schreiende Ungerechtigkeit gerade bei uns Beamten, wenn in der freien Wirtschaft in den letzten Jahren der gefühlten Rezession Techniker Facharbeiter- und Ingenieure Technikerstellen wahrgenommen haben? Wollen Sie als Beamter eine Extrawurst braten oder soll der Arbeitsmarkt staatlich gelenkt werden? Glauben Sie, dass in den Betrieben alle Stellen leistungsadäquat bezahlt und auch ausgeschrieben werden?


    Und dann diskreditieren Sie Ihre Argumentation vollständig:


    1. Ein Kollege, der in der gymnasialen Unterstufe unterrichtet, muss die gleiche pädagogische Qualifikation besitzen wie einer an der Hauptschule. Haben Sie schon einmal an einem großstädtischen Gymnasium mit Aussiedlerhintergrund unterrichtet und im Vergleich dazu an einer idyllischen Landhauptschule?


    2. Ein Kollege des Höheren Dienstes an den BS kann morgens BVJ, BEJ, BGJ, S-BVJ, mittags im beruflichen Gymnasium und abends bei den Technikern unterrichten. Erklären Sie mal dem Kollegen, dass er ein Weniger an Pädagogik braucht oder sich mit Fachkenntnissen der Sek. I-Ausbildung einem angehenden Techniker präsentieren kann!


    Da hier immer wieder Seitenhiebe kommen, aus denen ich fehlende Berufserfahrung herauszuhören glaube: Ich habe an einer kooperativen Gesamtschule, an einem Gymnasium und an einer Berufsschule unterrichtet und weiß sehr wohl, was die jeweilige Klientel erfordert. Selbstverständlich können Sie mit einem Leistungskurs auf propädeutischem Niveau arbeiten. Genauso sind mir die Nöte bekannt, mit undisziplinierten/uninteressierten H-Schülern zu arbeiten. Da wäre meines Erachtens ein Weniger an Deputat für die Kollegen wesentlich besser als der Höhere Dienst.


    Allerdings habe ich das Gefühl, dass es Ihnen nicht um machbare Verbesserungen für die Kollegen geht, sondern um einen sozialromantischen Umbau der Gesellschaft, teils unter Außerkraftsetzung unser staatlichen Organisationsprinzipien. Vielleicht ist das auch ein Zeichen für die GEW. Die berufsständischen Vertretungen setzen sich hier pragmatischer für die Interessen ihrer Mitglieder ein (die meist wesentlich homogener über die Entlohnungsgruppen sind, als Sie das gerne darstellen).


    Das muss man so stehen lassen. Sie verändern das tertium comparationis einfach unzulässig. Es geht nicht um erlangte, sondern um verlangte Qualifikation.
    Was Sie hier als böse beamtenrechtliche Regelung darstellen, ist in jedem Entgeldrahmentarifvertrag der Industrie festgeschrieben: Sie müssen für ausgeschriebene Stellen eine MINDESTQUALIFIKATION vorweisen. Wenn Sie "Übererfüller" sind, z.B. als Dipl. Ing. FH einen Technikerjob, oder als Ingenieur der Universität einen Job mit verlangtem Abschluss FH ausüben, werden Sie in die gleiche Entgeldgruppe einqualifiziert wie der Mindesterfüller.


    Desweiteren werden Planstellen beamtenrechtlich nach Leistung und Befähigung vergeben. Eine formal höher (erforderliche!) Qualifikation zieht auch eine höhere Eingangsbesoldung nach sich. Das mehr an geforderten Leistungen im Studium wird also honoriert und das entspricht sehr wohl dem Leistungsgedanken.


    Dass nach Dienstantritt das Leistungsprinzip als wichtigstes Kriterium heranzuziehen ist, steht auf einem anderen Blatt. Dafür habe ich mich explizit eingesetzt, indem der Übergang zwischen den verschiedenen Dienstgruppen nach Leistung möglich ist. Ich kann die Kollegen des gehobenen Dienstes sehr gut verstehen, die sich momentan hier weder gerecht noch leistungsgemäß behandelt fühlen. Eine Debatte um die Eingangsämter schätze ich aber als eine Neiddiskussion ein.


    Den Einheitslehrer halte ich für eine absolute Katastrophe. Ein Berufseinsteiger mit der Lehrbefähigung der Sekundarstufe I und II muss einfach ein mehr an Fachwissen bei gleicher pädagogischer Qualifikation (letzteres ist leider noch nicht garantiert) vorweisen als ein Kollege der Sek. I oder Primarstufe. Damit hat er auch Anrecht auf ein höheres Eingangsamt. Gerade das haben sich die berufsständischen Vertretungen auf die Fahne geschrieben.

    Ich finde Ihren Beitrag interessant, möchte mich aber hier darauf beschränken, im Wesentlichen beim Thema zu bleiben:


    Der dbb hat bereits in den Verhandlungen auf Bundesebene mit Schily und Schäuble wesentliche Eckpunkte zur Dienstrechtsreform eingeschlagen, um deren Beachtung die Länder nicht mehr umhinkommen. Hier hat der Vorsitzende Peter Heesen sich deutlich Meriten erworben, indem er nämlich nicht nur auf oberflächliche Besitzstandswahrung Wert gelegt hat. Konkret kann ich aus dem Süddeutschen Raum berichten, dass der dbb intensiv mit den Landesregierungen über die Umsetzung eines neuen Dienstrechtes verhandelt. Übrigens ist eine wesentliche Forderung des dbb die Durchlässigkeit der Laufbahnen nur im Rahmen einer Leistungsorientierung.
    Die Frage, die sich mir stellt, ist, ob eine Einheitsgewerkschaft für alle Schularten nicht schon per se zu einer Entdifferenzierung neigt und damit eine Gemeinschaftsschule impliziert. Die Interessen eines Gymnasial-, Berufsschul-, Sonderschullehrers... sind eben oft nicht identisch, wenn es über beamtenrechtliche Belange hinausgeht. Mir persönlich - als Verfechter eines differenzierten Schulsystems - gefällt deswegen die berufsständische Vertretung in einem Gesamtverband besser als die Einheitsgewerkschaft GEW. Die Vor- und Nachteile des differentierten Schulsystems zu diskutieren, gehört aber in ein eigenes Thema.


    Noch einige kurze Bemerkungen der Vollständigkeit halber:


    - A13 bedeutet nicht automatisch Höherer Dienst. Bei uns im Süden werden Realschullehrer, Handels- und Gewerbeschulräte schon lange nach A13 bezahlt, sind aber dem Gehobenen Dienst zugeordnet.
    - Das "Höhere Lehramt" rekurriert auf dem beamtenrechtlichen Status, der zum Ausüben notwendig ist und nicht zur Abgrenzung gegen Kollegen, die keine Lehrbefähigung der Sek. II besitzen. Bei uns im Süden gibt es kein Lehramt Sek. II, deswegen behalte ich, um Verwirrungen zu vermeiden, den Begriff bei. Von mir aus könnte die Begrifflichkeit nach Unterrichtsstufen auch für uns übernommen werden.
    - Die Regelstudiendauer für Primar und Sek. I beträgt in der Regel 6-7 Semester. Damit ist diese Ausbildung der an einer Hochschule (früher Fachhochschule) beamtenrechtlich gleichgestellt, woraus sich der gehobene Dienst ergibt. Dass die Ausbildung der angehenden Anwärter an die Unis (außer in B-W) abgegeben wurde, ändert nichts am beamtenrechtlichen Status.
    - Die Besoldungsstufe A 12 wird deswegen verliehen, weil ein wesentlicher Teil der Ausbildung nicht in einem Beamtenverhältnis geführt wird, wie dies an den Verwaltungsfachhochschulen geschieht!

    Zitat

    Original von schlauby


    kein wunder, denn ...



    nun, das kann ich aus sicht eines gut bezahlten gymnasiallehrers gut verstehen. ob dadurch das dreigliedrige schulsystem begründet ist, wage ich zu bezweifeln.


    Nun, das ist mit Verlaub nicht besonders scharfsinnig argumentiert. Wenn bei der Wahl der Schulart, für die man sich ausbilden lässt, finanzielle Aspekte im Vordergrund stehen, müsste man Ihnen unterstellen, nicht besonders klug gewählt zu haben.


    Wenn man schon mit den Bezügen argumentiert, sollten Sie anerkennen, dass wir Kollegen des Höheren Dienstes im Schnitt 2-3 Jahre länger in Ausbildung waren und eine dementsprechende "Entschädigung" nur gerechtfertigt ist.


    Bezüge sind aber bestimmt das allerletzte Argument zur Beibehaltung des dreigegliederten Schulsystems (eine entsprechende Progression ließe sich ja auch nach den Lehrbefähigungen beibehalten!), da gibt es bessere.


    Noch zum Thema:
    Die GEW ist zwar die größte Einzelgewerkschaft im Bildungsbereich. Wenn es aber um die Fragen in Verbindung mit dem Beamtenstatus geht, ist der dbb, in dem die anderen Berufsvertretungen der Lehrer in der Regel zusammengefasst sind, die wirkungsmächtigste Vertretung. Wenn es mal wieder z.B um Besoldungskürzungen oder -erhöhungen geht, ist die GEW in der Diskussion eher eine Marginalie!

    Bei der Themenstellerin möchte ich mich erst einmal entschuldigen, dass wir uns inzwischen so weit vom Ausgangsproblem entfernt habe.
    Ich kann es mir aber nicht verkneifen, auf diesen Einwurf zu antworten:



    Ich reklamiere keine Deutungshoheit, sondern weise nur auf den zeitlichen Ablauf hin. Und hier hat lieseluempchen am Thema vorbei "geredet". Eine themenbezogene Frage wäre gewesen, wie man denn ohne Beamer/Laptop meinen Vorschlag sinnvoll umsetzen kann.
    Stattdessen ergeht sich die Autorin in ihrem Beitrag über die mangelnde Ausstattung an ihrer Schule. Passt hier erstens so nicht rein und zweitens weiß jeder vernünftige Kollege, dass die Ausstattung je nach Schulträger und Bundesland stark variiert.


    In der Tat habe ich dann auch aus diesem belehrenden Ton auf eine Störung in der Beziehungsebene geschlossen, da mir der Vorwurf der Naivität ("du weißt ja nicht, wie es an anderen Schulen aussieht") schon durch diesen albernen Smiley gerade zu entgegengeschmettert ist. Aber ich bin selbstverständlich auf Ihre Interpretation gespannt, insbesondere wie dieses Emoticon und die Wahl der vielen Ausrufezeichen zu verstehen ist.


    Und mit Schulz von Thun wollen wir doch bitte nicht in die Beliebigkeit verfallen, à la "jeder meint ja eigentlich auf der Beziehungsebene nur alles nett, es wird dann halt nur falsch interpretiert".
    Im Sinne der Transaktionsanalyse wechselt die Kollegin vom Erwachsenen-Ich ins kritische Eltern-Ich (kEl-) und ist damit verantwortlich, dass durch das Kreuzen die komplementäre TA ER-ER unterbrochen wird und wir jetzt bei etwas wie kEl- <-> KEl-/rk- sind.

    Zitat

    Original von lieseluempchen
    Danke, Hermine! Du hast mir aus dem Herzen gesprochen, denn nur weil man optimale Bedingungen hat, die leider an den meisten Schulen trotz Förderverein noch nicht erreicht worden sind, muss man sich nicht aufs hohe Ross setzen und verächtlich auf die anderen herabschauen, denn sie machen auch einen sehr guten Job! Ob nun die Schüler sagen "heul doch" oder der Lehrer diese zitiert, zeigt mir, dass hier die Sachebene verlassen wird. Schade!


    LG Lieselümpchen


    Die Sachebene haben Sie verlassen, indem Sie mir Unwissenheit und Arroganz unterstellt haben, weil ich einen sachgerechten Medieneinsatz propagiere. Desweiteren haben Sie dann irgendwelche Sachen mit dem Chat durcheinandergewürfelt. "Heul doch" verwenden meine Schüler im kumpel-/spaßhaften Ton, wenn es jemand mit dem Jammern übertreibt.
    Auf meinen konkreten Tipp, wie man die schulische Ausstattung verbessern kann, sind Sie gar nicht eingegangen. Und ich schaue nicht auf Ihre Schule herab, weil sie schlecht ausgestattet ist, aber diesen Zustand als normal darzustellen (nein, NRW ist nicht ganz Deutschland!), ja sogar tendenziell zu verbrämen (wir machen tolle Arbeit TROTZ schlechter Bedingungen), ist sachlich nicht angemessen. Das einzige, was ich in der Tat anprangere, ist, sich zu beschweren und dabei Situationen einfach hinzunehmen, die Ihre Schüler massiv benachteiligen.
    Wenn Sie nicht den Ehrgeiz besitzen, Ihren Förderverein anzusprechen, dann weisen Sie wenigstens Ihren Kollegen in die Schranken, der den Beamer zu seinem persönlichen Besitz gemacht hat und setzen Sie sich dafür ein, dass, so sinnvoll, Ihre Schüler auch einmal mit dem Deutschuntericht in den Computerraum dürfen.


    Und zum Übrigen: Ich gehöre garantiert nicht zu denen, die sich nur auf Neue Medien stürzen; Ihre subtilen Unterstellungen nötigen mir höchstens ein Grinsen ab. Aber so viel zum Thema Sachebene.


    Und zum Thema zurück: Mir ist es noch nicht passiert, dass ein Schüler den Aufsatz so lange verbogen hat, bis er passt. Ich unterrichte keine Sek. I, vielleicht ist das bei jüngeren Schülern ein größeres Problem. Hier geht es aber um einen LK und da sehe ich das Problem nicht. Sollte ein Schüler zu derart geistiger Einfalt tendieren, dann muss er im LK auch zurecht mit einer mangelhaften Leistung rechnen.
    Warum die Sache besser wird, wenn man Fehler einbaut, die man dann zusammen beseitigt, letztlich also am Ende (hoffentlich!) auch wieder ein fehlerfreies Musterprodukt hat, erschließt sich mir nicht.

    Zitat

    Original von lieseluempchen


    ?( Schön für dich und deine Schüler/innen! Es gibt aber noch Schulen bei denen mit Tafel, Kreide, ggf. OHP und Heft und Füller gearbeitet wird und wo man zwar weiß, wie man Chat schreibt, aber keinen zur Verfügung hat, um mit den Schüler/innen zu kommunizieren. Der einzig verfügbare Beamer wird von dem Informatikkollegen fast schon als sein Eigentum betrachtet, der Computerraum auch. Dennoch lernen auch diese Schülerinnen und Schüler es, Analysen zu schreiben und Balladen zu interpretieren!


    LG. Lieselümpchen


    Meine Schüler würden sagen: Heul doch!


    Ja, wir haben in allen neuen Räumen einen Beamer, die alten werden nachgerüstet. Nur weil es in der Bundesrepublik Schulträger gibt, die nichts außer maroden Schulen zu bieten haben, werde ich bestimmt nicht aufhören, sinnvollen Medieneinsatz zu propagieren. Das von mir erläuterte Vorgehen funktioniert aber notfalls auch an der Tafel; ich möchte durch den skizzierten Medieneinsatz eben, dass die Schüler sich ganz dem Inhalt widmen und nicht mit Abschreiben beschäftigt sind. Außerdem garantiere ich so, dass auch Formales richtig gemacht wird. Sehr viele Schüler schaffen es, einen ganzen Aufsatz ohne einen einzigen Absatz durchzuschreiben. Gerade bei Erörterungen ist es ein Heidenspaß dann die Argumente herauszudestillieren.


    Dass ich meinen Schülern meine ICQ-Nummer gebe, um mit ihnen bei Problemen (auf meinem privaten Laptop) zu chatten, ist persönliches Engagement. Wenn Sie dazu nicht bereit sind, behalten Sie es einfach für sich. Man muss es nicht und die Schüler überleben selbstverständlich auch ohne. Vielleicht werden sie aber deswegen ein bisschen besser oder sicherer.


    Und zum Thema Engagement: Wenden Sie sich an den Förderverein Ihrer Schule (im Zweifelsfalle denken Sie über eine Gründung nach) und fordern einen Laptop und Beamer. Ein Abiturient sollte dringend einmal eine Präsentation mit diesen Geräten gehalten haben. Diese Methodenkompetenz wird an Hochschulen und beruflichen Ausbildungen inzwischen als Standard vorausgesetzt.


    Aber natürlich: Das Abitur besteht man auch mit den Medien, die schon unsere Eltern kannten. Danach sind Sie die Schüler los, also, was soll es!

    Zitat

    Original von lieseluempchen
    Es ist sicher richtig einerseits einen Leitfaden durch eine Beispielanalyse zu geben, andererseits birgt dieses die Gefahr des Auswendiglernens und nicht Begriffenhabens der Sache an sich.


    Was sollen denn die Schüler auswendig lernen? In den Klausuren werden natürlich andere Themen gestellt. Mache ich den Musteraufsatz in der Stunde, habe ich viele Möglichkeiten der Interaktion, um sicherzustellen, dass es alle begriffen haben. Gebe ich aus zeitlichen Gründen den Aufsatz nur aus, stehe ich im Chat und zwischen den Stunden zur Verfügung, um Unklares zu erörtern. Viele Schüler nutzen diese Möglichkeit gerne.


    Vorbildlernen ist ein überaus wichtiges pädagogisches Mittel! Wir haben doch alle in unserer Ausbildung hospitiert und sind trotzdem keine Klone irgendwelcher Lehrer geworden.

    Meine Schüler bekommen zu jeder Aufsatzart ein Muster. Entweder die Schüler bereiten als Hausaufgabe oder in GA das Ganze vor und dann wird gemeinsam mit Laptop und Beamer die Interpretation erstellt oder im zeitlichen Notfall gebe ich einfach eine Musterinterpretation bzw. Mustererörterung aus.
    Diese Muster sind bei den Schülern sehr beliebt und werden bei meiner Evaluation am SJ-Ende immer positiv herausgestrichen.

    Sehr bereichernd sind diese Beiträge, vor allem die der Primarlehrer.


    Wir stellen also fest:


    1. Wachsein und externer Aufenthalt nach dem Sandmännchen führt bei 11jährigen zwangsläufig zum Drogenabusus.


    2. Schule ist lt §5 ein Ort der Öffentlichkeit. Es erscheint deswegen auch sinnvoll, Aktionen wie Lesenächte, Nachtwanderungen in Schullandheimen etc. - notfalls unter Einschaltung der staatlichen Exekutive - zu stoppen.


    Gott sei Dank gibt es hier doch genügend Kollegen, die aus dem realen Schulleben berichten können und wissen, wie man Gesetzestexte lege artis interpretiert!


    Aber noch etwas Konstruktiveres:


    Achten Sie bitte auf Folgendes, dann sollte m.E. einer schönen Party nichts im Wege stehen:


    1. Die Aufsichtspflicht muss gewährleistet sein. Versuchen Sie am Besten, das nicht nur durch den Einsatz von Kollegen abzudecken, sondern holen Sie die SMV an Bord. Ein sehr schönes System ist das der Klassenpaten: Schüler aus der höheren Stufen übernehmen Patenschaften für Eingangsklassen. Man kann diese Schüler durchaus - rechtlich einwandfrei - zu Aufsichtsaufgaben mit heranziehen.


    2. Lassen Sie sich von den Eltern auf einem Formblatt unterschreiben, dass Sie mit der Aktion einverstanden sind und ihr Kind zu einer vereinbarten Uhrzeit abholen. Lassen Sie sich eine Telefonnummer auf dem Formblatt geben, um ggf. Kontrollanrufe tätigen zu können.

    Ich möchte alle Kollegen mit der Befähigung für das LA Realschule oder höhere LA auf die Möglichkeit hinweisen, sich an beruflichen Schulen in B-W zu bewerben.
    Sie brauchen lediglich zwei Fächer, die an diesen Schularten unterrichtet werden. Die Anstellungschancen sind zwar meines Wissens dieser Jahr etwas schlechter, aber immer noch ordentlich. Einen Aushilfsvertrag mit besten Möglichkeiten zur späteren Anstellung ist so gut wie sicher.

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