Beiträge von Nicht_wissen_macht_auch_nic


    Dazu von mir passend:

    Zitat


    Indirekt können nicht mitgebrachtes Arbeitsmaterial u.ä. aber berücksichtigt werden, wenn eine konkrete Leistungsfeststellung gemacht wird, z.B. Einsammeln von Heften, Erstellen von mündlichen Note.


    Ich denke, da sind wir d'accord. Wichtig ist aber, dass man am Ende nicht eine schlechte mündliche Note z.B. mit "Schüler X hatte sehr oft kein Arbeitsheft dabei" begründet, sondern mit "ich habe mehrere Male Schüler X aufgerufen und aufgrund des fehlendes Arbeitsheftes konnte er keine mündlichen Beitrag leisten." Prinzipiell (und es kommt ab und an auch vor) könnte der Schüler gewisse Leistungen z.B. auswendig bringen oder irgendwie improvisieren. Letzteres sollten wir auch nicht bestrafen, denn jeder von uns wird schon einmal improvisiert haben müssen.


    Zu alias: Ich gehe eigentlich davon aus, dass den Kollegen die gesetzlichen Regelungen bekannt sind. Allerdings ist es alles andere als banal, diese richtig auszulegen. Sonst würde nicht ein ganzer Berufsstand damit Geld verdienen.
    Der Bereich Arbeitsverhalten ist in einer Grauzone. Ist schlechtes Arbeitsverhalten das Quatschen mit dem Mitschüler (und gehört damit EINDEUTIG in die Kopfnote) oder nur das Vergessen des Arbeitsmaterials und könnte eventuell in die Gesamtwürdigung eingehen? Sicher ist, dass Arbeitsverhalten nicht zur praktischen Leistung gehört (hier sind Leistungen z.B. in Kunst, Sport, Versuche usw. gemeint). Wenn man es also einrechnet, dann z.B. wenn jemand zwischen zwei Noten steht. Für einen eigenen Notenanteil in der Fachnote , wie ihn der Beitragsersteller möchte, sehe ich aus obigen Gründen keine rechtliche Grundlage.

    Das Arbeitsverhalten gehört nicht in die Fachnote, sondern in die Kopfnote zum - nomen ist omen - Verhalten.
    Indirekt können nicht mitgebrachtes Arbeitsmaterial u.ä. aber berücksichtigt werden, wenn eine konkrete Leistungsfeststellung gemacht wird, z.B. Einsammeln von Heften, Erstellen von mündlichen Note. Wer nichts hat, kann hier auch nichts leisten und wird mit ungenügend bewertet. Dies muss aber mit einem konkreten Anlass verbunden sein und darf eben nicht als Eindrucksnote in die Fachnote miteingerechnet werden, sonst handelt es sich um eine sachfremde Erwägung.

    Hat die Schulleitung dem Schüler "Attestzwang" verordnet?
    Ansonsten kann auch bei Klassenarbeiten nach der Notenverordnung keine ärztliche Bestätigung verlangt werden!
    Der Arzt kann sich prinzipiell auf seine Verschwiegenheitspflicht berufen und muss somit auch nicht begründen, warum er die ärztliche Bestätigung erst später ausgestellt hat.
    Unverschämte Ärzte wehren auch jede Nachfrage damit ab, verantwortungsvolle Ärzte haben aber dann auch gerne ein Auge auf "fragwürdige" Schüler.
    Man beachte, dass die Schulbesuchsverordnung keine formalen Anforderungen an die ärztliche Bestätigung nennt. DAS Schulattest gibt es nicht, außer Name des Schülers, Unter- und Anschrift des Arztes und dass der Schüler krank ist, muss nichts Weiteres dastehen.
    Etwas anderes ist es bei Prüfungen, hier muss der Arzt bestätigen, dass der Schüler prüfungs- und nicht etwa arbeitsunfähig ist.

    Zitat

    Original von Lionel Hutz
    Oh, heißt dass, dass die Schulen bereits Ihre Stellenwünsche für den Beginn nach den nächsten Sommerferien festlegen mussten?


    Also für die Ausschreibungen im Februar und März (ländlicher Raum und Hauptauschreibungen) für die Einstellung zum Sommer ist jetzt gar nichts mehr zu machen? Da steht schon alles fest?


    Dann ist der Zug für mich wohl schon abgefahren...


    Nein, die Schulen haben aber die Stellen, die schulscharf vergeben werden können, bereits an die RPs gemeldet und diese erscheinen dann im Februar im Netz. Auf diese können Sie sich ja gut und vor allem zielgerichtet bewerben.
    Deswegen erscheinen mir aber Initiativbewerbungen im Moment nicht sinnvoll. Freiwerdende Stellen durch Versetzung, Pensionierung etc. und mögliche neue Stellen werden dann erst einmal im Hauptverfahren durch das KM besetzt. Außer Schulleitungen mit sehr guten Beziehungen, haben hier die Schulen keine Möglichkeit zur Anforderung.
    Wenn allerdings Ende Juni Stellen offen sind, reagieren die RPs sehr flexibel und hier würden sich Initiativbewerbungen lohnen.

    Blindbewerbungen sind allerdings im Moment nicht sonderlich sinnvoll:


    Im Februar werden die schulscharfen Ausschreibungen im Netz veröffentlicht. Die Schulen haben zum einen mit diesen Bewerbungsgesprächen genügend zu tun und zum anderen ist das momentane Stellenkontingent erst einmal erschöpft. Sinnvoller ist es, sich erst einmal auf die schulscharfen Stellen zu bewerben und dann noch einmal im Sommer, wenn die Schulen kurzfristig noch Löcher stopfen müssen.

    In den Berufsfachschulklassen finden Sie Schüler, die einen Vorvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb haben. Je nach Ausbildungsberuf und Lehrstellenkapazität der Wirtschaft in Ihrer Region werden die Klassen auch mit guten Hauptschülern aufgefüllt, die zu gut für BVJ; BEJ u.ä. sind, aber KEINEN Vorvertrag haben. Ich hatte schon Klassen mit 70% Schülern ohne Vorvertrag. In solchen Klassen müssen Sie damit rechnen, bei einem Teil der Schüler mit der "BVJ-Problematik" befasst zu sein bei höherer Klassengröße und starker Binnendifferenzierung.
    Ein weiterer Nachteil ist, dass der Druck der Ausbildungsbetriebe oft recht gering ist (Vorverträge werden auch gerne aufgelöst, insbesondere bei "Minderleistung"). Sie haben also weder einen richtigen Ansprechpartner noch das wichtige regelnde Element der Ausbildung in den Betrieben (letzteres beschränkt sich auf Praktika) bei disziplinarischen Problemen. Letztere äußern sich auch gerne in immensen Fehlzeiten, wenn man mit Rückendeckung der SL nicht konsequent "hinterher" ist.
    Der einzige gravierende Vorteil ist, dass die Schüler im Schnitt 4 Tage in der Woche an der Schule sind, Sie also pädagogische Konzepte besser umsetzen können und wenn Sie die Klasse in der Fachstufe 1 übernehmen, sie meist von Ihrer Arbeit immens profitieren können.


    Ein Vorteil für Sie persönlich kann noch sein, dass Sie in solchen Klassen Ihre pädagogische Kompetenz immens schulen. Dies wird Ihnen in Ihrer gesamten (späteren) Arbeit zugute kommen. Sie sollten sich aber als Einsteiger klar überlegen, ob Sie zu Beginn bereits eine solche Konfrontation haben wollen.

    Zitat

    Original von bwref
    Ach so, ich sollte euch vielleicht aufklären:
    Ich bin übrigens kein Referendar mehr. Aber da ich mich hier angemeldet habe, als ich noch im Ref war, ist er einfach so geblieben.
    Ich bin an einer Realschule. Die Klasse ist eigentlich sonst umgänglich und arbeitet gut mit. Auch Hausaufgaben werden weitestgehend gemacht. Daher kann ich mir das Verhalten auch nicht erklären.


    Ich brauche also auch keine allgemeinen Disziplintipps sondern nur dieses Problem betreffend. Es wäre nett, wenn sich auch mal ein paar Kollegen melden, die schon länger im Dienst sind und ihre Erfahrunge schildern. Danke!


    Das finde ich allerdings sehr befremdlich. Wenn ein normales Maß an Disziplin herrscht, ist ein solcher Grad an Verweigerung überaus seltsam. Entweder hatten Sie dann einen schlechten Tag, an dem Sie sich nicht durchsetzen konnten oder es gibt eine - vielleicht nicht erkannte - (disziplinarische) Vorgeschichte.


    Zu denken gibt mir, dass Schüler ohne Sanktion auf den Tisch hauen dürfen und rumgrölen. Schon da liegt m.E. der Knackpunkt, an dem Sie die Zügel abgegeben haben.
    Solche Situationen lassen sich aber nicht immer vermeiden. Dann hat sich bei mir bewährt, neben dem Verdeutlichen, warum der Stoff wichtig ist, auch anzukündigen, dass der Lernerfolg in der nächsten Stunde durch eine Wiederholungsarbeit überprüft wird/werden kann.

    Zitat

    Original von Melosine


    Hm, gibt es in der freien Wirtschaft auf einmal einen großen Bedarf an Mathematikeren und Physikern? Ich kenne Leute, die genau das studiert haben, aber seit Jahren arbeitslos sind.


    Sehr wohl gibt es die Knappheit; es kommt natürlich auf darauf an, in welche Richtung man sich durch Diplom und Hauptstudium entschieden hat. Wer als Physiker/Mathematiker seine Diplomarbeit in der Industrie schreibt, hat allerbeste Chancen auf eine Anstellung.


    Zitat


    Außerdem denke ich, dass jemand, der Physik und Mathe auf Lehramt studiert, das auch noch deshalb tut, weil er jungen Menschen etwas vermitteln will - nicht aus reinem Fachinteresse.


    Allem Anschein nach scheint für die persönliche Empfindlichkeit (siehe Ausgangsthema der Beitragsreihe) die Entlohnung eine nicht geringe Rolle zu spielen. Es gibt auch Menschen, die zum einen variabel sind und zum anderen einen Kosten-/Nutzenrechnung machen.


    Übrigens ist die Lage an den beruflichen Schulen noch dramatischer, weil sich fast kein Ingenieur mehr findet, der zu der momentanen Entlohnung an eine Schule möchte. Es gibt auch reihenweise Absagen von ernsthaft Interessierten, wenn sie einmal ihre Bezüge durchrechnen.

    Nicht alles, was man im Ref macht, ist Schikane: Also es wäre schon hilfreich, Infos zur Klassensituation und natürlich zur Schule und Schulart zu bekommen, bevor man Ihnen raten kann.
    Interessant wäre auch die Vorgeschichte, denn wenn es sich nicht gerade um eine Problemschule/Problemklasse handelt, ist solch ein Verhalten schon merkwürdig.

    Zitat

    Original von neleabels
    Das höhere Gehalt der Gymnasiallehrer ist historisch begründet, aus einer Zeit, als die "Gymnasialprofessoren" noch Akademiker waren im Gegensatz zu Volksschul- und Realgymnasiallehrern waren, die durch eine reine Seminarsausbildung gingen. Es ist ein Standesgehalt, kein Leistungsgehalt. Das rückwirkend zu einem Leistungsgehalt zu erklären, ist anachronistisch.


    Diese verkürzte Erklärung ist falsch und rein aus der Lehrerperspektive gesehen. Das Bundes- und Landesbeamtenrecht fordert für die Eingruppierung in den höheren Dienst eine Ausbildung an einer Universität von mindest 3 1/2 Jahre zzgl. Prüfung, d.h. in der Summe 8 Semester. Für die Laufbahn des Gehobenen Dienstes ist nur eine Hochschulzugangsberechtigung erforderlich. Im Gegensatz zum Verwaltungsdienst wird die Ausbildung weder an einer Verwaltungsfachhochschule noch im Beamtenverhältnis absolviert, sondern an einer PH oder Universität. Das muss man aber als Delegation der Ausbildung (letztlich zur Kostenersparnis) zählen und auch von ihrer stärker praktischen Orientierung entspricht sie neben der Studienzeit einem Studium an einer Hochschule (früher FH). In den 70igern wurden die PHs - außer in B-W - in die Unis integriert, was nicht zwangsläufig den Status der Anwärter ändern muss.


    EXKURS:
    Gymnasialprofessoren wurden nach A15 bezahlt, d.h. ihr Amt entspricht dem der Studiendirektoren. Auch hier hinkt ihr Vergleich. Im deutschen Reich war die Reihenfolge Gymnasialassistent, Gymnasiallehrer, Gymnasialprofessor und Gymnasialdirektor, letzterer wurde in der WR durch Oberstudiendirektor ersetzt. Das Fortleben der Bezeichnung Gymnasialprofessor ist ein landestypisches Spezifikum nach dem WKII.
    Nur in Österreich sind "einfache" Gymnasiallehrer Professoren (ohne Voranstellung des Schultyps!).
    Lt. Fiedler, R.: Geschichte des Gymnasiums, S. 128 sind nach der erfolgreichen Etablierung des Realgymnasiums im deutschen Reich dessen Lehrkräfte an Universitäten in zwei Fächern ausgebildeten Akademiker.


    Zitat


    Ich halte die Forderung nach gleichem Gehalt - in einer Zeit, in der Konsens darüber besteht, dass die Lehrtätigkeit an der Hauptschule als härteste Lehrtätigkeit überhaupt ist - auf keinen Fall für eine "Neiddebatte". Die Frage kann nur politisch gelöst werden, aber dazu muss natürlich ersteinmal ein Anstoß bestehen.


    Ich halte diese pauschale Aussage geradezu als Hohn in den Augen der Sonderpädagogen und der Lehrkräfte, die in Schularten wie dem BVJ, BEJ, BGJ, Sonder-BVJ usw. unterrichten! Ich habe das Gefühl, es geht hier um eine Anbiederung und weniger um eine Diskussion, was gerechten Lohn ausmacht.
    Ein Zusammenhang zwischen "Härte" des Jobs und Entlohnung spiegelt sich übrigens weitestgehend nicht im Gehaltsgefüge der BRD wider; denn dann müssten Altenpfleger z.B. zu den Spitzenverdienern gehören.
    Aber einer Diskussion über die Metaebene, auf welche Prinzipien sich eine gerechte Entlohnung berufen kann, stellt sich hier niemand. Könnte ja sein, dass man zu unangenehmen Ergebnissen kommt. Stattdessen führt jeder seine persönliche (sic!) Belastung an. Diese Belastung für einen ganzen Berufsstand zu antizipieren, halte ich für reichlich vermessen.
    Es wäre sinnvoll, leistungsgerechter und politisch besser erreichbar, den Kollegen, die wirklich als "Richter, Polizist, Pfarrer, Seelsorger, Sozialarbeiter" tätig sind, entsprechende Ämter und Laufbahngruppen inklusive fachlicher Zusatzausbildung bereitzustellen. Das Ausschütten pauschaler Wohltaten, nur weil Kollegen ihren Job als persönlich besonders hart empfinden, halte ich für ungerecht und demotivierend.

    1. Es ist dringend erforderlich, dass Kollegen mit entsprechender Leistung und Befähigung zwischen den einzelnen Laufbahnen wechseln können. Dies ist in den meisten Modellen der Dienstrechtsreformen enthalten; leider schieben sie Politik und Verwaltung immer noch auf die lange Bank.
    2. Es ist allerdings in verschiedenen Schularten und Bundesländern durchaus möglich, so genannte Aufstiegslehrgänge zu machen, um in die höhere Laufbahngruppe zu wechseln. Die Bedingungen sind allerdings überaus hart. Der Bewährungsaufstieg (weitgehend analog zu 1) hat leider prozentual einen geringen Anteil und steht nur Kollegen jenseits der 40 üblicherweise offen.
    3. Ein Arbeiter kann mehr als ein Techniker, ein Techniker mehr als ein Ingenieur (FH), ein Ingenieur FH mehr als ein Ingenieur arbeiten, trotzdem bekommen nicht selten diejenigen mehr Entgeld, die die formal höhere Ausbildung haben und trotzdem weniger arbeiten. In der Wirtschaft würde man mit der Wertschöpfung argumentieren, dass die Arbeit eines Technikers eben bei gleicher oder sogar geringerer Arbeitszeit einen höheren Produktivitätsanteil hat als die eines "normalen" Arbeiters.


    Letztlich verfährt der Staat nicht anders: Wer die zunkünftigen Funktionseliten des Staates ausbildet wird eben höher entlohnt. Wenn letztere ihrer Arbeit vernünftig nachkommen, ist es zum Wohl aller (Arbeitsplätze, Produktivitätszuwachs, Steuern), also sind diese Unterschiede auch gerechtfertigt.
    Ich verweise hier ausdrücklich auf die Gerechtigkeitsprinzipien nach Rawls, nach denen Unterschiede dann gerechtfertigt sind, wenn sie zum Wohl auch der Schwächsten dienen und die damit verbundenen Ämter und Positionen allen offen stehen.


    Hier scheint es aber einer lautstarken Minderheit weniger darum zu gehen, über gerechte Gehälter zu diskutieren, als ihrem schwarzen Neid Ausdruck zu verleihen. Zumindest kann ich bei den Angesprochenen nicht eine ernsthafte Auseinandersetzung mit einer Gerechtigkeitstheorie auf der Metaebene finden, sondern nur das Breittreten persönlicher Befindlichkeiten.


    Übrigens gibt es in den mir bekannten Bundesländern sehr wohl eine Leistungskomponente, die allerdings nur "on the top" bezahlt wird. Minderleister bekommen keinen Abzug. Im konkreten Fall heißt das, dass Gewährung einer Leistungsstufe bedeutet, Sie in die nächste Grundgehaltsstufe einzugruppieren.
    Ich kann Ihnen bestätigen, dass das - sachgerecht eingesetzt - sehr motivierend sein kann. Wenn aber - wie an vielen Schulen üblich - die Leitungsstufen nur nach dem Senioritätsprinzip vergeben werden, ist das für die jungen Kollegen eher demotivierend.


    Wem es noch nicht bekannt ist, kann das Procedere z.B. hier für Brandenburg nachlesen:
    http://www.landesrecht.branden…d_bb_bravors_01.c.7453.de

    Zitat

    Original von Melosine
    Guckt man sich an, wie schlecht die Pisa-Studie bei den 15jährigen Jugendlichen ausgefallen ist, muss man sich doch fragen, wo in der schulischen Laufbahn etwas nicht optimal läuft.


    Horst Barnitzky, Vorsitzender des Grundschulverbandes, ist der Auffassung, dass u.a. das Schulsystem ab der 5. Klasse dafür verantwortlich zu machen ist. Der Unterricht sei hier z.B. weitgehend fachunterricht mit vielen Lehrerwechseln, während in der Grundschule das Klassenlehrerprinzip herrscht.
    M.E. müsste die Grundschulzeit sowieso auf 6 Jahre ausgedehnt werden.


    [Blockierte Grafik: http://www.tagesschau.de/multimedia/bilder/bild67716_v-gross4x3.jpg]


    Berlin hat 6 Jahre gemeinsame Schulzeit und steht bei PISA nicht gerade toll da. Es ist wieder einmal symptomatisch, dass pars pro toto genommen wird. Das billige Nachäffen und patchworkmäßige Zusammenkleistern von vermeintlichen Erfolgsfaktoren ist keine Lösung, das deutsche Bildungssystem nach vorne zu bringen.
    Genauso ist der zweite Vorschlag zu sehen, dass es am Fachunterricht liege. Die Hauptschulen haben wenig Fachlehrer und sind klassenlehrerorientiert. Nun sind sich aber seltsamerweise fast alle einig, dass ein großes Problem in unserer Bildungslandschaft an der derzeitigen Form der Hauptschulen liegt!


    Übrigens ist die Iglustudie keineswegs ein Freibrief für die Grundschulen, bei allem Lob, das sie mit Recht verdient haben. Es heißt nur, dass zum Zeitpunkt t bei den gemessenen Variablen nach den Kriterien der Evaluierenden gute Ergebnisse vorlagen. D.h. aber weder, dass damit der Erfolg garantiert ist, wenn die weiterführenden Schulen ordentlich arbeiten, noch dass die richtigen Kriterien herangezogen wurden.
    Um es bildlich zu sagen: Ich kann in Runde 10 bei einem Formel-1-Boliden optimale Ergebnisse messen. D.h. aber zum einen nicht, dass es versteckte Fehler gibt, die später zum Rennabruch führen können, noch dass vielleicht statt der Rundenzeit lieber der Öldruck hätte gemessen werden sollen!


    Aber trotz aller Bedenken: Glückwunsch an die Kollegen. Wir werden eh zu selten gelobt!

    Schüler beobachten unser Verhalten sehr genau. Ein guter Beleg hierzu ist das Thema Pünktlichkeit:
    Ich versuche (und schaffe es normalerweise auch immer), pünktlich zu sein. Allein durch dieses Vorbild, ist ein Großteil meiner Schüler pünktlich im Unterricht. Das dauert meist 1-2 Monate, aber dann haben es die Schüler verinnerlicht. Die Kollegen, die regelmäßig nach meiner Beobachtung 5-10 Minuten zu spät kommen, dokumentieren die meisten Verspätungen von Seiten der Schüler.
    Übertragen auf das Thema: Wie sollen Schüler Formen der Höflichkeit und des Anstands lernen, wenn wir es nicht vorleben? Ich finde das Argument überhaupt nicht zielführend, dass die beschriebene Art des Eindringens in geschlossene Gruppen an gewissen Schulen derartig kultiviert wird, da ein solches Verhalten in der Gesellschaft nicht usus ist. Zumindest bestehen die Ausbilder der mir bekannten Betriebe auf solche Grundformen des Anstands. Dass Schulen hier eine Parallelkultur etablieren, halte ich deswegen für inakzeptabel.
    Ich habe übrigens eine solche Situation selbst als junger Kollege erlebt: Eine Kollegin drang ohne ein Wort der Erklärung in meine Klasse ein, besprach kurz etwas mit einem Schüler und verschwand ebenfalls wieder wortlos. Auf meine verblüffte Reaktion, was das denn gewesen sei, erklärten meine Schüler unisono, dass ein solches Verhalten eine Unverschämtheit sei.

    Zitat

    Original von Melosine


    Des weiteren wird die bisherige Form der Klassenarbeiten völlig überarbeitet und spätestens zum neuen Schuljahr in Kraft treten. Dabei gibt es die alten Form der Diktate und Aufsätze nicht mehr. Finde ich gut, aber ich erlebe, dass die weiterführende Schule sich scheinbar gar keine Gedanken über Neuerungen macht. Die üblichen Diktate und Aufsätze sind hier an der Tagesordnung und dann wird gejammert, wenn die Kinder das nicht erfüllen können.


    Melosine


    Ich unterrichte nur in der Sek. II, darum habe ich leider keine Gelegenheit zum direkten Austausch. Könnten Sie mir bitte etwas genauer erläutern, wie diese neuen Formen aussehen?


    Haben Sie schon einmal daran gedacht, welchen Erfolg eine Bewerbung mit "eigener" Rechtschreibung haben wird?
    Welchen Rückschluss ziehen Sie aus einem Firmenprospekt, der voll mit Rechtschreibfehlern ist?
    Wie gestaltet sich Ihr Vertrauen in einen Arzt, dessen Patientenberichte einem orthografischen Supergau gleichen?
    Was denken Sie über Ihre Autowerkstatt, wenn die Rechnung voller orthografischer Fehler ist?


    Schlechte Rechtschreibung lässt schnell Zweifel, die in der Person des Schreibers liegen, aufkommen. Das verstehen normalerweise auch die Schüler.

    Liebe Hermine, ich denke, wir sind vollständig d'accord, denn ich habe geschrieben, dass der Sorgerechtsentzug die LETZTE Möglichkeit in einem Prozess ist.
    Nochmal, die Schulen und Jugendämter müssen besser (oder grundsätzlich erst einmal) kooperieren; den Eltern muss Hilfe zur Seite gestellt werden und erst wenn sie diese ablehnen oder sich als beratunsresistent zeigen, muss es zu solch harten Maßnahmen kommen. Im Großteil der Fälle sind die Eltern meiner Erfahrung nach schlichtweg hilflos und überfordert. Und ich denke es darf einfach keine Option sein, solche Familien allein zu lassen, in der Hoffnung, dass sich das später irgendwie wieder einrenkt.

    Vielen Dank für Ihre sachliche Antwort; das Urteil des BGH ist deswegen so interessant, weil es in erster Linie erst einmal klar macht, dass das Sorgerecht entzogen werden kann "wenn sie[die Eltern] ihre Kinder von der Schule fernhalten."
    Bis jetzt haben die unteren Instanzen die Güterabwägung (Recht auf Erziehung und Glaubensfreiheit) gerne zugunsten solcher Eltern entschieden. Nun herrscht weitestgehend Klarheit, d.h.


    a) niemand kann aus Glaubensgründen seine Kinder von der Schule fernhalten;
    b) wenn nicht einmal eine Güterabwägung in Frage kommt, kann Eltern das Sorgerecht entzogen werden, falls sie nicht für den Schulbesuch der Kinder eintreten.


    Für mich ist das Urteil überaus wichtig, da in den Jugendämtern gerne ähnliche Fälle auf die lange Bank geschoben werden mit der Begrüdnung der unklaren rechtlichen Situation. Ich bin hier zwar schon der Buhmann, aber Eltern das Sorgerecht zu entziehen ist die allerletzte Maßnahme. Allerdings sollte man in einigen Fällen durchaus - und zwar rechtzeitig - darüber nachdenken, ob das Kindeswohl nicht so geschützt werden muss.


    Und genau zum Thema: Das Schuleschwänzen scheint wohl allem Anschein nach nicht ein aktuelles Problem zu sein. Ich habe daher schon mehrfach argumentiert, dass ich Zweifel an der Erziehungskompetenz der Eltern habe; die Begründung kann man in meinen Beiträgen zuvor nachlesen. Eigentlich war es ein Nebenstrang meiner Argumentation, dass hier Versäumnisse seitens der abgebenden Schule vorliegen, für den ich überaus hart - und teils unsachlich - angegangen wurde. Natürlich sind jetzt solche Maßnahmen zu spät, aber etwas anderes habe ich nie geschrieben...


    Und noch eins: Wird das Sorgerecht entzogen, versucht das Jugendamt, die Kinder in Pflegefamilien unterzubringen. Ihr "Bild" der Kinderheime ist aus einem anderen Jahrzehnt; das ist heutzutage eher eine Notlösung!

    Zum Thema Sorgerecht:



    http://www.spiegel.de/schulspi…1518,druck-517836,00.html


    Und noch zu Lieselümochen:


    1. ICH gebe gar keinen Schüler ab.
    2. Hat dieses Procedere einem meiner damaligen Mitschüler das Abitur ermöglicht.
    3. Behauptung, Begründung, Beispiel/Beleg/Folge. Kennt das jemand? Hier im Forum scheint das für einige nicht zu gelten, maximal gibt es in diesen Fällen "story telling".


    Und: Lieber alias, Sie sind ja ein Chefkomiker. Kennt Sie Thomas Hermanns schon?

    Zitat

    Original von lieseluempchen
    Ich würde Ihnen wünschen, dass Sie mit Ihrem besserwisserischen Ansatz einmal für ein halbes Jahr (vielleicht reicht schon weniger) an einer Haupt- oder Förderschule oder in einem Berufsgrundschuljahr unterrichten müssten, viele Schüler/innen und Schüler mit Migrationshintergrund und/oder anderen sozialen Problemen in der Klasse hätten und dann auch noch von der Öffentlichkeit oder von Eltern angegriffen würden.


    Ich habe in diesem Bereich mehrere Jahre auf der Sek. II unterrichtet. Aber das passt wohl nicht in ihr Weltbild.


    Zitat


    Man kann nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen (Sorgerecht entziehen)! Lassen Sie es sich von einer Kollegin mit über 25 Jahren Berufserfahrung in der Schule und davor 10 Jahre in der Wirtschaft sagen:Mit dieser Haltung kommen Sie nicht weit! Sie werden dadurch auch kaum Freunde finden!Zudem finde ich es unverschämt in einem Forum, in dem Kolleginnen und Kollegen Rat suchen und sich andere bemühen diesen Rat zu erteilen mit Phrasen und Allgemeinplätzen zu arbeiten, anstatt konstruktiv zu helfen. Vielleicht denken Sie in einer stillen Stunde einmal darüber nach!Lieselümpchen ?(


    Könnten Sie konkrete Beispiele aus Ihrer Berufserfahrung nennnen und diese zum Thema Super-Lions einbringen? Dann würden wir alle profitieren. Aus Pauschalaussagen über Ihre Berufserfahrung kann ich leider nichts mitnehmen.
    Hätten Sie die Güte, die Phrasen und Allgemeinplätze zu nennen? Sie scheinen mich mit anderen zu verwechseln.
    Ich habe ganz konstruktiv geholfen: Elterngespräch, bei Erfolg, den Schüler auf dem Sekretariat abliefern lassen.
    Ich habe allerdings einschränkend zu bedenken gegeben, dass an der Erziehungskompetenz des Vaters/der Eltern nach Super-Lions Aussage zu zweifeln ist, weil


    a) er dem Schüler Geld in die Schule mitgibt
    b) er Ausflüchte benutzt (die Mutter war auch so).


    Ich warte immer noch, dass sich jemand argumentativ damit auseinandersetzt oder einen anderen gangbaren Weg für Super-Lion aufzeigt.


    Lieber Frosch,


    danke für den Hinweis. Ich habe den Beitrag editiert. Entschuldigung, da bin ich in der Tat deutlich über das Ziel hinausgeschossen.

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