SCHULBOYKOTT
Baptisten-Eltern verlieren Sorgerecht
Von Markus Flohr
Kann der Staat Eltern das Sorgerecht entziehen, wenn sie ihre Kinder von der Schule fernhalten? Der Bundesgerichtshof hat heute Klarheit geschaffen: Ein Baptisten-Paar aus Paderborn darf nicht länger über Schulangelegenheiten und Wohnort von zwei Kindern bestimmen.
Vor ein paar Jahren zogen sie aus Kasachstan nach Deutschland, in den Kreis Paderborn in Nordrhein-Westfalen. Weil vor allem der Sexualkunde-Unterricht an der Schule ihrem Glauben widersprach, schickten die Spätaussiedler ihre Kinder nicht mehr zur Schule. Erst war es nur ein Elternpaar, dann zwei, dann vier, am Ende sieben. 15 Kinder sollten nicht mehr zur normalen Schule gehen. Alle Familien gehören der freikirchlich-evangelischen Glaubensgemeinschaft der Baptisten an.
Der Bundesgerichtshof bestätigte heute das Urteil des Familiengerichts Paderborn, das einem der Elternpaare das Sorgerecht in Schulangelegenheiten und das Aufenthaltsbestimmungsrecht für zwei Kinder entzogen hatte (Aktenzeichen XII ZB 41/07u. 42/07 vom 11.09.2007). Das Paar hatte gegen das Urteil Beschwerde eingelegt - und ihre Kinder zwischenzeitlich nach Österreich gebracht, wo die Mutter sie zu Hause unterrichtete.
Jetzt entschieden die obersten Richter, dass Eltern das Sorgerecht entzogen werden kann, wenn sie den Schulbesuch ihrer Kinder beharrlich verhindern. Das gilt auch, wenn die Eltern aus religiösen Gründen die Lehrpläne ablehnen. Die Allgemeinheit habe ein berechtigtes Interesse daran, dass sich keine religiös oder weltanschaulich geprägten Parallelgesellschaften bildeten, sagten die Richter in der Begründung des Urteils. Integration setze voraus, dass religiöse oder weltanschauliche Minderheiten sich nicht dem Dialog mit Andersdenkenden verschließen (Aktenzeichen: XII ZV 42/07).
Serie von Schulboykott-Fällen
Der Konflikt der Paderborner Eltern mit Behörden und Gerichten sorgt seit Jahren für Aufsehen. Bundesweit gibt es eine ganze Reihe weiterer hartnäckiger und meist religiös motivierter Schulverweigerern. Fast immer werden sie von kleinen, aber rührigen Lobbyorganisationen gegen die allgemeine Schulpflicht unterstützt und rechtlich beraten. Beim Kampf pro "Homeschooling", kontra Schulpflicht sind diese Initiativen sich einig. Sie heißen zum Beispiel "Schule zu Hause", "Schulbildung in Familieninitiative" oder "Schulunterricht zu Hause" und sind teils im "Netzwerk Bildungsfreiheit" organisiert.
Mehrere Fälle wurden überregional bekannt. So wurde ein bibelfrommes Elternpaar in Hamburg strafrechtlich verurteilt, weil es drei Töchter auf eigene Faust in einem Reihenhaus unterrichtete und von der Außenwelt abschottete. Auch ein strenggläubiges hessisches Ehepaar scheiterte vor Gericht mit der Forderung nach Heimunterricht. Und in Bayern gab es jahrelange Auseinandersetzungen mit der urchristlichen Gemeinschaft "Zwölf Stämme".
Die Paderborner Baptisten weigern sich seit mehr als vier Jahren, ihre Kinder auf eine staatliche Schule zu schicken. Im Oktober 2003 meldeten sie ihre beiden jüngsten von mehreren Kindern vom Unterricht ab. Zuerst versuchten die Lehrer und die Leitung der betroffenen Schule mit den Eltern zu sprechen - als das fehlschlug, kamen die ersten Ermahnungen. Die Baptisten wollten ihre Kinder jedoch zu Hause unterrichten und dazu das Lehrmaterial von zwei Fernschulen nutzen. Auch dafür gab es keine Genehmigung.
Ihr Fall ging an die Bezirksregierung, der Integrations-Beauftragte schaltete sich ein. Die Eltern schlugen auch den Vorschlag aus, die Kinder auf eine staatlich anerkannte Bekenntnisschule zu schicken - sie beantragten die Gründung einer eigenen Schule. Alles mit dem Verweis auf ihre Glaubensgrundsätze.
Den Eltern geht es vor allem um den Sexualkundeunterricht in regulären Schulen: Dort würden die Kinder "geradezu sexuell stimuliert", sagte einer der Befürworter der Schulverweigerung. Baptisten lehnen im allgemeinen Sex vor und außerhalb der Ehe ab - dies sei mit dem biblischen Bild von Sexualität und Ehe nicht vereinbar, sagen sie. Die Eltern aus dem Kreis Paderborn bestanden außerdem darauf, dass Gott ausschließlich ihnen als Eltern die Erziehungsgewalt über die Kinder zugestanden habe.
Am Ende wurde ein Bußgeld gegen sie verhängt - 500 Euro wegen des Verstoßes gegen das Schulpflichtgesetz. Nicht alle Elternpaare ließen sich davon beeindrucken. Sechs von ihnen stimmten zwar schließlich im Dezember 2005 zu, dass ihre Kinder auf einer konfessionellen Ersatzschule in Heidelberg unterrichtet werden sollten.
Eine Familie aber suchte sich einen anderen Schlupfwinkel. Die Geschichte ging weiter - und zwar ziemlich kurios.
Eine Ohrfeige vom Bundesgerichtshof
Zunächst entzog das Familiengericht in Paderborn den Eltern das Sorgerecht in Schulangelegenheiten und setzte einen Pfleger des örtlichen Jugendamtes ein, um sich um den Fall zu kümmern. Mit dessen Einwilligung brachte das letzte Elternpaar seine Kinder schließlich in ein österreichisches Dorf, wo die Mutter sie selbst unterrichtet. Sie hat dafür keine pädagogische Ausbildung. Die Eltern und die Familie behielten ihren Wohnsitz in Deutschland allerdings bei.
Die österreichischen Behörden vom Bezirksschulrat Villach-Land segneten den Heimunterricht auf Antrag des Jugendamtes der Stadt Paderborn ab, da es in Österreich wie in vielen Ländern nur eine Unterrichtspflicht gibt - aber keine Schulpflicht wie in Deutschland. Das war im Dezember 2005.
"Hier endet unsere Zuständigkeit. Deshalb werden wir die Akten schließen", sagte der Paderborner Landrat Manfred Müller damals. Damit lag er falsch. Der Bundesgerichtshof entzog dem Jugendamt der Stadt Paderborn heute die Pflegschaft für die Kinder. Begründung: Die Stadt habe die Situation selbst herbeigeführt und der Pfleger sich "als ungeeignet erwiesen, den Gefahren für das Kindeswohl effektiv zu begegnen", so der Bundesgerichtshof heute.
Es sei das Jugendamt als Pfleger gewesen, das die Voraussetzungen geschaffen habe, dass die Kinder nach Österreich gebracht wurden. Außerdem habe es durch den Antrag bei den österreichischen Behörden den Haus-Unterricht erst ermöglicht. Der Bundesgerichtshof verwies die Sache zurück an das Oberlandesgericht Hamm - die Richter dort müssen nun erneut über einen geeigneten Pfleger für die Kinder entscheiden. Und das Gezerre um die Kinder und ihren Unterricht geht von Neuem los.
Die beiden innenpolitischen Sprecher der Großen Koalition haben das Urteil begrüßt. "Das Gemeinwesen hat sehr wohl das recht, Mindestnormen in der Erziehung durchzusetzen", sagte Dieter Wiefelspütz (SPD) den "Stuttgarter Nachrichten". Und Hans-Peter Uhl (CSU) betonte: "Wir sind froh über jeden Richterspruch, der Ernst macht mit dem Integrationsprinzip 'fordern und fördern'." Wer sich widersetze, müsse Sanktionen erfahren.
Mit Material von dpa, AFP, AP