@ plattyplus, ich danke dir. Das wusste ich noch nicht. Der gleiche Abstand erinnert mich an den Notenmaßstab 20-40-60-80 und dann 96 oder 98 Prozent. Allerdings weiß ich nicht mehr, wann und wo der galt oder gar gilt.
Beiträge von Iossif Ritter
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Entschuldigung, aber ich verstehe nicht, was ein linearer und was ein logarithmischer Notenschlüssel sind. In Berlin durfte bis vor Kurzem jede Schule, ja jede Fachkonferenz ihren eigenen Notenschlüssel/Notenmaßstab festlegen. Jetzt gibt es einen einheitlichen, der normalerweise gelten soll.
Danach gibt es z.B. die 4 ab 45 Prozent.
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@ lamaison,
aber es betrifft ja wie gesagt Schüler, deren Leistungen trotz "Verweilen" aller Voraussicht nach nicht besser werden. So oder so haben sie dann diesen schlechten Abschluss.
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Unsere Schulleitung argumentiert so, dass "Verweilen" nur Sinn hat, wenn angenommen werden kann, dass sich die Leistungen dadurch wirklich verbessern. Wenn sie voraussichtlich gleich schlecht bleiben, macht es keinen Sinn, solche Schüler dadurch länger in der Schule zu lassen. Die sollen dann eben abgehen, wenn die Zeit gekommen ist und einen Beruf erlernen. Das fand ich nachvollziehbar.
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Ich kenne und praktiziere es auch so, dass Noten im Nachhinein geändert werden dürfen, sowohl zum Guten als auch zum Schlechten. Es geht ja um die korrekte Feststellung einer Leistung und nicht darum, dem Lehrer eine Blamage zu ersparen. Allerdings müssen wirklich Fehler vorliegen und nicht nur Meinungsverschiedenheiten, also Fehler übersehen bzw. etwas irrtümlich als falsch angestrichen.
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Ich schließe mich meinen zwei Vorrednerinnen an. Leider lässt mich die Erfahrung vermuten, dass das nicht geschehen wird. "Die" sind immer nur freundlich, solange sie was wollen und versprechen dann alles, um es zu bekommen.
Das wollte ich eigentlich gar nicht schreiben. Vielleicht trägt aber dieser Kommentar dazu bei, dass es diesmal anders ist. Einfach, damit ich nicht Recht behalte.
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Keine Sorge, ich bin typisch Akademiker, ich hinterfrage alles. Meine Bemerkung bzgl. unserer SL war auch nicht so devot gemeint, wie sie anscheinend klang, sondern eher anerkennend.
Den zweiten Absatz von Bolzbold über dir finde ich genau passend.
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@ Hallo alle,
ich habe nichts mehr dazu gesagt, obwohl ich das Thema aufwarf, aber ich war an euren Meinungen interessiert und habe sie gelesen.
Danke!
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Dass Schulrecht im Detail Ländersache ist, ist doch klar. Was hilft das bei der Klärung der Frage, wie weit die SL in die Notengebung eingreifen darf? Offensichtlich ist auch das mal wieder nicht einheitlich.
@ Bolzbold, du hattest wieder den richtigen Riecher. In unserer Grundschulverordnung steht "vorlegen". Da ist auch eine Bedingung genannt, wann die SL eine KA sozusagen für ungültig erklären kann. Das genannte Urteil aus BaWü nennt eine andere. In RLP ist wieder anders (s.o.). Grundsätzlich ist es doch aber auch Aufgabe der SL, auf die Einhaltung der Anforderungen an eine KA zu achten.
Ich hatte mal eine SL, die sagte, wer sucht, der findet auch was (zu beanstanden). Meistens bin ich aber froh über die Hinweise meiner jetzigen SL. Sie machen mich weniger angreifbar nach außen, denn die kennt sich im Schulrecht 3x besser aus als ich.
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Wir müssen jede Klassenarbeit genehmigen lassen.
Ich lese übrigens gerade, dass Schulleiter in RLP Zeugnisnoten im Benehmen mit der Klassenkonferenz ändern können, wenn der Fachlehrer nicht zustimmt. Ähnliches schrieb oben schon jemand.
Außerdem gab es hier schon einen Thread dazu 2010, begonnen von "unter uns".
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@ Bolzbold, genau, ich habe noch einmal nachgelesen. Die Note der Klassenarbeit durfte geändert werden, weil ihrer Erteilung sachfremde Gründe zugrunde lagen, was nicht sein darf.
Der Einflussnahme der Schulleitung auf die Notengebung sind also sehr enge Grenzen gesetzt. Gott sei Dank.
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Naja, ich gebe wieder, was ich dazu weiß und belegen kann. Es wäre ja schön, wenn ich mich in diesem Falle irre. Erlebt habe ich mehrfach, dass einem zu einer bestimmten Note geraten wird. Ich habe den Rat manchmal angenommen und manchmal nicht. Ich hatte nie Ärger deswegen. Bisher.
Es leuchtet mir nicht ein, dass die Schulleitung die Note einer Klassenarbeit ändern kann, aber eine Zeugnisnote nicht. Eine "schlaue Schulleitung" lässt sich dann eben die Klassenarbeiten zeigen und ändert also dort eine Note, sodass sich insgesamt eine andere Zeugnisnote ergibt. Wenn stimmt, was ihr sagt.
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@ Herr Rau, Zweifel streuen ersetzt aber keine stichhaltigen Belege.
Das Grundgesetz ist von 1949. Zweifelst du daran, dass es immer noch gilt?
In Ostdeutschland soll bei der Grundsteuer noch ein Gesetz (?) aus den 1930er Jahren gelten.
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Wenn es bei einer Klassenarbeit geht, warum dann nicht auch bei einer Zeugnisnote? Die basiert doch ggf. wesentlich auf den Klassenarbeiten.
Rechtsgrundlage?
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Ich habe oben auf das Urteil dazu verwiesen.
Ich selbst bin nicht dafür, dass die Schulleitung bei der Notengebung eingreifen darf, sofern wir nicht gegen Recht und Gesetz verstoßen.
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Ich wollte das erst unter Ulk verbuchen, aber die Kommentare machten mich doch nachdenklich. Sollte Völkerball verboten werden (dass man es nicht mehr so nennen soll, wusste ich schon)?
[«Völkerball ist wie legales Mobbing» – Forscher fordern Ende des Schulsports] http://va.newsrepublic.net/s/QmdMyb
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Habe ich nachträglich ergänzt.
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Ja, die Schulleitung darf in die Notengebung eingreifen (Entscheidung des VHG BaWü, 1988).
In diesem Fall ging es um die Änderung der Note einer Klassenarbeit.
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@ Drachenzwerg, ich hoffe, dich haben einige Antworten nicht verschreckt, weil man dein Anliegen nicht ernstnahm. Ich will es mal ernstnehmen. Ja, es gibt auch diesen einen, gewissen, intensiven Blick, der persönliche Zuneigung signalisiert und verrät.
Als Lehrer darfst du jedenfalls nicht darauf eingehen!
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In Berlin ist es sogar so verrückt, dass in Klasse 3-6 fürs Schuljahresendzeugnis nur die Noten des 2. Halbjahres berücksichtigt werden dürfen; ab Klasse 7 dann aber die des ganzen Schuljahres.
In Klasse 1-2 gibt es keine Noten, aber diese furchtbaren Indikatorenzeugnisse mit gefühlt 500-1000 Kreuzchen.
Wer denkt sich sowas aus? :O
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