Beiträge von Aktenklammer

    Was macht ihr, wenn in einer Facharbeit überhaupt nicht mit Sekundärliteratur gearbeitet wurde (den Schülern aber bewusst war, dass sie sich auch mit Sekundärliteratur auseinander setzen sollen)?
    In der vorliegenden Facharbeit ist ein Vergleich von zwei Texten erfolgt, bei die Auswahl der Vergleichsaspekte nicht themen- bzw. zielorientiert ist und erst im Fazit erfolgt ein sinnvoller Vergleich, der sich aber auch so gar nicht aus dem Vorausgehenden ableitet (dennoch aber ganz gut ist)

    Da ich ja die Frage gestellt hatte, hier der aktuelle Stand:


    Es handelt sich bei dem zu verabreichenden Medikament und eine Lösung, nicht um ein Tablette.
    Wir sind durch eine entsprechende Erklärung der Eltern von der Haftung befreit, dürfen als "private Gefälligkeit" das Medikament in den Mund geben, sind aber dienstlich nicht dazu verpflichtet und müssen in jedem Fall auch noch unverzüglich den Notarzt rufen.


    Das alles willst du zum Gegenstand machen? Hast du das Thema schon mal unterrichtet? Nach meiner Einschätzung ist das ein sehr sehr großes Unterfangen dann und du brauchst ewig lang .... oder aber du streifst alles nur (was ich aber nicht für sinnvoll halte). Zwei bis drei Aspekte davon sind ja auch immer im Zentralabitur - und da hat man ausreichend mit zu tun.


    AK

    Bei der Auswahl meiner Unterrichtsmethoden kann ich mich aber nicht (nur) danach orientieren, was MIR persönlich gut gefallen hat. Man hat verschiedene Lerntypen in einer Klasse, man muss die verschiedenen Lerntypen ansprechend und zudem auch die Methode nach dem Unterrichtsgegenstand und Lernziel ausrichten.

    D



    Das ist doch gut. Dann viel Erfolg und viel Glück!

    Auf der Seite von VERENA steht, dass man sich nicht bewerben darf, wenn man das Staatsexamen endgültig nicht bestanden hat. Da steht nicht, dass man sich bei Nicht-Bewährung auf eine Beamtenstelle nicht bewerben darf.


    https://www.schulministerium.nrw.de/BP/VERENA


    Vielleicht wäre es einfach klug gewesen, zum Einen im Vorfeld zu sagen, dass man aus einer Nicht-Bewährung kommt (andernfalls hat man ja Lücken im Lebenslauf, wenn man diese Stelle weglässt), und zum Anderen sich einfach den Vertrag durchzulesen. Wie gesagt, Verträge sollten durchgelesen werden. Das sind juristische Schriftstücke.
    Oder man erkundigt sich im Vorfeld an informierter Stelle, ob es ein Problem ist, wenn man in einer solchen Situation ist. Es handelt sich beide Male um öffentliche Stellen, die ja auch miteinander kommunizieren.



    Es geht hier aber darum, dass der Threadersteller bei der Unterzeichnung seines Vertretungsvertrages eine Falschaussage gemacht hat.
    Wenn man sich nicht als bewährt beweist, kommt das keinem Berufsverbot gleich, es nimmt mir nur die Chance, verbeamtet zu werden. Auf Angestelltenbasis hätte er ja weiterarbeiten können. Aber das hat er sich jetzt ja mit der Unterschrift wohl verbaut.

    Hättest du "vergessen", das Kreuzchen zu machen, hättest du wieder "gelogen"


    Du hast dir den Vertrag nicht durchgelesen, du bist erwachsen. Wenn ich eine Spülmaschine bestelle, ein Zeitschriftenabo abschließe, was auch immer - ich lese mir das Geschriebene durch.
    Wenn ich irgendwo anfange zu arbeiten, insbesondere wenn es bekannt ist, dass man sich bei einer Verbeamtungsstelle bewähren muss, gebe ich mir Mühe. Da sage ich nicht hinterher "Ach, hättense mir doch mal gesagt, wie wichtig das ist! Daaaaaaaann hätte ich mir ja Mühe gegeben!" Die Mühe gebe ich mir auch so.

    Ist ja ein Dingen!! Habe keine Ahnung, aber es interessiert mich, wie es weitergeht.
    Unverschämt ist es allemal: Jemand, der sein 2. Staatsexamen hat, kann nicht 6 Monate später als "nicht bewährt" beurteilt werden! Oder was war das Argument für die Nichtbewährung??



    Wofür sollte denn die Probezeit sein, wenn es außer Frage steht, dass sich jemand bewährt, weil er ja ein Staatsexamen hat?

    Ich habe jetzt ein Konto eröffnet, das ich einen Monat nach der Klassenfahrt (1 Monat Puffer, falls sich Zahlungen verzögern) wieder auflösen will, weil ich sonst kein Geld zu verwalten habe.
    Kann ich die in der Zeit anfallenden Kontoführungsbebühren auf die Eltern umlegen?

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