Was macht ihr, wenn in einer Facharbeit überhaupt nicht mit Sekundärliteratur gearbeitet wurde (den Schülern aber bewusst war, dass sie sich auch mit Sekundärliteratur auseinander setzen sollen)?
In der vorliegenden Facharbeit ist ein Vergleich von zwei Texten erfolgt, bei die Auswahl der Vergleichsaspekte nicht themen- bzw. zielorientiert ist und erst im Fazit erfolgt ein sinnvoller Vergleich, der sich aber auch so gar nicht aus dem Vorausgehenden ableitet (dennoch aber ganz gut ist)
Beiträge von Aktenklammer
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Nee, so viel wird es nicht, "nur" knapp 1600 Euro für die Regale werden es sein, aber interessant ist es ja schon zu wissen, wie lange die das anlegen ...
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Hallo, habe ich es richtig verstanden, dass man Kosten für die Möbel für ein Arbeitszimmer über die Dauer von 13 Jahren absetzen muss?
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Prima, danke, das werde ich mit der Kollegin besprechen!
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Wir fahren nächste Woche mit unseren Austauschschülern (ca. 17 Jahre) und unseren Schülern nach Düsseldorf für einen Tagesausflug. Habt ihr Tipps, was man dort machen kann / sollte?
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Da ich ja die Frage gestellt hatte, hier der aktuelle Stand:
Es handelt sich bei dem zu verabreichenden Medikament und eine Lösung, nicht um ein Tablette.
Wir sind durch eine entsprechende Erklärung der Eltern von der Haftung befreit, dürfen als "private Gefälligkeit" das Medikament in den Mund geben, sind aber dienstlich nicht dazu verpflichtet und müssen in jedem Fall auch noch unverzüglich den Notarzt rufen. -
Hallo! Wenn ich mich auf eine Funktionsstelle bewerbe, was soll denn da in das "formlose Anschreiben"?? "Hiermit bewerbe ich mich um (Stellenbeschreibung)"?
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Hallo!
II. Gegenwärtige Entwicklungen
- Was ist Sprachwandel?
- Anglizismen - Denglish als "aktuelle Erscheinung"
- Globalisierung un Sprache
- Mehrsprachigkeit im Kontext von Migration?
- Sprache im Kontext von Medien: Fachsprache (da sind wir wieder bei den Anglizismen, also doch keine eigene Einheit)
- Sprache und Medien: SMS, Rechtschreibung in der Kommunikation?
- Jugendsprache - Abgrenzung durch Sprache?
- Kiezdeutsch
- Sprache und Geschlecht / Gender: kommunizieren / sprechen Frauen anders als Männer?
- Sprache und Geschlecht / Gender: Macht von Sprache: Gendern in der Sprache (Binnen-I, Doppelformen, neue Wörter)
- Rückkehr zu den regionalen Sprachen? Plattdeutsch, Minderheitensprachen..Chili
Das alles willst du zum Gegenstand machen? Hast du das Thema schon mal unterrichtet? Nach meiner Einschätzung ist das ein sehr sehr großes Unterfangen dann und du brauchst ewig lang .... oder aber du streifst alles nur (was ich aber nicht für sinnvoll halte). Zwei bis drei Aspekte davon sind ja auch immer im Zentralabitur - und da hat man ausreichend mit zu tun.
AK
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An der Nachbarschule haben sich auf eine Latein-Stelle 74 Referendare beworben.
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Bei der Auswahl meiner Unterrichtsmethoden kann ich mich aber nicht (nur) danach orientieren, was MIR persönlich gut gefallen hat. Man hat verschiedene Lerntypen in einer Klasse, man muss die verschiedenen Lerntypen ansprechend und zudem auch die Methode nach dem Unterrichtsgegenstand und Lernziel ausrichten.
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D
Die Lösung für mein Problem:
Mein der zeitiges Arbeitsverhältnis wird per Aufhebungsvertrag aufgelöst. Ich reiche Klage ein gegen die Nicht Bewährung. Die Nicht Bewährung ist dann nämlich „schwebend Unwirksam" und somit nicht rechtskräftig!
Meine derzeitige Stelle wird dann neu ausgeschrieben, auf diese kann ich mich dann wieder "neu" bewerben und werde dann wieder neu eingestellt. Mein SL, möchte mich behalten (auch deshalb, weil meine Klasse schon einen mehrfachen Klassenlehrer wechsel hatte) und die Schulbehörde sind mit dieser Lösung einverstanden.
Auf eine Neues! Bin wieder voll motiviert!
Danke für eure zum Teil hilfreichen Statements!
Das ist doch gut. Dann viel Erfolg und viel Glück!
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Auf der Seite von VERENA steht, dass man sich nicht bewerben darf, wenn man das Staatsexamen endgültig nicht bestanden hat. Da steht nicht, dass man sich bei Nicht-Bewährung auf eine Beamtenstelle nicht bewerben darf.
https://www.schulministerium.nrw.de/BP/VERENA
Vielleicht wäre es einfach klug gewesen, zum Einen im Vorfeld zu sagen, dass man aus einer Nicht-Bewährung kommt (andernfalls hat man ja Lücken im Lebenslauf, wenn man diese Stelle weglässt), und zum Anderen sich einfach den Vertrag durchzulesen. Wie gesagt, Verträge sollten durchgelesen werden. Das sind juristische Schriftstücke.
Oder man erkundigt sich im Vorfeld an informierter Stelle, ob es ein Problem ist, wenn man in einer solchen Situation ist. Es handelt sich beide Male um öffentliche Stellen, die ja auch miteinander kommunizieren. -
naja der vergleich mit der freien wirtschaft hinkt..
eine nicht bestandene probezeit kommt bei einem lehrer allerdings schon fast einem berufsverbot nahe, denn er kann ja an keinen staatlichen schulen mehr arbeiten.
und das finde ich persönlich völlig abstrus.
da hat der TE völlig recht.
es kann nicht sein, dass man sein 2tes examen schafft und dann durch eine einzelmeinung für immer raus ist.
würde ja verstehen, wenn er an dieser schule nicht mehr arbeiten kann, aber dann nirgends mehr... finde ich völlig daneben..versuch es an privatschulen. die können dich einstellen. und leute mit 2tem examen werden gerne genommen.
Es geht hier aber darum, dass der Threadersteller bei der Unterzeichnung seines Vertretungsvertrages eine Falschaussage gemacht hat.
Wenn man sich nicht als bewährt beweist, kommt das keinem Berufsverbot gleich, es nimmt mir nur die Chance, verbeamtet zu werden. Auf Angestelltenbasis hätte er ja weiterarbeiten können. Aber das hat er sich jetzt ja mit der Unterschrift wohl verbaut. -
Bitte? Wofür sollte denn die Probezeit in der freien Wirtschaft sein, wenn es außer Frage steht, dass sich jemand bewährt, weil er ja ein Diplom/einen Magister/seinen Meisterabschluss.... hat?
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Bei allem Bedauern für das, was dir passiert ist.
Ja, genau das meinte ich ja. Ein Staatsexamen heißt nicht, dass ich mich automatisch bewähre.
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Hättest du "vergessen", das Kreuzchen zu machen, hättest du wieder "gelogen"
Du hast dir den Vertrag nicht durchgelesen, du bist erwachsen. Wenn ich eine Spülmaschine bestelle, ein Zeitschriftenabo abschließe, was auch immer - ich lese mir das Geschriebene durch.
Wenn ich irgendwo anfange zu arbeiten, insbesondere wenn es bekannt ist, dass man sich bei einer Verbeamtungsstelle bewähren muss, gebe ich mir Mühe. Da sage ich nicht hinterher "Ach, hättense mir doch mal gesagt, wie wichtig das ist! Daaaaaaaann hätte ich mir ja Mühe gegeben!" Die Mühe gebe ich mir auch so. -
Ein solches Konto hat mir die Sparkasse nicht angeboten und ich hatte keine Lust von Bank zu Bank zu tingeln.
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Ich habe in meiner 8. Klasse einen Schüler, der immer mitten auf der Seite anfängt zu schreiben, als nicht am linken Rand. Ist so etwas eine seltsame Angewohnheit oder kann man daraus irgendwelche "Schlüsse" ziehen?
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Ist ja ein Dingen!! Habe keine Ahnung, aber es interessiert mich, wie es weitergeht.
Unverschämt ist es allemal: Jemand, der sein 2. Staatsexamen hat, kann nicht 6 Monate später als "nicht bewährt" beurteilt werden! Oder was war das Argument für die Nichtbewährung??Wofür sollte denn die Probezeit sein, wenn es außer Frage steht, dass sich jemand bewährt, weil er ja ein Staatsexamen hat?
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Ich habe jetzt ein Konto eröffnet, das ich einen Monat nach der Klassenfahrt (1 Monat Puffer, falls sich Zahlungen verzögern) wieder auflösen will, weil ich sonst kein Geld zu verwalten habe.
Kann ich die in der Zeit anfallenden Kontoführungsbebühren auf die Eltern umlegen? -
Ich habe für Klassenfahrten u.ä. eine Treuhandkonto bei der Sparkasse. Eine Elternvertreterin ist offiziell die Kontoinhaberin.
Ah. Und Treuhand-Konto weil....? Damit du nicht mit dem Geld durchbrennst o.ä. machst? Kann man kein normales Konto nehmen, so ein 0-Euro-Gebühren-Konto?
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