Beiträge von Aktenklammer

    Okay, ich bin ein Neuling, und will mich nicht aus dem Fenster lehnen... Aber ich fände es schade, wenn das Weltgeschehen einfach so ausgeblendet wird. Vllt lässt sich ja eine entsprechende Rubrik einrichten...


    Ansonsten gilt natürlich: In Mod we trust ;)

    diese Diskussionen haben aber mE aufgeblähtes Ausmaß angenommen - und das kann man auch woanders "diskutieren"

    Über die einzelnen Personen kann man unterschiedlicher Meinung sein, aber sie opfern ihre Zeit und Nerven für die Beiträge hier; jeder andere User hier kann quasi ohne großen Zeitaufwand seine Meinung hinspucken und gut ist. Im Übrigen entzweien sich ja die Meinung doch v.a. bei Nicht-Schulischem und da sei es doch auch den Moderatoren erlaubt, ihre Meinung zu sagen. Privatmensch sind sie ja auch noch; wenn sie als Moderator eingreifen, kennzeichnen sie ihre Meinung ja in der Regel durch diesen gelben Balken.

    Möglicherweise hatten die Eltern ja ein Interesse an einer Konfessionsschule in der "Hoffnung", dass dort weiterhin nur begrenzt Migranten (sprich Moslems) aufgenommen werden?
    Bzw. ich habe gerade gesehen, der dazugehörige Zeitungsartikel spricht explizit in diese Richtung, die Kinder quasi 'beschützen' zu wollen.

    Eine Antwort voller Falschverstandenem.

    Ich habe noch die Unterstufenkoordinatorin erreicht und habe es mir schriftlich von den Eltern geben lassen, dass ihr Kind im Zug sitzen bleiben darf. Ich werde das aber noch einmal durch die Schulleitung für die Zukunft bestätigen lassen.

    Ich mache morgen mit meiner 5. Klasse einen Wandertag. Wir steigen auf der Rückreise aus dem Zug und fahren mit dem Bus weiter. Nun fragt ein Elternteil, ob sein Kind im Zug sitzen bleiben darf und in den nächsten Ort weiterfahren darf.
    Kann ich das gestatten, wenn die Eltern es mir schriftlich geben, dass das Kind alleine weiterreisen darf?

    Hat jemand von euch schon mal "Corpus delicti. Ein Prozess" von Juli Zeh gelesen und/oder im Unterricht behandelt? Ein Kollege sprach heute davon.


    Ich brüte immer noch über einen geeigenten "anderen" Roman; am liebsten hätte ich einen relativ modernen, evtl. sogar mit Vergleichsansätzen zum "Prozess".
    Eine Möglichkeit wäre ja sonst auch "Der Vorleser"; Romane von Fontane oder aus der Neuen Sachlichkeit sind mir eigentlich zu 'alt'.

    OK, offensichtlich läuft das in NRW etwas anders. Hier ist es so, dass rein aus pädagogischen Gründen die Note ausgesetzt werden kann und dazu meines Wissens nach kein Gutachten/Attest nötig ist.
    Sollte jedoch eine Förderschulüberprüfung stattfinden und die Eltern entscheiden sich dazu das Kind weiterhin an der Regelschule zu belassen, obwohl es an einer Förderschule besser beschult werden könnte, so erlischt jeglicher Anspruch auf Förderung an der Regelschule. Es wird beispielsweise keine einzige Stunde externer Förderung (z.B. durch die regelmäßig eingesetzte Förderkraft) mehr bewilligt mit dem Verweis auf den elterlichen Wunsch NICHT auf die Förderschule wechseln zu wollen.

    Wo steht das? Auf der letzten Orientierungskonferenz schien es nicht so, als gäbe es diese Regel.

    Ich habe noch einmal eine Frage zum Thema LRS-Erlass .... vielleicht bin ich begriffsstutzig


    Ich habe folgende Aussage gefunden "Die Lehrerinnen und Lehrer aller Fächer haben danach die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der deutschen Sprache zu fördern. Dazu machen sie grundsätzlich auch außerhalb des Deutschunterrichts auf Fehler aufmerksam, geben regelmäßig schriftliche und mündliche Rückmeldungen über Leistungen in der deutschen Sprache und korrigieren Fehler. Wenn dennoch häufig gegen den im Unterricht vermittelten und gründlich geübten Gebrauch der deutschen Sprache verstoßen wird, kann dies zur Absenkung der Note um bis zu eine Notenstufe führen. Dies gilt nicht für Schülerinnen und Schüler mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS)."
    https://www.schulministerium.n…lassenarbeiten/index.html


    Meine Frage ist nun zur Aussage "Dies gilt nicht für Schülerinnen und Schüler mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS)."


    Der LRS-Erlass greift ja, bei Schülerinnen und Schülern, "der Klassen 3 bis 6, deren Leistungen im Lesen oder Recht­schreiben über einen Zeitraum von mindestens drei Monatenden Anforderungen nicht entsprechen" (und bei SuS mit Migrationshintergrund usw.) - aber wie will ich unterscheiden, ob jemand einfach "nicht lernt"? Das wäre dann doch quasi ein "Freibrief", nichts zu tun .... oder?

    Wir wurden vor ein paar Tagen auf der Zeugniskonferenz auch noch mal darauf hingewiesen. Wir wurden auch noch einmal darauf hingewiesen, dass eine KA oder Klausur VOR dem Schreiben der nächsten KA / Klausur zurückgegeben und besprochen werden muss; einem kranken Schüler muss mal aber nicht hinterherlaufen.

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