Beiträge von Aktenklammer

    Ich will an meinem Iphone 4s den Akku austauschen (lassen ;) ) - Kennt jemand von euch einen zuverlässigen Händler, bei dem man neue Akkus bekommt?
    Wir hatten einen Akku bei einem Internethändler bestellt, dann stellte sich jedoch heraus, dass der Akku bereits 450 (!) Ladezyklen hinter sich hatte, wenn die App nicht falsche Informationen geliefert hat (der Akku sah aber auch schon ramponiert und gebraucht beim Auspacken aus).

    Ich bin bemüht, zwischendurch immer auch "alte" Grammatik aufzufrischen und die Regeln ins Bewusstsein zu holen. Dafür arbeite ich gerne mit einer interaktiven Seite im Internet, bei der ich den Eindruck habe, dass die Arbeit am Computer für die Schüler und Schülerinnen 'interessanter' ist als die mit Arbeitsblättern. Gleichzeitig frage ich mich aber auch, ob das nicht zugleich auch stärker an die SuS vorbeirauscht. Mich interessieren eure Erfahrungen und Einschätzungen: Wie übt und wiederholt ihr?

    Ich habe noch einmal eine Frage hierzu: Ich habe nun wieder die Bescheinigung über die steuerlich absetzbaren Vorsorgeaufwendungen erhalten. Laut Brief sind die "angegebenen Beitragsanteile in der Regel niedriger als die tatsächlich zu zahlenden". Am Ende des Jahres bekommt man ja die Bescheinigung über die tatsächlich gezahlten Aufwendungen. Ist es so, dass man erst dieses Schreiben über die voraussichtlich zu zahlenden Aufwendungen beim LBV abgibt und später bei der Steuer dann das andere oder nur eins von beiden? Wenn ich nur eins von beiden abgebe, ist es dann sinnvoller, die tatsächlich gezahlten Beiträge (erst( bei der Steuererklärung geltend zu machen (wegen der niedrigeren Summe auf dem anderen Schreiben)?

    Für die Abiturprüfungen muss die Gewährung des Nachteilsausgleichs bei der Bezirksregierung beantragt werden. Bis dahin ist es ja noch ein wenig Zeit - zum Glück.
    Auch in der Sek. II kann durch die Schulleitung ein Nachteilsausgleich gewährt werden, in Form von mehr Zeit zur Bearbeitung z.B. Die Eltern möchten aber glaube ich, dass die Rechtschreibleistung nicht oder nur eingeschränkt berücksichtigt wird.

    Da du im Forum "Inklusion" postest, hier eine Nachfrage:
    Handelt es sich um Lese-Rechtschreibschwäche (= erworbene Schwäche) oder um Legasthenie (= Teilleistungsstörung des Gehirns, also tatsächlich eine Behinderung)?
    Das könnte ja vielleicht bei der späteren Diskussion von Nachteilsausgleichen durchaus eine Rolle spielen...


    Dann wäre noch die Frage zu stellen, wer die LRS diagnostiziert hat (in manchen Gegenden hat man wohl angebliche Experten, die das schnell mal bescheinigen...). Auf jeden Fall Bescheinigung für die Akten vorlegen lassen.


    Im Interesse des Schülers sollte man vielleicht (insbesondere wenn es sich "nur" um LRS handelt), die Anwendung eines Nachteilsausgleichs an die Bedingung koppeln, dass entsprechend professionelle Hilfe in Anspruch genommen wird - denn LRS lässt sich in wenigen Jahren "aufarbeiten"... und demnächst möchte besagter Schüler ja in Studium oder Berufsleben einsteigen...


    Das hat der Schüler nicht so genau artikuliert (ob LRS oder Legasthenie).
    Wäre es in Bezug auf die rechtliche Lage ein Unterschied, ob LRS- oder Legasthenie? Unter "Legasthenie-Erlass" und "LRS-Erlass" finden sich identische Dokumente.
    Die Koppelung eines Nachteilsausgleichs an eine Therapie ist sicherlich sinnvoll.

    An der Schule ist in der Einführungsphase ein Schüler, der sich jetzt gemeldet hat, bei ihm sei eine LRS festgestellt worden. Die Frage ist nun, welche Rechte ihm nun zustehen und ob, wie von den Eltern gefordert wird, die Rechtschreibung nicht berücksichtigt wird in der Leistungsbewertung.


    Ich habe in der APO-GOSt §13, Abschnitt 7 nachgelesen und zusätzlich Folgendes gefunden:


    "Die APO-GOSt


    Die LRS-Regelungen für die gymnasiale Oberstufe sind in der APO-GOSt im § 13 Abs. 7 geregelt.


    Alle Schüler, die nachweislich in der SI durch den LRS-Erlass geschützt und gefördert wurden und/oder anders nachweisen können, dass sie in der SI eine LRS hatten und noch betroffen sind, fallen unter die LRS-Oberstufenregelung der APO-GOSt.


    Die Eltern dieser Schüler müssen rechtzeitig (2 bis 3 Monate vor Eintritt in die Oberstufe) einen Antrag zur Anerkennung Ihres Kindes als LRS-betroffener Schüler an die Schulleitung stellen. Die Schulleitung entscheidet dann, ob ein Schüler anerkannt wird oder nicht. Bei Anerkennung erfolgen folgende Maßnahmen für die Oberstufe:


    Erteilung von Nachteilsausgleichen (Schreibzeitverlängerung bei Klassenarbeiten etc.). In Grundkursen kann dies 30 Minuten und in Leistungskursen 45 Minuten betragen.
    Keine Erteilung von Schutzmaßnahmen (Keine Aussetzung der Benotung der Rechtschreibleistung)"


    Hier steht ja explizit, dass in der Oberstufe KEINE Aussetzung der Rechtschreibleistung gewährt wird, in der APO-GOSt wird das nicht so explizit formuliert, wenn ich nicht überlesen oder falsch verstanden habe.
    Im LRS-Erlass ist immer die Rede von den Klassen 7-10 ... theoretisch ist die Einführungsphase ja die 10. Klasse, andererseits ist sie Teil der Oberstufe.


    Hat jemand von euch genauere Informationen bzw. aufschlussreichere Quellen?

    Man kann das Verschieben/Kopieren in den Dropbox-Ordner auch automatisieren – am Mac beispielsweise durch einen Automator-Workflow oder durch spezielle Software wie "Hazel" oder "Keyboard Maestro".


    Ich benutze zum Beispiel Hazel, um bestimmte Arbeitsblätter in einen Dropbox-Unterordner zu kopieren – als Notfallbackup.


    Hazel


    Danke für den Tipp. Hazel kostet ja etwas, Automator wäre ein Bordmittel - Was ist denn an Hazel besser, dass es das Geld wert wäre?

    Mich würde zu Dropbox was interessieren: Ich habe einen Dropbox-Ordner auf meinem Computer und meine Fächer-Ordner- Bisher muss ich Dateien, die ich in der Dropbox haben will, manuell in die Box kopieren. Schiebt ihr die Sachen da auch so "rüber" oder gibt es eine klügere Verknüpfung der Dateien mit Dropbox??

    Ich kenne diesen Herrn/diese Frau Groß mit ihrer Schreibschrift nicht, der/die ist mir egal. Ich kenne aber die offiziellen Vorschriften. Dennoch frage ich mich, worum es dir genau geht. Wenn ein Schüler zuhause bleibt, weil er krank ist, und damit ja sogar mehrere Tage fehlt, lässt du dir da immer ein Attest geben? Bzw. weist du bei jedem Fehltag auf die Schulpflicht hin und die Eltern mögen bitte abwägen? Ich hätte mich über das Verhalten der Eltern auch geärgert, aber vor allem wäre es für mich wahrscheinlich eher auf persönlicher Ebene gewesen. Die Schulpflicht erscheint mir das als Motivation eher sekundär ....


    Aber ich habe jetzt auch damit alles gesagt.

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