Fremdsprache (deswegen ja 3. Lernjahr)
Beiträge von Aktenklammer
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Ich werde in meiner Klausur eine Hörverstehensaufgabe habe (Einführungsphase, 3. Lernjahr). Die Schüler müssen die richtige Antwort und jeweils 3 möglichen ankreuzen.
Wie gestaltet ihr dies? Wie oft lasst ihr die Datei hören? 2 Mal oder 3 Mal? -
Das Problem bei HA von Freitag auf Montag ist, dass einige Kinder übers WE verreisen oder einen geschiedenen Elternteil besuchen - da ist es dann blöd mit Hausaufgaben
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Ich weiß; sie haben dann einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen.
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Für die SI in NRW haben sich ja ein paar Sachen verändert. Auf der Seite http://www.tresselt.de habe ich den Hinweis auf die folgende Zusammenfassung gefunden. Vieles ist ja nicht neu; aber ist das Verbot von HA von Freitag auf Montag neu oder galt das schon immer?
http://www.tresselt.de/download/Runderlass%205.5.15.pdf
Angeblich müssen wir ja alle noch vor Schuljahresende dazu tagen.
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Ja. laut Beschreibung der Produkte kann das für "Papier und Laminate" eingesetzt werden. Aber finde ich gut: Safety first.
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Ich dachte immer, die Eckenabrunder seien dafür da, dass die Schüler die Ecken nicht so aufpiddeln und die Folie abknibbeln
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Aber das müsste doch irgendwo klar geregelt auf einer offiziellen Seite stehen. Die Schüler interessiert es ja, wie ihre Note zustand kommt und es geht für einige ja auch um die Wurst ...
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Ich habe auch letztens eine Mahnung von einem Versand bekommen, ich solle das Geld überweisen, obwohl auf der Rechnung stand, es werde abgebucht - ich habe dann angerufen und erfahren, dass mein IBAN falsch war und das Geld nicht abgebucht wurde. Es konnte dann alles schnell geklärt werden; manchmal ist es glaube ich wirklich am besten, erstmal nachzufragen und seine Annahmen zu prüfen
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Das ist auch mein Wissensstand.
Wobei ich noch nicht ganz verstanden habe, warum man nicht über die Prüfung sprechen darf.
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Nachdem die Prüfungen bei uns recht "unterschiedlich" sind, frage ich mich, wie die Deutsch-Prüfungen an anderen Schulen, bes. NRW, gestaltet werden. Es heißt ja nur, dass in den beiden Prüfungsteilen der Stoff nicht nur aus einem Halbjahr stammen darf. Aber:
1. Prüft ihr im 2. Teil nur den Stoff z.B. einer weiteren Lektüre ab oder mehrere?
2. Welchen Anteil haben bei euch die Anforderungsbereiche I, II und III? -
Hm, ich suche immer noch nach dem humorigen Aspekt in der Aussage von Trantor ... Eigentlich ist die Antwort nur .... blöd.
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Indigo, das habe ich auch schon gehört, dass man SEHR fest drücken muss. Im Zweifelsfall will ich auch "lieber" ein bisschen 'falsch' geholfen haben als GAR NICHT, weil ich - oder Kollegen - panisch da stehe(n) ...
Ich habe auch "erst" 4x gefragt, ob wir das nicht mal als Kollegium fortbildend machen können ... ich gehe das jetzt mal selber an. -
Ist in der Förderschule (siehe Steckbrief der Threaderstellerin) meist nicht 'so gut' möglich
Ich weiß, aber es wurde ja im Bereich "Sek. I / II" gefragt und auch wie "wir" das machen, dann kann ich ja nur von "mir" berichten.
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Angenommen, deine Hauptthese wäre so etwas wie "Lernen im Gleichschritt ist nicht möglich/nicht sinnvoll", könntest du dann nicht etwas 'aufbauen', wo der eine quasi auf die anderen warten muss, während die anderen irgendwie (noch) bei der Zielerreichung durch etwas 'behindert' ist?
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Bei uns ist es dann oft so, dass die Schüler Aufgaben bekommen und die Tür auf bleibt und letztlich der Kollege "von gegenüber" einen Blick auf die Klasse wirft. Es ist aber oft ziemlich unruhig
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Hast du das hier schon gesehen?: http://www.zum.de/Foren/literatur/archiv/a488.html
bzw. hier scheint es ein - leider fertiges - Manuskript für eine Aufführung zu geben ... mit nur 5 Mann auf der Bühne. Aber vielleicht kann das ja als Anregung dienen: http://www.theaterstueckverlag…eckverlag/7932822/tsvshow
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Die Dauer solcher Kurse ist nun wohl seit dem 1.4.15 auch auf 9 Stunden gekürzt worden (und somit wohl nur über die Dauer eines Tages), sodass man das einigermaßen gut an einem Samstag 'erledigen' kann. An der Schule einer Freundin ist eine Person leblos im Auto aufgefunden worden (für die man aber nichts mehr tun konnte) und die Kollegin hat Anweisungen per Telefon zur Wiederbelebung bekommen, aber es kann glaube ich nicht schaden, wenn man z.B. eine Herz-Massage schon mal 'geübt' hat und weiß, WIE fest man drücken muss.
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Ich habe in Bezug auf die Haftung bei Schäden / Abhandenkommen von Handys Folgendes gefunden:
https://www.bezreg-muenster.de…el_in_Verlust_geraten.pdf - hier heißt es, der Lehrer haftet (s. S. 5)
Anders äußert man sich hier: http://www.vbe-nrw.de/index.ph…316d6aa9913fc5ff7270f4847
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Und viel zu gefährlich! Ist doch nur eine Frage der Zeit, bis ein Schüler behauptet, dass da jetzt ein Kratzer auf seinem 600 Euro iPhone ist, der vorher nicht da war, oder bis einer sagt: "Mein Samsung Galaxy S6 ist weg. Ich hab's vorhin in die Kiste getan. Isch schwör!".
Gruß !
Das denke ich mir auch immer, wenn die Schüler bei uns - wie es von der Schulleitung vorgeschrieben ist - bei Klausuren ihre Handys vorne aufs Lehrerpult legen (müssen). Bisher ist nie was gewesen, aber das kann ja auch nur eine Frage der Zeit sein
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