Sieht gut aus
Hier ein Trick für ganz banal gerade Linien
http://de.m.wikihow.com/Ohne-L…ine-gerade-Linie-zeichnen
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Vielleicht sind es die Bundesland-Unterschiede
Wenn ich mir die Kriterien anschaue, kann es bei uns keine 1en mehr geben
Friesin, auch mit so - meinem Empfinden nach - hohen Anforderungen im Bereich "sehr gut" und "gut"?
das bisher in den Fachkonferenzen Beschlossene ist zu schwammig. Meine Frage war aber ja auch eine andere.
Ich sitze derzeit an der Darstellung für die Bewertung der sonstigen Mitarbeit und habe an anderer Stelle die angehängten Ausführen gefunden. Ich finde aber, dass insbesondere die Angaben zu den Noten "sehr gut" und "gut" sehr anspruchsvoll formuliert sind. Habt ihr für euch bzw. an euren Schulen auch so formulierte Kriterien?
Ich habe ein paar Fragen zum Kernlehrplan Deutsch Sek. II, genauer gesagt zu den Aufgabentypen:
1) Wenn es im KLP Kap. 4 bei den Aufgabentypen I bzw. II heißt "Analyse eines literarischen Textes [Sachtextes] (ggf. mit weiterführendem Auftrag)", kann es dann auch sein, dass "nur" die Analyse des Textes erfolgt und es keine 2. Aufgabe gibt??
2) Ist der Unterschied zwischen Typ IIIA und IIIB der, dass der Bezug des Textes entweder auf einen literarischen Text ist oder eben nicht?
3) Aufgabentyp IV wäre dann ja ein "neuer" Typ, oder?
Das Gespräch mit der alten Klassenleitung habe ich bereits geführt - daher habe ich ja den starken Eindruck, dass hier auf jeden Fall noch eine Förderung erfolgen muss! Und v.a. auch, dass das Kind bei uns ohne jegliche sonderpädagogische Unterstützung falsch aufgehoben ist.
Was mich jetzt stutzig macht: Das Schulamt hatte dem Kind eine andere Schule zugewiesen?
Bei uns ist es jedenfalls so, dass die weiterführende Schule zugewiesen wird und da haben die Eltern auch keine Wahlmöglichkeit. Natürlich können sie Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Ich würde erstmal den Weg der Anmeldung nachverfolgen und dann auf jeden Fall die Unterlagen der abgebenden Grundschule anfordern, die das Kind wahrscheinlich an der ursprünglich bestimmten Schule wähnt.
Wir behalten deshalb die Unterlagen unserer Förderkinder auch immer über die Ferien, weil man nie weiß, was sich da in den sechs Wochen noch entwickelt ...
Die vorgeschriebenen Förderpläne werden bei uns halbjährlich verfasst und bestehen größtenteils aus immer wiederkehrenden Formulierungen in einem Vordruck vom Schulamt. Diese Pläne werden in einem Elterngespräch erläutert und von allen Beteiligten unterschrieben. Es ist deshalb nur halb so viel Arbeit wie es klingt, weil man zu den Elternsprechtagen ja sowieso Notizen macht.
Talida, PN
Da du ja eine Erzieherausbildung hast: Könntest du dir nicht vorstellen, Sozialpädagogik und etwas zu studieren und in die Erzieherausbildung zu gehen?
Davon abgesehen werden Quoten nicht hier im Forum geregelt, insofern ist die Diskussion ja müßig.
Ich finde nur den Ansatz komisch - noch keinen Schritt in die Uni gesetzt und schon auf dem Pfad, sich über eine Quote eine Stelle zu suchen. Du weißt doch noch gar nicht, ob dir das Studium gefällt, du das Studium schaffst, das Referendariat schaffst und und und.
Und wenn du einfach versuchen würdest, durch LEISTUNG eine Anstellung zu finden?
Vielen Dank für deine Antwort!
Im Moment sind ja (noch) Ferien, da kann ich nicht in die Unterlagen gucken. Aber wenn ich mich recht erinnere, haben wir nur das Zeugnis mit dem Vermerk, dass das Kind sonderpädagogisch gefördert wurde. Das Gutachten liegt uns auch nicht vor. Der Kreis ist aber informiert, dass das Kind zu uns kommt (Aber m.E. ein bisschen angesäuert, dass sie erst durch mich erfahren haben, das das Kind nicht auf der eigentlich bei einer Konferenz über alle Inklusionsschüler besprochenen Schule, sondern bei uns ist.)
Ich wollte eigentlich die alte Schule um Übersendung der Unterlagen bitten ... soll ich das eher nicht machen?
Kann man nicht bis 3 Tagen ohne AU zuhause bleiben? Wenn das Kind krank ist und die Tage aufgebraucht sind, dann ist ja halt selber krank ... Davon abgesehen, wenn die Ärzte die Schüler schon ständig krank schreiben (einige haben bei uns Doc Holiday gefunden), dann dürfte ein vernünftiger Arzt ja auch bei Eltern von kranken Kindern vernünftig sein ... oder?
Dann bin ich ja froh, dass ich ne Brille tragen - immerhin muss ich dann bei einer Verletzung im haftungspriveligierten Raum bei Sägeblattweitwurf mir nicht noch blöd anhören, dass der Schüler das ja nicht ahnen konnte, dass ich verletzt werde ...
Schon eine erstaunliche Rechtssprechung
Und wieder mal ein Thread, wo sich inzwischen quasi alle gegenseitig auf die Köppe hauen und die Erstellerin das nur ein bisschen anschubsen brauchte
aber noch mal die Nachfrage: Gibt es noch eine explizite Quelle, in der steht, dass so ein Plan geschrieben werden muss, ohne dass eine erneute Aufforderung dazu nach dem Übertritt auf die weiterführende Schule geschrieben werden muss?
Einfach mal interessehalber: Siezt ihr eure Oberstufenschüler? Ich fände das eigentlich gut, denn es zeigt den Schülern auch, dass sie nun "groß" sind und auch Verantwortung für ihr Lernen übernehmen müssen. Andererseits sind sie jetzt durch G8 ja noch jünger als früher.
Meine Kollegen machen es allesamt nicht und es hat den Schülern, als ich es in einem LK (noch G9) einmal 'durchgezogen' habe, bis zum Ende komisch für die Schüler.
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