Beiträge von Aktenklammer

    Wie sind da eigentlich die Treffen von Grundschullehrern ehemaliger Viertklässler mit den neuen Lehrern der 5. Klasse zu sehe?
    Da geht es ganz konkret um einzelne Schüler. Es wird erwartet, dass alle Klassenlehrer kommen und sich mit den neuen Lehrern über die Kinder austauschen...



    Feliz

    Das frage ich mich dann auch - bei der ersten Erprobungsstufenkonferenz ist ja in der Regel die alte Klassenlehrerin dabei.

    Wenn man googelt, heißt es immer wieder, dass vor und nach den Ferien "begründete Zweifel" per se vorliegen, auch in Rechtskommentaren, z.B. hier:


    "Nicht anders wird dies im übrigen gehandhabt, wenn es um Schulversäumnisse im Zusammenhang mit den Ferien geht. Auch dort geht man generalisierend davon aus, dass immer berechtigte Zweifel an dem Vorliegen gesundheitlicher Gründe für dieses Schulversäumnis vorliegen." https://www.phv-nw.de/rechtsratgeber/5110


    Diese Regelung - auch die Oberstufenregelung - kannst du auf zig Seiten von Schulen in NRW nachlesen. Entweder biegen die alle die Vorschriften oder es ist so haltbar.

    In NRW ist morgen ja der letzte Tag vor den Ferien. In meiner (5.) Klasse fehlt ein Kind nun auch morgen (hat heute auch gefehlt). Die Mutter hat sich gestern und heute bei mir per Mail gemeldet, dass ihr Kind krank ist. Das Attest will sie, so schrieb sie heute, nach den Ferien bringen. Lasst ihr das auch immer so machen oder würdet ihr die Mutter bitten, das Attest an die Schule zu faxen (o.ä.)? Von der Oberstufenleitung sind wir aufgefordert worden, vor und nach den Ferien sehr gut aufzupassen.

    angefangen, abgebrochen. Es werden Sachen in einen Topf geworfen, die auf unterschiedlichen Ebenen sind bzw. kein "Material" (schulinterner Lehrplan, Richtlinien des Landes, usw.). Die Fragen, welches Material ich in welchen Unterrichtsstadien benutze, erscheint mir ziemlich nutzlos, weil sich meine Materialauswahl doch nicht auf die Planungsstadien bezieht usw.

    Ich bekam gestern einen Anruf eines Versicherungsmenschen meiner privaten Krankenversicherung, der mir vor einiger Zeit auch schon mal Post geschickt hat, was ich aber ignoriert habe. Jedenfalls wollte er mir eine Ergänzung zu meinem Tarif schmackhaft machen, da in meinem Tarif keine Kuren enthalten seien / sind. Im Moment gebe es diese Zusatzgeschichte ohne Gesundheitsprüfung.
    Für wie sinnvoll haltet ihr diese Ergänzung (ca. 5 Euro im Monat mehr)? Sind Kuraufenthalte etwas "Wahrscheinliches"? Hat ihr diese Option in eurem Vertrag?

    ich schrieb ja auch "gefühlt". Ich finde nur, es sind ziemlich viele und für mich auch zu viele als dass ich mich darauf einlassen könnte. Wenn ich auch noch bei den Umfragen der Verlagen mitmachen würde (bzw. manchmal mache ich es tatsächlich, weil ich hoffe, dass es gutes Material oder informative Newsletter gibt), dann käme ich aus dem Antworten gar nicht mehr heraus.

    Warum gibt es auf einmal ständig Umfragen? Ist das jetzt der neueste Schrei an den Unis und Fachhochschulen oder haben die Studenten einfach nur dieses Forum entdeckt??
    Ich habe es ja schon mal geschrieben, ich glaube, hier sind alle übersättigt mit Umfragen ... Ich gucke sie mir inzwischen auch gar nicht mehr an ...#
    Wissenschaft oder ähnliches muss doch auch anders gehen ---

    Und die Familie kann sich langfristig nicht umorientieren? Lass mich raten, du bist weiblich? Ich wünsch dir alles Gute.

    Vielleicht ist der Mann "richtig" berufstätig ;)


    Ich drücke auch die Daumen, dass du eine Stelle findest. Aber mit Latein sind die Chancen glaube ich gar nicht sooooo schlecht.

    Das war heute genau das Richtige in meiner 5 :) Ein Großteil von den Schülern liest kaum die Aufgabenstellungen.
    Also haben sie - bis auf eine, die den Text tatsächlich brav durchlas und am Ende sich grinsend zurücklehnte - heute, obwohl ich mehrmals darauf hingewiesen habe, genau den Text zu lesen, geackert wie die Wilden und waren natürlich empört, dass die Zeit zu kurz war. Als ich dann die einzelnen Aufgaben habe vorlesen lassen, musste ich mich allerdings sehr zusammenreißen, nicht laut loszuprusten, so bekloppt sind die Aufgaben ja. Aber am Ende haben wir dann noch mal schön über genaues Lesen gesprochen :)

    Es ist halt immer so, dass ganz flott nach Jahresanfang auf einmal Schwangere ausfallen, die sich nicht direkt arbeitsunfähig haben schreiben lassen, sondern erst so "herumkleckern" und dann ganz ausfallen, sodass nie eine langfristige Vertretung da ist. Und dann komme (gefühlt) immer ich ins Spiel, weil die Stunden immer in meinen Stundenplan passen. Letztes Jahr und dieses Jahr. Bei einer Kollegin ist es noch schlimmer, die ist nun bei 8! Korrekturen. Ich muss mich mal schlau machen, was der Lehrerrat da machen kann.

    Ich hätte lieber die Zeit - aber ich erlebe nun im 2. Jahr, dass ich die letztlich nicht bekomme. Weil ich immer wieder eingesetzt werde für die, die ausfallen. Insofern bin ich wahrscheinlich sogar mit dem Geld noch besser bedient, weil man mir das nicht wieder "wegnehmen" kann.

    Ich kann dir auch den Verkauf über booklooker.de empfehlen. Da gehen die Sachen vielleicht nicht sofort weg, aber es ist unkompliziert, das Geld geht fast komplett in deine Tasche usw. Man kriegt nur insgesamt nicht alles weg, weil mir manchen Sachen der Markt einfach ziemlich voll ist.

    In meiner Schule gibt es eigentlich ein Modell zur Entlastung von Kollegen mit Klassenleitung, Korrekturen usw. Diese Entlastungsstunden werden nach einem bestimmten Schlüssel ausgerechnet. Da ich immer eine Klassenleitung und nur Korrekturfächer habe, sollte ich eigentlich in diesem Jahr endlich eine spürbare Entlastung bekommen. Im vergangenen Jahr bin ich zweimal über einen längeren Zeitraum zur Vertretung von Kollegen in Elternzeit herangezogen worden (durch die Entlastung habe ich natürlich so herrlich praktische Lücken im Stundenplan ...), sodass ich schon im letzten Jahr von der Entlastung nicht richtig profitieren konnte, sondern noch weitere Korrekturen oben drauf bekommen habe. Das ist im vergangenen Jahr schon als Mehrarbeit behandelt worden, sprich ich habe dafür Geld bekommen.


    Nun ist mir meine eigentliche Entlastung auch in diesem Jahr nun schon wieder flöten gegangen, weil ich mit 3 Stunden pro Woche eine schwangere Kollegin vertreten soll, bis mindestens Ende des Halbjahres wohl (so ganz genau weiß das aber noch keiner). Im Moment soll das wieder als Mehrarbeit laufen.
    Nun habe ich ein Dokument von der GEW gefunden, in dem Folgendes steht: "Eine weitere Lösung ist auch die schulinterne Vertretungsregelung: Laut ADO § 11 (2) kanneine Lehrkraft mehr arbeiten, um Vertretungsbedarf abzudecken. Wie geschildert, bedarf esder Zustimmung der betroffenen Person, wenn mehr als zwei Wochenstunden über 2 Wochenhinaus zu arbeiten sind. Auf diese Weise wird die Lehrkraft verbindlich in einen Stunden-plan eingebaut. Die zusätzlich erteilten Unterrichtsstunden werden innerhalb des Schuljahres,ausnahmsweise im folgenden Schuljahr ausgeglichen. Hier greift also eine Flexibilisierungmit anschließender Ausgleichsregelung, die einer vorangegangenen stärkeren eine vermin-der Belastung entgegensetzt und sogar Mehrarbeit verhindert. Deshalb soll diese Regelungnicht allgemein für die Saldierung von Ad-hoc-Ausfall- und Überstunden benutzen werden.Sie geht von über vierzehn Tage dauernder Vertretung mit mehr als zwei Wochenstundenaus, die mit einer länger anhaltenden Stundenplanänderung - im Unterschied zum Vertre-tungsplan - einhergeht."


    Ich weiß nicht, ob ich also nicht darauf drängen soll, dass das als Nichtgewährte-Entlastung gewertet wird (und also nicht bezahlt wird) oder ob ich sagen soll, ich lasse es lieber als Mehrarbeit laufen, weil ich ja mit den Entlastungen sowieso nie "erfolgreich" bleibe. Was ratet ihr mir?

    Noch einige Fragen zum Nachteilsausgleich (in der Oberstufe):


    In der APO-GOst heißt in es §13 ja "(7) Soweit es die Behinderung oder der sonderpädagogische Förder-bedarf einer Schülerin oder eines Schülers erfordert, kann die Schulleiterin oder der Schulleiter Vorbereitungszeiten und Prüfungszeitenangemessen verlängern und sonstige Ausnahmen vom Prüfungsverfahren zulassen; in Prüfungen mit landeseinheitlich gestellten Aufgaben entscheidet an Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters dieobere Schulaufsichtsbehörde. Entsprechendes gilt bei einer besonders schweren Beeinträchtigung des Lesens und Rechtschreibens.Die fachlichen Leistungsanforderungen bei Abschlüssen und Berechtigungen bleiben unberührt."


    1) Wenn ein Schüler wegen einer attestierten LRS eine Verlängerung der Arbeitszeit bekommt, wird dann die Rechtschreibleistung 'normal' gewertet oder nicht?
    2) In dem Abschnitt ist ja die Rede von "besonders schwere Beeinträchtigung des Lesens und Rechtschreibens" - wer stellt denn fest, ob die Beeinträchtigung "besonders schwer" ist? Dann kann doch nicht nach Gefühl gemacht werden ....

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