Zur Frage: die Gesamtschule muss die Schüler natürlich nur aufnehmen, wenn sie Platz hat. Wenn dies nicht der Fall ist (und die Eltern des Kindes sind in Klasse 5 einverstanden, dass das Kind die Schule wechselt) müssen die Eltern ihr Kind in dem Fall an einer anderer Schule anmelden. (Bzgl. der Gesamtschule kenne ich einen entsprechenden Fall nicht. Ich weiß aber von Schülern, die vom Gymnasium an die Hauptschule weitergereicht wurden, weil die örtliche Realschule das Kind nicht aufnehmen konnte.)
kl. gr. frosch
Sprich wenn das Kind z.B. vor Beginn der 5 dort aufgenommen worden wäre, dieser Platz dann aber nicht genommen wurde und nun die Klassen "voll" sind, dann ist das 'Pech' oder 'Dummheit' oder 'Fehleinschätzung' und man muss ggf. außerhalb der Stadt an einer Schule anfragen oder das Kind weiterlaufen lassen und es z.B. zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal versuchen?