Der Arbeitgeber wird auch jetzt bereits tätig, wenn der Arbeitnehmer eine Überlastung anzeigt.
Der Arbeitgeber macht sich meiner Meinung nach einen schlanken Fuß, was den Arbeitsschutz betrifft, und setzt das EU-Gesetz nicht um und schindet Zeit.
Die Arbeitszeitstudien haben ja deutlich gezeigt, wie viele Lehrkräfte weit über das Soll arbeiten.
Das hat das Land NDS noch durch eine Kommission gejagt und dann medienwirksam anerkannt.
Es wurde erarbeitet, wie Entlastung geschaffen werden könnte, es wurde ein 18 Punkte Plan in den Medien vorgestellt. Von den Maßnahmen ist im GS-Bereich nichts übrig geblieben.
Für Teilzeitkräfte waren die Ergebnisse besonders schlecht, auch da gibt es keinerlei Abhilfe. Für Vollzeitkräfte wurde der Deckeneffekt nahegelegt, der dann eine erhebliche Reduzierung hätte bedeuten müssen.
Die Studie ist in NDS 10 Jahre alt, 10 Jahre, in denen es eklatanten Lehrkräftemangel gab, in denen Schulen extrem unterversorgt waren und in denen die Maßnahmen der Pandemie zwischendurch noch hinzu kamen.
Und der Hinweis ist auch immer, dass man angesichts des Mangels an Lehrkräften keine Verbesserung erwirken könnte.
Immerhin gab es unter dem Schlagwort „Aufholen nach Corona“ Geld, um pädagogische Mitarbeiter:innen einstellen zu können, diese Verträge sind aber nun ausgelaufen.
Während du dich mit deinen Aufgaben also gut eingerichtet hast, mit deinen Fächern, an deiner Schulform, mit deinen Ämtern und deiner persönlichen Abgrenzung gut zurecht kommst, können sehr viele andere Lehrkräfte dies nicht schaffen oder umsetzen.
Und dies ist dem Land bekannt.
Der Hinweis, das Land handle danach, ist ein Schlag ins Gesicht.
Ebenso könnte man bei anderen Regeln und Gesetzen fordern, dass der Geschädigte selbst für Abhilfe sorgen muss, indem er selbst eine Lösung sucht.
Das EU-Recht gilt, damit Arbeitnehmende geschützt werden, nicht dafür, dass sie sich selbst schützen. Wäre das so einfach, bräuchten wir keine Gesetze.