- Bundesland: Niedersachsen
- Lehramt: Grundschule
- Status: Beamte
- Eingangsbesoldung: A12, minimal zum Berufseinstieg: 3 496 €
- Unterrichtsverpflichtung: 28 U-Stunden, Verpflichtung der SL bis zu 20 Std.
- Wochenarbeitszeit der Beamten: 40 Stunden
- Anrechnungsstunden für besondere Funktionen/Belastungen: so gut wie keine, werden vom SL verteilt, bei Faktor 0,3 x Anzahl Schülerschaft haben die verbreiteten 2zügigen GS 1-2 Std. zum Verteilen
- Altersermäßigung: 1 U-Stunde ab 60 Jahren
- Regelbeförderung: keine, Beförderungsämter: keine, Funktionsstellen: keine, außer Konrektor an großen Grundschulen (ab mdst. 180 SuS, damit mehr als 2zügig notwendig)
- Weihnachtsgeld: keins (1. und 2.Kind: je 120€, 3. und weiter Kinder: je 400€)
- Familienzuschlag: ab 135€ (ohne Kinder)
- Kostendämpfungpauschale: keine
- Altersteilzeit: Ab 55 Jahren möglich
- Zusatzdeputate für Inklusion: keine Anrechnung für die Lehrkraft, generell 2 Std. pro Woche pro Klasse Grundversorgung für L, ESE, Sp durch FöS-LuL, 3 Std. bei H, S, KME, bis zu 5 Std. für GE wenn möglich durch Mobilen Dienst
Beiträge von Palim
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Aktuelle Anhörungsverfahren findest du hier
https://www.mk.niedersachsen.d…lles/anhoerungsverfahren/und die geltenden Curricula in der Datenbank
http://www.nibis.de/nibis.php?menid=3790Das Curriculum für Religion ist von 2006,
es gibt gerade neue Curricula in diesem Fach für das Gymnasium.
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dass es aktuell erstmal darum geht gerade in der GS die Kolleginnen und Kollegen die tatsächlich wissen, was sie tun (also unsere kostbaren, systematisch unersetzlichen eierlegenden Wollmilchsäulein) nicht komplett auszubluten während der Jahre der Mangelverwaltung.
Dann wird man dazu, von verschwundenem NC und erhöhten Studien- und Referendariatsplätzen, A13, Beförderungsstellen und Entlastungsstunden, die man für originäre Grundschullehrkräfte nicht nur in Aussicht, sondern auch zur Verfügung stellt, abgesehen,
in den nächsten Jahren des Mangels andere Möglichkeiten schaffen müssen, die Entlastung bringen angesichts dessen, dass die GS-KollegInnen den unverschuldeten Mangel irgendwie bewältigen.Die bisher in Nds. angekündigten Entlastungen sind da ein Witz.
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Gute Beschreibung der Anforderungen und der Realität, CDL.
Aber was hilft es, wenn die Grundschule keine Lehrkraft für genau diese Aufgaben hat?
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Das ist offenbar nicht dasselbe, ich hatte über die geschrieben, die einen Master in EINEM Fach vorweisen.
Unbefristete Stellen mit Verbeamtung gibt es viele und sie können seit Jahren nicht alle besetzt werden. Es gibt 2x im Jahr ein offizielles Verfahren mit mehreren Auswahlrunden, an deren Ende immer noch Stellen offen bleiben, selbst wenn Fächerkombinationen geändert werden oder "beliebig-beliebig" ausgeschrieben wird.
In Nds. können alle, die ihr 2. Examen haben, mit einer Einstellung rechnen, wenn sie flexibel in der Ortswahl sind. Es gibt 2x im Jahr ein offizielles Verfahren, aber auch zwischendurch fortlaufend Einstellungen.
Alle, die ihr Ref fertig haben, können direkt nach ihrer letzten Prüfung quasi eine Stelle antreten: Sie wechseln an die Schule, die Bedarf hat, beenden dort die letzten Wochen ihres Ref. und erhöhen dabei ihre Stundenzahl, im Anschluss gibt es einen festen Vertrag.
Gymnasiallehrkräfte werden über Bedarf eingestellt, um sie im Bundesland zu halten. Bei einigen steht bereits in der Stellenausschreibung, dass sie für 2 Jahre an eine andere Schule abgeordnet werden. Viele weitere Gymnasiallehrkräfte werden für 1/2 oder 1 Jahr an andere Schulformen, auch an Grundschulen, abgeordnet. Eine Nachqualifizierung gibt es dafür nicht.
Befristete Stellen gibt es auch sehr viele, auch sie können nicht besetzt werden und werden auch nicht mit A12/ A13 bezahlt, jede Person wird nach Qualifikation eingestuft. Diese Stellen können besetzt werden mit Master- und Bachelor-Absolventen, mit Leuten, die für 1 Fach einen Master in einem Fach haben, das einem Schulfach zugeordnet werden kann, mit pensionierten Lehrkräften etc.
Eine dauerhafte Liste der offenen Vertretungsstellen ist im Internet zu finden und hat ca. 10 Wochen vor den Sommerferien über 200 offene Angebote.
Alle diese Maßnahmen reichen also nicht, um den Bedarf zu decken. Das ist seit Jahren so und hat sich mehr und mehr verschärft.
Dass unter diesen Umständen andere Bundesländer immer noch fertige Lehrkräfte ausschließen und vor den Ferien entlassen, ist unvorstellbar und nur möglich, weil diese Lehrkräfte einen Wechsel ins andere Bundesland scheuen.
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Du gehst vom Gymnasium aus, dem Unterricht dort, den Korrekturen.
Ich sehe, was in Grundschulen passiert:
Gleichzeitig landen die gleichen Leute auf den Vertretungslehrer-Listen und werden dann darüber in die Klassen gesetzt, übernehmen Vertretung + Klassenleitung und so manches mehr. Dafür werden sie vor den Sommerferien entlassen und nach den Herbstferien wieder eingestellt.
Die gleichen Leute, denen man nicht zugesteht, fest an einer Schule als Lehrkraft zu arbeiten, übergibt man Klassenleitungen und Vertretungsunterricht für 1/2 Jahr oder einige Monate mehr.
Mit den Sommerferien sind sie entlassen, die Leute müssen zum Arbeitsamt. Sie werden im normalen Einstellungsverfahren nicht berücksichtigt.Die Landesschulbehörde wartet dieses und alle Möglichkeiten des Nachrückens ab. Die Schule steht wieder im Regen und weiß nicht, wie sie nach den Ferien den Unterricht und die Klassenleitungen vergeben soll, muss nach den Ferien mehrere Wochen irgendwie überbrücken, dann auf die Freigabe einer Vertretung hoffen und sich jemanden suchen. Selten ist es dann der- oder diejenige, die zuvor schon an der Schule war. Gerne dauert das Verfahren bis zu den Herbstferien. Das spart dem Land Geld und in der Statisktik Stunden: Sehr her, es wurden weit weniger Vertretungsstunden benötigt! (Für die Stunden der Pädagogischen Mitarbeiterinnen, die die sonstige Vertretung in Form von Beaufsichtigung übernehmen, gibt es eine neue Abfrage, wofür die Stunden eingesetzt werden.)
Erwartet wird, dass die Vertretungslehrkräfte vom Beginn der Sommerferien bis zum Ende der Herbstferien zu Hause Däumchen drehen und warten, dass jemand "bitte, bitte" sagt, dass sie jedes Mal bereit sind, sich mit Amt/ Versicherung etc. auseinanderzusetzen, dass sie weitere Monate überbrücken, weil jedes Mal die Einstufung u.a. in der Behörde von vorne anläuft und die Zahlung des Gehaltes verzögert. Anspruch auf feste Einstellung erhalten sie so nicht, selbst wenn sie sich jahrelang mit diesen Bedingungen arrangieren.
Es braucht irgendwelche Lösungen, mit 2 Stunden Abordnung von der einen und 3 Stunden von der anderen Schule kann man keine Klasse leiten und den Unterricht nicht hinreichend "versorgen".
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@CDL
Ja, die Nachteile verstehe ich.
Aber es gäbe womöglich Menschen, die ihre Nachweise vorrangig nur für 1 Fach erbringen können. Das könnte auch Deutsch oder Mathematik oder eine Fremdsprache sein, durchaus Fächer mit höherer Wochenstundenzahl.
Wie ist es mit der Möglichkeit, als Musiklehrer am Vormittag noch Musikstunden in der Schule zu erteilen?Momentan ist es so, dass manche mit diesen Möglichkeiten und guter Vorbildung in der Uni in die Schule gehen möchten, dies aber nicht können.
Gleichzeitig landen die gleichen Leute auf den Vertretungslehrer-Listen und werden dann darüber in die Klassen gesetzt, übernehmen Vertretung + Klassenleitung und so manches mehr. Dafür werden sie vor den Sommerferien entlassen und nach den Herbstferien wieder eingestellt. -
Warum werden keine Menschen zum Lehramt zugelassen, die nur 1 Fach vorweisen können?
Oder gibt es das schon in einem anderen Bundesland?
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Was jetzt?
Dass das Problem vielschichtig ist, da sind sich wohl alle einig, dadurch wird es nicht leichter, es zu lösen.
Die Nachbarschule, in der es nach langer SL, die wegsah, schwierig war, hat gemeinsam ein für die Schule einheitliches, sehr klares Regelsystem mit ebenso klaren Konsequenzen aufgestellt und zieht das nun durch. Das scheint zu helfen. Das hilft womöglich auch den Vertretungskräften und Quereinsteigern, weil sie ein fertiges Konzept, quasi ein Rezept, auf den Tisch bekommen. Es ist immerhin ein Hinweis auf Möglichkeiten, die bestehen.
Und ja, ich weiß, dass sich nicht immer alle daran halten. Wenn aber viele in der Schule am gleichen Strang ziehen, wird es für die SuS ersichtlicher und für einzelne LuL auch einfacher, weil sie sich womöglich eher trauen, deutliche Grenzen zu setzen, und wissen, dass sie bei diesen Maßnahmen die Rückendeckung des Kollegiums haben.Für die Eltern würde ich sagen: Es gibt einen Elternrat, der beauftragt werden kann. In der Regel zwei für die Klasse und auch welche für die Schule. Wenn ihr mit mehreren auf diese zugeht, ist es ihre Aufgabe, das Gespräch mit der SL zu suchen bzw. mitzugehen. Allein ist das immer schwierig. Es braucht also Menschen, die gemeinsam deutlich sagen, was sie wahrnehmen, und fragen, wie die Schule darauf reagiert (hat).
Bei Klassenkonferenzen werden ElternvertreterInnen eingeladen. Sie unterliegen der Verschwiegenheitspflicht, aber sie können immerhin sagen, dass diese Konferenz stattgefunden hat.
Manchmal ist von außen nicht ersichtlich, was durchaus alles geschieht oder wo die Lehrkräfte leider auf Granit beißen oder die Landesschulbehörde Beschlüsse kassiert.Eine weitere Möglichkeit für die Schule ist, Beratung bei der Polizei einzuholen, bevor die Anzeige gesetzt wird. Das haben wir uns nach den letzten Vorfällen vorgenommen, wenn auch noch nicht umgesetzt.
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Niedersachsen hat inzwischen eine Hotline eingerichtet, bei der du dich beraten lassen kannst
https://www.mk.niedersachsen.d…fte/wege_den_schuldienst/
Die Empfehlung eines Praktikums unterstütze ich. Offensichtlich hast du eine eigene Vorstellung vom Lehramt und solltest diese mit der Realität abgleichen, bevor du dich zu etwas verpflichtest.
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Vermultich hat sich deine Anfrage schon erledigt? Konntest du dich einigen und gab es ein Ergebnis?
Ansonsten fällt mir dazu ein, dass du für eine Überprüfung ja generell eine Beauftragung erhältst.
Manchmal geht es um Kinder an der Abordnungsschule, manchmal um Kinder an anderen Schulen.So oder so musst du doch, um die Überprüfung machen zu können, andere Stunen vernachlässigen: Geht eine Förderschullehrkraft in die Überprüfung, fällt die andere Förderung flach oder wird eingeschränkt.
Wenn du ein Kind überprüft hast, müsste doch dein Schulleiter selbst dir die Beauftragung gegeben haben, oder?
Wie hat er sich dann vorgestellt, dass du diese durchführst, wenn es nicht in deinen Regelstunden erfolgen darf? -
Zitat
Ist in Bayern gar nicht möglich, da die Stellen zentral von den Behörden verteilt werden und man überall hinkommen kann.
In anderen Bundesländern läuft es aber ganz anders.
In Niedersachsen gibt es zwar noch einzelne Bezirksstellen, die meisten Stellen sind jedoch schulscharf ausgeschrieben.
Die Schule kann bzw. muss die Einstellungsgespräche führen und eine Auswahl treffen, die Bezirksregierung entscheidet letztlich.Vorteil wäre, dass man im Rahmen der Vorgaben jemanden wählen könnte, der zu den Vorstellungen/ dem Team passt.
Vorteil für die Bewerber ist jetzt, dass sie sich die Schule quasi aussuchen können.Das verschärft den Lehrermangel in den ländlichen Gebieten, da die Bewerber zumeist die Uni-Städte bevorzugen.
Wer dort keine Stelle annehmen möchte, kann 2 Monate warten und dann eine Vertretungsstelle übernehmen. Diese wird in BY wohl eher über die Mobile Reserve abgedeckt. In Nds. müssen Vertretungen für länger Erkrankte, Schwangere oder auch unbesetzte Stellen umständlich beantragt und dann auch von der Schule besetzt werden. Auch da hat man in Uni-Nähe mehr Möglichkeiten, Studierende oder Studierte zu finden, als auf dem Land.
Auch die Vorgaben aus BY, dass man eine Weiterqualifizierung für andere Schulformen (GY-->GS) benötigt, kenne ich so nicht. Vermutlich wird sich da in den nächsten Jahren auch noch mehr Flexibilität ergeben.
Der Lehrermangel war abzusehen und hat sich seit 2000 zunehmend verschärft.
Obwohl in den 90ern kaum Lehrkräfte eingestellt wurden und entsprechend weniger pensioniert werden, kann ich mir kaum vorstellen, dass in den nächsten Jahren eine Lehrerschwemme herrschen wird.
Das kann nur erreicht werden, wenn in allen Bundesländern genügend neue Lehrkräfte ausgebildet weden, wofür es Bewerber, Studien- und Referendariatsplätze braucht. -
Kommt auf die Plakate der Inhalt der Texte oder eine Bewertung der Lesemethode?
Wird die Lesemethode als solche reflektiert?
Sollen am Ende alle SuS die Inhalte aller Lesetexte kennen?Wenn es in der Stunde um die Lesemethode an sich geht, würde ich am Ende dazu die Vertiefung/ Sicherung planen.
Geht es dir eher um die Inhalte, bleibt die Frage, wie du diese an alle SuS geben willst.
Vermutlich kann in der Stunde nur ein Ausblick erfolgen.
Zur Weitergabe der Inhalte könnten auch Methoden genutzt werden, bei denen präsentiert, referiert oder diskutiert wird. -
Wenn Bayern dann die Lehrkräfte nicht benötigt, werden womöglich in anderen Ländern Lehrkräfte händeringend gesucht, wie zurzeit in Niedersachsen und etlichen anderen Bundesländern.
Gymnasiallehrkräfte werden über Bedarf eingestellt, um für G9 gerüstet zu sein und den Lehrermangel in anderen Schulformen ein wenig abzumildern.
Sie werden derzeit auch abgeordnet, auch an Grundschulen und auch mit Latein oder Französisch als Fach.
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