Beiträge von Palim

    Den Bachelor solltest du zunächst abschließen. Welche Alternativen siehst du denn danach?
    Kannst du dir vorstellen, in einen anderen Beruf zu wechseln? Welche Optionen hast du?


    Warst du deshalb bei einer Studien- oder Berufsberatung?


    Wenn du dein Fach gewechselt hast, müsste es doch Studienleistungen geben, die du zuvor schon erbracht und die du dir anerkennen lassen könntest, oder nicht?


    Was bedeutet es, wenn du ein Praktikum gemacht hast? Hast du nur hospitiert oder auch unterrichtet? Wie viel Einblick hattest du?


    Zweifel gibt es häufig, vermutlich haben viele damit früher oder später im Studium zu kämpfen. Es ist ja auch sinnvoll, sich und seine Entscheidung zu hinterfragen. Letztlich ist es aber immer eine individuelle Entscheidung, ob man weitermachen kann und will.


    Angesichts deines Beitrages frage ich mich, ob es wirklich um das Für und Wider des Lehrerberufes geht oder ob du angesichts des bevorstehenden Bachelors jetzt schon kalte Füße bekommst, weil eine Anstellung dich irgendwann in ein -festes- Arbeitsverhältnis bringt und du dich dadurch eingezwängt fühlst.

    Aber wenn man es bei denen macht, dann müsste man das auch logischerweise bei vielen anderen Dingen so sehen... Z.B. Fachleitern. Und da haben ja weiter oben viele angemerkt, dass die aber an einer anderen Schule arbeiten und daher entlastet werden müssten. Und dann handelt man sich schnell Wiedersprüche ein. Was so schön logisch anfang, endet in einem Widerspruch. Das meine ich mit Graubereich.

    Ich verstehe unter „Fachleiter“ offenbar etwas anderes, 16 BL und ständige Umbenennung der eigentlich gleichen Dinge machen den Austausch über Ländergrenzen hinweg nicht einfacher.
    Aber im Grunde sind wir uns einig.


    Es gibt im Bereich Schule Aufgaben, die anderweitig Entlastungen erfahren.
    Besondere Berücksichtigung für den Aufsichtsplan kann es nur geben, wenn viele KollegInnen zu Verfügung stehen und man die stets unzähligen Aufgaben auf viele Schultern verteilen kann. Davon berichten hier ja auch einzelne, die offenbar Jahre ohne Aufsichten verbringen.


    Wenn man am kleinen System jede Zusatzaufgabe mit eine Aufsicht weniger verbinden würde, wären die Kinder auf dem Schulhof, zum Frühstück, vor und nach dem Unterricht unbeaufsichtigt.


    Eine Entlastung von Aufsichten und von vielen anderen Aufgaben wünschen sich vermutlich viele von uns, mit unterschiedlichen Prioritäten.


    Vermutlich fände man die Aufsicht selbst weniger belastend, wenn drumherum weniger Aufgaben und Anforderungen wären. Da hätte ich gerne neben dem Unterricht mehr Zeit, um mit den Vertretungskräften den Unterricht zu koordinieren und durchzugehen, mit ständig wechselndem Personal Absprachen zu treffen, mit der Förderschulkollegin einen Austausch zu haben etc.
    Mir fallen weitere Aufgaben ein, die sinnvoll und zwingend in der Pausenzeit sind, die aber für die Aufsichtseinteilung selten angegeben werden.


    Vielleicht versteht der Arbeitgeber irgendwann, dass Lehrkräfte in der ihnen zur Verfügung stehenden Arbeitszeit Sinnvolleres zu tun haben und dass man dies nur bekommen kann, wenn man entsprechende Entlastungen schafft, indem zusätzliches Personal andere Aufgaben übernimmt.

    z-Kurse finden nicht in der unterrichtsfreien Zeit statt.

    Ich weiß nicht einmal, was Z-Kurse sein sollen. Vermutlich Kurse, bei denen man die Qualifikation für ein weiteres Fach erlangt. Dazu braucht es nicht an jeder Schule einen Kurs, sehr häufig wird das Fach mit übernommen und die Einarbeitung in Eigenleistung erbracht.
    Ob das sinnvoll ist oder nicht: Ist das dann ein Grund, weniger Pausenaufsichten zu bekommen?

    Wie sollte man das den zeitlich schaffen? Soll die Fortbilding dann komplett in den Sommerferien gemacht werden? Sprich die Lehrer haben dann keinen Urlaub mehr? Oder soll man das Ganze in kleine Teile teilen, damit die Forbildung dann sattt 1 Jahr doch nur 4 Jahre dauert?

    Bei einigen speziellen Fächern gibt es auch in unserem Land derartige Fortbildung. Und ja, sie laufen über 2-3 Jahre, wobei man mehrfach für eine halbe oder ganze Woche zur Fortbildung fährt und damit gar nicht vor Ort ist. In diesen Wochen muss die Aufsicht vertreten werden, der Unterricht auch.

    Die Fortbildungen, die nicht in der unterrichtszeit stattfinden: Auch dort gibt es Graubereiche, wenn man genau drüber nachdenket. Es gibt hier Leute, die machen ihre AG z.B. Montags in der 8. Stunde,

    Geht es nun um Fortbildungen oder um AGs?
    Wenn ich mich zu einer ganztägigen Fortbildung anmelde, bin ich nicht in der Schule und kann die Aufsicht nicht wahrnehmen.
    Manchmal wird sie vertreten, manchmal wird sie getauscht, sodass ich an einem anderen Tag eine Aufsicht übernehmen muss.

    An anderen Schulen sind ggf einzelne AGs Freitags in der 9. und 10. Stunde, weil sie die Räumlichkeiten sonst nicht haben

    In welcher Weise nimmt das Anteil an der Regelung, wie viele Aufsichten man führen muss? Eine AG-Stunde ist eine Unterrichtsstunde, oder nicht?

    Ich würde behaupten, dass von den vielen von mir genannten Beispielen "WENIGE" (und nicht "ALLE") spezifisch sind.

    Die NRW-Fraktion ist in vielen Foren stark vertreten, schreibt über BASS, OBAS über Moderatoren über ihre Vorgaben und ihr System.
    In anderen Bundesländern läuft es eben anders, an anderen Schulformen oft auch.
    Altersteilzeit ist in manchen Bundesländern stark zusammengestrichen worden, bei 1 Std. ab 55 fällt dies bei sonst 28 Std. kaum ins Gewicht.
    Entlastungsstunden gibt es vielleicht an allen Schulformen, wenn diese aber aus 1-2 Stunden insgesamt für das Kollegium bestehen, sind diese schnell verteilt und sind auch für eine Pausenregelung kaum entscheidend.
    Vielleicht ist einem nicht immer bewusst, dass man Bedingungen hat, die an anderen Orten und in anderen Bundesländern ganz anders aussehen.


    Gerade bei der Diskussion um Pausenzeiten ist entscheidend, wie groß das Kollegium überhaupt ist. Teilt man sich die Aufsichten mit 5 oder 10 oder 100 KollegInnen?
    Die andere Frage ist, wie viele Aufsichten man stellen muss (mehrere Schulhöfe) und welche Zeiten abgedeckt sein müssen: vor und nach dem Unterricht, 2 große Pausen am Vormittag, Mittagsbetreuung oder auch Aufsichten am Nachmittag...
    Letztlich muss man dann mit der Anzahl der Personen irgendwie die notwendigen Zeiten abdecken.


    Natürlich gibt es besondere Wünsche und es ist schön, wenn man Teilzeitkolleginnen entgegen kommen kann.
    Dies ist aber immer von der eigentlichen Situation abhängig.
    Habe ich 6 Kolleginnen, von denen 2 schwerbehindert sind, kann (oder muss) ich letzteren die Aufsichten erlassen, dann müssen die 4 anderen die Woche alleine stemmen.


    Die Varianten, die im großen System möglich sind und deshalb Fragen und Diskussionen nach sich ziehen, sind in kleinen Systemen nicht existent, weil jeder weiß, dass ein Ausfall den nächsten Kollegen über Gebühr belastet und die Optionen insgesamt spärlich sind, dennoch der Laden laufen muss.
    Das betrifft übrigens nicht nur Pausenaufsichten, sondern alle anderen Aufgaben auch. Hat der Standort 6 KollegInnen, teilen diese sich Klassenleitungen, aber auch alle Fachleitungen, Konzepte, Beauftragten-Posten, die nicht weniger werden, nur weil das System kleiner ist. Da muss dann jeder diverse Sachen übernehmen ... und eben auch weit mehr Aufsichten.

    Prima! Kannst du mir auch sagen, wie deine Erfahrung mit dem Westermann-Lehrgang war (war das dieser hier? : Fibelunabhängiger Schreiblehrgang - Ausgabe 2006 - Von der Druckschrift zur SAS: Verlage der Westermann Gruppe )

    Es ist ewig her, aber ich fand den Lehrgang damals gut. Wir haben das komplette 1. Jahr gedruckt und sind erst gegen Ende des 1. SJ oder im 2. SJ mit der Schreibschrift angefangen ... wobei es VA war, aber ich denke, dass ist für die Wahl des Lehrganges nicht entscheidend.
    Für mich war der Tobi-Lehrgang gleichwertig und mir gefielen die Abschreibtexte, deshalb bin ich auf Tobi umgestiegen.


    In den letzten Jahren habe ich den Schreibschriftlehrgang nicht benötigt.

    Es ist schwierig, darauf zu antworten, da alle angegebenen Ermäßigungen und Entlastungen offenbar NRW-spezifisch und/oder SekI-spezifisch sind ...
    ... und andernorts die genannte Mehrarbeit ohne Entlastung erfolgt und damit auch keine Auswirkungen auf die Pausenzeiten hat.


    Ich kann mir ehrlich gesagt kaum vorstellen, dass es in anderen Ländern nicht auch Fortblidungen von Lehrern gibt, welche an der eigenen Schule gehalten werden.

    Es mag ja Fortbildungen für Lehrkräfte geben, aber diese finden in der unterrichtsfreien Zeit statt. Warum sollten diese für die Verteilung von Aufsichten herangezogen werden?
    Hat man keine Anrechnungs- oder Entlastungsstunden zur Verfügung, die man im Kollegium verteilen könnte, beschränken sich die vielen Möglichkeiten auf ein Minimum: Teilzeit oder Vollzeit.
    Sammlungen, Fachleitungen, Konzeptarbeit uvm. sind zusätzliche Aufgaben, die im Kollegium verteilt werden - möglichst gerecht mit ähnlichen Diskussionen wie bei der Vergabe von Pausen: Wer Vollzeit arbeitet bekommt mehr Aufgaben als eine Teilzeitkraft.
    Das muss ich nicht gut finden, aber ich käme nicht darauf, die Verteilung der Pausenaufsichten an den zusätzlichen Aufgaben zu orientieren.
    Meiner Meinung nach bleibt die Vollzeit-Lehrkraft eine solche, wenn sie eine zusätzliche Aufgabe erledigen muss, selbst wenn sie dafür eine Entlastungsstunde erhält.
    Und ja, auch da wird es Ausnahmen geben, SL z.B. An vielen Schulen stellen sie selbst keine Aufsicht und führen keine Klasse, an anderen Schulen wird es ohne dem kaum gehen.


    Schwierig wird es dann, wenn die zusätzlichen Aufgabe nicht innerhalb der Schule erfolgt, wie z.B. bei SeminarleiterInnen. Sie sind gar nicht vor Ort, weshalb es schwieriger wird, sie für Pausen einzuplanen.

    Deinen ersten Satz finde ich "falsch". AE und SB gib es nicht in allen Bundesländer?


    Ich habe nicht geschrieben, dass es diese nicht gibt. NRWspezifisch ist aber die Höhe der Entlastungen, in anderen Bundesländern werden sie anders bemessen, wodurch es gar nicht zu dieser Höhe von Entlastungsstunden kommen kann.

    Schwerbehinderte bekommen eine Entlastung, stimmt. Sie unterrichten weniger. Das würde ich werten wie eine Teilzeitkraft.
    Sind sie Teilzeitkraft oder erhalten sie auch Altersermäßigung, summiert sich das in Nds. nicht automatisch, sondern wird gegengerechnet.

    AE gibt es, aber es ist dann eben nur 1 Stunde, das ist nicht viel.
    AE für Schwerbehinderte (2 Std.) und die Entlastung für Schwerbehinderung wird nicht automatisch summiert, sondern von beidem nur noch einen Anteil gewährt. Auf diese Weise behält man eine Menge Stunden, die zu erteilen sind.
    Altersteilzeit ist, wie der Name schon sagt, eine Form von Teilzeit.

    Bei Vollzeit habe ich eine Unterrichtsverpflichtung von 28 Stunden, was zur Folge hat, dass ich zweimal pro Woche Aufsicht habe, die natürlich zwischen zwei Unterrichtsblöcken liegt. Es geht halt gar nicht anders.

    Geht mir ähnlich.
    Gibt es zusätzliche Aufsichten für Fußball oder unterschiedliche Schulhöfe, ist man doppelt so oft an der Reihe.


    Erheblich gesteigert wird die Aufsichtszeit aber dadurch, dass man täglich vorab 15 min in der Klasse den Offenen Anfang und mittendrin die 10 min Frühstück in der eigenen oder in einer Klasse betreuen muss, weil darüber die 5 ZEIT-Std. verlässliche Betreuungszeit geschaffen wird, die die Halbtagsschule gewährleisten muss, bei 5 UNTERRICHTS-Std. am Tag.

    Ich habe schon mit dem Lehrgang von Westermann und auch mit dem von der Tobi-Fibel gearbeitet.
    Bei der Tobi-Fibel gab es Lehrgang A, mit der Reihenfolge der Buchstaben wie in der Fibel, zur parallelen Bearbeitung,
    und Lehrgang B, mit einer geänderten Reihenfolge unter Beachtung der Schreibrichtungen für die Einführung der Schreibschrift unabhängig vom Leselehrgang.


    Hinten im Heft gab es Texte, die man als Vorlage zur Abschrift nutzen konnte, gesammelt nach dem Lehrgang oder immer mal zwischendrin entsprechend der bereits geübten Buchstaben.

    @Volker_D


    Es ist schwierig, darauf zu antworten, da alle angegebenen Ermäßigungen und Entlastungen offenbar NRW-spezifisch und/oder SekI-spezifisch sind ...
    ... und andernorts die genannte Mehrarbeit ohne Entlastung erfolgt und damit auch keine Auswirkungen auf die Pausenzeiten hat.


    Schwerbehinderte bekommen eine Entlastung, stimmt. Sie unterrichten weniger. Das würde ich werten wie eine Teilzeitkraft.
    Sind sie Teilzeitkraft oder erhalten sie auch Altersermäßigung, summiert sich das in Nds. nicht automatisch, sondern wird gegengerechnet.


    Nach längerer Krankheit bekommt man bei uns eine Wiedereingliederung, aber keine generelle Verminderung der Stunden, es sei denn, man gilt im Anschluss als "begrenzt dienstfähig".
    Eine Verminderung würde ich als Teilzeit werten, eine begrenzte Dienstfähigkeit müsste mMn noch stärker berücksichtigt werden.


    Abgeordnete Lehrkräfte, die nur wenige Stunden an der anderen Schule eingesetzt werden, haben die zusätzliche Fahrzeit während des Schultages und vermutlich hüben wie drüben keine Aufsicht.
    Lehrkräfte, die tageweise abgeordnet sind, können durchaus Aufsichten übernehmen. Wir hatten das zunächst nicht eingeplant, haben aber nun doch dazu gegriffen, als eine weitere Kollegin ausgefallen ist.
    Das ist nicht schön, aber die Abordnungen ersetzen Lehrkräfte, die nicht vorhanden sind. Und die wenigen Stammlehrkräfte schultern ohnehin schon eine Menge zusätzlicher Aufgaben alleine (sämtliche Klassenleitungen, Konzeptarbeit, Wettbewerbe, etc.)


    Ob man generelle Lösungen finden kann, weiß ich nicht.


    Vermutlich muss man einiges wirklich der aktuellen Situation anpassen, das zeigen ja auch die unterschiedlichen Aufsichtspflichten.
    Wöchentlich 100 min und mehr sind an kleinen Systemen üblich, um die Aufsichten überhaupt gewährleisten zu können.
    Wenn jeder etwas vorbringt, weiß ich nicht, wer die Aufsichten dann noch übernehmen soll.

    @Volker_D
    Was ist ein Moderator?


    Wenn ich meinem Kollegium eine Fortbildung geben möchte, treffen wir uns in der unterrichtsfreien Zeit und machen das.


    Warum sind davon die Aufsichten betroffen?


    Es gibt in NRW an SekI-Schulen offenbar eine Menge Möglichkeiten, an Entlastungsstunden zu kommen.
    Wenn jeder welche hat, wären alle wieder gleich bemessen - auch bei den Aufsichten.

    Man kann Bildungssysteme nicht beliebig von einem Land aufs andere übertragen, schon gar nicht einfach mal nur teilweise, also die Teile, die einem gerade in dem Kram passen.

    Dem stimme ich zu.
    Und ich bin auch der Meinung, dass man die Quoten nicht vergleichen kann, ohne auch den Inhalt der Abschlüsse zu betrachten.


    Das, was hier als duale oder schulische Ausbildung erfolgt, wird andernorts studiert. Am Ende gehen die Leute mit unterschiedlichen Abschlüssen in den gleichen Beruf.


    Aber insgesamt würde ich dafür plädieren, dass es sinnvoll ist, möglichst viele gut ausgebildete Personen im Land zu haben.


    Ich schrieb ja oben schon, dass wir eigentlich etwa 30 % Übertrittsquote gebrauchen könnten.

    Müsstest du dann nicht dafür plädieren, dass MEHR Menschen aufs Gymnasium gehen und ihr Abitur ablegen?

    Welchen "globaleren Hintergrund" soll es den geben?

    Warum lag der Anteil der Studienberechtigten in der OECD 2007 im Durchschnitt bei 61%, in D aber nur bei 41% und in der Schweiz nur bei 26%?


    Warum haben in Norwegen 30% der Bevölkerung einen Hochschulabschluss, in D aber nur 15%?


    Was bedeutet in den anderen Ländern Studienberechtigung? Sind die gleichwertig?
    Was bedeutet Hochschulabschluss? Sind sie gleichwertig?


    Warum fordert die OECD mehr AbiturientInnen und mehr HochschulabsolventInnen für D?


    Am Ende wird man auch fragen müssen, ob wir die wirklich brauchen ...

    Es gibt auch genug Schüler, die in der 5. Klasse noch nicht auf dem Gymnasium sind, aber im weiteren Verlauf aufgrund guter Leistungen an ein solches wechseln.

    Sind es genug?
    Ich kenne nicht einen und ich kenne viele.


    Abschulung ist üblich, Aufschulung (oder wie nennt man das?) absolut ungewöhnlich.


    Der Begriff "Grundschul-NC" bezieht sich darauf, dass in manchen Ländern die Durchschnittsnote zum Halbjahr oder zum Ende der 4. Klasse (also nach 2-3 Notenzeugnissen) über den Besuch des Gymnasiums entscheiden.


    Der "zweite" Bildungsweg ist übrigens nicht der Weg über die Realschule und ein berufliches Gymnasium, sondern die Möglichkeit, als Erwachsener einen Schulabschluss nachzuholen.


    Wenn das Gymnasium erheblicher stärker begrenzt sein soll, wäre die Alternative, nur die 10% Besten, die durch eine Auslese ermittelt werden, aufzunehmen.

    Wäre es nicht schön, es würden nur die ans Gymnasium geschickt werden, die dort auch sein sollten und die könnten dann mit egal welchem Abi-Schnitt studieren gehen?

    Die Entscheidung, ob jemand studieren gehen darf, fällt also mit dem Grundschul-NC, wenn die Kinder ca. 9 Jahre alt sind?


    Nein.
    Es wäre nicht schön!


    Vielmehr glaube ich, dass das Hin und Her und die Sache mit den Abiturquoten globaleren Hintergrund hat:
    Wie sieht es in anderen Ländern aus? Welche Abschlüsse erreicht man dort mit welchen Kenntnissen und welche Berufe kann man damit ergreifen?


    Und im Anschluss die Frage:
    Ist es sinnvoll, sich den anderen Systemen anzugleichen ... oder eben nicht.

    Naja, soetwas kommt/kam aber dummerweise im realen Leben doch öfters vor als man denkt. Wie?
    In NRW mussten sehr viele Lehrer über mehrere Jahre eine sogenannte Vorgriffsstunde leisten.

    Das mussten Lehrkräfte in Nds. auch und man konnte die Stunden wieder über Jahre abbummeln oder zusammenfassen. Stimmt.
    Aber es ist doch ein Spezialfall, der mit den vorgeleisteten Stunden zusammenhängt.


    Wenn ich 10 Jahre lang Vollzeit 28+1 Std. erteile, samt Aufsichten, und im Nachhinein Vollzeit 28-1 Stunde erteile, weil ich die angesparten Stunden abbummle, werde ich doch auch nicht als Teilzeitkraft gesehen.
    Bei solch speziellen Fällen wird man sich gesondert gemeinsam einigen müssen.


    Mein Wunschmodell:
    Ich verzichte freiwillig auf Aufsichten und spare mir die Pausen JETZT an ... und nehme sie dann am Stück als "Pause" und habe frei. :_o_D

    Lehrer hat 7 Stunden im Plan (aber 7 Ermäßigungsstunden

    Das ist ein Luxusproblem. Wo keine Ermäßigungsstunden zur Verfügung stehen, muss man sich diese Gedanken gar nicht erst machen.
    Warum bekommt der Kollege mit den Ermäßigungsstunden auch die Pausen ermäßigt?
    Ist es verhältnismäßig, wenn die anderen KollegInnen das auffangen müssen?


    Wenn wir genug KollegInnen sind, machen die VollzeitkollegInnen 2-3 Aufsichten in der Woche, die TeilzeitkollegInnen 1 weniger,
    Frühaufsichten etc. werden möglichst gleichmäßig verteilt.


    Wenn wir nicht genug KollegInnen sind, werden die Aufsichten verteilt, bis alle Aufsichten abgedeckt sind, um so häufiger steht man draußen auf dem Hof.
    Muss man mehrere Aufsichten stellen, muss man noch häufiger ran,
    zuzüglich Frühstücksaufsichten (täglich), Regenpausen, Vertretungen...


    Ich finde schon, dass man TeilzeitkollegInnen entgegen kommen sollte,
    denke aber nicht, dass man es wirklich minutengenau aufrechnen kann.

    Wir tauschen auch und können Wünsche angeben ... es sind und bleiben Wünsche.


    Meine eine Aufsicht ist auch so gelegt, dass ich danach frei habe.
    Mir gefällt es, gerade weil ich danach nicht dirket in die nächste Klasse gehen muss.


    Davon abgesehen könnten die Aufsichten gut und gerne von dem Personal übernommen werden, das an jeder Schule die "pädagogische Assistenz" bilden sollte, das zur Differenzierung mit in die Klassen geht, die Materialien vorbereitet, Kleinkram erledigt, Sammlungen aufräumt, Hausaufgaben betreut ...
    ... dann hätte ich vermutlich mehr Zeit für die Planung von Unterricht, die Integration und Inklusion, Elterngespräche uvm.

    Kleinigkeiten, aber ähnliche Punkte könnte ich mindestens ein dutzend finden.

    Für mich zeigt sich da deutlich der Zusammenhang zwischen Sprache und Fachlichkeit,
    die Diskussion wurde im Forum über zugewanderte Lehrkräfte mit geringen Deutschkenntnissen geführt.


    Es reicht bei Lehrkräften nicht, Mathematik zu beherrschen, wenn man es sprachlich nicht vermitteln kann.

    Den Namen habe ich noch nie gehört. Was macht der so und warum taucht der in der Tagesschau auf?

    Nein,
    hatte ich auch nicht.


    Er ist Hamburger und hat eine Firma gegründet, die seit 10 Jahren Ma-Nachhilfe für Abiturienten anbietet.


    Vermutlich hätte man auch jemand anderen fragen können, z.B. von der Dt. Mathematiker-Vereinigung (Mathe-Olympiaden, Mathe im Advent) oder einen Mathematik-Professor einer Universität,
    allerdings ist nicht klar, ob diese die Abi-Aufgaben der letzten Jahre überblicken.

    Auf der Seite der Tagesschau gibt es ein Interview mit Milad Fahimi, der das aufgreift, was hier auch genannt wird:
    Seiner Einschätzung nach seien die Aufgaben zwar nicht mathematisch schwieriger gewesen, aber der Text unverständlich formuliert und die Aufgaben didaktisch ungünstig aufgebaut.



    Dort wird auch gesagt, dass gar nicht klar sei, ob alle die gleichen Aufgaben bearbeitet haben, weil aus einem Aufgabenpool gewählt würde, was durchaus zu unterschiedlichen Aufgaben führen könne.

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