z-Kurse finden nicht in der unterrichtsfreien Zeit statt.
Ich weiß nicht einmal, was Z-Kurse sein sollen. Vermutlich Kurse, bei denen man die Qualifikation für ein weiteres Fach erlangt. Dazu braucht es nicht an jeder Schule einen Kurs, sehr häufig wird das Fach mit übernommen und die Einarbeitung in Eigenleistung erbracht.
Ob das sinnvoll ist oder nicht: Ist das dann ein Grund, weniger Pausenaufsichten zu bekommen?
Wie sollte man das den zeitlich schaffen? Soll die Fortbilding dann komplett in den Sommerferien gemacht werden? Sprich die Lehrer haben dann keinen Urlaub mehr? Oder soll man das Ganze in kleine Teile teilen, damit die Forbildung dann sattt 1 Jahr doch nur 4 Jahre dauert?
Bei einigen speziellen Fächern gibt es auch in unserem Land derartige Fortbildung. Und ja, sie laufen über 2-3 Jahre, wobei man mehrfach für eine halbe oder ganze Woche zur Fortbildung fährt und damit gar nicht vor Ort ist. In diesen Wochen muss die Aufsicht vertreten werden, der Unterricht auch.
Die Fortbildungen, die nicht in der unterrichtszeit stattfinden: Auch dort gibt es Graubereiche, wenn man genau drüber nachdenket. Es gibt hier Leute, die machen ihre AG z.B. Montags in der 8. Stunde,
Geht es nun um Fortbildungen oder um AGs?
Wenn ich mich zu einer ganztägigen Fortbildung anmelde, bin ich nicht in der Schule und kann die Aufsicht nicht wahrnehmen.
Manchmal wird sie vertreten, manchmal wird sie getauscht, sodass ich an einem anderen Tag eine Aufsicht übernehmen muss.
An anderen Schulen sind ggf einzelne AGs Freitags in der 9. und 10. Stunde, weil sie die Räumlichkeiten sonst nicht haben
In welcher Weise nimmt das Anteil an der Regelung, wie viele Aufsichten man führen muss? Eine AG-Stunde ist eine Unterrichtsstunde, oder nicht?
Ich würde behaupten, dass von den vielen von mir genannten Beispielen "WENIGE" (und nicht "ALLE") spezifisch sind.
Die NRW-Fraktion ist in vielen Foren stark vertreten, schreibt über BASS, OBAS über Moderatoren über ihre Vorgaben und ihr System.
In anderen Bundesländern läuft es eben anders, an anderen Schulformen oft auch.
Altersteilzeit ist in manchen Bundesländern stark zusammengestrichen worden, bei 1 Std. ab 55 fällt dies bei sonst 28 Std. kaum ins Gewicht.
Entlastungsstunden gibt es vielleicht an allen Schulformen, wenn diese aber aus 1-2 Stunden insgesamt für das Kollegium bestehen, sind diese schnell verteilt und sind auch für eine Pausenregelung kaum entscheidend.
Vielleicht ist einem nicht immer bewusst, dass man Bedingungen hat, die an anderen Orten und in anderen Bundesländern ganz anders aussehen.
Gerade bei der Diskussion um Pausenzeiten ist entscheidend, wie groß das Kollegium überhaupt ist. Teilt man sich die Aufsichten mit 5 oder 10 oder 100 KollegInnen?
Die andere Frage ist, wie viele Aufsichten man stellen muss (mehrere Schulhöfe) und welche Zeiten abgedeckt sein müssen: vor und nach dem Unterricht, 2 große Pausen am Vormittag, Mittagsbetreuung oder auch Aufsichten am Nachmittag...
Letztlich muss man dann mit der Anzahl der Personen irgendwie die notwendigen Zeiten abdecken.
Natürlich gibt es besondere Wünsche und es ist schön, wenn man Teilzeitkolleginnen entgegen kommen kann.
Dies ist aber immer von der eigentlichen Situation abhängig.
Habe ich 6 Kolleginnen, von denen 2 schwerbehindert sind, kann (oder muss) ich letzteren die Aufsichten erlassen, dann müssen die 4 anderen die Woche alleine stemmen.
Die Varianten, die im großen System möglich sind und deshalb Fragen und Diskussionen nach sich ziehen, sind in kleinen Systemen nicht existent, weil jeder weiß, dass ein Ausfall den nächsten Kollegen über Gebühr belastet und die Optionen insgesamt spärlich sind, dennoch der Laden laufen muss.
Das betrifft übrigens nicht nur Pausenaufsichten, sondern alle anderen Aufgaben auch. Hat der Standort 6 KollegInnen, teilen diese sich Klassenleitungen, aber auch alle Fachleitungen, Konzepte, Beauftragten-Posten, die nicht weniger werden, nur weil das System kleiner ist. Da muss dann jeder diverse Sachen übernehmen ... und eben auch weit mehr Aufsichten.