Wenn du die Möglichkeit der Absprache mit der abgebenden Lehrkraft hast, kann man sicherlich den Leistungsstand und die bisher genutzten Materialien erfragen ... und auch die Hemmnisse.
Nun gibt es ja eine Schulbegleitung, darüber lässt sich vieles ermöglichen, wenn eine gute Zusammenarbeit entsteht. Wenn das Kind samt Schulbegleitung wechselst, kennt diese das Kind ja auch schon.
Ich glaube, inhaltlich musst du dann noch mal fragen, wenn du den Leistungsstand hast oder es konkreter wird.
Unsere GE-Kinder arbeiten mit einem besonderen Lese-Konzept, bei dem es - wie sonst ja eigentlich auch - notwendig ist, täglich ein bisschen zu lesen (kleine Häppchen, viele Wiederholungen) Die Art und Weise wurde den Begleiterinnen erläutert, sodass sie dies nun im Rahmen des Wochenplanes umsetzen können. Ähnliches gilt für Matheaufgaben mit taktilem Material etc.
Eines dieser Kinder hatte ich zu Beginn in meiner großen ersten Klasse. Das Kind ist sehr fröhlich und lernwillig, es war möglich, Materialien anzubieten, mit dem das Kind tatsächlich selbstständig gearbeitet hat und auch Fortschritte zeigte. Ich war sehr dankbar um die Materialien, die mir eine Kollegin zur Verfügung gestellt hatte. Diese war, im Hinblick auf die Inklusion von GE-Schülerinnen vorab in einer FöS hospitieren.
Wenn das derzeit nicht möglich ist, kann man dir vielleicht jemanden vermitteln, mit dem du telefonieren kannst. Entweder organisierst du das selbst, weil dir jemand einen Tipp gibt, oder du bittest über die zuständigen Stellen um Hilfe/ Beratung DEINERSEITS, was aber häufig länger dauert.
Sinnvoll finde ich auch, mich mit den Anforderungen auseinanderzusetzen. Bei den Kindern mit Förderbedarf Lernen merke ich in Gesprächen häufig, dass die Grundschullehrkräfte sehr viel erwarten. Da haben Förderschullehrkräfte einen ganz anderen Blick.
Wichtig ist, dass man "zieldifferente Beschulung" für sich konkretisiert und fragt, was erwartet wird oder was möglich ist – erst einmal für sich als Lehrkraft. Es ist hilfreich, zu wissen, dass es Kinder gibt, die auch im 10. Schuljahr nicht über den Zahlenraum bis 10 hinausgekommen sind und nicht lesen können. Es ist auch gut, zu wissen, was die curricularen Vorgaben sind.
Danach kann man dann speziell für dieses Kind schauen, wo es steht und was die nächste - sehr kleinen - Schritte sein könnten, die dann im Förderplan festgesetzt werden. Passen sie nicht, muss man in die eine oder andere Richtung nachsteuern. Läuft es gut, kann man dies festhalten UND den Eltern darlegen.
Sollte es zuvor zu Unstimmigkeiten gekommen sein, musst du überlegen, ob Elterngespräche zu dritt und mit Protokoll erfolgen müssen und ob oder was du dir zur Kenntnisnahme unterzeichnen lassen willst.
P.S.: Man kann auch bei Kindern mit Down-Syndrom nicht pauschal für eine Klassenstufe den erreichbaren Leistungsstand festsetzen. Es gibt auch Menschen mit Down-Syndrom, die ihr Abitur ablegen, ebenso gibt es Menschen ohne Down-Syndrom und ohne Schulabschluss.