Beiträge von Palim

    Geht es euch ähnlich? Ärgert ihr euch auch immer mal wieder über Fortbildungen/Tagungen etc, die ihr freiwillig oder gezwungenermaßen besucht habt?

    Ja, mir geht es auch so.
    Da kann man im Forum bei einer knappen Frage schneller zum Ziel kommen, als auf einer gewählten FoBi mit Anreise und Vertretungsplanung, die zuvor ausgearbeitet werden will.


    Schulbücher ... möchte ich zumeist nicht vorgestellt bekommen, ich kann lesen, der Verlag kann gerne ein Frei-Exemplar an die Schule schicken, damit ich mir ein Bild machen kann.
    Tagungen mit Workshops sind gerne hochgestochen formuliert, um dann das Wasser nicht zu kochen, sondern lau zu erwärmen,
    wirklich knackig war im letzten Jahr ein Workshop zur Leseförderung, in dem es im 5-min-Rhythmus Aufgabenformate zur Förderung gab.


    Weil es schon so oft wirklich schwach war, überlege ich es mir inzwischen noch genauer, ob sich ein FoBi-Tag lohnen könnte.
    Webinare möchte ich ausprobieren, die letzten interessanten lagen leider zur Konferenzzeit.

    Der AG hat zum einen eine Fürsorgepflicht und zum anderen haftet er, wenn die Frau oder das Kind durch diese Gefährdungen Schäden erleidet,

    Vermutlich wird aus Gründen der Haftung genau dies überdacht und bestimmt und die Gefährdungsbeurteilung erstellt,
    ansonsten haftet der AG, wenn das Kind bleibende Schäden hat oder Schlimmeres passiert.

    Können schallabsorbierende Deckenelemente o.Ä. wirklich einen spürbaren Unterschied ausmachen? Das würde mich wirklich interessieren, hast du da Erfahrungen mit?

    JAAAA!


    Das ist wirklich großartig!
    Ein enormer Unterschied, der Stimme und Ohren schont,
    der SuS das Zuhören erleichtert,
    der die gesamte Arbetsatmosphäre beeinflusst.


    Unser Schulträger hat es in genau einem Raum für einen hörbeeinträchtigten Schüler umgesetzt. Diesen Raum habe ich für meine Klasse ... und nach 4 Jahren in der neuen Klasse gleich 3 weitere Hörbeeinträchtigte, sodass ich in dem Raum bleiben konnte. Der Nachbarraum hat diese Ausstattung nicht, was deutlich spürbar ist.


    Da sollte es bundeseinheitliche Standards und Verpflichtungen zur sofortigen Nachrüstung aller Unterrichtsräume geben!

    Wenn der Frauenarzt/-ärztin dich krankschreibt, bist du auch nicht in der Schule.


    Wenn der Frauenarzt/ -ärztin und die Schwangere eine Krankschreibung ausschlagen, kann dennoch die Schulleitung ein Beschäftigungsverbot aussprechen.


    So gesehen sind es 2 verschiedene Instanzen.

    Während die Spalte für Staatsexamensstudierende bis auf Teilnahmepflicht leer blieb, mussten Bachelor-Master-Studierende entweder eine Klausur, mündliche Prüfung oder Hausarbeit leisten.

    Könnte daran liegen, dass die einzelnen Seminare für Examens-Studis zwar nicht verpflichtend waren,
    zum Erhalten der "Scheine" aber durchaus ähnliche Leistungen eingefordert wurden, gerne auch im Doppelpack - also Refeart+ Hausarbeit, Hausarbeit + Kolloquium.



    Im Staatsexamen wird nicht alles fachliche noch einmal geprüft. In Hessen suchst du dir deine Examensthemen aus.

    Und auch das ist offenbar von Uni zu Uni oder Studienrichtung unterschiedlich.
    Bei uns konnte man die Themen zwar in Teilen absprechen, musste aber alle Fachbereiche eines Faches abdecken.
    War die Examensklausur in einem Bereich eines Faches geschrieben, musste man alle anderen mit der mündlichen Prüfung abdecken, die nicht auf die gewählten Themenfelder beschränkt blieb, sondern alles umfassen konnte.
    Die Klausur selbst wurde allerdings nicht, wie von @WillG erläutert, zentral gestellt, sondern von den Profs aufgesetzt.

    Ich glaube, in Nds. wird die Untersuchung beim Frauenarzt/ Hausarzt gemacht,
    das Ergebnis wird dann in der Schule vorgelegt und das Beschäftigungsverbot spricht die Schulleitung nach Bewertung der Gefahrenanalyse aus.


    Offenbar ist es in den BL unterschiedlich geregelt.

    Weil der Arzt feststellt, ob dein Impfschutz tatsächlich ausreichend ist und du genügend geschützt bist, um weiter in der Schule arbeiten zu können.
    Nimmt der Körper die Impfung nicht an, kannst du trotz Impfung nicht ausreichend geschützt sein.


    Geht in der Schule die eine oder andere Krankheit um, die dem Kind gefährlich werden kann (Zytomegalie), kann der Schulleiter in der Gefährdungsbeurteilung zu dem Schluss kommen, dass du nicht länger unterrichten darfst.

    Bei uns dürfen sie durchaus den Raum verlassen,
    das ist durchaus sinnvoll, wenn das Kind im Bereich Kommunikation/ Sprache/ Hören eingeschränkt ist und die Gruppenarbeit oder eine Aufgabe zum Zuhören dann in einem anderen Raum erfolgen kann.
    Alle Maßnahmen hat dennoch die Lehrkraft geplant.


    Auch die Begleitungen der GE-Kinder gehen mit diesen aus dem Raum, um komplett andere Inhalte, um gleiche Inhalte sprachlich vereinfacht oder mehr Pausen zu ermöglichen.


    Zudem gehen die I-Hilfen mit in die Pause und stehen als Ansprechpartner zur Verfügung (Kommunikation) oder haben die ihnen zugewiesenen Kinder genauestens im Blick (ESE).


    Die Gewährung wird immer schwieriger und ist immens aufwändig für Eltern UND Lehrkräfte. Ich könnte mir anderes vorstellen, aber da dies nicht gewährt wird, bin ich über die Hilfe der Einzelfallhilfen dankbar.
    In der Regel helfen sie genau diesem Kind, als Erwachsener im Klassenraum werden sie dennoch auch von den anderen Kindern angesprochen und wie jedeR sonst mit einbezogen, das finden ja andere Besucher oder von anderen Schulformen Abgeordnete Lehrkräfte auch häufig verwunderlich.

    Wir schreiben keine VERA mehr, Niedersachsen ist raus, zuvor war es nur noch einer von dreien.
    Der Test ist im Mai, die Rückmeldung an die Schule kommt im August oder September.
    Da wissen die Kinder gar nicht mehr, dass sie den Test geschrieben haben, das Schuljahr ist längst vorbei, andere bzw. tatsächliche Arbeiten geschrieben und benotet, die Zeugnisse verteilt, das neue SJ begonnen.
    Die meisten Eltern interessiert diese Test so gut wie gar nicht, zumal die Kritik im Raum steht, die Aufgaben schon häufig am Kern vorbei gingen, um Neues zu implementieren und Lehrkräfte zur Auseinandersetzung mit neuen Themenfeldern zu bringen, die für etliche Eltern nach Spielerei aussehen.


    Wenn man dann die Grafiken zeigt, muss man sie erklären und sie bleiben allgemein. Eltern wollen lieber Rückmeldung zu ihrem Kind.
    Diese ist aber bei VERA so oberflächlich, dass alle anderen Rückmeldungen und Beratungsgespräche die Inhalte besser und genauer transportieren.

    Ich kann bestätigen, was die anderen bereits geschrieben haben.


    Wichtig erscheint mir, davon abgesehen auch die Hilfe auszuloten, die das Kind tatsächlich nötig hat.
    Direkt neben dem Kind zu sitzen und die Handlungsplanung zu übernehmen, ist bei manchen Kindern ratsam, bei anderen kontraproduktiv, da manche Kinder das derart ausnutzen, dass am Ende die I-Hilfe die gestellten Aufgaben übernimmt und das Kind zuschaut :_o_D


    Entsprechend ist es sinnvoll, gemeinsam auszuloten, welche Hilfe zu welcher Zeit notwendig ist.


    Davon abgesehen finde ich einen offenen Umgang und klare Erläuterungen der Situation gegenüber den MitschülerInnen hilfreich. Die Person unterstützt, sie sagt nicht vor und - wie bei einem Nachteilsausgleich - wird ausgeglichen, was der Schüler selbst (noch) nicht schaffen kann.


    Die Hilfe bei anderen Kindern ist umstritten und wird von den Kostenträgern nicht gern gesehen, es kann auch zum Platzen des Vertrages bzw. der Zuwendung führen.

    Ich würde mal betonen, dass die geforderten Leistungsnachweise im alten Studiengang abhängig von den Dozierenden und Fachschaften waren.
    Da gab es den Schein manchmal als Sitzschein,
    offiziell nach Klausur ODER Referat ODER Hausarbeit ODER Kolloquium,
    praktisch allerdings gerne auch erst nach Referat samt Sitzungsleitung und ausführlicher Hausarbeit und ggf. noch Kolloquium zur Besprechung der HA.


    Worin die einen den Nachteil der punktuellen Prüfung sahen,
    in deren Bewertung bei freundlichen Profs durchaus die bisherige Studienleistung mit einfloss,


    sehen die anderen weit weniger Vorteile in der Dauerbewertung während des BA/MA-Studienganges.

    Welche "Art" von LehrerInnen-SchülerInnen-Beziehung haltet ihr für angemessen mit traumatisierten Kindern?


    Die ganz normale, wie zu allen anderen Schülerinnen und Schülern auch.

    Sehe ich auch so.
    Es sind ja schon einige Beiträge, die darauf verweisen, dass es nicht das eine traumatisierte Kind gibt, dass man es dem Kind nicht generell ansieht, dass es viele unterschiedliche Gründe geben kann, warum ein Kind traumatisiert sein könnte ... oder eben auch nicht.


    Kinder brauchen verlässliche Partner, die aufrichtig mit ihnen sind.
    Als Lehrkraft ist man nicht "die Tante", keine Familie, sonderen nimmt eine besondere Rolle ein.


    Sicher ist man bei jüngeren Kindern in anderer Form zugewandt, als bei jugendlichen oder erwachsenen SuS, die an uns abgeordneten LuL der weiterführenden Schulen bemerken: "Die Kinder beziehen dich in ihr Leben ein, da kann man als Lehrkraft gar nichts gegen machen."


    Aber letztlich stellt man in der Schule verbindliche Regeln für das Zusammenleben auf, an die sich alle halten sollten und nach denen sich alle verhalten.

    Wo ist der Vorteil oder die Förderung,
    wenn die LuL das Leasing selbst übernehmen?


    Dann kann ich auch mein eigenes Rad nutzen und mir entsprechend meiner Vorstellungen kaufen bzw. umbauen,
    ... ich glaube, ich brauche ein Lastenfahrrad.

    Die Grundschullehrkraft in Nds. kann gar keine Vertretungen machen, weil die Vertretungen in der Regel durch pädagogische Mitarbeiterinnen in Form von Beaufsichtigung geleistet werden, während die Grundschullehrkräfte unentgeltlich dafür die Materialien bereitstellen.
    Die Grundschullehrkraft arbeitet 28 Std., an einer Halbtags-GS ist es schon schwierig, diese alle am Vormittag zu stecken, bei einer Stundentafel von 26 Std. in Klasse 3+4,
    wobei es in OL sicherlich mehrere GTS geben wird.


    Zur Frage der Nachhilfe:
    Therapien und Therapeuten sind in Nds. regional extrem rar.
    Lerntherapeuten-Praxen entstehen gerade, wobei es da sehr gut ausgebildete, zusätzlich geschulte Ergotherapeuten gibt, aber eben auch welche mit einer Art Kurz-FoBi.
    Häufig müssen Eltern diese Therapien selbst bezahlen, eine Kostenübernahme ist schwierig und nicht üblich.


    Meiner Beobachtung nach haben Kinder durchaus höheren Übungsbedarf und bräuchten Einzelförderung, die aber in großen Klassen nicht gewährt wird.
    Normale Förderstunden wurden schon vor sehr vielen Jahren gestrichen, was sonst an Förderung im Soll steht, wird durch die Unterversorgung und den Lehrermangel aufgefressen,
    eine Förderung kann also immer nur im Klassenverband erfolgen.
    Hat man da Kinder mit Teilleistungsstörungen der Wahrnehmung, mit extrem geringen Vorerfahrungen, kommen sie zählend ggf. bis ins 3. SJ, danach sind die Problem dann extrem auffällig, weil weder Zahlenraum noch Operationen verstanden sind und auch nicht "mal eben" erklärt werden können.


    Bei Problemen in einem Fach kommt zudem hinzu, dass es in den Familien zu extremen Konflikten beim Üben kommen kann. Manchmal ist es sinnvoll, wenn man das Üben dann an andere abgeben kann.
    Geht es nur um ein bisschen Übung und HA-Hilfe, können ältere SuS das sicher leisten,
    geht es, wie oben beschrieben, um Teilleistungsstörungen, braucht es qualifizierte Hilfe und sehr enge Begleitung, damit das Kind die notwendigen Fähigkeiten entwickeln kann - und dann sind 40€ aufwärts sicher gerechtfertigt.

    Wenn bei uns in der Grundschule etwas "um geht", dann gibt es schärfere Putzmittel.


    Andernfalls kann man sich in solchen Fällen (wie auch bei Läusen) vom Gesundheitsamt beraten lassen.


    Üblich sind in GS und KiGa Aushänge mit "Läuse unterwegs" oder "diese-jene-welche Krankheit aktuell aufgetreten".


    Auch bei Info-Briefen (Läusebefall, Krankheiten) sind es letztlich immer die Eltern, die aktiv werden müssen (Arztbesuch, Therapie), und nicht die Schule.

    Noch ein Link


    zu einer Seite mit einem Link zu FAQ
    https://www.mk.niedersachsen.d…ienst/faq/faq-167464.html


    Da steht für BBS, direkten Quereinstieg



    Niedersachsen sucht ... so ziemlich alles.
    Man benötigt für den Quereinstieg einen Master einer Uni, sonst geht es nicht,
    für die Berufsschule gibt es für einzelne Fächer auch die Möglichkeit, es mit einem Master FH machen zu können - z.B. Maschbau


    So oder so ist die Landesschulbehörde ein Amt - man erinnere sich an Kafka - bei dem der eine nicht weiß, was der andere tut
    und gerade diese Anerkennungen sind langwierig und offenbar schwierig, ständig ist jemand anderes zuständig, ständig ändern sich die Bedingungen.
    Informationen hast du ja sicher unterhttps://www.eis-online-bbs.niedersachsen.de gefunden.
    ... und weil die Behörde so "aufgeräumt" ist,
    gibt es 2 weitere Seiten, auf denen die Infomationen angeobten werden.
    https://www.landesschulbehoerd…dienseminare/quereinstieg
    https://www.mk.niedersachsen.d…en-schuldienst-89031.html
    Außerdem suche ich noch die Seite mit der Hotline für Lehramts-Interessenten, die gibt es auch.
    nämlich hier https://www.mk.niedersachsen.d…fte/wege_den_schuldienst/



    Gut wäre,
    a) ein Praktikum oder eine Hospitation, damit du dir selbst klar wirst, ob es das ist, was du dir vorstellst
    b) das Lesen der Arbeitszeitstudie Nds., damit du verstehst, dass es kein Halbtagesjob ist
    c) Initiativbewerbungen bei Berufsschulen mit dem Hinweis auf Unterricht, aber eben auch darauf, dass du den Quereinstieg absolvieren möchtest

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