Die Grundschullehrkraft in Nds. kann gar keine Vertretungen machen, weil die Vertretungen in der Regel durch pädagogische Mitarbeiterinnen in Form von Beaufsichtigung geleistet werden, während die Grundschullehrkräfte unentgeltlich dafür die Materialien bereitstellen.
Die Grundschullehrkraft arbeitet 28 Std., an einer Halbtags-GS ist es schon schwierig, diese alle am Vormittag zu stecken, bei einer Stundentafel von 26 Std. in Klasse 3+4,
wobei es in OL sicherlich mehrere GTS geben wird.
Zur Frage der Nachhilfe:
Therapien und Therapeuten sind in Nds. regional extrem rar.
Lerntherapeuten-Praxen entstehen gerade, wobei es da sehr gut ausgebildete, zusätzlich geschulte Ergotherapeuten gibt, aber eben auch welche mit einer Art Kurz-FoBi.
Häufig müssen Eltern diese Therapien selbst bezahlen, eine Kostenübernahme ist schwierig und nicht üblich.
Meiner Beobachtung nach haben Kinder durchaus höheren Übungsbedarf und bräuchten Einzelförderung, die aber in großen Klassen nicht gewährt wird.
Normale Förderstunden wurden schon vor sehr vielen Jahren gestrichen, was sonst an Förderung im Soll steht, wird durch die Unterversorgung und den Lehrermangel aufgefressen,
eine Förderung kann also immer nur im Klassenverband erfolgen.
Hat man da Kinder mit Teilleistungsstörungen der Wahrnehmung, mit extrem geringen Vorerfahrungen, kommen sie zählend ggf. bis ins 3. SJ, danach sind die Problem dann extrem auffällig, weil weder Zahlenraum noch Operationen verstanden sind und auch nicht "mal eben" erklärt werden können.
Bei Problemen in einem Fach kommt zudem hinzu, dass es in den Familien zu extremen Konflikten beim Üben kommen kann. Manchmal ist es sinnvoll, wenn man das Üben dann an andere abgeben kann.
Geht es nur um ein bisschen Übung und HA-Hilfe, können ältere SuS das sicher leisten,
geht es, wie oben beschrieben, um Teilleistungsstörungen, braucht es qualifizierte Hilfe und sehr enge Begleitung, damit das Kind die notwendigen Fähigkeiten entwickeln kann - und dann sind 40€ aufwärts sicher gerechtfertigt.