Bist du dir da ganz sicher? I
Ich muss schmunzeln.
JA, ich bin mir absolut sicher ... für Niedersachsen.
Ich muss nachschlagen, ab wann genau die Förderschule Lernen im Grundschulbereich ausgelaufen ist,... verbindlich und für alle Grundschulen im Land gültig seit 2013, aufsteigend von Klasse 1. Bedeutet: seit 2013 werden alle SuS mit den Unterstützungsbedarfen Lernen, zum Teil auch mit ESE und Sprache an den Grundschulen unterrichtet. Dafür erhält die Schule im besten Fall 2 Stunden pro Woche pro Klasse (pauschal) Unterstützung durch eine FöS-Lehrkraft, die für diese Stunden „anreist“ und an den anderen Tagen oder Tageszeiten an anderen Schulen eingesetzt ist. (Grundversorgung).
Davor gab es ein Vorläufermodell, an dem aber nicht alle Schulen beteiligt waren, andere schon, die setzen es also noch länger um, dass diese Schüler in den GS mit beschult werden.
Für die SekI war es genauso geplant, dann kam die Wahl und es gab eine Verlängerung des Auslaufens... bis zur nächsten Wahl, ... nachgeschaut biss 22/23 können SuS in Klasse 5 an der FöS Lernen aufgenommen werden, ein Auslaufen ist für 27/28 vorgesehen... wenn die Wahlen entsprechend verlaufen und die neue Landesregierung bei diesem Plan bleibt. Wir wählen im Herbst 22 ... und dann wieder 27., da gibt es also noch viele Möglichkeiten.
Von den Standorten der FöS Lernen haben einige den Antrag auf Bestand gestellt und laufen nun weiter mit größerem Einzugsgebiet, denn andere Standorte waren bereits geschlossen, der größerer Jahrgang hat noch die 9. Klasse beendet (10. Klasse gab es an der FöS vor Ort nicht), die anderen SuS wurden an die nächstgelegene FöS oder auf andere Schulen verteilt.
ESE-Schulen sind in NDS überwiegend in privater Hand, da braucht es immer das Einverständnis der Eltern und des Trägers,
bei Sprache haben die Sprachheilklassen, die zumeist an Grundschulen angegliedert sind, Bestandsschutz, ein Großteil der SuS wird nach 2-3 Jahren und erfolgreicher Förderung in die Grundschulen überwiesen. Auch der Besuch dieser Klassen braucht vorab ein Gutachten, was zeitlich nicht immer zu schaffen ist, wenn die Kinder zuvor nicht bekannt sind (späte Einschulungsuntersuchung, lange Verfahrensdauer, auch hier Elternwillen), sodass nicht alle SuS mit starken Sprachschwierigkeiten diese Klassen besuchen.
Bestehende FöS auch im Grundschulbereich gibt es für die Bereiche Hören, Sehen, Geistige Entwicklung, Körperlich-Motorische Entwicklung, aber auch Kinder mit diesem Entwicklungsbedarf werden in den GS unterrichtet, wenn die Eltern dies wünschen.
Der Besuch der FöS braucht ein durchgeführtes Verfahren, dafür wurden die Hürden in den vergangenen Jahren erhöht, die Dokumentation, die eingereicht werden USS, wird immer umfangreicher, der Aufwand ist immens, der Landesrechnungshof hat dies vor ca. 2 Jahren angemahnt und pro Gutachten mehr als 40 Zeitstunden ermittelt.
Die Gutachten werden immer von GS-Lehrkraft und FöS-Lehrkraft gemeinsam geschrieben, es ist an den Schulen sehr unterschiedlich, wer da den Großteil übernimmt. Tatsächlich sollen die FöS-Lehrkräfte die Zeit für Überprüfung aus der Grundversorgung der Schulen nehmen, weil sie das Kind in der Unterrichtszeit überprüfen müssen, sodass die Förderung innerhalb der Schule dann (zusammen)gestrichen wird.
Ist nicht alles absolut korrekt ausgefüllt, kommt sie Akte postwendend zurück. Obwohl es eine Überprüfung ist, würde niemand das Verfahren zum Abschluss bringen, wenn sich während der Überprüfung zeigt, dass die Ergebnisse nicht eindeutig sind.