Beiträge von Palim

    Die Verordnung ist vom 3.3., heute ist der 6.3. ... , die schulischen Sachen gelten ab dem 8.3. - Tja.

    Aber es kann erwartet werden, dass es spätestens am 10.3. RÜCKWIRKEND neue Änderungen gibt.

    Einiges, was in dieser Verordnung steht, ist wohl mittlerweile wieder hinfällig.

    Neue Rundverfügung für NDS vom 6.3., in der manches konkretisiert wird ... und anderes dennoch missverständlich bleibt.

    Bis zum 10.3. ist aber noch viel Zeit, da kann man weitere Dokumente veröffentlichen,

    und die tatsächliche weitere Öffnung findet ja erst am 15.3. statt, da kann man die Inzidenz noch 1 Woche lang im Auge behalten.

    Rund um Inzidenz 100 gilt

    - die Inzidenzzahl der bekannten MK-Seite, täglich um 11 Uhr aktualisiert

    - für den Folgetag Szenario C (für - so verstehe ich es - alle die Klassen, die ab dem 15.3. oder 22.3. zur Schule gehen dürften)

    - gibt es die 100 am Sonntag, ist der Wechsel erst am Dienstag

    und das schadet in meinen Augen mehr als eine geordnete Öffnungsstrategie

    Und was hält 500 Leute davon ab, sich bei einer geordneten Öffnungsstrategie dennoch zu treffen?

    Im Übrigen gibt es doch in allen BL jetzt eine geordnete Öffnungsstrategie, der Bund hat Inzidenzen vorgegeben und gemeinsam wurde vereinbart, wer was wann öffnen kann.

    Im Hinblick darauf, dass in wenigen Tagen also ganz geordnet das Treffen 2er Haushalte möglich ist, haben sich 500 Leuete entschieden, sich dennoch zu treffen.

    Ich habr dazu gerade in meinem anderen Forum geschrieben, dass die Leute momentan überdrüssig des andauernden Lockdowns sind und gerade um unkontrollierte Massentreffen zu vermeiden, sollte im kontrollierten Rahmen geöffnet werden.

    Man könnte auch dafür sein,

    - Alkohol frei und unbegrenzt an Kinder ab 10 auszuschenken

    - Drogen zu legalisieren

    - Tempolimits abzubauen

    ... Dann muss man Verstöße auch nicht länger kontrollieren,...

    ... und die Menschen und Mitmenschen lernen, mit den Folgen zu leben (oder auch nicht mehr zu leben).

    Insgesamt haben eigentlich sei einigen Jahren alle 10 Semester ... bis zum Master,

    für BBS kann das anders sein.

    Auch für allgemeinbildende Schulen, auch für GHR-Schulen, hat man durchaus Praxisanteile im Kunst-Studium.

    Wenn du andere Wege gehen willst, gibt es eine Hotline

    https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/sch…en_schuldienst/

    Ich weiß aber, dass es dauern kann, bis man eine gute Beratung bekommt und bis eingeschickte Nachweise gesichtet und anerkannt sind.

    Kunst für Grund-, Haupt- und Realschulen hat keinen Praxisanteil.

    Wie kommst du denn da drauf?

    Ansonsten wüsste ich gerne mal, wie häufig das berufliche Gymnasium Gestaltung ist... und habe mich selbst um eine Antwort bemüht.

    Es gibt in Nds. das Berufliche Gymnasium Technik mit dem Schwerpunkt Gestaltungs- und Medientechnik,

    dafür werden vom Ministerium genau 14 Standorte ausgewiesen (+1 Privatschule).

    Vielleicht kannst du an einer dieser Schulen nachfragen, sie müssten ja entsprechende Lehrkräfte haben.

    https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/sch…asium-6474.html

    Aber du hast natürlich recht; auch das war ja erst vor ein paar Tagen. Wer weiß, vielleicht haben die Damen und Herren mittlerweile auch schon den Überblick verloren

    Das kommt davon, wenn "auf Sicht fahren" derart umgesetzt wird, dass jeden Tag eine neue Handreichung oder Vorschrift erlassen wird.

    ... und ja, auf der Seite steht 1.3., im Erlass dann 7.3., auf der Seite selbst, dass man sich erst am 3.3. geeinigt habe und eine Presseinformation vom 4.3., die NDS-Corona-Verordnung sei entsprechend angepasst worden (siehe)

    Da kannst du dann selbst ausrechnen, von wann denn da jetzt ist. :_o_D

    Einiges, was in dieser Verordnung steht, ist wohl mittlerweile wieder hinfällig.

    Die Verordnung ist vom 3.3., heute ist der 6.3. ... , die schulischen Sachen gelten ab dem 8.3. - Tja.

    Aber es kann erwartet werden, dass es spätestens am 10.3. RÜCKWIRKEND neue Änderungen gibt.

    Nachtrag: Ich werde dann sicher auch ganz RÜCKWIRKEND Klassenarbeiten geschrieben und korrigiert haben werden.

    Es steht doch überall ganz klar, dass ab dem 8. März wieder die Präsenzpflicht in den Grundschulen und Abschlussklassen gilt

    - Kinder mit vulnerablen Angehörigen oder eigenem Status sind weiterhin ausgenommen

    - Kindern, die in Quarantäne/Isolation sind, werden auch zu Hause beschult.

    Auch anderes ist nicht eindeutig und einheitlich verfasst.

    In einem Dokument steht, dass MNB im Unterricht zu tragen ist, aber auch abgesetzt werden kann:

    "7Darüber hinaus besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Unterrichts- und Arbeitsräumen während des Unterrichts. 8Abweichend von Satz 7 darf die Mund-Nasen-Bedeckung in Unterrichts- und Arbeitsräumen abgelegt werden, soweit und solange die pflichtige Person einen Sitzplatz eingenommen hat und das Abstandsgebot nach § 2 Abs. 2 Satz 1 eingehalten wird. "

    auf der Seite des KM steht aber

    Maskenpflicht:

    Ab dem 8. März 2021 ist im Unterricht auch am Sitzplatz grundsätzlich in allen Jahrgängen der Sekundarbereiche I und II eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.


    Für die Inzidenz über 100 heißt es:

    Zitat

    "Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in einem Bundesland oder einer Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse)."

    Es braucht also dann 5 Tage über 100 (?) oder reichen 3 Tage über hundert, um die Notbremse auszulösen, auch wenn danach die Inzidenzen fallen?

    Wenn dann die vorherigen Regeln gelten, ist damit dann auch die Präsenzpflicht wieder aufgehoben?

    Auf der Internetseite steht

    Zitat

    "Hot-Spot-Regelung:

    Die beschriebenen Öffnungen von Kita und Schule gelten ausschließlich für Einrichtungen in Kreisen/kreisfreien Städten, bei denen eine Sieben-Tage-Inzidenz von bis zu 100 festgestellt wird. Bei über 100 können keine weiteren Öffnungsschritte gemacht werden, bis die Inzidenz dann stabil – mindestens drei Tage – wieder unter 100 gefallen ist: Bei drei Tagen ununterbrochen unter 100 erfolgt der Wechsel in Szenario B."

    "Keine weiteren Öffnungen" bedeutet dann aber auch, dass die Grundschulen auch jenseits der 100 in B bleiben - wie seit Januar - unabhängig der Inzidenz?

    Ist der Wechsel dann folgendermaßen (?):

    3 Tage über 100 - Wechsel in die Notbremse, SekI-Klassen in Distanz, GS+Abschlussklassen weiterhin B,

    danach 3 Tage unter 100 - SekI-Klassen kehren zurück, GS+ABschlussklassen sowieso B

    Führt das dann bei einem Tanz um 100 zu einem 3-Tages-Wechsel?

    In NRW gibt es durchaus Regelungen zur Anwesenheit bzw. Bereithaltung in den Sommerferien. In der letzten Ferienwoche müssen wir uns für entsprechende administrative Tätigkeiten bereithalten.

    Solche Tätigkeiten gibt es in anderen BL auch, es gibt auch BL mit "Präsenztagen", an denen Anwesenheitspflicht besteht, in mehreren BL, gab es in NDS auch schon, die Ministerin ist dann als Senatorin nach Bremen gegangen und hat die Anwesenheitspflicht mitgenommen, die 2 unterrichtsfreien Tage nach den Halbjahreszeugnissen aber dagelassen.

    Wenn aber in genau diese Zeiten andere Tätigkeiten gesetzt werden, kann das, was da sonst stattfindet, nicht erfolgen und müsste zu anderen Zeiten erledigt werden. Und bei derzeitiger Unterrichtsversorgung, die nur auf dem Papier an die 100% beträgt, ist man dann bald soweit, dass man Klassen zu Hause lässt, weil sie in der Schule nicht beaufsichtigt werden können. Man weiß ja nun, wie das Distanzlernen geht. Davon gibt es sicher in Zukunft noch mehr, weil sich Lehrkräfte einsparen lassen.

    Keine Sorge, das Land würde mit Sicherheit Lücken für deinen Urlaub finden.

    Ja, auf dem Papier finden sie so manches,

    sie finden auch Arbeitsschutz, ohne ihn entsprechend sonstiger Gesetze umzusetzen und die Umsetzung zu überprüfen,

    sie haben Arbeitszeitkommissionen mit Empfehlungen, die sie nicht anschließend nicht umsetzen.

    Wenn das Land die Arbeitszeit der Lehrkräfte tatsächlich in den Blick nehmen wollte, müsste es Aufgaben und Arbeitszeit ebenso wie Ruhezeit und Urlaub aufeinander abstimmen.

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