Ich führe die Gespräche mit wem auch immer und rate auch dazu, jemanden mitzubringen.
Wenn aber schon vorab ein Anwalt einbezogen war, ist die Schule womöglich deshalb vorsichtig, weil sie keinen Anwalt im Gespräch dabei haben möchte.
Was wäre denn z.B. mit der Einbeziehung einer Schulpsychologin? Die wäre quasi unabhängig, da sie nicht zu Therapeutenteam der Familie noch zur Schule selbst gehört
Ich finde das bisher Geschriebene eher „klassisch“ und sehe Unkenntnis und Missverständnisse.
Die Schule muss das Kind anders wahrnehmen, da es sich dort anpasst, die Schwierigkeiten sind erst am Nachmittag, sodass die Schule davon keinen Eindruck haben kann. Im Unwissen um die übliche. Auffälligkeiten bei Autismus kann man zu dem Eindruck kommen, dass alles in Ordnung sei.
Dagegen hilft Aufklärung mit Fachtexten (seit Jahren wünsche ich mir einen medizinische Dienst der Landesschulbehörde, den man anrufen kann, sobald man Fragen zu irgendeiner Erkrankung/ einem besonderen Bedarf bei Schüler:innen in der Schule hat).
Ob die Schule sich gegen das AOSF-Verfahren gewendet hat, weil sie ggf. selbst darin eingeschränkt wird, kann man nicht wissen, in NDS ist das alles unendlich schwierig gemacht worden ( von der Landesschulbehörde). Aber da ist es viel einfacher, gemeinsam mit den Eltern gegen die Windmühlen zu kämpfen, als sich selbst neben der Windmühle zu positionieren.