Ich habe mehrfach gefragt, woher die Stunden kommen.
Wüsste ich weiterhin gern.
Ich habe mehrfach gefragt, woher die Stunden kommen.
Wüsste ich weiterhin gern.
Wie bist du ausgerechnet auf dieses Jahr gekommen? Einen Hinweis im Bild kann ich nicht sehen.
s3g4 ist kürzlich am Olivenbäumchen vorbei gekommen und hat dann zurückgerechnet.
weil ein einzelnes Kind sich nicht benehmen kann
Weil ich nicht von einzelnen ausgehen kann,
meine Klassen sind anders zusammengesetzt, da gibt es immer mehrere, dich nicht zuhören, nicht verstehen, sich nicht an Regeln halten, Aufmerksamkeit auf sich ziehen … und einiges mehr, eben eine große Bandbreite.
In BW heißt es, eine Lehrkraft soll es im Schwimmbad allein meistern. Das halte ich nicht für angemessen.
Dann lernt es nicht Schwimmen. Vom Nichtlernen stirbt es nicht, es darf nur einfach nicht ins Wasser. Das ist betrüblich aber ganz sicher nicht auf der gleichen Stufe wie Lesen/Schreiben/Rechnen. Ich kann ja auch nicht gewährleisten,
… Ich kann auch nicht gewährleisten, dass alle Kinder Lesen/Schreiben/Rechnen lernen, bei allen Bemühungen.
Und nein, ich ziehe es mir nicht an, ich weiß, was ich unternommen habe, damit es noch Fortschritte gibt.
Auch bin ich dafür, bestimmte Kinder auszuschließen. Aber das braucht offiziell eine Klassenkonferenz auf Grund von Vorfällen. Bei der ersten Stunde sind dann möglicherweise alle dabei.
Und ich kann mir nicht vorstellen, dass Kinder längere Zeit brav auf der Bank sitzen, während andere einzeln schwimmen. Das ist schon in der Klasse schwierig, wenn man die Aufmerksamkeit teilt.
Ich bleibe dabei: wenn die Bedingungen nicht stimmen, gibt es für alle keinen Schwimmunterricht.
Ich habe kein Foto, aber einen Vorschlag, wo es ist.
Die Kirche ist nicht zu sehen, es gibt einige kleine Buchten und einen Dali, der am Strand steht.
Was unterstellst du da? Es ist doch offensichtlich, dass Schüler*innen immer weniger können und wissen, wenn Sie an die Gymnasien bzw. dann später an die Universitäten kommen.
Da ist sicher in Klasse 1 etwas nicht gut gelaufen, wenn das Kind nach 13-14 Schuljahren die Leistung an der Uni nicht erbringen kann.
Bei mir ist so einiges nicht offensichtlich, was du feststellen möchtest,
aber ich weiß sicher, das diejenigen, die zum Gym gehen, die sind, die sich am besten organisieren, am besten lernen und über bis zu 4 Jahre sehr deutlich ihre Leistungen erbracht haben.
Wie bringst du dem Kind denn Schwimmen bei, wenn es nicht mit ins Schwimmbad dürfte?
Das sagt sich für Lesen und Schreiben leicht, auch wenn es manchmal gar nicht so einfach ist, für das Schwimmen ist es aber allein organisatorisch ungleich schwieriger.
Es gibt eine Menge Kinder, denen ich es nicht zutraue, dass sie auf der Bank sitzen bleiben und friedlich sind.
Passiert da etwas Schlimmeres, liegt es doch auch in der Aufsicht und Verantwortung der Lehrkraft, die nicht beide Gruppen im Blick halten kann.
Wir diskutieren viel und sind auch noch nicht fertig damit, wie wir es noch besser personell stemmen.
Dabei kam auch zur Sprache, das jedes i-Kind eine eigene Aufsicht braucht. Allein das wird in unserem Jahrgang herausfordernd werden.
Leistung wird eingefordert, realistisch bewertet
Das unterstellt, das dem nicht so wäre.
Es mag bei dir im Unterricht anders sein, aber meine Schüler:innen müssen für gute Noten gute Leistungen entsprechend der gestellten Kompetenzen erbringen.
Sehr schön da
und offenbar ein guter Mix an Natur und Kultur.
Dann vielleicht Kroatien?
Irgendwo in Italien?
Wie meinst du das?
Die SL kann die Lehrkräfte, die an der Schule sind, im Rahmen ihrer Deputatsstunden für Unterricht einsetzen.
Sie ist aber nicht personalverwaltende Stelle und kann nicht einstellen.
Die Schule kann die Lehrkräfte verteilen, ja, hoffentlich reicht es aus, damit alle Klassen eine Lehrkraft bekommen können.
Wir hatten über viele Jahre immer wieder großen Mangel, sodass wir ständig improvisieren mussten, um die 1.-4. Stunde, wenn alle Kinder da sind, wirklich auch abdecken zu können.
Wenn das schon knapp ist oder gar nicht möglich, dann ist es gar nicht möglich, eine oder zwei weitere Personen zu schicken, während zu dieser durch das Bad vorgegebenen Schwimmzeit auch die anderen Klassen versorgt sein müssen.
Flexible Möglichkeiten ergeben sich vor allem über Teilzeitkräfte, die flexibel im Einsatz sind, aber man hat keinen Anspruch auf Teilzeitkräfte.
Woher nimmt man denn die Lehrkräfte?
Das ist Aufgabe der Schulleitung.
Die aber eben die Lehrkräfte auch nicht backen kann, sondern nur verteilt, was sie hat.
In der GS gehört dazu, dass immer alle Kinder betreut/beaufsichtigt sein müssen.
Wenn die Schule so versorgt ist, dass man 1 Lehrkraft pro Klasse hat, ist es also gar nicht möglich, Klassen nach Hause zu schicken, weil eine andere Klasse mit mehreren Personen zum Schwimmen fährt.
Dann steht zwar im Erlass, dass man Gruppen teilen _könnte_, es ist aber praktisch nicht umsetzbar, weil dafür das Personal fehlt.
Haben Grundschulen in BW Personal zur freien Verteilung?
Wie ist das in BY, NRW oder BB?
Wenn die organisierende Lehrperson der Ansicht ist, für die fragliche Gruppe ist mehr als eine begleitende Lehrperson erforderlich, dann KANN SIE DAS VERLANGEN!!! SIE HAT ES ABER NICHT GEMACHT!
Womöglich hat sie gesagt, dass sie nicht allein fahren möchte, weshalb die Referendarin mitgefahren ist?
Oder die Schule fährt statt mit einer Lehrperson, wie vorgesehen, immer schon mit 2 Personen, wobei die Referendarin dann als volle Lehrkraft zählt?
Wenn man durch den Vorfall und durch das Urteil zu dem Schluss kommt, dass EINE Lehrperson für das Schulschwimmen einer Klasse zu wenig ist, sondern dass man dafür 3 Personen je Klasse braucht, damit eine die Schwimmer, eine die Nichtschwimmer und eine weitere die Aufsicht außerhalb des Beckens übernimmt, dann muss das Land entsprechend Personal in die Unterrichtsversorgung setzen.
Verringerung des Gruppenteilers
Woher nimmt man denn die Lehrkräfte?
Ich fände es sicherer, der Schwimmunterricht würde von professionellen Schwimmlehrern durchgeführt, in kleinen Gruppen. Oben schlug ich bereits AGs vor, zu denen man sich in der Schule anmeldet, oder Kleingruppen von Nichtschwimmern, während der schwimmende Teil der Klasse Sportunterricht hat.
Kann ich mir zwar vorstellen, aber auch dann braucht es ja zwei Personen für 2 Lerngruppen in der besagten Zeit,
die eine, die Sport unterrichtet, die andere, die die Gruppe zum Schwimmen begleitet und/oder dort Schwimmunterricht erteilt.
Natürlich. Dann ist es aber nicht mehr meine Schuld als Lehrperson. Ich habe immer wieder SuS mit Brand- und Schnittverletzungen im Labor. Es kam noch nie jemand auf die Idee, mir die Schuld daran geben zu wollen. Weil selbstverständlich auch die Jugendlichen Verantwortung für ihr eigenes Handel tragen.
So kann man es auch sehen.
Aber es könnte dich jemand verklagen und der Meinung sein, dass du dir zuvor einen Eindruck über die Fingerfertigkeit und Geschicklichkeit jedes und jeder Jugendlichen verschaffen musst, bevor du sie an anderes Gerät lässt.
Und das kann man machen, indem man jeden einzeln das Schneiden vorführen lässt oder indem die gesamte Gruppe eine Übung absolviert, bei der du jeden beobachten kannst.
Man kann vor der ersten Schwimmstunde nicht vorab die Kinder testen, das macht man in der ersten Stunde. Es mag Lehrkräfte geben, die einzeln vorschwimmen lassen, während 27 andere artig auf der Bank warten. Dann ist eine Zeitstunde um und jedes Kind hatte 1 min Wasserkontakt.
Andere Lehrkräfte beobachten die Kinder im Nichtschwimmerbereich, während sie dort eine Aufgabe erfüllen.
Ich fände es aber besser, wenn das Schwimmenlernen komplett ausgelagert würde und nicht mehr durch Grundschullehrer gesichert würde.
Sagt jemand, die in einem bevorzugten Umfeld unterrichtet und lebt.
Davon werden die Schwimmkurse nicht leerer, ist oder ohne Gutschein, und die benachteiligten Kinder finden den Weg sicher nicht in den Kurs.
Wenn es möglich wäre, außerhalb der Schule zu finanzieren, dass Schwimmlehrkräfte mit gleicher Qualifikation wie Lehrkräfte den Unterricht in keinen Gruppen übernehmen, kann man das auch in der Schule finanzieren: Schwimmunterricht sieht dann per Erlass vor, dass nur 6-8 Ki der je qualifizierter Person im Wasser sind und eine zusätzliche Person außerhalb des Beckens die Aufsicht übernimmt.
Dann kann ich auch Schüler:innen zu. u ziehen schicken und auf die Bank setzen, wenn die Situation unübersichtlich ist oder etwas anderes Unvorgesehenes passiert oder Schüler:innen sich nicht an Regeln halten.
Entweder, oder, und ja, ich bin der Meinung, dass das Land dafür Sorge tragen muss, dass möglichst sichere Bedingungen herrschen u d man nicht den Schulen bzw. Lehrkräften überlassen darf, allein mit 28 Schülerinnen schwimmen zu gehen oder weiteres Personal aus dem Hut zu zaubern.
Und wenn weder Personal noch angemessenes Schwimmbad noch ausreichend Schwimmzeit zur Verfügung stehen, wird man keinen Schwimmunterricht anbieten können.
Du hattest auf meinen Beitrag geantwortet, in den ich geschrieben hatte, dass du deine Versuche bzw. deren Erkenntnisse per Video oder Text vermitteln kannst, und dass man Schwimmen o/ne Wasserkontakt nicht vermitteln kann.
Daraufhin schreibst du:
Ich lasse nicht 24 Personen, von denen 1/3 nicht schwimmen kann, in den See. Wenn ich alleine mit einer Klasse unterwegs bin, geht überhaupt niemand im See schwimmen,
Da geht es vermutlich um einen Ausflug.
Schwimmunterricht ist aber kein Ausflug, das Ziel ist nicht, einen irgendwie schönen Tag zu haben oder per Wanderung irgendetwas zu erreichen, sondern schwimmen zu lernen oder die Fähigkeiten im Schwimmen zu verbessern.
Und selbst bei einem Ausflug sind keine 2-3 Lehrkräfte vorhanden, legt man Klassen zusammen, hat man dann womöglich an die 60 Schüler:innen mit 2 Lehrkräften.
Wenn die Erlasslage der Stundenzuweisungen 1 Lehrkraft für 1 Klasse vorsieht, gibt es kein weiteres Personal. Dann muss man davon ausgehen, dass 1 Lehrkraft die im Curriculum angesetzten Inhalte allein in der Gruppe vermitteln soll.
Es hilft nicht, wenn man von außergewöhnlich gut versorgten Schulen zu hören bekommt, was sie in der Lage sind, aufzubieten, ohne anderen Unterricht ausfallen zu lassen oder Klassen zusammenlegen zu müssen. Tatsache ist, dass es Schulen mit ausschließlich Grundversorgung oder weniger gibt. Hier heißt der Spruch für die Unterrichtsversorgung: 90 ist das neue 100… und selbst das wäre für manche Grundschulen ein Geschenk.
Für mich erscheint es so, als würdest du den Schwimmlehrkräften vorhalten, dass sie nicht mit einer Halbklasse und Assistent:in unterwegs waren.
Andere meinen, die Kinder könnten dann eben nur einzeln/ mit sehr wenigen Schüler:innen ins Wasser gehen. Aber was machen dann die anderen Kinder (in diesem Fall 2. Klasse- 7-9 Jahre alt)?
das ewige Gejammere, über die misslichen Umstände finde ich ermüdend.
Wir sind seither eben auch zu zweit. Der Biologe sieht andere Dinge als ich und wir haben sehr aufmerksame technische Assistentinnen und Assistenten.
Der Kanton spricht einfach so und so viele Stunden Halbklassenunterricht für die Laborarbeit in den Naturwissenschaften, das ist der "Rahmen", in dem man sich bewegt.
Du gehst von Bedingungen aus, die andernorts gar nicht gegeben sind. Halbklassenunterricht? Assistent:innen? Unterricht zu zweit oder zu dritt?
Wenn die Erlasslage vorsieht, dass die Lehrkraft mit 28 SuS schwimmen gehen soll, erhält die Schule genau 1 Stunde dafür zugewiesen. Andere Stunden gibt es nicht.
Der Schule bleibt die Möglichkeit, eine andere Stunde einzusetzen, wenn sie deren Zweck entfremdet und wenn sie überhaupt solche Stunden hat.
Ist die Schule aber unterversorgt, wird es nicht gehen.
Der Lehrkraft bleibt die Möglichkeit, gegen den Erlass zu sagen: Mit dieser/ einer so großen Gruppe gehe ich nicht schwimmen. Auch werde ich Schüler:innen nicht allein an den Rand des Beckens/ auf eine Bank setzen, während ich wenige Kinder im Becken im Blick behalten soll.
Ich gehe davon aus, dass sehr viele Kolleg:innen jetzt sagen: Dann gibt es eben keinen Schwimmunterricht, bis geklärt ist, wie eine sichere Begleitung von 2-3 Personen pro Klasse gestellt wird.
Während du ein Video zeigen oder einen Text verteilen könntest, bleibt den Schwimmlehrkräften, die Schwimmregeln zu wiederholen. Aber Schwimmen wird man ohne Wasserkontakt nicht lernen.
Bewegbare Boden gibt es kaum, Nichtschwimmerbereiche sind 1,35 m tief.
An Fahrgeschäften steht oft eine Mindestgröße, vielleicht braucht man es hierbei auch
UND einen angemessenen Personalschlüssel.
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