Hallo zusammen,
bald ist es wieder so weit und die mündlichen Abiturprüfung stehen an. Jedes Jahr entbrennt dann bei uns eine Diskussion zur Dauer der beiden Prüfungsteile. § 38 (3) der APO-GOSt sagt dazu Folgendes: "Die mündliche Prüfung dauert in der Regel mindestens 20, höchstens 30 Minuten. Sie besteht aus einem ersten und einem zweiten Prüfungsteil, wobei beide Prüfungsteile ungefähr den gleichen zeitlichen Umfang haben."
In den meisten Fällen lässt sich das problemlos umsetzen. Braucht der Prüfling für seinen Vortrag im ersten Prüfungsteil 12 Minuten, achtet man darauf, dass man im zweiten Prüfungsteil auch ungefähr 12 Minuten prüft. Leider kommt es bei uns aber nicht selten vor, dass der erste Prüfungsteil bereits nach ein paar Minuten beendet wird, weil der Prüfling nichts mehr zu sagen hat. Und genau in diesem Fall widersprechen sich dann die beiden Aussagen der APO-GOSt: "20-30 Minuten Prüfung" <-> "beide Prüfungsteile gleich lang"
Konstruieren wir mal folgendes Beispiel: Der Prüfling beendet seinen Vortrag nach 5 Minuten, d.h. der erste Prüfungsteil endet. Folgende Meinungen bestehen nun bei uns, wie lange der zweite Prüfungsteil jetzt sein muss.
1. 5 Minuten, weil beide Prüfungsteile gleich lang sein sollen. Widerspricht der Vorgabe 20-30 Minuten Prüfung, da die Prüfung dann nur 10 Minuten lang ist.
2. 10 Minuten, weil die Prüfung mindestens 20 Minuten sein soll, d.h. pro Prüfungsteil mindestens 10 Minuten. Der Prüfling bekommt also das Mindestmaß für den zweiten Prüfungsteil zugesprochen. Widerspricht beiden Vorgaben. Die Prüfung dauert dann nur 15 Minuten und beide Prüfungsteile sind unterschiedlich lang.
3. 15 Minuten, weil dann die Prüfung insgesamt 20 Minuten dauert. Widerspricht der Vorgabe, dass beide Prüfungsteile gleich lang sein sollen.
4. ???
Das Beispiel mag jetzt vielleicht etwas konstruiert wirken, wir hatten aber schon deutlich "schlimmere" Fälle, in denen der erste Prüfungsteil nach einer Minute beendet war.
Ich bin mir sicher, dass es für diesen Fall keine Vorgaben der Bezirksregierungen gibt, aber mich würde interessieren, wie ihr in oben genanntem Fall verfahren würdet.
Außerdem würde mich interessieren, wie erfolgreich ein Einspruch des Prüflings in diesem Fall wäre, da eine der Vorgaben (zum Teil deutlich) missachtet werden muss.