Beiträge von Tina125

    Ja, die Teilzeit in Elternzeit habe ich beantragt. Die kann ich wohl auch machen. Mal sehen, was meine Schulleitung dazu sagt.


    Ich meine den Rückkehrantrag über Oliver. Den muss man nur stellen, wenn man ein Jahr oder länger nicht an seiner Schule tätig war. Tatsächlich will ich etwas mehr als 75% machen. Wenn man die Kurse addiert, die ich machen muss, und dazu das, was ich gern machen würde, kommt etwas zu viel dabei raus.


    Aber es wäre jetzt auch nicht dramatisch, wenn ich ein Halbjahr lang noch die TZ in EZ mache und dann erst den zusätzlichen Kurs übernehme.


    Danke für eure Antworten :).

    Hallo zusammen, ich bin neu hier.


    Ich habe letztes Jahr im August eine Tochter bekommen und 3 Jahre Elternzeit beantragt. Da ich aber so gar nicht der Mensch bin, der es zu Hause aushält, würde ich gerne zum neuen Schuljahr wieder arbeiten gehen.


    Ich habe bereits einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt, der jedoch nur eine bestimmte Höchststundenzahl erlaubt, die ich gern überschreiten würde. Leider war erst im Februar klar, dass das geht, weil wir erst dann eine Zusage für einen KiTa-Platz hatten.


    Nun war die Frist für eine Rückkehr zu August leider im Dezember letzten Jahres abgelaufen und ich könnte erst im Dezember diesen Jahres mit der gewünschten Stundenzahl zurückkehren. Dann müsste jemand bis dahin meine Kurse übernehmen und das ist ja planerisch sicherlich ein Albtraum für meine Schulleitung.


    Da ich aber im August noch Mutterschutz bis Oktober hatte, dürfte man wohl die Zeit des Mutterschutzes ausnehmen. Dann wäre die Dauer meiner Elternzeit (ohne Mutterschutz) kürzer als ein Jahr und der Antrag würde entfallen.


    Habe ich da richtig gedacht? Oder übersehe ich etwas? Bei der BezReg scheint leider nie jemand da zu sein, wenn ich anrufe. Aber vielleicht kennt sich da ja jemand ein bisschen aus.


    Vielen lieben Dank schon einmal für eventuelle Antworten.

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