Beiträge von Cris_2

    @fossi74 , Sommertraum und die anderen


    Das heißt auf gut Deutsch:
    Man hat die ersten 5 Jahre befristete Stellen (sofern man keine Planstelle bekommt und annimmt) und danach "nichts" ? Was kommt denn danach? Ich habe doch nicht x Jahre studiert, 1,5-2 Jahre Ref. gemacht um dann 5 Jahre an einer Schule arbeiten zu können und mir dann einen Job in der freien Wirtschaft suchen "zu müssen"... -- verstehe ich das alles falsch, oder ist das wirklich so be***** ?


    Nein. Aber sei Dir bewusst, dass Du maximal fünf Jahre mit befristeten Verträgen überbrücken kannst. Danach bist Du für Bayern raus.

    Kurz vorweg: Ich komme nicht aus Bayern, kenne aber sehr wohl den Vorgang aus der freien Wirtschaft, dass man nur drei mal befristete Verträge bekommen kann und der danach dann entfristet sein muss ...


    Was ist deine Quelle? Auf welche Grundlage berufst du dich?

    Hallo Maleel,


    ich bin mir ziemlich sicher, dass das generell geht - ich weiß nur nicht ob es mit der Fächerkombination klappt.


    Finde gerade die (verlässliche!) Quelle leider nicht auf die schnelle...


    Aber ich habe vor einiger Zeit gelesen, dass man mit dem Master für die Sek II das Referendariat an einer Grundschule machen kann und dann die Befähigung für die Grundschule UND die Sek II erhält. Such mal danach. Irgendwo kursiert im Web ne offizielle PPP oder PDF rum.


    (Nicht das ich das für besonders sinnvoll erachte. Aber das gibt es wirklich...)


    Edit:
    Ich habe es doch gefunden ... das stammt allerdings aus Hessen und nicht aus NRW (wie ich dachte) ...


    https://www.uni-giessen.de/stu…/bewerbvorbereitungdienst --> Folie 21



    "Sondermaßnahme Grundschullehramt
    Erhöhter Bedarf an Grundschullehrkräften – daher derzeit Sondermaßnahmen zur Gewinnung weiterer Lehrkräfte
    Zugang für Personen mit Erster Staatsprüfung für das Lehramt an Haupt-und Realschulen oder für das Lehramt an Gymnasien zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen möglich
    Voraussetzungen dafür:
    − eines der Fächern ist Deutsch oder Mathematik
    − das zweite Fach entspricht einem Fach der Grundschule oder kann
    einem Fach der Grundschule zugeordnet werden; dies gilt für:Englisch, Kunst, Musik, Sport, Ethik (Philosophie/Ethik), Evangelische oder Katholische Religion, Erdkunde, Geschichte, Politik und Wirtschaft, Biologie, Chemie, Physik
    Nach dem Ablegen der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen besteht weiterhin Zugang zum studierten Lehramt
    Weitere Informationen zur Sondermaßnahme unter:https://lehrkraefteakademie.he…gsdienst/sondermassnahme- grundschullehramt" ...

    Mhm. Also "bei uns" in S-H gibt es schon lange (mind. 9 Jahre) ein Lehramtsstudium im BA + MA - System. Wobei sich die BA- und MA-Studiengänge in dieser Zeit schon verändert haben bzw. auch neue eingeführt wurden und andere ausgelaufen sind.


    Das was ich finden konnte, habe ich -primär in Bezug auf Bayern- schon verglichen. Man kann unterschiede ausmachen. Es sind zum Teil aber auch "willkürliche" oder eben sehr individuelle Entscheidungen bezüglich der Einordnung/Anerkennung eines bestimmten Aspekts (bspw. Gewichtung von Credits in einem bestimmten Bereich, da sie in den beiden BL anders aufgeschlüsselt sind). Ein Punkt, der es mir nicht gerade einfacher macht. Vor allem konnte mir noch niemand 100% genau sagen was alles verglichen wird. Nur die Anzahl der Credits, oder auch die fachlichen Inhalte? Oder reicht es, wenn der Studiengang akkreditiert ist?


    Laut o.g. KMK-Beschluss müsste die Anerkennung (bis auf in Bayern) eine reine Formalie sein... denke ich. Sicher bin ich mir aber nicht.
    Dachte andere haben vielleicht schon Erfahrungen damit gemacht und können bisschen was erzählen. (Auch wenn es natürlich nicht 1:1 zu mir/meinem Abschluss passen wird. Es macht aber ggf. ein besseres Gefühl, oder wirft Aspekte auf an die wir bisher noch nicht gedacht haben.)

    Hallo Forum,


    ich "muss" S-H nach Beendigung des Masters Lehramt an Sekundarschulen wahrscheinlich aus beruflichen Gründen meines Partners verlassen.
    Infrage kommende "Zielbundesländer" sind dabei NRW, HE, TH, SL, RP, BW, BY - wobei davon Baden-Württemberg, Bayern und Hessen gerade recht aktuell sind.


    Nun meine Frage:
    Kann jemand von Euch von Erfahrungen/Ergebnissen des Anerkennungsverfahrens des (Lehramt-)Masters aus S-H in einem der o.g. Bundesländern (insb. Bayern/Baden-Württemberg) berichten?


    Ich weiß, dass das Saarland und Rheinland-Pfalz (Lehramt-)Master aus anderen Bundesländern grundsätzlich anerkennen, und dass das Anerkennungsverfahren in Nordrhein-Westphalen angeblich eher eine Formalie ist und so "durchgewunken" wird.Dafür spricht auch der Beschluss der KMK "Auf dieser Grundlage haben sich die Länder am 7. März 2013 mit dem Beschluss „Regelungen und Verfahren zur Erhöhung der Mobilität und Qualität von Lehrkräften“ verpflichtet, die gegenseitige Anerkennung noch verbindlicher zu gestalten und Lehramtsabsolventinnen und -absolventen den gleichberechtigten Zugang zum Vorbereitungsdienst für den ihrem Abschluss entsprechenden Lehramtstyp zu ermöglichen, unabhängig vom Land, in dem der Abschluss erworben wurde. Gleiches gilt für Absolventen des Vorbereitungsdienstes: Auch hier soll in allen Ländern gleichermaßen der Berufszugang für den dem Abschluss entsprechenden Lehramtstypen ermöglicht werden."


    Bayern hat als Freistaat allerdings eine Sonderrolle, sodass es gut sein kann, dass man ggf. bestimmte Dinge nachstudieren oder einen Eignungstest machen muss.... --> Ist einem von euch das mal passiert und kann auch davon berichten?


    Ich bzw. wir machen uns Gedanken darüber, weil wir einen Ort finden wollen/"müssen" an dem er arbeiten und ich mein Referendariat machen kann.


    Bevor ihr fragt:
    Kontakt zu den entsprechenden Ministerien werde ich natürlich noch suchen bzw. habe ich auch schon gesucht. Den Antrag auf Anerkennung kann ich leider noch nicht stellen, weil mir noch die Masterarbeit fehlt...


    Lg Cris

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