Hallo Forum,
ich "muss" S-H nach Beendigung des Masters Lehramt an Sekundarschulen wahrscheinlich aus beruflichen Gründen meines Partners verlassen.
Infrage kommende "Zielbundesländer" sind dabei NRW, HE, TH, SL, RP, BW, BY - wobei davon Baden-Württemberg, Bayern und Hessen gerade recht aktuell sind.
Nun meine Frage:
Kann jemand von Euch von Erfahrungen/Ergebnissen des Anerkennungsverfahrens des (Lehramt-)Masters aus S-H in einem der o.g. Bundesländern (insb. Bayern/Baden-Württemberg) berichten?
Ich weiß, dass das Saarland und Rheinland-Pfalz (Lehramt-)Master aus anderen Bundesländern grundsätzlich anerkennen, und dass das Anerkennungsverfahren in Nordrhein-Westphalen angeblich eher eine Formalie ist und so "durchgewunken" wird.Dafür spricht auch der Beschluss der KMK "Auf dieser Grundlage haben sich die Länder am 7. März 2013 mit dem Beschluss „Regelungen und Verfahren zur Erhöhung der Mobilität und Qualität von Lehrkräften“ verpflichtet, die gegenseitige Anerkennung noch verbindlicher zu gestalten und Lehramtsabsolventinnen und -absolventen den gleichberechtigten Zugang zum Vorbereitungsdienst für den ihrem Abschluss entsprechenden Lehramtstyp zu ermöglichen, unabhängig vom Land, in dem der Abschluss erworben wurde. Gleiches gilt für Absolventen des Vorbereitungsdienstes: Auch hier soll in allen Ländern gleichermaßen der Berufszugang für den dem Abschluss entsprechenden Lehramtstypen ermöglicht werden."
Bayern hat als Freistaat allerdings eine Sonderrolle, sodass es gut sein kann, dass man ggf. bestimmte Dinge nachstudieren oder einen Eignungstest machen muss.... --> Ist einem von euch das mal passiert und kann auch davon berichten?
Ich bzw. wir machen uns Gedanken darüber, weil wir einen Ort finden wollen/"müssen" an dem er arbeiten und ich mein Referendariat machen kann.
Bevor ihr fragt:
Kontakt zu den entsprechenden Ministerien werde ich natürlich noch suchen bzw. habe ich auch schon gesucht. Den Antrag auf Anerkennung kann ich leider noch nicht stellen, weil mir noch die Masterarbeit fehlt...
Lg Cris