Beiträge von Lehrerin2007

    Zusätzlich kommt hinzu, dass viele Frauen nach ihrer Elternzeit in vielen Unternehmen mit großen Nachteilen rechnen müssen oder sich z.B. nicht trauen 2 Jahre Elternzeit zu nehmen.

    Genau, und auch noch, dass es beim Lehrerberuf keinen gender pay gap gibt, abgesehen von der Tatsache natürlich, dass (wie in den meisten Berufen) mit großer Mehrheit die Frauen in TZ arbeiten, nicht die Männer, aber das ist ein anderes Thema. Neulich habe ich mit meinen SuS im Unterricht über den gender pay gap geredet und sie wollten explizit wissen, ob das bei Lehrer(innen) auch so ist. Konnte ich verneinen...

    Ich finde auch absolut nicht, dass ich zu wenig verdiene. Ich weiß, dass ich auch Glück habe, in Bayern, wo man schneller und leichter zu A14 aufsteigt. Ich war 33 und gerade in Elternzeit...


    Mir geht es auch insgesamt eher um die Wertschätzung des Berufes in der Bevölkerung, das Image des Lehrerberufes und die ständig mehr werdenden Aufgaben, die wir bewältigen sollen, aber eigentlich nicht können. Die sind das Problem und würden auch nicht durch eine höhere Bezahlung geringer werden...

    Die Frage ist für mich irgendwie auch immer: Welcher Beruf ist denn wirklich vergleichbar mit dem des Lehrers?


    Klar, man könnte meinen, wer ein abgeschlossenes Studium hat und möglicherweise davor noch eine Ausbildung gemacht hat, ist vielleicht vom Niveau und von der Länge der Ausbildung her vergleichbar.


    Aber die Art der Arbeit, die Lehrer machen, da fällt mir schwer ein echter Vergleich ein mit irgendeinem anderen Beruf ein, während z.B. Leute mit BWL Diplom ihre Tätigkeiten in verschiedenen Unternehmen (sofern im gleichen/ähnlichen Bereich) eher vergleichen können. In BWL-er-Kreisen höre ich eher mal "X macht sowas Ähnliches wie Y in Firma Z."


    Oder sehe ich das falsch?

    Hey ja ich bin verbeamtet auf Probe.

    in dem Fall (wie gesagt), rate ich zum BV! Mag sein, dass es in NRW anders ist als in BY, aber erfahrungsgemäß sind lange Krankheitszeiten in der Probezeit ein Grund, nochmal zum AA zu müssen. Bei mir wurde kein Unterschied zwischen Schwangerschaft und "Krankheit" (=vorz. Wehen) gemacht und ich wusste es damals nicht besser...

    Bist du schon auf Lebenszeit verbeamtet?


    Bei einem BV hast du - soweit ich weiß - keine Gehaltseinbußen, denn es besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung.


    Bei einer längeren Krankschreibung könnte es ein Problem werden, falls du noch auf Probe verbeamtet bist. Dann musst du wahrscheinlich (ging mir so) nochmal zum Amtsarzt vor der Lebenszeitverbeamtung, beim BV nicht.


    Was sind denn die Gründe deiner FA? Wenn du immun bist gegen alles, was das Kind gefährden könnte, sehe ich jetzt keinen Grund, nicht zu arbeiten, so lange es dir gut geht. Aber grundsätzlich würde für mich auch die Gesundheit des Kindes vorgehen, ich würde es nur machen, wenn keine Gefahr besteht.


    Wenn aber gerade Noro, Grippe, Ringelröteln oder was auch immer grassiert, würde ich sofort zu Hause bleiben...

    Ja ja, ich hab's verstanden, ich kenn den Art. 86. ;)
    Entscheiden dürfen wir das ja auch, aber es ist eben üblich, dass es nochmal über die Schulleitung geht. Ich kann mich nicht erinnern, dass schonmal ein Verweis "verweigert" wurde von der Schulleitung. Manche Schulen handhaben das offenbar so, andere so. Warum auch immer...

    Psychotherapie und Verbeamtung schließen sich nicht von vornherein aus, nein. Allerdings ist es ein schwieriges Thema, da es sehr von der Art der Erkrankung abhängt und wie erfolgreich die Therapie war, ggf. auch wie lange es zurückliegt.


    Ich würde das mit dem behandelnden Arzt besprechen, er kann dir möglicherweise ein positives Gutachten bzgl. Dienst(un)fähigkeit schreiben, das du dem Amtsarzt vorlegen kannst. Eine Garantie ist das allerdings nicht, dass dieser dann keinen Einwand hat, v. a. wenn es ein dauerhaftes/wiederkehrendes Problem ist.


    Wie kannst du so sicher sein, dass sich die Erkrankung nicht auf die Dienstunfähigkeit auswirkt?

    Was ist ein Verweis?

    Eine Ordnungsmaßnahme im bayr. Schulrecht. Es ist die mildeste Ordnungsmaßnahme und die einzige, die nur durch Lehrer verhängt werden darf. Der Schulleiter muss trotzdem noch unterschreiben. Er dient der Sicherung des Bildungs- u. Erziehungsauftrags und des störungsfreien Unterrichts und hat keine rechtliche Wirkung.


    Ich habe auch den Eindruck, den gibt es tatsächlich nur in BY.


    Wie heißt sowas in den anderen BL? Tadel?

    Also ich habe mich vorbereitet, indem ich den Weg zu meiner Seminarschule einmal gefahren bin, damit ich mich dann zum Ref-Start nicht verfahre und zu spät komme...


    Einen Tag vor dem Ref-Start hatte ich dann einen fiesen Magen-Darm-Virus und habe mich mit Medikamenten eingedeckt, um den ersten Tag und die Vereidigung irgendwie zu überstehen...


    Alles andere habe ich auf mich zukommen lassen :D

    Aber die Schüler könnten doch am Samstag den ganz normalen Schreibteil schreiben und am Montag ziehe ich mir als Sprachenlehrerin den betreffenden Schüler in der Pause / Freistunde etc. mal für 10 Minuten raus und wir machen das HV in einem ruhigen Raum.

    Habe ich auch schon "heimlich" so gemacht. Aber offiziell dürfen wir das nicht. :grimmig: Scheint an anderen Schulen etwas lockerer gehandhabt zu werden...

    Die betroffenen SuS gehen dann für den Hörversehensteil in einen anderen freien Raum, machen dann ihre Hörverstehensübung und gehen dann in den regulären Klausurraum.

    Ok, aber dann braucht es dafür schon wieder eine zweite Aufsicht. Und dann sind in einem Sammeltermin ja möglicherweise mehrere SuS mit verschiedenen Hörverstehenstexten. Bei uns bleibt es daher an den Sprachenlehrern hängen. Lediglich wenn mehrere aus einer Klassenstufe nachschreiben (was mittlerweile auch schon Regel ist...), tun wir uns zusammen und wechseln uns ab mit der Aufsicht. Immerhin...

    Und da melden sich Leute freiwillig? Warum sollte man das machen?

    Na habe ich und jmd. anderes ja erläutert. Um dem Trend, ständig bei schriftlichen Arbeiten zu fehlen (aus welchen Gründen auch immer, jedenfalls nicht automatisch immer Krankheit, sondern gern auch Aufschub, um länger lernen zu können, weil man vorher zu faul war), entgegenzuwirken.
    Bei uns ist die Aufsicht bei den zentralen Terminen freiwillig. Ich (schrieb ich auch schon) muss ja eh häufig meine eigenen Termine machen, wegen dem Hörverstehen in Englisch/Frz. - da würde ich nicht noch zusätzliche Aufsichten machen.


    Oder wie handhaben es andere Schulen, wenn ein Hörverstehen mit in der Arbeit ist? Oder haben wir Hörverstehen nur in Bayern?

    Also bei uns haben die Fehlzeiten und damit auch Nachschreibkandidaten dermaßen zugenommen in den letzten Jahren, dass man mittlerweile fast jeden verpflichtenden schriftlichen Leistungsnachweis doppelt erstellen muss. Hinzu kommt, dass ich bei meinen Fächern (--> Hörverstehen) auch das Nachschreiben häufig selbst organisieren muss und die SuS oft nicht in den allgemeinen Nachschreibtermin schicken kann. Wegen des Nachmittagsunterricht ist es terminlich noch zusätzlich ein einziges Jonglieren mit Terminen...


    Nicht selten ist es so, dass jmd. am Montag da ist, fit aussieht, am Dienstag aber zum angesagten schriftlichen Leistungsnachweis fehlt und am Mittwoch wieder da ist... (und auch fit aussieht). Und dann sitze ich 3 Stunden, um einen Nachschreib-Test zu erstellen.... :(


    Wenn das ggf. der Hintergrund ist, finde ich die Idee gar nicht so schlecht, denn dann würde sich dieses Phänomen wahrscheinlich deutlich "zurückbilden", wenn man an einem Samstag zum Nachschreiben kommen müsste...


    Wenn das Kollegium dahinter steht (und dann also auch dafür stimmt in der LK) und der einzelne ja dementsprechend selten an einem Samstag Aufsicht halten müsste, dafür aber ggf. weniger häufig einen Nachschreib-Test erstellen muss - ich würde mitmachen.


    Was ist denn bei euch der Hintergrund für diese Maßnahme?

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