Beiträge von Horsti

    Vielen Dank für die vielen Meinungen.


    Weil eine GK eine "unteilbare Arbeit" ist, müssen auch die TZ-Kräfte komplett anwesend sein. Dann müsste doch aber für den Teil, der über den Teilzeitanteil hinausgeht (also im beispiel 47%) ein Ausgleich erfolgen.
    Ist schon eine Schweinerei, dass die Lehrer und die Schulen alleine gelassen werden und jeder für sich selber kämpfen muss!

    Guten Tag miteinander,


    gibt es hier Forumsmitglieder mit juristischem Sachverstand?


    Folgender Fall:
    Ein Lehrer ist angestellt beim Land Berlin (nicht verbeamtet!) und unterrichtet in einer Grundschule in Teilzeit (53 %). Nun gibt es dieses Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem ich nachfolgend zitiere:


    "Deshalb dürfen teilzeitbeschäftigte Lehrer in der Summe ihrer Tätigkeiten (Unterricht, Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, Teilnahme an Klassen- und Schulkonferenzen, Elterngespräche, Vertretungsstunden etc., aber auch Funktionstätigkeiten) nur entsprechend ihrer Teilzeitquote zur Dienstleistung herangezogen werden."
    Quelle: https://www.bverwg.de/pm/2015/60


    Gerade weil es eine Anwesenheitspflicht für Konferenzen und Dienstbesprechungen gibt, müsste doch der Anteil, der über die vergüteten 53 % hinausgehen als Überstunden bzw. Mehrarbeit gelten. Die Schulleitung hat das bisher rigoros abgelehnt. Muss hier erneut der Klageweg bestritten werden? Welche Erfahrungen habt ihr mit Teilzeit und Mehrarbeit?


    Vielen Dank und viele Grüße
    Horsti

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