Beiträge von himmelblaues

    Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage zur Fünf-Jahres-Frist in NRW:

    "Fünf Jahre nach dem ersten zulässigen Versetzungsantrag erfolgt eine automatische Freigabe. Nach einer erfolgreichen Versetzung beginnt eine neue Fünf-Jahres-Frist."


    Sind diese fünf Jahre näher definiert? Oder läuft die Zeit auch während Mutterschutz, Elternzeit und Teilzeit in Elternzeit weiter? (Versetzung in Elternzeit nicht möglich, ich weiß 😉).


    Leider ist mein Versetzungsantrag zum Ende der Elternzeit abgelehnt worden. Ursprünglich bin ich unter Berücksichtigung der alten 35 km Regelung schwanger geworden und habe Teilzeit in Elternzeit in Abordnung gearbeitet. Die Schule war heimatnah und hätte mich gerne gehalten. Meine Stammschule liegt mit 48,8 km im offiziell zumutbaren Bereich. Wer frühmorgens schon mal im Ruhrgebiet/Emscher Lippe Region unterwegs war, weiß aber auch was das bedeutet. Mit Kleinkind, Kita Öffnungszeiten und Mann im Schichtdienst für uns nicht leistbar. Darum hoffe ich sehr auf eine Freigabe via der fünf Jahresfrist.


    P.S. Der ÖPR ist involviert und informiert, und hätte die Sachlage tatsächlich zu meinen Gunsten interpretiert.


    Danke für das hoffentlich geteilte Wissen ☺️

    Hallo zusammen,


    vor einigen Tagen habe ich sehr kurzfristig eine OBAS Stelle durch mein Schulamt angeboten bekommen 🎉 Die Freude war riesengroß endlich die Möglichkeit zu bekommen das Staatsexamen zu erlangen. Allerdings wirkt die finanzielle Seite auf den zweiten Blick tatsächlich nicht so attraktiv, wie ich gehofft hatte (Zumindest in Teilzeit bedingt durch die PKV)


    Direkt in der ersten Runde habe ich vor einigen Jahren die PE für die Grundschule absolviert und bin seitdem unbefristet im Schuldienst tätig. Aktuell vertrete ich mich in Elternzeit selbst und arbeite 12 Stunden. Die angebotene OBAS Stelle würde ich familiär bedingt mit 20 Stunden antreten, sodass es mit straffer Organisation hoffentlich mit gutem Erfolg machbar ist 😊


    Nun zu meiner Frage: aktuell bin ich in E10/5 zzgl Zulage wissenschaftliche Ausbildung/Master eingruppiert, bedingt durch meine vorige Berufserfahrung. Beginn OBAS würde einen Wechsel in E11 bedeuten, Abschluss Verbeamtung Wechsel A12. Mit welchen Erfahrungsstufen ist dann zu rechnen? Wird alles auf Null gesetzt aufgrund des Examens und der Definition von "gleichartig" und "gleichwertig"?


    Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen,

    lieben Dank :)

    @calmac
    Danke für deine ganze Mühe. Auf Oliver gibt es sehr konkrete Hinweise zum Ablauf einer Versetzung, habe ich festgestellt ;)


    Voraussichtlich wird einer 'persönlichen Versetzung' nach meiner Einschätzung weniger stattgegeben - als Variante 2 nach einer Elternzeit. Voraussetzung ist ja logischerweise, dass der Unterricht und der Schulablauf auch nach einer Versetzung gesichert ist. In der Regel werden PL'er natürlich genau dafür eingestellt aufgrund des Lehrermangels.


    Für mich persönlich ist die Strecke von aktuell knapp 60 km pro Weg leistbar und kein Problem, aber eben mit Kind schwierig. Laut den Hinweise auf Oliver "besteht ein Anspruch [...] im Umkreis von 35 Kilometern" nach einer Elternzeit "von einem Jahr oder mehr". Heißt das im logischen Umkehrschluss, dass dann unabhängig von der Stellensituation der Schule eine Freigabe erfolgt aufgrund familiärer Umstände?


    Die Option zu kündigen und mich heimatnah zu bewerben strebe ich nicht an. Ich bin sehr froh über die Wertschätzung durch Kollegium und Schulamt, und möchte ungerne mit einem faden Beigeschmack gehen ; - )

    Zu Frage 1: Kannst du denn näher ausführen, was „keine Lehramtsbefähigung“ in der Praxis bedeutet und woher dein Wissen stammt?
    Ich bin selbst gerade in der PE. Wenn es um die Fragen geht, ob man uns als Klassenleitung einsetzen kann, ob man uns in weiteren Fächern einsetzen kann oder ob wir Zertifikatskurse (—> Englisch) besuchen dürfen, kommen immer andere Antworten.


    Beruht deine Antwort auf Frage 2 auf Erfahrung oder ist das eher ein Gefühl? Je nach Region wäre man ja an der neuen Schule u. U. der einzige Bewerber. Bei Bewerbung, Einladung, Auswahlgeypräch und Auswahl ist die Bezirksregierung noch außen vor. Glaubst du, dass eine Bezirksregierung einen Kandidaten dann ablehnen würde und die Stelle unbesetzt ließe? Im nördlichen Ruhrgebiet wäre das zurzeit i. d. R. die Folge.

    @Th0r5ten


    Die PE ist Voraussetzung für die Stelle bzw. für die Tätigkeit in der Grundschule in deinem Fachgebiet. Allerdings schließt der Teil ohne Prüfung ab, die 5 Unterrichtsbesuche sind zur persönlichen Entwicklung und Reflektion gedacht. Du erhältst nachher nur eine Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme, keine Lehramtsbefähigung oder Unterrichtsbefähigung.


    Ob du als Klassenlehrer o. in anderen Fächern eingesetzt wirst ist abhängig von deiner persönlichen Eignung. Schlussendlich entscheidet die Schulleitung, ob sie dir dies zutraut. Zertifikatkurse sind aktuell nur für grundständige Lehrkräfte freigegeben - zumindest meines Wissens nach. Fortbildungen durch die Kompetenzteams dürfen auch durch PE'ler besucht werden.

    Hallo zusammen,


    ich habe vor knapp zwei Jahren die PE in NRW absolviert und bin seitdem unbefristet als Lehrkraft an einer Grundschule tätig. Mit meiner Schule, dem Kollegium, der Arbeit und dem Schulamt bin ich sehr glücklich und möchte deshalb aktuell keine schlafenden Hunde wecken.


    Leider ist der Fahrtweg durch private Umstände und einen Umzug mittlerweile sehr weit, sodass sich die Frage stellt, ob man sich auch als Seiteneinsteiger versetzen lassen kann? Oder ist eine Bewerbung auf eine ausgeschriebene Stelle notwendig - wobei ich die PE bereits erfolgreich absolviert habe und bereits in einem Dauerbeschäftigungsverhältnis stehe. Hat jemand Erfahrungen dazu oder kann konkrete Belege im Erlass oder TvÖ dazu finden?



    (Aktuell ist die Fahrzeit kein Problem, eher im Hinblick auf die Familienplanung und damit verbundenen Dinge, wie Kitazeiten etc.)

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