Aus der Schulmail 15 (NRW) von gestern, 18.4.20 geht folgendes hervor:
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4. Schwangere Lehrerinnen
Aus arbeitsmedizinischen Gründen ist angesichts der derzeitigen Umstände ein Beschäftigungsverbot für eine schwangere Lehrerin auszusprechen. Die zuständigen Schulaufsichtsbehörden werden um entsprechende Veranlassung gebeten.
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Link: https://www.schulministerium.n…iv-2020/200418/index.html