Dass sich Eltern gegen die Förderschule entschieden, zeugt von gesundem Menschenverstand. Aber bevor ich mit Bashing fortfahre der Hinweis: im letzten Absatz findest du die juristische wasserdichte Lösung deines Problems.
Die sogenannte Lebenspraktische Ausbildung der Förderschulen ist letztlich nur eine Verwahrung, damit sich Eltern, Lehrer und Normschüler besser fühlen können. Der gesamte sonderpädagogische Bereich ist weder empirisch noch wissenschaftlich abgesichert und somit für Sonderpädagogen ein idealer Ort eine ruhige Kugel zu schieben und sich zur Kompensation ihrer eigen Überflüssigkeit in Allmachtsphantasien zu ergehen, denn der ASD, die Amtsärzte, das Jugendamt sind im Streitfall willfährige Gehilfen. Dennoch kann man sich in der Öffentlichkeit als Helfer darstellen und jeden Kritiker als potentiellen Kindswohlgefährder herabqualifizieren.
Jeder von uns Kollegen muss sich klar sein, dass das Leben für diese Kinder dann beendet ist, denn einen Weg zurück gibt es laut statistischem Bundesamt nur für 1% aller Aussätzigen.
Hey, aber was soll’s, schließlich können bzw. wollen wir das nicht leisten und es ist nur ein gutbezahlter Job und die Kinder sind nicht unsere Eigenen:
Es gibt einen einfachen Weg den Schüler los zu werden. Genaugenommen zählt der Elternwillen nicht, denn glücklicherweise können wir jeden ungeliebten Schüler mit Paragraph 20.4 SchulG NRW abservieren. Ich nehme an, dass der masturbierende Schüler ein AO-SF hat. Andernfalls kann man auch das leicht gegen den Elternwillen durchsetzen.
Der Schüler ist weg, man sieht ihn und die Eltern nie wieder!
Viel Erfolg