Beiträge von Maria Leticia

    Hallo,


    ich denke mal, dass meine Frage sehr spezifisch ist, darum wäre ich schon froh um Hinweise, wohin ich mich wenden könnte.


    Ich habe im Januar auf dem Dienstweg die Inanspruchnahme meines Zeitguthabens beantragt, das wären effektiv zwei Unterrichsstunden weniger im neuen Schuljahr gewesen. Nach Informationen der GEW würde dies zum 1.8.11 wirksam (dazu müsste es ja zu der bewilligten Stundenreduktion einen Bescheid geben, oder?). Aufgrund bestimmter Umstände. die ich nicht vorhersehen konne, hätte ich von einer eventuellen Zeitgutschrift dann ja gar nichts. Kann ich meinen Antrag jetzt einfach so widerrufen? Waren da Fristen zu wahren?


    Meine Fragen wären also folgende:
    1. Hättet ihr eine Idee, an wen ich mich mit meiner Frage am Besten wende? Rechtsberatung der Gewerkschaft? Dezernent im Schulamt? Andere Ideen?
    2. Gibt es von irgendwoher Erkenntnisse darüber, ob diese Anträge auch wirklich bearbeitet werden bzw. auf welcher Ebene dies geschieht?


    Viele Grüße


    Maria


    EDIT: Meine SL ist bis Mitte übernächster Woche nicht verfügbar, sonst würde ich da fragen. Aber der 1.8. ist ja bald.

    Wie auch immer man mit der Sache in der Klasse umgeht (und da bin ich mit Hawkeye), ganz wichtig finde ich die Information des Klassenlehrers über den Vorfall, im Sinne von in meinem Unterrichts ist dies und das vorgefallen, ich kümmere mich darum, aber du sollst Bescheid wissen. Nur wenn der Klassenlehrer informiert ist, kann er bei ähnlichen Vorfällen bei anderen Kollegen der Klasse oder Einzelnen gegenüber entsprechend reagieren (manchmal wirkt da auch nur die Erwähnung bestimmter Vorfällt Wunder). Auch ist es für Schüler schwerer, die Kollegen gegeneinander auszuspielen.

    Zitat

    Original von fossi74
    - Als Beamter würde ich ca. 3300 brutto bekommen. Das sind bei vorsichtiger Schätzung 2900 netto, könnte auch etwas weniger sein. Davon müsste ich meine KV noch abziehen.


    Jup, genauso ist es bei mir (A13), Steuerklasse 3, verheiratet, keine Kinder. Dienstaltersstufe müsste ich auf der Abrechnung nachgucken.

    Jorge, wenn du so gut Bescheid weißt (ist schon richtig, ich habe die Terminologie verdrängt, da ich nicht mehr zur Ausländerbehörde muss) dann sei doch bitte so nett zwei Dinge zu erwähnen:
    a) es ist nicht die Zuständigkeit einer Kollegin, eine wie auch immer geartete Aufenthaltsgenehmigung zu überprüfen. Das soll mal der Dienstvorgesetzte tun. Dein Vorschlag ist und bleibt übergriffig und die jurisitische Bewertung, dass man durch Vermittlung von Kontakten zu einem Praktikum Beihilfe zum illegalen Verbleib leistet, auf die du hier anspieltst, möchte ich sehen.
    b) wer aus Hilfsbereitschaft oder Freundschaft nachfragt, hat u.U. auch das Thema am Hals und wird in einer solchen Sache um Rat und Begleitung gefragt. Darüber sollte man sich halt im Klaren sein.

    Naja, in einem anderen Thread stellst du dar, dass sich Eltern über dich bei der Schulleitung beschweren (auch wenn du kaum Umstände und Ursachen benennst).


    Wer so offensichtlich gegen die Gepflogenheiten verstösst, muss eben auch damit rechnen, dass er möglicherweise entsprechend wahrgenommen und eingeordnet wird.

    Zitat

    Original von Sonnenkönigin
    ich habe folgende Frage an euch: Wie haltet ihr es mit Elternsprechtagen? Gibt es da irgendwelche rechtl. Vorschriften, dass man das Kind nicht mitbringen darf?


    Davon habe ich noch nie gehört, dass ein Kollege als Lehrer sein Kind zum Elternsprechtag mitbringt.


    Ich bin mir aber auch nicht sicher, ob die rechtliche Lage wirklich die Perspektive ist, aus der die Sache primär betrachtet werden sollte. Zumindest am Gymnasium sind Elternsprechtage aufgrund der engen terminlichen Setzungen der einzelnen Gespräche in aller Regel eher eine Art "Meet and greet" als ein Forum zum weitergehenden inhaltlichen Austausch. Damit sind sie auch Teil der Außendarstellung der Schule und der Kollegen gegenüber den Eltern.
    Es wäre halt zu überlegen, wie man sich am Elternsprechtag als Profi für Unterricht und Erziehung den Eltern gegenüber darstellt, und man hat ja den Anspruch von ihnen als solcher anerkannt und respektiert zu werden (!), wenn man gleichzeitig sein eigenes Kind beaufsichtigen und die Situation erklären muss.

    Ich kann mich nur wundern. Ich finde eine Aufforderung in den Pass eines Bekannten hineinzusehen, um festzustellen ob er ein gültiges Visum hat, eine eklatante Grenzüberschreitung.


    Es geht schlicht niemanden der Kollegen etwas an, was jemand für ein Visum hat oder ob er eines hat. Auch wenn man sich für die Person nach einem Sprachkurs oder Praktikumsplatz erkundigt und dazu wurde um Hilfe gebeten, muss man doch nicht vorher eine Ausweiskontrolle durchführen und auch nicht nachfragen.


    Mir persönlich ist dabei auch vollkommen unklar, was denn mit dem Gegenchecken des Visums durch Kollegen bezweckt werden soll. Die Leute wissen schon und kriegen von der Ausländerbehörde gehörig Bescheid gestoßen wenn was mit ihrem Visum ist. Da braucht es keine Tipps von Leuten, die sich mit der Materie nicht auskennen. Lieber an eine allgemeine Beratung wie z.B. am Studienkolleg an der Uni verweisen.

    Zitat

    Original von Jorge
    Schaue erst einmal nach, welchen Aufenthaltstitel er in seinem Pass hat (vermutlich nach § 16 oder § 17 Aufenthaltsgesetz). Meist ist dieser an einen bestimmten Aufenthaltszweck gebunden (z. B. Praktikum an eurer Schule) und endet mit dessen Beendigung. Danach ist er ausreisepflichtig, es sei denn, die Ausländerbehörde erteilt eine neue Aufenthaltserlaubnis.


    Ich kann nur dringend davor warnen, Personen die man nur oberflächlich kennt nach ihren Aufenthaltstiteln zu fragen. Das gibt mit Sicherheit böses Blut, denn außer Behörden/Polizei in bestimmten Fällen, sind auch Menschen mit einem anderen Pass als dem deutschen nicht per se jedem Dahergelaufenen Rechenschaft schuldig und das ist auch gut so.

    Um auch noch einmal aus persönlicher Perspektive zu antworten:
    Ich arbeite sehr gerne mit den Kindern und Jugendlichen, kann viele für mein abseitiges und lernintensives Fach Spanisch motivieren und bekomme viel positive Rückmeldung.
    Was mich wirklich stört und bitter macht (denn so klingen meine Posts hier im Forum in letzter Zeit) sind fehlende Ressourcen auf allen Ebenen (z.B. bei der Schulleitung, der Administration von Vorgängen und Schulinventar und nicht zuletzt bei den Kollegen, es soll alles mal eben nebenbei erledigt werden) sowie sinnfreie arbeitsbeschaffende Vorgaben der Kultusbürokratie, die das Leben schwer machen.

    Zitat

    Original von Sonnenkönigin
    Ich glaube, da hat jemand einfach gewaltige Angst vor der anrückenden Konkurrenz, die vielleicht mehr machen will als nur Dienst nach Vorschrift.


    Da du dich ja im thread zur Korrekturbelastung darüber auslässt, wie viel Arbeit es sei eine Spanischarbeit der Klassenstufe 11 zu korrigieren, scheint es doch so zu sein, dass selbst "Dienst nach Vorschrift" gelernt sein will.


    Maria, (Spanischlehrerin 2. FS)

    Zitat

    Original von Anja82
    Und dennoch tun das Teilzeitkräfte wahrscheinlich prozentual höher. Nehmen wir doch die 5 Freistunden. Von 7 Unterrichtsstunden werden 2 bezahlt. Das sind knappe 70% unbezahlte Zeit, das soll mal bei einer Vollzeitkraft passieren. Unmöglich.


    Ich kann nur sagen, dass auch ich dieses Schuljahr fünf Freistunden gehabt hätte, wenn ich eine Klasse, die ich eigentlich unbedingt gerne fortgeführt hätte, behalten hätte.
    Ich habe sie schweren Herzens abgegeben, weil ich mir genau das nicht antun wollte, es bestimmte Setzungen gab, die mir auch erklärt wurden, die eben einem anderen Plan entgegenstanden. Wenn sie mir so wichtig gewesen wären, hätte ich jetzt auch fünf Freistunden. Das ist halt das, was ich oben meinte, man muss abwägen und kann nicht alles haben.


    Zitat

    Original von Anja82
    Ich arbeite 75% und habe ein kleines Kind und ja ich erwarte da Rücksicht von kinderlosen oder Eltern von erwachsenen Kindern. So wie ich irgendwann Verständnis haben werde. Die meisten Kollegen haben dieses Verständnis. Vor allem die, die selbst schon kleine Kinder hatten. Am schlimmsten sind die noch Kinderlosen, aber auch die werden vielleicht mal sehen, wie das mit kleinen Kindern so ist.


    Inhaltlich ist das nichts dagegen zu sagen. Ich frage mich nur, wie weit das Verständnis reichen soll. Ich kenne z.B. auch Studienrätinnen (nicht in meinem Kollegium), die seit Jahren keine Oberstufenklassen unterrichten, da sie wegen ihrer Kinder nicht korrigieren könnten.

    Zitat

    Original von Anja82
    Wir werden zum Sommer Ganztagsschule bis 17 Uhr. Auf den Hinweis der Eltern von kleinen Kindern, dass die KITA nur bis 16 Uhr auf hat und ob darauf Rücksicht genommen werden könnte, kam die Antwort einer kinderlosen Kollegin, dann müsse man halt die KITA wechseln oder anderweitig schauen.


    Das ist genau das, was ich meine. D.h. dass die Gefahr besteht, dass aufgrund der Wünsche vieler, die ggf. anders zu organisieren wären, wirklich berechtigte Anliegen (wann die Kita zumacht lässt sich ja wohl leicht eruieren) eben nicht mehr ernst genommen werden.
    Und die Einlassung der Kollegin finde ich eine Unverschämtheit. Ich kritisiere übrigens nicht, dass Leute Wünsche an den Plan äußern, aber dieses Anspruchsdenken in Kombination mit völliger Ignoranz des systemischen Aspekts bringt mich auf die Palme.

    Loyola


    Ich habe oben geschrieben dass ich fünf Freistunden am Stück unmöglich finde, für wen auch immer.


    Ansonsten hast du gerade so einen Hals auf mich, wie bei uns viele auf diejenigen mit den Wunschzetteln, die eine ganze Zeit lang frei zugänglich waren, sodass man genau hat sehen können, was sich die Leute wünschen und das war teilweise echt abstrus. Und ich kann diese Einfordermentalität, die ich oft als rücksichtslos empfinde, einfach nicht mehr ab.


    Auch für Leute mit Vollzeitstelle verlängern Freistunden, Mittagspausen etc. gezwungenermaßen die Anwesenheit in der Schule.

    Naja, auch das beste Stundenplanprogramm kann nur innerhalb der Setzungen funktionieren, die schulorganisatorisch und durch die entsprechenden Gremien vorgenommen wurden.
    Ermögliche ich es den Schülern z.B. in der Oberstufe möglichst viele der laut Verordnung zulässigen Kombinationen an Kursen auch anzuwählen und achte ich dabei auf einen kompakten Plan für Oberstufenschüler (d.h. möglichst wenig Freistunden) wird mein Planungsspielraum und auch die Konsequenzen für die Kollegen (viele können heutzutage ja nicht einmal mehr in der Oberstufe eingesetzt werden, weil sie in verschiedensten Arten von Arbeitsverhältnissen stehen, die anders sind als traditionelle Studienrats- und BAT Beschäftigungen) andere sein, als wenn ich Kursprofile vorgebe, die bestimmte Leistungs- und Grundkurse koppeln aber die Wahlfreiheit einschränken.
    Unsere Stundenplanmacher machen die Oberstufenpläne übrigens zuerst, weil sie am komplexesten sind und Rückwirkungen auf den gesamten Rest des Planes haben, darum bin ich mir noch immer nicht sicher, ob man Gymnasialpläne mit denen von GHS vergleichen kann. Einen Vergleich mit den Plänen einer integrierten Gesamtschule fände ich interessant, da ich wenig darüber weiß.
    Analog dazu gibt es Setzungen in der Sek I, die die Flexibilität der Planung einschränken, wie z.B. Fremdsprachen, Religion/Ethik oder Wahlunterricht auf Leiste.
    Das nur so als mein Eindruck aus meiner Praxis.

    Viele Dinge, die du anführst, sind der Grund warum Teilzeitkräfte und ihre Stundenplanwünsche von vielen kritisch beäugt werden und Kollegen, die aus welchem Grund auch immer auf ein Entgegenkommen angewiesen sind, diese möglicherweise nicht erhalten.


    1. Die Vertretungssache ist kein Problem.


    2. Du sagst du bist Stufenleiterin im Doppeljahrgang und dass du während der Freistunden angesprochen werden würdest (Was man bestimmt steuern kann). Für mich stellt sich die Frage, wie diese Funktion mit einem kompakten Plan wahrgenommen würde. Wo würden da die zeitlichen Ressourcen für den Koordinationsbedarf verortet? Würden diese Absprachen nicht stattfinden?


    3. Aus deinem Posting geht hervor, dass es zumindest kein Problem ist, die Kinderbetreuung zu organisieren (auch wenn du nicht erwähnst, ob das extra kostet oder nicht, falls das so sein sollte, wäre das schon ein Grund).


    4. Auch wenn du inhaltlich nichts über deine Stundenplanwünsche schreibst, kann man dem Posting doch entnehmen, dass es wohl mehrere waren, deren Erfüllung du einklagst.


    Ich finde, dass du aus einer sehr komfortablen Position heraus argumentierst und ja, das ärgert mich, weil ich es teilweise auch in meinem Kollegium erlebe. Die Folge ist, dass das nicht mehr ernstgenommen wird und Alleinerziehende teilweise einen richtig ungünstigen Plan haben.
    Die meisten Vollzeitleute, die ich kenne, geben keinerlei Wünsche an und ich kann versichern, dass auch von denen keiner darauf erpicht ist, mit etlichen Freistunden von der ersten bis zur elften Stunde in der Schule zu hängen.

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