Beiträge von Maria Leticia

    Mein Senf dazu als Hessin und "Schulamtserfahrene": Wenn Schulamt A (als personalführende Stelle des Dienstherren Land Hessen) deinem Antrag auf Elternzeit stattgegeben hat, ist Schulamt B, das als neue personalführende Stelle mit der Versetzung auch deine Personalakte erhält, an diese Zusage gebunden (Vertrauensschutz). Falls Mitteilungen von Seiten des neuen Schulamts dir der neuen Situation unangemessen erscheinen, wäre es mein Rat, mit dem zuständigen Dezernenten das Gespräch zu suchen und schlicht nachzufragen.

    @threadersteller
    Leider gibst du dein Bundesland nicht an. In Hessen beispielsweise gibt es einen Rahmenvertrag des Landes mit Littera. Schulen bekommen die Software nicht nur vergünstigt, sondern es gibt auch eine ganze Infrastruktur z.B First Level Support und Fortbildungen, bzw. Eine Community, die sich regelmäßig zum Austausch trifft. Unter http://dms-schule.bildung.hess…le/inhalt/startseite.html stehen die Infos für Hessen dazu. Eventuell gibt es für dein Bundesland ja ähnliche Strukturen.

    Wie ist denn die Rechtslage? In der allgemeinen Schule in Hessen z. B. müssen Förderpläne geschrieben werden bei drohendem Leistungsversagen, Nichtversetzung, Lese-Rechtschreibschwäche und ggf. bei disziplinarisch schwierigem Verhalten. Vor dem Hintergrund der hessischen Bestimmungen würde ich keine Förderpläne schöreiben (das aber der Schulleitung gegenüber eventuell zunächst nicht offen kommunizieren). Zudem bist du dann an eine andere Schule versetzt und Wegen Beurteilungen etc. nicht mehr abhängig, also was sollen die dir können? ( Also... zunächst Rechtslage prüfen....aber vermutlich bist du schon in den Ferien...)

    Bewerbungen auf eine Funktionsstelle in einem anderen Bundesland sind nicht trivial, da z.B. die Zuständigkeit für die dienstliche Beurteilung zwischen den Bundesländern strittig sein kann. Ergo: mit deiner Frage dürftest du die Vorzimmerdame des Schulrats überfordert haben. Ich würde wie folgt vorgehen: zunächst relevante Fristen und Verfahren ( z.B. Was ist Grundlage der dienstlichen Beurteilung, wie läuft der Bewerbungsprozess ab, wird eine Freigabeerklärung benötigt und würdest du eine bekommen) im eigenen Bundesland in Erfahrung bringen. Dann im Wunschbundesland mit der Fachebene (Schulrat oder ggf. auch Ansprechpartner bei Bürgertelefon oder Infoservice des Kultusressorts erfragen, freundlich und hartnäckig bleiben) Anliegen kommunizieren, bei Rückfragen könntest du so zumindest Basisinfos zum Bewerbungsprozess in deinem Bundesland geben. Mit dem Ansprechpartner würde ich dann besprechen wie vorgegangen wird. Viel Erfolg!

    Ich würde aus hessischer Perspektive zu Politik (hessisch PoWi) raten. Ist zwar auch ein Fach, das nicht gerade gesucht ist, im Gegensatz zu Erdkunde (auch nicht nachgefragt) müssen das aber alle Schüler in der Oberstufe zumindest teilweise belegen und ist vielfach auch Abiturprüfungsfach. Erdkunde hat diesen Status nicht, gibt es an vielen Schulen nicht einmal in der Oberstufe.


    Politik und Englisch hat zudem den Charme, dass du bilingual Politik unterrichten könntest und dich so von Mitbewerbern mit dem Fach Politik absetzen könntest. Ob es dazu spezieller Weiterbildungen bedarf, müsstest du recherchieren. Erdkunde bilingual ginge zwar auch, aber aufgrund der Relevanz in der Oberstufe ist Politik sicherlich attraktiver. Ich persönlich fände es inhaltlich auch schlüssiger, Politik bilingual zu unterrichten als Erdkunde wegen internationaler Beziehungen etc.


    Alles Gute bei der Entscheidung.

    Stimme Moebius zu. Auch wäre zu eruieren, ob es ggf. Rahmenverträge des Bundeslandes mit bestimmten Softwareanbietern gibt, bzw. wie sich das System in die Systemlandschaft des Schulträgers einfügt, man möchte ja doch gerne vom Support profitieren, wenn Probleme mit dem Rechner auftreten,

    PR-mäßig ist denen ja echt ein Coup gelungen, der Zeitpunkt war zudem gut gewählt, jetzt sprechen alle darüber und nicht mehr von der Rücknahme der Entlastungsstunden, chapeau.


    Überfliegt man die Einleitung zur im ersten Post verlinkten Richtlinie auf den Seiten des Landes, wird die Hilflosigkeit dieser Regelung offenbar. Einerseits ist die dienstliche Kommunikation untersagt, andererseits sollen soziale Netzwerke im Unterricht thematisiert werden, auch am Beispiel der realen Accounts von SuS. Zudem ist das Anlegen von Fanpages der Schulen erlaubt.


    Wo beginnt hier die Abgrenzung, wie kann man Trennschärfe herstellen wenn im z.B. Falle einer Fanpage einer Schule etwa Kommentare und Fragen gepostet werden?


    Die in der o.g. Richtlinie aufgeführten Problematiken datenschutzrechtlicher Art sind zweifellos existent und ein Thema für die Fortbildung von Lehrkräften. Es stellt sich für mich dennoch die Frage, inwiefern eine solche Handreichung auch bei gutem Willen wirklich in der Praxis umgesetzt werden kann. Ich bin da skeptisch ob ein Verbot wirklich weiterhilft.

    Der SL hat groben Unfug verzapft (warum auch immer), die Schulaufsicht hat geschlafen und die Sache ist an die Öffentlichkeit gekommen. Jetzt kann das KM nur noch die Krise managen. Meiner persönlichen Einschätzung nach wird es da hinter den Kulissen für den SL unangenehm, auch wenn man sich nach außen zumindest formal hinter ihn stellt. Was soll man denn sonst machen? Abinoten ändern? Das gibt einen Aufschrei. Das angeführte Argument des Vertrauensschutzes für die Abinoten ist hinfällig.
    Etwas bedenklich finde ich, dass das schon die zweite eigenartige Geschichte aus Bayern in kurzer Zeit ist, da sollte man doch mal schauen ob es Zeit ist, von seinem hohen Roß abzusteigen und die eigenen Strukturen im Bereich der Schulaufsicht zu hinterfragen.

    Sowas hatte ich im Studium auch. Wir konzipieren das "Haus des Lernens" und sind ach so innovativ bla bla. Das hat mich damals schon aufgeregt.


    Das geht jetzt explizit nicht als Kritik nicht an die Threadersteller, sondern an diejenigen, die die Curricula entwickeln und solche "Projekte" ermöglichen. Es wäre doch schön, wenn man Lehramtsstudierenden einmal den organisatorischen Kontext (was ist ein Schulträger und was sind seine Aufgaben? z. B.) sowie grundlegende Gegebenheiten des Systems (u.a. 26 Stunden-Deputat bzw. Arbeitszeitregelung aber auch wie werden an der Schule Innovationen aufgenommen und ggf. implementiert? Über welche Entscheidungsspielräume verfügt Schulleitung, um in dem jeweiligen Land Schule zu gestalten? Wo liegen die Probleme?) erläutern würde, in dem sie später einmal arbeiten werden.


    Das wäre nicht nur im Hinblick auf den künftigen Beruf wichtig, sondern auch eine adäquate Basis, von der aus man ja noch immer innovativ bzw. problemorientiert denken könnte. Aber ich vermute mal, dass die meisten Dozenten von o.g. keine Ahnung haben, war ja schon zu meiner Zeit so.


    Diese Art von "Projekten" ohne sinnvollen Hintergrund sind meiner Meinung nach Zeitverschwendung und unterlassene Hilfeleistung für junge Menschen mit dem Berufsziel Lehrer. Wobei ich die Ausgangsidee der Threadersteller, ein Projekt zur Medienerziehung bzw. Selbsterfahrung ohne Medien gut und schülerorientiert finde. Es wäre nun Aufgabe der Dozenten, solche guten Ideen in den richtigen Kontext zu setzen.

    Den Sinn des § 9 BEEG sehe ich wie du.


    Über die Gründe, warum denn nun die Gehaltsabrechnungen vorgelegt werden sollen, kann man spekulieren, in würde nicht einmal Inkompetenz der Sachbearbeitung ausschließen (was sie Sache nicht besser macht).


    Eine Idee hatte ich aber noch: Hat die Kollegin ihre Situation geschildert und um Fristverlängerung bei der Elterngeldstelle gebeten? Oder stellen die sich stur?

    Das an vielen Schulen aus verschiedensten Gründen schon dienstliche Laptops vorhanden sind, ist im 21. Jahrhundert ja nun keine großartige Sache. Dass Computer von Schulen oder Subunternehmen des Schulträgers gewartet werden ist auch keine nie gehörte Ungeheuerlichkeit.

    Einspruch aus hessischer Perspektive. Es gibt in Hessen Schulträger, die haben keinen vernünftigen Technologieplan und kriegen die Wartung der angeschafften Hardware nicht gebacken (Reaktionszeit bei ausgefallenem Netzwerk zwei Wochen!). Bei anderen Schulträgern läuft es recht gut. Da wir nicht wissen, wo in Hessen der Threadersteller unterrichtet, wäre ich da mit schnellen Schlüssen vorsichtig.


    Danke! (Werden wir mit den dann gut 50 Tablets, die Sachaufwandsträger und Sponsoren bezahlen, im Unterricht sicherlich haben.)


    Für mich ist hier Schluss, unsere Bestellung ist raus und ich hab das hier eigentlich nicht mit der Intention gepostet, das Angebot zu verteidigen, sondern Kollegen darauf aufmerksam zu machen...

    Magst du in einem anderen Thread ggf. euer Konzept und eure Erfahrungen mit den Tablets posten? Würde ich (und wohl nicht nur ich) sehr spannend finden.

    Ich teste gerade Citavi. Ist eigentlich eine Software für Literaturverwaltung und Wissensorganisation. Sehr weit bin ich mit meinen Tests noch nicht, allerdings scheint man recht differenzierte Themensammlungen anlegen zu können. Das Programm greift auf Word zurück und kann laut Internet mit einem Stick auf anderen Rechnern genutzt werden. Es gibt eine kostenlose Testversion für bis zu 100 Einträge, die ich gerade verwende. Die Vollversion ist kostenpflichtig.

    Wie viele Links sind das denn und wie lang/komplex sind die denn? Falls sie nicht so zahlreich und eher komplex sind, könnte man auch einen Dienst wie http://tinyurl.com/ dazwischenschalten, der lange Links zu kurzen verkürzt. Ich würde diese handlichen und gut abtippbaren Links dann auf ein konventionelles Blatt Papier schreiben, dieses vervielfältigen und den Schülern austeilen. Moodle ist toll, aber "nur" für Links meiner Meinung nach zu viel Aufwand (Einarbeitung, Nutzerverwaltung etc.)

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