Hi Quesera,
du schreibst nicht welche Jahrgangsstufen du unterrichten wirst, daher kann ich deine Fragen nicht direkt beantworten. Außerdem macht es auch einen Unterschied ob es sich um Haupt- oder Nebenfächer handelt. Spanisch kann ja beides sein.
In Hessen finden sich die Bestimmungen für die Mittelstufe in der "Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses", in der Oberstufe in der sogenannten VOGO. Google mal danach, dann findest du beide.
Was die Benotung in Spanisch angeht, kommt es auch wieder darauf an, ob du Sek I oder Sek II unterrichtest bzw. welche schulinternen Vereinbarungen im Falle der Sek I bei euch existieren.
Prinzipiell ist es dir freigestellt wieviele Vokabeltests du schreibst, diese sind Bestandteil der mündlichen Note und du kannst selbstverständlich einen Test schreiben auch wenn die maximale Anzahl von Klassenarbeiten in einer Woche in einer Lerngruppe bereits erreicht ist.
Ein Ratschlag, der mir spontan einfällt, ist, den SuS in der ersten Stunde deine Bewertungskriterien und die Gewichtung zwischen mündlicher und schriftlicher Note bekanntzugeben und diese Tatsache durch den Eintrag im Klassenbuch zu dokumentieren.
Liebe Grüße
Maria Leticia