Mir ist der im ersten Posting angeführte Aspekt in der Formulierung des Erlasses aus folgendem Grund nicht klar: in III.1 steht, dass, gewisse, dort spezifizierte Schülerarbeiten, "spätestens" am Ende des Schuljahres oder mit Ausscheiden der SuS auszuhändigen sind. Was bedeutet denn "spätestens"? Hier wird ja nur der Endpunkt auf der Zeitachse definiert. Kann ich also grundsätzlich die Arbeiten auch schon nach Unterschrift durch die Eltern an die SuS zurückgeben? Oder auch nach den Osterferien? Das würde dann der Aufbewahrungsfrist über ein Schuljahr widersprechen.
Beiträge von Maria Leticia
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Hier ist der Erlass zu Schülerarbeiten: http://www.rv.hessenrecht.hess…ramfromHL=true#focuspoint
So richtig schlau werde ich, offen gestanden, daraus nicht. Denn ich kenne es aus der Praxis so, dass eine Aufbewahrungspflicht über ein Jahr für Klassenarbeiten bestünde. Dies finde ich im Erlass nicht.
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Wenn es um eine Versetzung im festgelegten Verfahren zwischen den Ländern geht, dürftest du nicht von vorne beginnen müssen. Wo sie dich aber genau einstufen klamüsern die Juristen aus.
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Ich hätte da auch noch zwei empfehlenswerte Links:
EDIT:
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Kultusministerium: "Sehr gute Einstellungschancen" für Förderschullehrerinnen und -lehrer in Hessen.
Quelle: http://www.faz.net/aktuell/rhe…ernachwuchs-13140610.html
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Zumal ich damit auch ein paar unangenehmen Erfahrungen habe: zum Beispiel damit, dass ich Auszüge aus meinen Materialien zum engl. Methodenlernen, die ich einigen Menschen hier verschickt hatte, ein, zwei Jahre später in einem Lehrwerk eines Verlages wiederfand... ... nehmt es mir nicht übel,
unglaublich...
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Habt ihr mit dem Zuständigen, der das Verfahren durchführt, ein Vorgespräch geführt? Häufig erhalten die Bewerber im Kontext eines solchen Gesprächs Informationen über den Ablauf bzw. die Teile des Überprüfungsverfahrens.
Ich bin zwar aus Hessen, aber aus dem gymnasialen Bereich. Bewerber auf eine Stellvertreterstelle könnten dort z.B. in einer Unterrichtsstunde hospitieren und anschließend ein Beratungsgespräch mit dem unterrichtenden Kollegen führen oder in einer vorgegebenen Zeit eine Präsentation zu einem Thema, das gestellt wird, erarbeiten und sie dann vor der Kommission halten. Auch findet ein schulfachliches Gespräch statt, in dem zentrale Themenstellungen im Hinblick auf die Schule, an die man sich bewirbt, das Tätigkeitsprofil und Rechtskenntnisse sowie Rolle und Führungsverhalten abgefragt werden. Auch Fallbeispiele, zu denen der Bewerber Lösungen aufzeigen und ggf. problematisieren muss, können hier vorkommen. -
Die Unterrichtsverpflichtung, die du schilderst, finde ich für den Schulleiter eines Gymnasiums nicht ungewöhnlich niedrig, die Anwesenheitszeit schon.
Ist der Schulleiter bereits A16 (kommt ggf. von einer anderen Schule oder sonstigen Dienststelle) oder hat er sich auf die Schulleitungsstelle beworben und muss sich erst noch bewähren, bevor er A16 wird? Falls er sich noch bewähren muss, könnte ggf. euer Personalrat mal informell das Gespräch mit der Schulbehörde suchen. Falls er schon A16 ist, wissen die ohnehin, wen sie euch da reingesetzt haben, da muss es wohl erst eskalieren, bevor sich etwas bewegt.
EDIT: Wenn das seit einem halben Jahr so geht, hat der Personalrat o.ä. bei ihm schon einmal nachgefragt?
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soll das wirklich ein und dieselbe Person sein?
Allein die Nase sieht so ganz anders aus, kann mir nicht vorstellen, dass die Nasenform so sehr nur mit Schminke und Ausleuchtung retuschiert wird. Auch der Mund sieht total unterschiedlich geformt aus....Ich glaube auch, dass das die gleiche Person ist. Habe mir übrigens einmal bei einer großen Parfümeriekette sog. Tagesmakeup für 10 € für Fotoaufnahmen schminken lassen (war also lang nicht so professionell wie das Makeup auf der Webseite). Auf den Fotos, die ich dann habe machen lassen, sehe ich schon sehr anders aus.
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An folgende zuständige Stelle in Hessen kannst du dich wenden:
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Ulknudel
vielen Dank für die Aufklärung (die Art, wie die Sache an die Öffentlichkeit kam sowie die Reaktion der Opposition halte ich für einen völlig normalen Vorgang), ich hatte verstanden, dass es um eine offizielle Verlautbarung ginge. Ob die 1000 A14 Stellen eine realistische Schätzgröße sind, ist von außen schwierig zu sagen. Man könnte da rein theoretisch noch alles mögliche andere verschieben und reinrechnen.Beim von Mikael verlinkten Artikel habe ich zunächst nicht verstanden, warum darüber geschrieben wird, dass zwischen Landesregierung und GEW ein Streit entbrannt sei, denn beide sind sich ja einig und wollen eine Angleichung der Besoldung, die ja nun geplant ist. Erst in den letzten Absätzen wird klar, dass die GEW neben der Angleichung der Besoldung zusätzlich für den Erhalt der Beförderungsstellen eintritt, d.h. das Land insgesamt mehr Geld für die Besoldung der Lehrkräfte bezahlen und damit der Haushalt des Kultusressorts mit mehr Geld versehen werden müsste. Wer glaubt, dass Finanzminister dafür Geld rausrücken (in den Kultusetat einstellen), den halte ich - bei allem Respekt - für sehr naiv.
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Gegen Deutsch würde aus "arbeitsökonomischer" Sicht auch sprechen, dass es meines Wissens in vielen Ländern obligatorisches Prüfungsfach im Abitur ist. D.h. du wärest regelmäßig in irgendeiner Art und Weise im Abitur (schriftliche Abikorrekturen bzw. Zweikorrekturen, Erstellung von Aufgaben für das mündliche Abi oder gleichwertige Prüfungsformate, Protokoll im mündlichen Abitur). Ist zwar ein nachgeordnetes Argument zum oben genannten Korrekturaufwand, ich selbst habe aber zwei (zweite und dritte) Fremdsprachen und sehe bei befreundeten Deutschkollegen, dass das noch einmal ein ganzes Stück zusätzlicher Arbeitsaufwand ist.
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Ich kann nele nur zustimmen.
Schulrechtliche Kenntnisse sind m.E. zudem nichts, das man sich im Vorübergehen einfach mal so aneignen könnte, d.h. die Struktur und den Inhalt der Rechtsquellen kann man sich sicherlich "draufschaffen". Für ein wirkliches Verstehen des dort Gemeinten sowie das Verständnis von Implikationen und Handlungsspielräumen für das Alltagsgeschäft der Schule, für die man als Schulleitung Verantwortung trägt, bedarf es vor allem der Rückkoppelung mit Erfahrungen in der Praxis und institutionellen und nicht zuletzt "mikropolitischen" Wissens. Nur so werden die Rechtstexte überhaupt lebendig.
Dass die Stelle mit der o.g. Kollegin besetzt wird (wenn dem so sein sollte), ist übrigens angesichts ihrer Bewerbung mitnichten ein Automatismus, sondern eine Entscheidung der Schulaufsicht. Diese hätte es in der Hand, ein Gespräch mit der Kollegin zu führen und ihr zu signalisieren, dass man an einer Bewerbung von ihrer Seite grundsätzlich großes Interesse habe, nur eben zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht (dazu Perspektiven anbieten wie SL-Fortbildung etc.), die Stelle "zur Erweiterung des Bewerberkreises" nochmals auszuschreiben und ggf. potentielle Kandidaten im Vorfeld anzusprechen etc.. Ob es vorzuziehen ist, eine Stelle auf diese Weise zu besetzen, anstatt sie vakant zu lassen, kann ich für GS und die Umstände an dieser ganz speziellen Schule nicht beurteilen.
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Vielen Dank für eure Einschätzungen, die im Wesentlichen meinen Gedanken entsprachen, als ich über die erwähnten Pressemitteilungen stieß.
Jetzt bin ich aber neugierig auf den Wortlaut dieser Pressemeldungen. Wer hat sie denn herausgegeben? Weder beim Ministerium noch bei den Regierungsfraktionen in Schleswig-Holstein bin ich fündig geworden. Wenn du einen Link hättest, wäre ich dir dankbar.
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Für mich ergeben die von Ulknudel zitierten "Herabstufungen" nur dann Sinn, wenn man sie nicht auf Individuen, die bereits eine bestimmte Besoldungsgruppe innehaben, sondern auf die Einstufung von (Funktions)stellen bezieht. Könnte z.B. heißen: künftige Stufenleiter an einer Gesamtschule werden dann eben nur noch nach A 14 anstatt A 15 (in Hessen bereits praktiziert!) oder für andere Stellen mit koordinierendem Charakter eben nach A 13 (+Zul.) anstatt A 14 bezahlt. Den Schulen könnte man ja ein Stundenkontigent zuweisen (aus dem natürlich "alles andere" auch bestritten werden muss) und es ihnen anheimstellen, diese Personengruppe prinzipiell durch diese Stunden zu entlasten zu können (oder auch nicht... ). Herabstufungen von Individuen sind beamtenrechtlich nicht zulässig. Anpassungen der Besoldungsstruktur "von oben" funktionieren auch nicht so einfach: Negative Erfahrungen mit dem geplanten Aussetzen von Besoldungserhöhungen für bestimmte Besoldungsgruppen hat NRW ja gerade gemacht .
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Rechtsgrundlage Hessen: Hessisches Gleichberechtigungsgesetz
- HGlG§ 5 Schreibt die Pflicht zur Erstellung von Frauenförderplänen vor. Laut Abs. 6 sind darin u.a. auch "Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen" enthalten.
In den entsprechenden Frauenförderplänen der Staatlichen Schulämter finden sich somit Aufstellungen zu "teilbaren" und "unteilbaren" Dienstpflichten. Wobei SLen schon gehalten sind, wenn die Notwendigkeit besteht, hier auch flexibel reagieren zu können.
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Sicherst du deine schriftlichen Notizen irgendwo ab? Was machst du, wenn dir dein Notenheft abhanden kommt?
Ich habe immer in regelmäßigen Abständen die Notenlisten fotokopiert. Und diese Kopien zu Hause aufbewahrt.
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Ich habe jetzt noch nicht nach hessischen Statistiken bzw. Bedarfsprognosen gegoogelt, kann aber aus hessischer Perspektive und eigener Erfahrung mit dem Fach Französisch (Lehramt Gymnasium) sagen: da ist der Bedarf nicht besonders hoch, da gerade in Hessen viele Schulen auf Spanisch in der 2. Fremdsprache wechseln (für NRW dürfte Analoges gelten), weil sie sich davon angesichts zurückgehender Schülerzahlen einen Attraktivitätsgewinn gegenüber konkurrierenden Schulen versprechen.
Zudem wird es angesichts der vorherrschenden Tendenz der Rückkehr zu G9 noch einmal einen Einbruch in der Nachfrage geben, da in Hessen das Stundenvolumen der zweiten Fremdsprache insgesamt laut Stundentafel in der Mittelstufe gegenüber G8 geringer ist.
Nicht zuletzt bin ich persönlich trotz und nicht wegen meines Faches Französisch eingestellt bzw. versetzt worden. Das war immer die Kröte, die man halt geschluckt hat, um den Bedarf an meinem anderen Fach Spanisch zu decken.
Kurzum: ich kann von Französisch nur abraten, wenn es schon eine Sprache sein soll dann lieber Spanisch, die ist nämlich häufig auch als 3. Fremdsprache oder späteinsetzende Fremdsprache für Schülerinnen und Schüler, die in der Mittelstufe keine 2. Fremdsprache gelernt haben, gängig. Aber da gibt es im Gegensatz zu früher eben auch viele, die das machen. -
Bei deinem Schulamt anrufen und nachfragen welcher Sachbearbeiter für dich zuständig ist.
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