Beiträge von Maria Leticia

    Ich staune.
    Die Kollegen aus dm HPR arbeiten nunmal drei von fünf Tagen an der Woche in ihren Schulen und können damit kaum als Unterrichtsflüchtlinge bezeichnet werden. Und das geht auch nicht zu Lasten der Schule. Und sie sind keine Mitarbeiter des Kultusressorts, sondern ein Mitbestimmungsgremium.

    - Der durchschnittliche Kollege mit Vollzeit arbeitet fünf Tage in der Woche an (mindestens) einer Schule. Ob man bei Entlastungsstunden (Anzahl?) oder Tätigkeit in der Bildungsadministration von "Unterrichtsflüchtling"
    sprechen kann, weiß ich nicht, ich maße mir kein Urteil über die Motive der Menschen an. Tatsache ist: Entlastungsstunden für jedwede Tätigkeit gibt es nicht kostenlos.
    - An welcher Stelle genau ist meinem Text zu entnehmen, dass der HPRLL aus Angestellten des Kultusressorts bestehe?

    Hättest du lieber, dass es keine Personalvertretung auf HKM-Ebene gibt? Weißt du wie ViELE extrem kollegenunfreundliche Erlasse es dann heute mehr gäbe, und wie viele Entscheidungen in der Einigungsstelle gegen die betroffenen Kollegen ausgegangen wären?

    - Ist es notwendig, hier Grundsatzfragen zu Mitbestimmung erörtern? Vielleicht sagst du mir, wie viele das wären (und warum die Aufsichtsverordnung dann noch immer so "kollegenunfreundlich" ist)? Ich hoffe nur, dass es nicht so ist wie im Fall der Erhöhung der Grundschullehrerbesoldung, die sich die GEW aus meiner Sicht zu Unrecht auf die Fahne schreibt (dazu hatten wir uns ja schon einmal ausgetauscht).

    Du klingst extrem verärgert, ich verstehe dss nicht so wirklich.
    Ich kann es mir nur so vorstellen, dass du keine oder eine sehr gefilterte Vorstellung von der Arbeit des HPR hast... Oder bist du derzeit ans HKM abgeordnet?

    - Hatte ein paar Erlebnisse, die mich sehr erbost haben (im Zusammenhang mit der GEW).

    Der HPR besteht ja nun nicht nur aus GEW und natürlich verfolgen sie eine eigene Agenda, nämlich eine personalrätliche. Sie sind nicht Teil der Regierung - sondern liegen andauernd mit ihr im Clinch. Und ja, ich weiß das, ich bekomm' immer die Protokolle... (aus Hessen).

    Ich weiß das auch. Daher äußere ich mich auch dazu und weiß auch, was die "personalrätliche Vertretung", deren Freistellung vom Unterricht zu Lasten des Kultusressorts und nicht zuletzt aller Kolleginnen und Kollegen geht, dort manchmal schon für überaus konstruktive Arbeit geleistet hat. (Ironie!)


    Du bist doch diejenige gewesen, die kürzlich in einem Thread Mitarbeiter auf sämtlichen Ebenen des Kultusressorts als Schulflüchtlinge diskreditiert hat. Warum sollte dies nicht auch auf Vertreter von Verbänden anwendbar sein? Herr Nagel, der sich als Vorsitzender der GEW mit Listenplatz der Linken im hessischen Wahlkampf mit Auftritten zu G9 gemeinsam mit dieser Initiative aus GI hervorgetan hat, ist schließlich von Haus aus Lehrer und veranschaulicht für mich wes Geistes Kind diese Gewerkschaft ist.


    Und natürlich, Kommentatoren über deren Hintergrund man nichts weiß, deren Argumentation dem eigenen Anspruch aber nicht genügt und die nicht ins eigene Weltbild passen, sind Dünnbrettbohrer.

    Als Meinungsäußerung und nicht als Fachartikel finde ich den Beitrag bis "ausgenutzt" nicht unzutreffend. (Einfach mal einen Blick auf das aktuelle hessische Personaltableau im Kultusressort und die personelle Ausstattung des sog. Bildungsgipfels werfen...)


    Für meinen Geschmack kommt es dann etwas dicke. Andererseits: wir wissen nicht wer diesen Beitrag geschrieben und und was sein/ihr beruflicher Hintergrund in der Schule ist. Wenn ich mich an bestimmte Threads (insbesondere zum Thema Inklusion und dem damit verbundenen Einsatz von Förderlehrerinnen und -lehrern im gemeinsamen Unterricht an der Regelschule) von Lehrkräften hier im Forum erinnere, ging daraus klar hervor, dass engagierte und altgediente Kolleginnen und Kollegen unter diesen Veränderungen gelitten haben und leiden.


    Insofern ist das eine legitime Meinungsäußerung und ich halte es für unangebracht, sie einfach so beiseite zu wischen.


    Und ja, die GEW verfolgt z,B. im Hauptpersonalrat durchaus eine eigene Agenda.

    Probleme haben damit eigentlich nur solche verknöchterten Christenmenschen für die es aus welchen Gründen auch immer wichtig ist, dass man nicht die erfundene Phantasiefigur des Weihnachtsmannes nimmt, weil natürlich nur die erfundene Phantasiefigur des Christkindes den "Geist der Weihnacht" richtig repräsentieren kann. Die zitieren dann sogar Links zu "weihnachtsmannfreien Zonen" und so. Warum auch immer.

    Gerade die "Christenmenschen" sollten mit der Darstellung des Weihnachtsmannes als Schweinchen kein Problem haben. Da der Weihnachtsmann kein religiöses Symbol/Figur ist, können mit dieser Darstellung auch keine religiösen Gefühle verletzt werden.


    Im Übrigen befremdet mich die Emotionalität dieses Threads. Soweit ich verstanden habe, hat die TE nach dem Text des Theaterstücks und nicht nach der Meinung der geneigten Forengemeinde gefragt.

    Inwiefern ist denn der Weihnachtsmann als christliche Tradition im engeren Sinne einzustufen? Meines Wissens ist er das nämlich nicht und man hätte somit dazu keinen Konflikt mit christlichen Milieus, die z.B. durch ihre Bibellektüre in dieser Hinsicht sehr viel bewanderter sein dürften.

    Danke für die Ergänzungen Simone.


    Dienstversammlungen sind in der Tat eine Sache der SL und sollen nicht regelmäßig, sondern nur in besonderen Fällen abgehalten werden. Durch das Abhalten von Dienstversammlungen anstatt von Konferenzen könnte eine Schulleitung versuchen, die schulische Gremienstruktur mit ihren Anhörungs-, Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechten weitgehend auszuschalten.

    In Hessen nur 3 Stunden im Monat

    Jein. Diese drei Stunden für die Lehrkräfte entsprechen den fünf Stunden lt. §85 Abs. 2 HBG, die für hessische Beamte höchstens als Mehrarbeit ohne Ausgleich irgendeiner Art angeordnet werden dürfen. Darüber hinaus kann nach der gleichen Fundstelle auch zusätzlich Mehrarbeit angeordnet werden, nur muss dann Freizeitausgleich gewährt werden (bis zu vierhundertundebbes Stunden). Wenn dies aus dienstlichen Gründen nicht möglich ist, führt die Rechtsnorm an, dass die Stunden ausbezahlt werden könnten.


    In der Praxis wird das aber keiner machen, insofern, jein.

    Ich glaube dein Beitrag spricht für sich, da braucht es keinen weiteren inhaltlichen Austausch.



    Kultus ist nicht nur ein "Mädchenministerium" :P , sondern auch ein Schleudersitz, man kann nix gewinnen, aber viel verlieren.

    Deine Darstellung zu den 105% ist so nicht stimmig, tut mir leid. Die Aufsichtsverordnung ist handwerklich schlecht gemacht, sie wurde übrigens nach dem Regierungswechsel auf den Weg gebracht. Und: nur weil Gewerkschaften etwas fordern, macht der Finanzminister noch kein Geld locker für die Besoldungserhöhung, klar hinterher schreiben es sich dann alle auf die Fahne. Ich habe nie behauptet, dass Inklusion in Hessen hervorragend liefe, im Vergleich zu Ländern, die mal eben alle Förderschulen dicht machen, stehen wir so schlecht nicht da. Für die Sanierung der Schulen war nicht das Kultusressort zuständig, oder habe ich etwas verpasst?


    Mir geht es nicht um FDP oder nicht, aber es ist schlicht unwahr, dass unter der Vorgängerin des aktuellen Ministers bloß Murks gemacht wurde.

    Die mir unverständlichen Verallgemeinerungen, die ich hier überall lese, gelten nicht für Hessen.
    Dort sind laut Verordnung über die verlässliche Schule am Gymnasium jeden Tag 5 Zeitstunden Unterricht oder Betreuung zu garantieren und das wird auch gemacht. In der Grundschule müssen 4 Stunden stattfinden. Preisfrage: Wer kann den Unterricht früher beenden?


    Panama, wenn es dich gar so aufregt, hör doch auf hier gegen die Kollegen zu gehen. Dokumentiere, wann Unterricht ausfällt und schicke diese Liste wahlweise (je nachdem, wie Struktur) an den Abgeordneten deines Wahlkreises bzw. die Schulaufsicht. Dann muss die Schulleitung ggf. gegenüber der Aufsichtsbehörde Stellung beziehen. *schulterzuck*

    Nicht zuletzt ist das auch eine Frage des deutschen Verwaltungsrechtes.

    Eben. Die Übernahme von Kosten zwischen sog. innerer und äußerer Schulverwaltung, d.h. zwischen Land und Schulträgern ist sogar in den Schulgesetzen festgeschrieben (vgl. z.B. das Hessische Schulgesetz ab § 151).


    Schulträger kommen ihren dort festgesetzten Pflichten zur Kostenübernahme aber nur teilweise nach und Schulleiter behelfen sich zähneknirschend mit den eigenen Leuten, wohl wissend, dass sie Schulträgeraufgaben übernehmen (wie z.B. Gläserspülen, Schulbuchausgabe etc.).


    Wer mal z.B. hier nachliest http://www.welt.de/politik/deu…tehen-vor-dem-Nichts.html kann sich denken, warum das manchmal so ist. Selbst im Geberland Hessen gibt es einen sog. kommunalen Schutzschirm für überschuldete Kommunen. Ganze zwei von 30 Schulträgern (Kommunen und Städte) sind in Hessen nicht überschuldet.


    Was das für die Erstattung von Sachkosten der Schulen heißt, kann sich ja jeder ausmalen.

    Bei deiner Stellensuche spürst du die Auswirkungen der aktuellen Stellensituation an den Gymnasien: Fast ausnahmslos sind die Gymnasien in den Schulamtsbezirken überbesetzt und müssen teilweise Lehrkräfte an andere Schulen abordnen, damit diese die "überzähligen Stunden" dort halten, um z.B. einen temporären Ausfall zu kompensieren. Vertretungslehrkräfte oder solche mit befristetem Vertrag wurden von den Schulen häufig entlassen. Dies nur als Hintergrund, warum es aktuell nicht einfach ist, eine feste Stelle oder auch einen Vertretungsvertrag zu bekommen. Hintergrund für die Überbesetzung ist u.a. der Entfall des Doppeljahrgangs G8/G9 in der Oberstufe, der ein erhöhtes Stundenvolumen bedingte, der Wechsel vieler Gymnasien zu G9, was in der Klasse 5 beginnt und erst einmal eine reduzierte Gesamtstundenzahl gegenüber der G8-Stundentafel mit sich bringt, sowie perspektivisch sinkende Schülerzahlen.


    Von Absolventen eines Studienseminars im Rhein-Main-Gebiet habe ich aber gehört, dass diejenigen mit dem Fach Spanisch noch relativ schnell eine feste Stelle bekommen haben. Zudem boomt das Fach, immer mehr Schulen haben Interesse daran, es als zweite Fremdsprache einzuführen und da braucht es qualifizierte Lehrkräfte. Ich glaube, die mittelfristige Perspektive ist mit Spanisch besser als mit Französisch.


    Mein Rat: Hast du bereits direkt Kontakt zu Ergänzungs- bzw. Ersatzschulen (z.B. International Schools, Strotthoff, Urselbachgymnasium u.ä., Anna-Schmidt-Schule usw.) im Rhein-Main-Gebiet aufgenommen? Hier würde ich versuchen temporär unterzukommen und die Stellensuche weiter betreiben.


    Alles Gute und viel Glück

    Ich kenne mich nun im Schulrecht von NRW nicht aus. Aber: die Tatsache, dass es rechtens sein soll, Regelunterricht ausfallen zu lassen um anderen Regelunterricht zu vertreten, würde ich jenseits der nach der ursprünglichen Planung vorgesehenen konstanten Stundenzahl der schwerbehinderten Person prüfen lassen wollen.

    Je nach Rechenmodell wird eine Wochen-UE mit ca. 5/3 Wochenzeitstunde eines regulären AN angegeben. Ergibt also 5 Zeitstunden. Nun sagt man, dass für das spülen von Gläsern, dem Sortieren der Sammlung und dem Bereitstellen von Materialien A13 wohl etwas viel wäre.

    Im Bezug auf die Ausgabe von Schulbüchern in Hessen durch Lehrkräfte kann man genau diese Argumentationslinie auch in den jährlichen Berichten des Landesrechnungeshofes, ein Gremium vor dessen Einlassungen die (Bildungs)administration zittert, nachlesen. Und passiert ist: nichts.


    Die Dinge sind eben nicht so einfach, wie Wollsocken sich das an ihrem Schreibtisch in der Ferne der hochwohlgelobten Schweiz neben geschenktem Gerät und spülenden Assistenten so vorstellt.

    Tatsächlich hat man z.B. in Hessen auch die letzte, wirklich harte Sprachprüfung am Ende des Gymnasiallehramtsstudiums abgeschafft - in einem Jahr, als es Panik im HKM wegen akutem Englischlehrermangels gab. Durch diese Prüfung sind in einigen Jahrgängen bis zu 50% durchgefallen, sie galt als berüchtigt und man bekam dann die Empfehlung, mindestens ein Jahr ins Ausland zu gehen, sonst mache erneutes Antreten keinen Sinn.
    Viele haben gar nicht erst gewagt ohne langen Auslandsaufenthalt diese Prüfung zu machen und sind halt vorher ins Ausland. Danhach ging's dann auch gut.

    Seit es diese Prüfung nicht mehr gibt und du im Prinzip ohne wirklich Englisch zu können, sozusagen als "Theoretiker des Englischen", durchs Studium kommen kannst, gibt es immer mehr Referendare, die bei uns mit einem Englisch aufschlagen, für das ich und meine Kollegen in der Q4 keine 5 Punkte mehr verteilen.

    OT: Ich habe es nie verstanden, warum man sich zumindest in Frankfurt zum Examen für eine moderne Fremdsprache anmelden kann, ohne einen Auslandsaufenthalt einer gewissen Mindestzeit vorweisen zu müssen. Da beginnt das Problem ja schon bei unzureichenden Vorkehrungen in der Studienordnung, die andernorts durchaus existieren.

Werbung