Hallo zusammen,
man hört in letzter Zeit ja viel über das Thema. Zu meiner Situation: bin seit September 2012 als Lehrer im Beamtenstatus, damals mit dem Absenkungsbeitrag von 4% "belohnt" worden. Widerruf gegen die Verjährung habe ich damals eingereicht. Bei uns kursiert jetzt das Gerücht, dass alle Lehrer, die vor 2013 eingestellt wurden, mit keiner Rückzahlung rechnen können, da die 4% ja damals vom Bundesverfassungsgericht als rechtmäßig bezeichnet wurden. Weiß da jemand mehr darüber? Würde mich über Antworten freuen!
Viele Grüße