Also die Frage 1) wurde jetzt von mehreren Stellen klar beantwortet-
Es ist tatsächlich so, dass Vertretungslehrer in Berlin sich zu den Sommerferien arbeitslos melden müssen und auch um den Jahreswechsel zur Ferienzeit ist das so. So schrieb mir die Schulleitung gerade. Die anderen Ferien werden wohl in den meisten Schulen irgendwie abgedeckt. Das fehlende Gehalt (ALG ist ja nur 65% vom letzten Gehalt) wird dann vom A-Amt mit der bekannten Verzögerung ausgezahlt. Ich denke, dass sollte man vom errechneten Jahresbrutto für die eigene Berechnung abziehen.
Zu Deiner Frage CDL: Ich bin eigentlich sehr zufrieden mit meiner jetzigen Schule, auch die Bezahlung ist okay. Nur die Arbeitsbedingungen sind nicht gut und zur Zeit kündigt fast jede Woche ein/e neuer Kollege/Kollegin, was das Arbeitsaufkommen für die verbleibende Lehrerschaft natürlich erstmal erhöht. Was mit der Schule unter den Bedingungen in der Zukunft wird weiß ich nicht. Ich brauche also Plan B und hatte mir erhofft in einer staatlichen Schule mit einer Festanstellung und vielleicht sogar mehr Gehalt auch etwas mehr Sicherheit "einzukaufen". Das scheint jetzt aber nicht der bessere Weg für mich zu sein. Danke für Eure Hilfe!