Beiträge von Friedhelm

    Als Anhaltspunkt: Ich habe knapp 200 Credits(!, nicht SWS) mit meinem Erstfach nachgewiesen. Die Anerkennung wird aber, wie gesagt, sehr großzügig geregelt. Unklarheiten klärt die Schulleitung im Regelfall VOR dem Bewerbungsgespräch, denn sobald sie sich genommen haben und du im Anerkennungsprozess bist, verfällt die Stelle zunächst einmal. Der Schule ist also nicht geholfen, da sie bis zur nächsten Ausschreibung die Stelle nicht besetzen kann. Deshalb ist das sicherlich kein Punkt, der vorher im Unklaren bleibt.

    In besagter Anlage steht, dass 22 SWS oder 33 ECTS verlangt werden (Zeitfach). Wenn ich dies wie oben entsprechend umrechne, würde das für das Erstfach 99 notwendige ECTS bedeuten. Bei mir würde die Umrechnung 112 ECTS für das Erstfach Maschinenbaubereich und 97 ECTS für das mögliche Zweitfach WL bedeuten.


    Mein Studiengang war eben kombiniert und kein reiner Maschinenbaustudiengang (ich nehme an, Du hast einen rein technischen Schwerpunkt im Studium). Zusammengefasst würden meine in Summe 141 SWS umgerechnet 211 ECTS für das gesamte Studium ergeben, also vergleichbar mit Dir. Wurde bei Dir denn aus diesem Bereich bzw. aus dieser Summe an Credits dann auch das Zweitfach abgeleitet, oder wie ist Dein Zweitfach gebildet worden?


    Da das ECTS-System erst während meines Studiums eingeführt wurde und mich daher noch nicht betraf, habe ich damit leider keine Erfahrungen und muss mich bei der Bewertung meiner Studienleistungen an die genannten Informationen halten. Daher hoffe ich, dass meine Umrechnung und Annahme für die Anerkennung richtig ist. Aber ich denke, ich werde mich da zur Sicherheit noch einmal bei der Bezirksregierung erkundigen.


    Gruß


    Friedhelm

    Hallo Kalle 29,



    Hast du das mal im Vorfeld konkret abgeklärt? Die 65 SWS reichen dicke, aber ich finde jetzt nirgendwo eine Vorschrift, welche die Anzahl der SWS/Credits für das erste Fache benennen. Es steht nur "muss sich eindeutig aus dem Universitätsabschluss benennen lassen". Bei zwei annähernd gleichwertigen Fachbereichen bin ich mir da nicht wirklich sicher. Aber hier lässt die Bezirksregierung vermutlich am ehesten fünfe gerade sein. Anmerkung: Die Gesamtzahl der SWS erscheint mir ziemlich gering. Kannst du die restlichen SWS nicht noch auf die beiden Fächer verteilen?

    In einer offiziellen Anlage zur Bewerbung ist für das Zweitfach vermerkt, dass hier "im Regelfall mindestens ein Drittel der fachwissenschaftlichen Studienleistungen nachzuweisen sind, die im Rahmen des jeweiligen Lehramtsstudium für diese Fach zu erbringen sind". Dieses Drittel ist, ebenfalls nach dieser Anlage, für das Lehramt an BKs 22 SWS. Daraus schließe ich einfach mal, dass für das Erstfach mindestens 66 SWS vorzuweisen sind. Ich habe leider keinen Vergleich mit reinen Ingenieurstudiengängen und den dort übliche SWS für das gesamte Studium. Die relativ ausgeglichene Verteilung der SWS auf die beiden verschiedenen Bereiche ergibt sich bei mir eben aus dem kombinierten Studiengang. Hier habe ich mir bis jetzt eigentlich am wenigsten Gedanken gemacht, dass eine Anerkennung mit Erstfach Maschinenbaubereich und Zweitfach Wirtschaftslehre problematisch sein könnte. Die entsprechende Berufserfahrung in beiden Bereichen sollte ja auch ausreichen.


    Was mir hier dann eher Kopfzerbrechen macht, ist die fehlende Planbarkeit bei der Einstufung, gerade wenn man auch die Erfahrungen von Canis Lupus hört (Dir auch danke für die Antwort). Diese Unsicherheit trägt nicht gerade dazu bei, sich für den Weg des Quereinstiegs zu entscheiden. Ob das aus Sicht der Verantwortlichen klug ist, mag ich bezweifeln. Es machen sicherlich viele finanzielle Abstriche, wenn Sie sich für den Quereinstieg entscheiden. Dessen sollte man sich auch bewusst und sich nicht darüber beklage. Die Konditionen sind ja bekannt. Diese realen Abstriche sollten dann aber bekannt und planbar sein (von Stufe 1 bis 4 sind schließlich >1000 € brutto Differenz), da dahinter auch der Unterhalt von Familien stehen kann. Aber lamentieren hilft an dieser Stelle nicht, abschließend muss jeder für sich entscheiden, ob man den Quereinstieg wagt oder nicht.


    Gruß


    Friedhelm

    Hallo Kalle 29,


    danke für die ausführliche Antwort.


    Mein Studiengang gehört zum Fachbereich Maschinenbau, den ich daher auch als Schwerpunkt des Studiums bezeichnen würde. Hier kann ich laut damaliger Studienordnung im Maschinenbaubereich 75 SWS nachweisen. Der Bereich BWL umfasste allerdings auch 65 SWS. Also denke ich, dass zwei Fächer abzuleiten kein Problem darstellen sollte.



    Hier kommt der Knackpunkt. Der Nachweis hat bei mir an Hand von Arbeitszeugnissen erfolgt. In diesen ist ja eine Tätigkeitsbeschreibung inkludiert. Und da wird von Seiten der Bezirksregierung gebastelt, was das Zeug hält. Ich hatte beispielsweise eine 18 monatige Trainee-Phase in einer einzigen Abteilung meiner alten Firma. Letztlich war es das, was woanders unter "Einarbeitung" läuft. Diese Zeit wurde mir später für die Eingruppierung nicht anerkannt (wohl aber für die Zeit der Berufserfahrung), da laut Sachbearbeiter es sich um "eine Phase der Ausbildung" handelt. Beschwerde hat nix geholfen.
    Ich kann mir durchaus vorstellen, dass du Probleme mit der Anerkennung für den Maschinenbauteil bekommst, wenn deine Hauptaufgabe bei der Firma die Geschäftsführung und somit hauptsächlich eine kaufmännische Tätigkeit war. Spannend wäre hier, ob das Zweitfach "Wirtschaftslehre" dann aber von diesem Teil deiner Erfahrung profitieren würde und somit dort als Berufserfahrung anerkannt wird.


    Problem: Die Bezirksregierung wird einen Teufel tun und dir im Vorfeld Infos geben. Wenn ich mich recht erinnere ist die Eingruppierung auch noch nicht Teil des Arbeitsvertrags, sondern lediglich die Regelung nach TV-L. Du bekommst deine Eingruppierung also im Regelfall erst nach Unterschrift des Vertrages mitgeteilt.


    Kannst Du mir bitte noch einmal erläutern, was Du meinst, dass eine Anerkennung bei der Eingruppierung nicht erfolgte, wohl aber bei der Anerkennung der Berufserfahrung.


    Meine Aufgaben umfassen im Übrigen sowohl die technische als auch kaufmännische Geschäftsführung, dass wird i.d.R. erst ab eine bestimmten Betriebsgröße getrennt.


    Gruß


    Friedhelm

    Hallo zusammen,


    seit einiger Zeit beschäftige ich mich mit dem Seiteneinstieg als Lehrer am BK, da ich mit meiner momentanen beruflichen Situation sehr unzufrieden bin. Ich sehe den Seiteneinstieg nicht als "Zuflucht" und "leichten" Job, sondern habe mich bewusst damit auseinandergesetzt. Nach langer Überlegung und Abwägung bin ich zu dem Schluss gekommen, dass dieser Schritt als mögliche Alternative zu meiner jetzigen Situation in Frage kommt (Kontakt mit einem BK und eine kurze Hospitation hatte ich bereits anfangs dieser Überlegungen).


    Ich bin Dipl.-Wirt.-Ing. (Uni, Schwerpunkt Maschinenbau) und sollte für die Fächer Maschinenbautechnik/Fertigungstechnik (Erstfach) sowie Wirtschaftslehre (Zweitfach, wenn nicht aus dem Maschinenbaubereich ein weiteres Fach abgeleitet werden kann) die Vorgaben (SWS) erfüllen, um in die OBAS einzusteigen.


    Als Berufserfahrung kann ich 17 Jahre (2 Jahre Produktionsleitung und 15 Jahre in der Geschäftsleitung eines metallverarbeitenden Betriebes) vorweisen. Daraus kann man schon schließen, dass ich bereits über 40 Jahre alt bin. Eine Verbeamtung kommt nicht mehr in Frage. Eine Beschäftigung würde also dauerhaft als tarifangestellter Lehrer erfolgen. Der Einstieg wäre dann mit E13. Dies wäre vom Einkommen eine finanzielle Verschlechterung für mich, aber das war mir von vornherein bewusst und ist für mich nicht der entscheidende Aspekt. Trotzdem benötigt man für solch einen Schritt eine gewisse Planbarkeit, auch im finanziellen Bereich, vor allem wenn davon eine Familie mit Kindern betroffen ist.


    Daher jetzt zu meiner konkreten Frage:


    Hat jemand Erfahrungen mit der Anerkennung von Berufserfahrungen, die für die erste Stufenzuordnung bei der Einstellung / Beginn der OBAS herangezogen wird und in welcher Form (Bescheinigungen des Arbeitgebers über die Zeiträume und auch Beschreibungen der Tätigkeiten) muss diese Belegt werden?


    Seit dem 01.08.2015 gelten ja verlängerte Laufzeiten für "Nicht-Erfüller", so dass 2 Jahre für das Erreichen der Stufe 2, 7 Jahre für das Erreichen der Stufe 3 und 10 Jahre für das Erreichen der Stufe 4 (maximal erreichbare Stufe) anerkannt werden müssten. §16 Abs. 2 des TV-L ist mir bekannt, auch das eine großzügige Auslegung angeordnet wurde und der Arbeitgeber einen Ermessensspielraum zur Deckung des Personalbedarfs hat. Allerdings lässt dies für mich noch keine Selbsteinschätzung zu, in welcher Stufe man letztendlich landet, vor allem wenn man auch liest, dass diese Anerkennung im gewissen Maße von der Bezirksregierung und vom Sachbearbeiter abhängig ist (bei mir wäre es die Bezirksregierung Arnsberg, NRW).


    Ich wäre sehr dankbar für Antworten bzw. für Erläuterungen und Schilderungen von ähnlichen Situationen.


    Gruß


    Friedhelm

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