Beiträge von LehrerBW

    Beim Bund soll ja die beste Regierung aller Zeiten schon Sparmöglichkeiten bei den Beamten gefunden haben.

    https://www.hna.de/verbraucher…haushalt-zr-92740934.html


    Gilt zwar erstmal nur für Bundesbeamte.

    Endlich mal wieder was in Richtung Threadthema ;)

    Bei uns in BW ist es ja der gleiche Hickhack...wobei hier die Annahme fehl geht, dass es nur um die unteren Gehaltsstufen geht.

    Denn mit dem Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen hat eine Erhöhung der unteren Gruppen entsprechend ebenso prozentual für die oberen zu erfolgen.

    Deshalb kamen sie ja mit den 3,6%...ich glaub gar nicht mal, dass sie so sehr die unteren schröpfen wollten...sie wollten nur nicht den oberen entsprechend viel bezahlen. Denn mit einem Sockel in der Höhe und vor allem bei der bisher erfolgten Stauchung der Tabelle dürfte die Alimentation wie in allen übrigen Bundesländern verfassungswidrig sein.

    Nein, du hast gesagt, dass die Beauftragung einer Schwarzarbeit nur eine Ordnungswidrigkeit ist.

    Ich vergaß zu sagen, dass dies in unseren Dimensionen so ist. Selbstverständlich ist es ne Straftat wenn ich wie im obigen Beispiel ne Horde Rumänen schwarz für mich arbeiten lasse. Dies kommt dann aber auf den Einzelfall an. Deshalb kann Schwarzarbeit eine Straftat sein.

    Per se ist Schwarzarbeit aber keine Straftat aber per se eine Ordnungswidrigkeit.


    Hat jetzt aber schon seit ewigen Seiten nichts mit der Tarifrunde mehr zu tun sondern nur noch mit irgendwelchen Moralvorstellungen.

    Dann noch einmal zum Mitdenken: Die Beauftragung von Schwarzarbeit stellt grundsätzlich immer (mindestens) eine Ordnungswidrigkeit dar. Zusätzlich (!) stellt sie eben oft auch eine Straftat dar! (vgl. u.a. §266a StGB). Deine Schlussfolgerung, aus der Tatsache sie sei mindestens eine Ordnungswidrigkeit zu folgern, sie sei keine Straftat, ist erkennbar falsch.

    Hab ich nirgends behauptet Seph. Ich habe nur gesagt, dass Schwarzarbeit prinzipiell eine Ordnungswidrigkeit ist.

    Und natürlich ist es strafbar. Ist dann halt auch nen Unterschied ob ich ne Silikonfuge ohne Rechnung für nen 50er ziehen lass oder gewerblich nen Wolkenkratzer mit nem polnischen Schwarzarbeiterkommando hochzieh.

    Das stimmt so nicht. Die Beauftragung von Schwarzarbeit und die damit verbundene Steuerhinterziehung und Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen sind i.d.R. Straftaten. Letzteres wird nur dann lediglich als Ordnungswidrigkeit behandelt, wenn die Handlung nur leichtfertig begangen wird.


    PS: Ich habe keinerlei Verständnis für die Relativierung von Straftaten...insbesondere nicht von Beamten. Das sieht der Dienstherr im Übrigen ähnlich.

    https://www.zoll.de/DE/Privatp…0Euro%20geahndet%20werden.


    Die Beauftragung von Schwarzarbeit stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.


    Klar ist es nicht erlaubt…wollte aber halt Geld sparen 🤷‍♂️

    Und wenn es aufgefallen wäre hätte ich eine Strafe zahlen müssen. Wie auch bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung. So ist es halt 😊

    Aber relevant im Beamtenrecht dürfte es nicht sein. Zumindest bei uns Lehrern. Bei Richtern dürfte es anders sein.

    Mein Nachbar auch. Blöd nur, dass er seit Jahren dieses Schimmelproblem hat und niemand dafür haftet außer er selbst. Und es wird nach mehrmaligem "schwarz drübermalen" immer schlimmer.

    Klar…jeder muss wissen was er tut. Wir haben gut abgewogen welchen Teil wir günstiger haben wollten und für welchen uns eine Garantie wichtig war. Wir sind ja alle erwachsen.

    Während unseres Hausbaus haben wir auch einige Sachen schwarz machen lassen. Seh da jetzt nicht so das Problem drin.

    Ich halt mich auch nicht immer an Geschwindigkeitsbeschränkungen. Da muss man jetzt nicht unbedingt katholischer sein als der Papst als Beamter. Die Beauftragung von Schwarzarbeit und Geschwindigkeitsüberschreitungen sind nur Ordnungswidrigkeiten.

    Mein Kommentar bezog sich auf das Problem Schwarzarbeit und ich sage dazu einfach "selbst schuld". Wer glaubt, ein paar Euro sparen zu müssen, ist im Notfall evtl. pleite. Muss kein rutschendes Haus sein, reicht evtl. die von einer Leiter stürzende Putzfee.

    Ich bin sehr dankbar für diesen wertvollen Beitrag. Ich habe diese Geschichte am Lagerfeuer erzählt und alle Menschen waren froh. Die Frauen wurden fruchtbar und der Weizen auf den Feldern gedieh. Danke, dass es solche wichtigen Beiträge in unserer Welt gibt, die den Menschen neuen Lebensmut spenden….


    Hat doch alles seit ewigen Seiten nichts mehr mit dem Tarifabschluss zu tun.


    Mittlerweile ist es auch offiziell, das Land Baden–Württemberg rasiert die Beamten, vor allem A12 und drunter mit der lächerlichen Übertragung des 200€ Sockels in 3,6% deutlich

    https://lbv.landbw.de/-/tarifeinigung-in-den-tarifverhandlungen-für-die-beschäftigten-der-länder-2

    Bisher hat das Land NRW die unteren Besoldungsgruppen sukzessive gestrichen und alle Beamte im einfachen Dienst in die nächsthöhere Besoldungsgruppe befördert, um das Abstandsgebot zu wahren. Als ich angefangen habe, war die unterste Besoldungsgruppe A2, inzw. ist die unterste Gruppe A5. A1 bis A4 gibt es nicht mehr. An dieser Stellschraube kann das Land aber auch nicht mehr drehen, weil A5 schon die höchste Stufe im einfachen Dienst ist. Würde die Landesregierung A5 abschaffen und alle Beamte, die bisher A5 bekommen haben, nach A6 versetzen, gäbe es keinen einfachen Dienst mehr und die Beamte im mittleren Dienst dürften auf die Barrikaden gehen, weil sie dann trotz umfangreicher Ausbildung genau soviel bekommen wie Ungelernte.

    Natürlich geht das...hat das Land Baden-Württemberg getan ohne mit der Augenwimper zu zucken um die oberen Ränge nicht mehr amtsangemessen besolden zu müssen.

    Das neue Eingangsamt in Baden-Württemberg beginnt bei A7


    https://lbv.landbw.de/document…a847bbde8?t=1673957097711

    Netto oder Brutto? Die Inflationsausgleichsrate wird zwar nicht versteuert... Und es geht nicht um 200 Euro, sondern eben um 120 Euro.


    Ich weiß nicht mehr, wo ich es gelesen habe. Ich schaue nach (bin aber gerade beim korrigieren).


    Ergänzung, ich las gerade auf der Suche, NRW schafft die 1. Auszahlung bereits Ende Januar, fast alle Bundesländer (2 fehlen noch) bleiben beim Sockelbetrag. Nur Baden-Württemberg reduziert und (bisher) verschiebt

    Selbst bei 120 brutto wären A7 komplett, A8 bis Stufe 6, A9 bis Stufe 4 und selbst die Eingangsstufe von A10 nicht abgedeckt.

    Glaub kaum, dass hinter den 3,6% stecken, dass ein Großteil über 120€ kommen. Denn ein signifikanter Teil, sogar eine ganze Besoldungsgruppe ist es nicht.

    Ein Mittelwert kanns auch nicht sein, denn der läge bei 4% irgendwas

    Ich las, 3,6 %, damit die allermeisten mehr als 120 Euro erhalten und damit im November nicht weniger als im Oktober. Ich erhalte tatsächlich ein wenige Euro mehr dank A14 und höchster Alterstufe (netto waren es glaube ich 16 Euro). (Aber insgesamt spart das Land deutlich. So viele mit A15 und A16 gibt es nicht.)

    Wo hast du das denn gelesen? Mir ist es nämlich absolut schleierhaft wie die von 200€ auf 3,6% kommen. Bei uns in A13 hält es sich die Waage, da hier in der Mitte der Kipppunkt ist.

    Und die allermeisten erhalten bei den 3,6% nämlich nicht 120€ mehr. Nichtmal mit A13 Stufe 5 erhält man 120€ mehr, erst ab A13 Stufe 6 sind es ziemlich genau 120€ mehr.

    Und ich behaupte mal, dass der Löwenanteil der Landesbeamten unter A13/6 seinen Dienst verrichtet. Da oben sind doch nur wir Sekler, Schulleitungen und Behördenleiter.

    Ein ganz arg übler move seitens des Finanzministeriums. Im schulischen Bereich vor allem übel für die Kollegen mit A12 an der Grundschule. Für die ist diese Variante deutlich schlechter. A13 ist auf längere Sicht eher fein raus. Fachlehrer erwischt es noch härter.

    Ich finde auch die Umrechnung des 200€ Sockels in 3,6% nicht ausreichend erläutert und gerade im Hinblick auf die unteren Dienstränge als viel zu gering bemessen. Die werden ja regelrecht rasiert.

    Für die A7er im Eingangsamt beispielsweise verringert sich dadurch der Lohnzuwachs um mehr als 3%. Ich glaube nicht, dass sie das so durchziehen…

    Die Wurzel allen Übels ist aber der unselige Sockel…denn dessen Umrechnung, um dem Abstandsgebot zu genügen, lädt zu allerlei Trickserei ein.

    Ich finde, dass der Wert von 3,6% schlichtweg willkürlich gewählt wurde. Nie im Leben ist das ein Mittelwert. Und gerade für die Grundschule tut es mir echt Leid.

    Bei mir ist es nur brutto ne einstellige Zahl, das ist verschmerzbar…zumal es sich irgendwann wieder umkehrt.

    Aber A12 ist ja nur noch bescheiden dran.

    Ich erwarte aus unserem grünen Finanzministerium aber auch ehrlich gesagt nichts Gescheites mehr. Eh peinlich und unwürdig dass wir unsere amtsangemessene Alimentation erst einklagen müssen.

    Jetzt mal ketzerisch gefragt: Hast du nach dieser Logik überhaupt Anspruch auf eine Nachzahlung? Du implizierst ja nicht 'normal' gearbeitet zu haben und wiegst das mit dem Entfall der Sonderzahlung auf. ;)

    Kommt drauf an…wenn er Beamter ist wird er ja nicht für seine Arbeit bezahlt sondern für sein Dienst– und Treueverhältnis 😜

    Oh, ich hatte euch einfach schon befördert...

    Hessen besoldet richtig gut mittlerweile.

    Die Kinderzulagen sind wesentlich besser als bei uns in BW.

    Nen Lehrer mit zwei Kindern bekommt in Hessen 200 € mehr als in BW.

    Mittlerweile bekommen sogar Lehrer mit zwei Kindern in Thüringen mehr.

    Unser Finanzminister Danyal Bayaz hat uns da eiskalt rasiert mit seinen gottverdammten Abschmelzbeträgen. 🤬

    Also in der SEK I hab ich gar keine Bedenken, dass mich die KI mal ersetzt.

    Was auch immer die als Lehrerersatz einsetzen werden…meine Schüler zerlegen das innerhalb von ner halben h wenn sie unbeaufsichtigt sind.

    Und seit Corona wissen wir ja auch, dass unsere Schüler, um es vorsichtig zu sagen, eher eingeschränkte Autodidakten sind.

    Bin schon von A13 ausgegangen. Aber stimmt…das dauert noch paar Jährchen. Wobei BW zumindest in dieser Legislaturperiode die GS Kollegen nicht mit A13 besolden wird. Gab da ne Aussage von der Schopper.


    Hessen besoldet seine A12 Beamten ab dem 1.1.24 mit einem Grundgehalt von 4094€

    Hier auf der Seitenkann man das super sich ausrechnen lassen.


    https://oeffentlicher-dienst.i…b&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=2u

    Nur insofern, als dass bei uns Lehrern, die einkommensmäßig immer noch zu den oberen 20% (A12) bzw. 10% (A13Z) der abhängig Beschäftigten zählen, die Gehaltshöhe nicht das große Problem ist, sondern die Arbeitsbedingungen.


    Und ja, ich weiß, dass es bei der TVL um die Angestellten geht und nicht die Beamten... Die Besoldungsstufen dienen nur der Veranschaulichung.

    Also ich seh das Problem durchaus in der Gehaltshöhe. Oder hat die Inflation dich nicht erwischt?

    By the way, Zitat aus der Gewerkschaftsmail:


    Zudem stellte die TdL die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen in Frage.

    Dafür ist die TdL gar nicht autorisiert denn über die Besoldung der Landesbeamten entscheiden alleine die jeweiligen Länderparlamente

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